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Babyschwimmen

Krankenkassentest: Baby-Schwimmen
Babyschwimmen Krankenkasse
(c) Getty Images / anatoliy_gleb
Babyschwimmen verbessert die Beweglichkeit, die frühkindliche Motorik und stärkt die Muskulatur des Kindes. Laut wissenschaftlicher Studien können Babyschwimmkurse die frühkindliche Entwicklung fördern und helfen, Babys frühzeitig an Wasser zu gewöhnen. Vor allem aber ist das gemeinsame Baden und Schwimmen ein wunderbares Erlebnis für Eltern und ihren Nachwuchs, welche sich bindungsstärkend und positiv für das Wohlbefinden der ganzen Familie auswirken kann. Manche gesetzliche Krankenkassen bezuschussen Babyschwimmkurse im Rahmen von Eltern-Kind-Programmen, als so genannten Baby-Bonus oder sie zahlen im Rahmen der Prävention Prämien im Bonusprogramm für absolvierte Babyschwimmkurse aus.



Wenn Krankenkassen für Babyschwimmen bezahlen, werden diese hier aufgeführt. Für den Test werden dafür aber keine Sterne vergeben.


Kassen in
AOK-Versicherte erhalten mit dem Baby-Bonus zum 1. Geburtstag des Kindes bis zu 150 Euro für Babyschwimmen, Babymassage, DELFI, PEKiP und/oder einen Baby-Erste-Hilfe-Kurs bei Erreichen der empfohlenen U1-U6-Vorsorgeuntersuchungen und 1 Impfung gemäß STIKO.
Im Rahmen des Baby-Bonus können werdende Mütter, die bei der AOK Rheinland/Hamburg versichert sind auch Leistungen für das Neugeborene nach der Geburt beantragen. Bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres des Neugeborenen können Rechnungen zur Erstattung für Babyschwimmen eingereicht werden. Voraussetzung ist, dass ein Anspruch auf den Babybonus besteht und auch das Neugeborene genauso wie die Mutter bei der AOK Rheinland/Hamburg versichert ist. Die AOK beteiligt sich mit 80 % an den Kosten, insgesamt bis zu einem Wert von 250 EUR. Ist die Versicherte von Zuzahlungen befreit, erhält Sie 100 % der Kosten bis maximal 250 EUR. Sofern der Höchstbetrag des Babybonus von 250 EUR anderweitig noch nicht ausgeschöpft ist.
Über das Bonusprogramm der Bertelsmann BKK kann der Baby Schwimmkurs mit 10EUR bonifiziert werden.
Kinder bis zum 3. Lebensjahr haben bei der BKK Euregio Anspruch auf max.zwei Kurse pro Jahr. Dazu zählt auch das Babyschwimmen. Erstattet werden bis maximal 150 EUR je Kalenderjahr.
Babyschwimmen kann über das Bonusprogramm zur Erstattung eingereicht werden. Da es sich beim Babyschwimmen um eine besondere Gesundheitsleistung handelt, erhöht die DAK-Gesundheit den Wert der Bonuspunkte um 20%. Jährlich sind so bis zu 500 Euro Zuschuss möglich.
Über den IKK Bonus bezuschusst die IKK classic Babyschwimmkurse. Für jede Vorsorgeuntersuchung, Impfung oder Zahnversorge erhält das Baby einen Geldbonus. Dieser wird durch zusätzliches Einreichen der Babyschwimmrechnung verdreifacht.
Die bei der IKK versicherten Neugeborenen oder Säuglinge können Leistungen aus den Bereichen Babyschwimmen, Babymassage, Denken-Entwickeln-Lieben-Fühlen-Individual (DELFI) oder Prager-Eltern-Kind-Programm (PEKiP) in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass die vorgenannten Leistungen von einem qualifizierten Leistungserbringer durchgeführt werden.
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