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3 Sterne - "Grünes Rezept" wird auch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre ab 100 EUR pro Jahr erstattet oder eine Erstattung gibt es für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 500 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen.
2 Sterne - "Grünes Rezept" wird auch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre zwischen 50 EUR und 99 EUR pro Jahr erstattet oder eine Erstattung gibt es für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre nur über Vertragsärzten oder im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen
1 Stern - "Grünes Rezept" wird auch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre unter 50 EUR pro Jahr erstattet, Kostenübernahme nur bis 15 Jahre oder im Rahmen eines Gesundheitskontos unter 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen.
Kostenübernahme rezeptfreie Medikamente für unter 18jährige (z.B.Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophische Medizin )
Für den Test wurde wie folgt bewertet:3 Sterne - "Grünes Rezept" wird auch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre ab 100 EUR pro Jahr erstattet oder eine Erstattung gibt es für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 500 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen.
2 Sterne - "Grünes Rezept" wird auch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre zwischen 50 EUR und 99 EUR pro Jahr erstattet oder eine Erstattung gibt es für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre nur über Vertragsärzten oder im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen
1 Stern - "Grünes Rezept" wird auch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre unter 50 EUR pro Jahr erstattet, Kostenübernahme nur bis 15 Jahre oder im Rahmen eines Gesundheitskontos unter 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen.
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Die AOK Niedersachsen übernimmt die Kosten für unter 18jährige für bestimmte apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Anthroposophie und der Phytotherapie. Voraussetzung ist, dass das Medikament von einem Vertragsarzt auf einem Privatrezept verordnet wird. Das Arzneimittel muss über eine gültige Zulassung in Deutschland verfügen und darf nicht nach der Satzung ausgeschlossen sein.
Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Eine Erstattung erfolgt im Rahmen des AOK Gesundheitsbudgets von insgesamt bis zu 80% der Kosten, maximal 500€ p.a. für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtiger Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen, wenn deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhindern oder Krankheitsbeschwerden zu lindern, die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde.
Die AOK PLUS übernimmt die Kosten für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, über das 12. LJ hinaus bis zum vollendeten 18. LJ. Hierin sind schulmedizinische Medikamente ebenso enthalten, wie homöopathische Arzneimittel, anthroposophische Arzneimittel und Phytotherapie.
Die BAHN-BKK übernimmt 100 % der Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige naturheilkundliche Medikamente bis zu insgesamt 150 EUR je Versicherten im Kalenderjahr. Dazu gehören Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie.
Die Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie u. Anthroposophie werden in Höhe von 75 %, insgesamt max. 150 EUR
kalenderjährlich übernommen, wenn diese durch einen Arzt verordnet (Privatrezept) wurden.
Auf Privatrezept ärztlich verordnete homöopathische Arzneimittel werden je Versicherten bis zu 100,00 Euro je Kalenderjahr übernommen.
Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres und bei Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres werden die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel vollständig übernommen.
Darüber hinaus können die Kosten bis zu 110 Euro/Jahr für alternative Arzneimittel erstattet werden. Voraussetzung ist, dass es sich um ein nicht verschreibungspflichtiges aber apothekenpflichtiges Arzneimittel handelt, das einer der drei Therapierichtungen: Homöopathie, Phytotherapie oder Antroposophie zugeordnet ist.
Die BKK Herkules beteiligt sich an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie max. 100 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten.
Die bkk melitta hmr erstattet den Versicherten die Kosten für alternative Arzneimittel (nicht verschreibungspflichtigen, aber apothekenpflichtigen Arzneimitteln der Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie) zu 100 % - bis zu einem Höchstbetrag von 100 Euro je Kalenderjahr und Versicherten.
Die Kosten für apothekenpflichtige Medikamente der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie zahlt die BKK VDN in Höhe von 100 %, max. 100 Euro je Kalenderjahr.
Für Versicherte der BKK W&F erstreckt sich die Erstattung der Kosten für alternative Medizin auch auf nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Die Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arzneien beträgt maximal 130 Euro je Kalenderjahr.
Die BKK ZF & Partner erstattet Kosten für auf Privatrezept ärztlich verordnete nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie bis 100 € im Kalenderjahr, je Versicherten.
Die BKK24 erstattet bis zu 100 EUR max. pro Person und Jahr der Kosten für die Versorgung mit nicht-verschreibungspflichtigen aber apothekenpflichtigen Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen Homöopathie und Anthroposophie.
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie werden bis 100 Euro pro Kalenderjahr erstattet.
Kostenerstattung erfolgt für nicht verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie in voller Höhe max. bis zu einem Betrag von 100 EUR insgesamt pro Kalenderjahr und Versicherten, bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung.
Kostenerstattung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel erfolgt in Höhe von 70 %, maximal 100 EUR jährlich für jedes dieser Arzneimittel, das bedeutet die HEK erstattet für Homöopathie, für Phytotherapie und für Anthroposophie jeweils diesen Betrag. Voraussetzungen dafür ist, dass die Arzneimittel apothekenpflichtig sind und vom Arzt auf Privatrezept oder grünem Rezept verordnet wurden und dass die Arzneimittel zu den besonderen Therapierichtungen der Homöopathie, der Phytotherapie oder Anthroposophie gehört.
Max. 100 EUR pro Kalenderjahr werden Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie übernommen, sofern diese ärztlich verordnet wurden.
Die IKK gesund plus übernimmt nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, wenn eine ärztliche Verordnung auf Privatrezept vorliegt (100 % bis 100 EUR).
Die KNAPPSCHAFT übernimmt nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) für versicherte Jugendliche zwischen dem vollendeten 12. und dem vollendeten 18. Lebensjahr.
Die Kosten werden in voller Höhe, für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 100 Euro pro Kalenderjahr und pro Versicherten, übernommen.
Die SECURVITA Krankenkasse erstattet die Kosten für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel der Naturheilverfahren aus den Bereichen Homöopathie, Anthroposophische Medizin und Phytotherapie in Höhe von bis zu 100 Euro pro Jahr für Versicherte ab Vollendung des 12. Lebensjahres. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung durch einen kassenzugelassenen Arzt.
Die TK übernimmt die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Phytotherapie, Homöopathie und Anthroposophie bis zu 100 Euro im Kalenderjahr pro Versichertem ab dem Alter von zwölf Jahren.
- Kostenerstattung von bis zu 25 Euro für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Phytotherapie für Versicherte ab dem 12. Geburtstag bis Vollendung des 22. Lebensjahres, wenn diese medizinisch notwendig sind und ärztlich verordnet wurden
- Nicht rezeptpflichtige Arzneimittel können verordnet werden bei Kindern unter 12 Jahren und bei Kindern und Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahren.
Erstattung homöopathischer, phytotherapeutischer und antroposophischer Arzneimittel erfolgt auch für unter 18jährige aus dem AOK Gesundheitskonto in Höhe von bis zu 50 Euro pro Kalenderjahr.
Die BIG übernimmt jährlich bis zu 50 Euro für natürliche Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie aus der Apotheke.
Verschreibungsfreie, aber apothekenpflichtige alternative Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie oder Anthroposophie werden bezuschusst (bis zu 80 Euro pro Kalenderjahr).
Über die im SGB V geregelten Ansprüche zur Arzneimittelversorgung hinaus erstattet die Betriebskrankenkasse die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Gegen Vorlage der Originalrechnungen werden 85 % der entstandenen Kosten bis zu einer max. Höhe von insgesamt 400 EUR für alle Leistungen im Rahmen des BKK GesundheitsPlus je Kalenderjahr erstattet.
Die BKK SBH erstattet für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie) bis zu 50 Euro pro Kalenderjahr.
Kostenübernahme bis zu 100 Euro pro Jahr für apothekenpflichtige anthroposophische, homöopathische und phytotherapeutische Medikamente, die auf Privatrezept vom Arzt verordnet werden.
(Diese Leistung ist Teil des Gesundheitskontos, bei dem pro Versicherten und Jahr insgesamt 400 Euro zur Verfügung stehen.)
Die Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, die nicht verschreibungspflichtig sind, können sich Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bis zu einem Betrag von 80 Euro pro Jahr erstatten lassen.
Die IKK classic übernimmt bis zu 50 Euro für ärztlich verordnete nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie sowie die Schüßler-Salze.
Die TUI BKK erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie (Gegen Vorlage der Originalrechnungen werden 75 % der entstandenen Kosten bis zu einer max. Höhe von insgesamt 400 EUR für alle Leistungen im Rahmen des BKK GesundheitsPlus je Kalenderjahr erstattet).
Die AOK Bayern erstattet die Kosten für homöopathische Arzneimittel (inkl. Phytotherapie und Anthroposophie) für alle Versicherten einschließlich Kinder von 0 bis 17 Jahre bis zu einem Betrag von 25 EUR pro Jahr, wenn sie von einem Vertragsarzt mit Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilverfahren verordnet wurden.
Eine Erstattung von homöopathischen Arzneimitteln ist für Jugendliche unter 18 Jahren insgesamt in Höhe von maximal 150 EUR pro Kalenderjahr über das Gesundheitskonto (800 Euro) möglich.
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beteiligt sich jährlich jeweils mit bis zu 25 Euro (insgesamt bis zu 75 Euro) an den Kosten für homöopathische, anthroposophische oder phytotherapeutische Arzneimittel. Erstattet werden jeweils bis zu 80 % des Rechnungsbetrages.
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für OTC-Arzneimittel (das sind rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel) einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).
Für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, die durch einen Arzt verordnet wurden, erfolgt eine Kostenübernahme von bis zu 100 EUR pro Kalenderjahr (im Rahmen des Gesundheitskontos „GesundheitExtra“)
Erstattung bis zu 240€ für nicht verschreibungspflichtige aber apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel wird über das Achtsamkeitsbudget gewährt. Voraussetzung ist, dass die Medikamente von einem Vertragsarzt oder einem Arzt mit der Zusatzqualifikation Homöopathie verordnet wurden.
Kostenübernahme für verordnete homöopathische Arzneimittel gibt es im Rahmen des Vertrages zur integrierten Versorgung.
Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER erstattet Ihnen als besondere Extraleistung die Kosten für alternative Arzneimittel in Höhe von bis zu 50 Euro jährlich im Rahmen des 250 Euro Vorteils-Pakets.
Die mkk erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos care+ nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthropsophie bis zu einem Maximalbetrag von 100 EUR pro Kalenderjahr und Versicherten. Für versicherten Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherten Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beträgt der Maximalbetrag 150 EUR pro Kalenderjahr und Versicherten.
Die BKK ProVita übernimmt die Kosten für Arzneimittel der Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie. Die Kosten werden im Rahmen des Gesundheitskontos BKK GesundPlus mit bis zu 160 € im Jahr erstattet. Versicherte bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erhalten max. 250 Euro pro Jahr.
Zu den Leistungen im Rahmen des Naturheilkontos gehören auch die durch den Leistungserbringer für notwendig erachteten Arzneimittel der Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie(insgesamt max. 80 % des Rechnungsbetrages, max. 150 EUR pro Jahr/ für Familien bis 300 EUR).
Die IKK Südwest erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe, maximal bis zu einem Gesamtbetrag von 30 Euro je Kalenderjahr und Versicherten.
Die Erstattung der Kosten erfolgt unter Vorlage der Verordnung sowie der Rechnung der Apotheke.
Die mhplus beteiligt sich mit bis zu 30,00 Euro im Kalenderjahr an den Kosten von nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie.
Die Mobil Krankenkasse erstattet 80 v. H. des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 100,00 Euro pro Kalenderjahr (insgesamt für verschiedene Leistungen max. 200,00 Euro pro Kalenderjahr).
Ein Zuschuss für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie ist möglich (der Zuschuss für Osteopathie, professionelle Zahnreinigung, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, Geburtsvorbereitungskurse für werdende Väter und weitere Schwangerschaftsleistungen ist insgesamt im Kalenderjahr auf 50 EUR je Versicherten begrenzt).
Die vivida bkk übernimmt für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, auch verschreibungsfreie, aber apothekenpflichtige Medikamente. Darunter fallen auch homöopathische und anthroposophische Arzneimittel. Darüber hinaus übernimmt die vivida bkk die Kosten für verschreibungsfreie, aber apothekenpflichtige Medikamente für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr in Höhe von bis zu 200 Euro im Kalenderjahr.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können OTC-Präparate aus Apotheken mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Im Rahmen des Bonusprogramms werden von einem Arzt auf Privatrezept verordnete und über eine Apotheke bezogenen nichtverschreibungspflichtige homöopathische oder pflanzliche Arzneimittel übernommen. Lifestyle-Präparate (auch Mittel zur Potenzsteigerung) und Nahrungsergänzungsmittel können nicht übernommen werden.
Die BKK Werra-Meissner beteiligt sich an den Kosten Apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie (insgesamt bis zu 100 EUR im Rahmen des Bonusmodells „Wohlfühl Plus“).
Rezeptfreie alternative Medikamente werden im Rahmen des Bonusprogramms KKH Bonus unterstützt. Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. Das Gesundheitsbudget kann für ausgewählte Gesundheitsleistungen wie z. B. die Naturarzneimittel eingesetzt werden.