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Krankenkassen-Test · Kriterium
Altersgrenzen / Versuchsanzahl / Kostenbeteiligung Kryozyklus oder Blastozystenkultur bei künstlicher Befruchtung/Kostenbeteiligung an TESE und Assisted Hatching
Für die Kostenübernahme von künstlicher Befruchtung gelten Einschränkungen, unter anderem Altersgrenzen oder eine Beschränkung auf maximal drei Versuche. Einige Krankenkassen übernehmen im Rahmen einer freiwilligen Zusatzleistung jedoch auch einen vierten Versuch oder sie erweitern die Altersgrenzen über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus.
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - Beteiligung an einem 4. Behandlungsversuch sowie Anhebung der Altersgrenze bei Frauen von 40 auf 42 Jahre, zusätzliche Kostenbeteiligung an einem Kryozyklus oder einer Blastozystenkultur
2 Sterne - Beteiligung an einem 4. Behandlungsversuch ODER Beteiligung an einer Testikulären Spermienextraktion (TESE) und am Assisted Hatching (Schlüpfhilfe für Embryo)
1 Stern - Anhebung der Altersgrenze bei Frauen von 40 auf 42 Jahre ODER Zuzahlung bis 100 Euro pro IVF-/ICSI-Versuch
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - Beteiligung an einem 4. Behandlungsversuch sowie Anhebung der Altersgrenze bei Frauen von 40 auf 42 Jahre, zusätzliche Kostenbeteiligung an einem Kryozyklus oder einer Blastozystenkultur
2 Sterne - Beteiligung an einem 4. Behandlungsversuch ODER Beteiligung an einer Testikulären Spermienextraktion (TESE) und am Assisted Hatching (Schlüpfhilfe für Embryo)
1 Stern - Anhebung der Altersgrenze bei Frauen von 40 auf 42 Jahre ODER Zuzahlung bis 100 Euro pro IVF-/ICSI-Versuch
Ergebnis nach Bundesland
Nur Kassen, die in Ihrem Land wählbar sindAltersgrenzen / Versuchsanzahl / Kostenbeteiligung Kryozyklus oder Blastozystenkultur bei künstlicher Befruchtung/Kostenbeteiligung an TESE und Assisted Hatching
71 Kassen
Audi BKK
Zusätzlich gewährt die Audi BKK einen einmaligen Zuschuss (IVF: 800 Euro oder ICSI: 1.000 Euro) zum 4. Behandlungsversuch. Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre (Beginn des anstehenden Zyklus vor Vollendung des 42. Lebensjahres). Bei Teilnahme an BKK Kinderwunsch erhalten die Versicherten der Audi BKK: - zweimalige Beteiligung an einem Kryozyklus nach erfolgtem Transfer in Höhe von 350 Euro - zweimalige Beteiligung an einer Blastozystenkultur nach erfolgtem Transfer in Höhe von 250 Euro.
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Zusätzlich gewährt die Audi BKK einen einmaligen Zuschuss (IVF: 800 Euro oder ICSI: 1.000 Euro) zum 4. Behandlungsversuch.
Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre (Beginn des anstehenden Zyklus vor Vollendung des 42. Lebensjahres).
Bei Teilnahme an BKK Kinderwunsch erhalten die Versicherten der Audi BKK:
- zweimalige Beteiligung an einem Kryozyklus nach erfolgtem Transfer in Höhe von 350 Euro
- zweimalige Beteiligung an einer Blastozystenkultur nach erfolgtem Transfer in Höhe von 250 Euro.
BERGISCHE KRANKENKASSE
Die BERGISCHE KRANKENKASSE übernimmt im Rahmen des Programmes "BKK Kinderwunsch" Mehrleistungen zur künstlichen Befruchtung. 1. die Altersgrenze der Frau erweitert sich von 40 auf 42 Jahre (800 Euro zum 1. bis 3. Versuch bei IVF-Behandlung oder 1.000 Euro zum 1. bis 3. Versuch bei ICSI-Behandlung) 2. 350 Euro zweimaliger Zuschuss zum Kryozyklus nach Transfer 3. 250 Euro zweimaliger Zuschuss zur Blastozystenkultur nach Transfer 4. einmaliger Zuschuss zu einem vierten Befruchtungsversuch (800 Euro bei IVF-Behandlung oder 1.000 Euro bei ICSI-Behandlung)
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Die BERGISCHE KRANKENKASSE übernimmt im Rahmen des Programmes "BKK Kinderwunsch" Mehrleistungen zur künstlichen Befruchtung.
1. die Altersgrenze der Frau erweitert sich von 40 auf 42 Jahre (800 Euro zum 1. bis 3. Versuch bei IVF-Behandlung oder 1.000 Euro zum 1. bis 3. Versuch bei ICSI-Behandlung)
2. 350 Euro zweimaliger Zuschuss zum Kryozyklus nach Transfer
3. 250 Euro zweimaliger Zuschuss zur Blastozystenkultur nach Transfer
4. einmaliger Zuschuss zu einem vierten Befruchtungsversuch (800 Euro bei IVF-Behandlung oder
1.000 Euro bei ICSI-Behandlung)
BKK Akzo Nobel Bayern
Im Rahmen von ,,BKK Kinderwunsch" gibt : Zweimalige Beteiligung an einem geplanten Kryozyklus in Höhe von je 350 EUR (nach erfolgtem Embryotransfer) Zweimalige Beteiligung an einer geplanten Blastozystenkultur in Höhe von je 250 EUR (nach erfolgtem Embryotransfer) Einmaliger Zuschuss zum vierten Versuch der künstlichen Befruchtung, bei IVF 500 EUR und bei ICSI 700 EUR (nach erfolgtem Embryotransfer) Einen Zuschuss von 100 EUR für eine Ei- oder Samenzellenkonservierung, um der Gefahr einer möglichen Unfruchtbarkeit durch eine Krebstherapie vorzubeugen Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre Vermeidung des Risikos von Mehrlingsschwangerschaften durch den Transfer von maximal zwei anstatt drei Embryonen
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Im Rahmen von ,,BKK Kinderwunsch" gibt :
Zweimalige Beteiligung an einem geplanten Kryozyklus in Höhe von je 350 EUR (nach erfolgtem Embryotransfer)
Zweimalige Beteiligung an einer geplanten Blastozystenkultur in Höhe von je 250 EUR (nach erfolgtem Embryotransfer)
Einmaliger Zuschuss zum vierten Versuch der künstlichen Befruchtung, bei IVF 500 EUR und bei ICSI 700 EUR (nach erfolgtem Embryotransfer)
Einen Zuschuss von 100 EUR für eine Ei- oder Samenzellenkonservierung, um der Gefahr einer möglichen Unfruchtbarkeit durch eine Krebstherapie vorzubeugen
Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre
Vermeidung des Risikos von Mehrlingsschwangerschaften durch den Transfer von maximal zwei anstatt drei Embryonen
BKK EUREGIO
Zusätzliche Leistungen gibt es über den Vertrag "BKK Kinderwunsch": u.a. Leistungen auch für den vierten Versuch, Anhebung der Altersgrenze für Frauen von 40 Jahren auf 42 Jahre, Kostenübernahme für Kryokonservierung.
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Zusätzliche Leistungen gibt es über den Vertrag "BKK Kinderwunsch": u.a. Leistungen auch für den vierten Versuch, Anhebung der Altersgrenze für Frauen von 40 Jahren auf 42 Jahre, Kostenübernahme für Kryokonservierung.
BKK Faber-Castell & Partner
Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre, Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden 4. Behandlungsversuch. Beteiligung an bis zu zwei geplanten Kryozyklen in Höhe von je 350 Euro. Beteiligung an zwei geplanten Blastozystenkultur in Höhe von insgesamt 250 Euro.
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Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre, Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden 4. Behandlungsversuch. Beteiligung an bis zu zwei geplanten Kryozyklen in Höhe von je 350 Euro. Beteiligung an zwei geplanten Blastozystenkultur in Höhe von insgesamt 250 Euro.
BKK Freudenberg
Über den Vertrag "BKK Kinderwunsch" beteiligt sich die BKK Freudenberg an einem 4. Behandlungsversuch. Ebenfalls wird die Altersgrenze der Frau auf 42 Jahre erhöht. Die BKK Freudenberg beteiligt sich zusätzlich an einem geplanten Kryozyklus und an einer geplanten Blastozystenkultur.
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Über den Vertrag "BKK Kinderwunsch" beteiligt sich die BKK Freudenberg an einem 4. Behandlungsversuch. Ebenfalls wird die Altersgrenze der Frau auf 42 Jahre erhöht. Die BKK Freudenberg beteiligt sich zusätzlich an einem geplanten Kryozyklus und an einer geplanten Blastozystenkultur.
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
Bei der künstlichen Befruchtung übernimmt die BKK Gildemeister folgende Mehrleistungen: - Erhöhung der Altersgrenze: Frau 42 Jahre / Mann 50 Jahre - Zuschuss zum 4. Versuch: 800EUR IVF / 1.000EUR ICSI - 2. Zuschuss zur Blastozystenkultur i. H. v. 250 EUR - 2. Zuschuss zum Kryozyklus i. H. v. max. 350EUR - Transfer von max. 2 befruchteten Eizellen, sofern med. möglich wird ein Singleembryo empfohlen.
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Bei der künstlichen Befruchtung übernimmt die BKK Gildemeister folgende Mehrleistungen:
- Erhöhung der Altersgrenze: Frau 42 Jahre / Mann 50 Jahre
- Zuschuss zum 4. Versuch: 800EUR IVF / 1.000EUR ICSI
- 2. Zuschuss zur Blastozystenkultur i. H. v. 250 EUR
- 2. Zuschuss zum Kryozyklus i. H. v. max. 350EUR
- Transfer von max. 2 befruchteten Eizellen, sofern med. möglich wird ein Singleembryo empfohlen.
BKK Herkules
Über den Vertrag ,,BKK Kinderwunsch", bietet die BKK Herkules zusätzlich einen Zuschuss von 350 Euro bei einem geplanten Kryozyklus und 250 Euro bei einer Blastozystenkultur. Darüber hinaus beteiligt sie sich an einem vierten Behandlungsversuch und ermöglichen medizinisch notwendige Verfahrenswechsel.
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Über den Vertrag ,,BKK Kinderwunsch", bietet die BKK Herkules zusätzlich einen Zuschuss von 350 Euro bei einem geplanten Kryozyklus und 250 Euro bei einer Blastozystenkultur. Darüber hinaus beteiligt sie sich an einem vierten Behandlungsversuch und ermöglichen medizinisch notwendige Verfahrenswechsel.
BKK Linde
Über "BKK Kinderwunsch" übernimmt die BKK Linde die Kosten für eine künstliche Befruchtung. Aktuell stehen Einrichtungen in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen zur Verfügung. Teilnehmen können jedoch bundesweit alle Versicherten. Die Altersgrenze bei Frauen von wird von 40 auf 42 Jahre ausgeweitet und es kommt zur Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden 4. Behandlungsversuch. Es wird eine Beteiligung an einem geplanten Kryozyklus in Höhe von 350,00 Euro und eine Beteiligung an einer geplanten Bastozystenkultur in Höhe von 250,00 Euro angeboten.
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Über "BKK Kinderwunsch" übernimmt die BKK Linde die Kosten für eine künstliche Befruchtung. Aktuell stehen Einrichtungen in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen zur Verfügung. Teilnehmen können jedoch bundesweit alle Versicherten.
Die Altersgrenze bei Frauen von wird von 40 auf 42 Jahre ausgeweitet und es kommt zur Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden 4. Behandlungsversuch.
Es wird eine Beteiligung an einem geplanten Kryozyklus in Höhe von 350,00 Euro und eine Beteiligung an einer geplanten Bastozystenkultur in Höhe von 250,00 Euro angeboten.
bkk melitta hmr
Über das Angebot BKK Kinderwunsch gibt es eine Erweiterung der Altersgrenze für Frauen bis zum 42. Lebensjahr sowie bis zu vier Versuche.
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Über das Angebot BKK Kinderwunsch gibt es eine Erweiterung der Altersgrenze für Frauen bis zum 42. Lebensjahr sowie bis zu vier Versuche.
BKK mkk
Über das Angebot BKK Kinderwunsch gibt es: - zweimal Kostenbeteiligung an einem Kryozyklus nach erfolgtem Transfer in Höhe von 350 Euro - zweimal Kostenbeteiligung an einer Blastozystenkultur nach erfolgtem Transfer in Höhe von 250 Euro - einmalige Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden 4. Behandlungsversuch nach erfolgtem Transfer* - Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre*
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Über das Angebot BKK Kinderwunsch gibt es:
- zweimal Kostenbeteiligung an einem Kryozyklus nach erfolgtem Transfer in Höhe von 350 Euro
- zweimal Kostenbeteiligung an einer Blastozystenkultur nach erfolgtem Transfer in Höhe von 250 Euro
- einmalige Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden 4. Behandlungsversuch nach erfolgtem Transfer*
- Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre*
BKK Pfalz
BKK "Kinderwunsch": Unterstützung über die Regelversorgung hinaus bei teilnehmenden Kinderwunschzentren. - Anheben der Altersgrenze bei Frauen von 40 auf 42 Jahre - Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden vierten Behandlungsversuch mit bis zu 700 Euro (Voraussetzung: beide Ehepartner sind bei der BKK Pfalz versichert). Kostenbeteiligung an einem geplanten Kryozyklus mit 350 Euro - Kostenbeteiligung an einer geplanten Blastozystenkultur in Höhe von 250 Euro Außerdem bezuschusst die BKK Pfalz mit 100 Euro die Kryo-Konservierung bei geplanter Krebstherapie, um spätere Schwangerschaften so zu ermöglichen.
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BKK "Kinderwunsch": Unterstützung über die Regelversorgung hinaus bei teilnehmenden Kinderwunschzentren.
- Anheben der Altersgrenze bei Frauen von 40 auf 42 Jahre
- Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden vierten Behandlungsversuch mit bis zu 700 Euro (Voraussetzung: beide Ehepartner sind bei der BKK Pfalz versichert).
Kostenbeteiligung an einem geplanten Kryozyklus mit 350 Euro - Kostenbeteiligung an einer geplanten Blastozystenkultur in Höhe von 250 Euro
Außerdem bezuschusst die BKK Pfalz mit 100 Euro die Kryo-Konservierung bei geplanter Krebstherapie, um spätere Schwangerschaften so zu ermöglichen.
BKK ProVita
Über ,,BKK Kinderwunsch - Behandlung bei unerfülltem Kinderwunsch" erhält man u.a.: - Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre (erster Zyklustag vor Vollendung des 42. Lebensjahres) - zweimalige Beteiligung an einem Kryozyklus nach Transfer in Höhe von 350,00 EUR für alle Versicherten - zweimalige Beteiligung an einer Blastozystenkultur nach Transfer in Höhe von 250,00 Euro für alle Versicherten - Zuschuss zum 4. Versuch IVF (nach Transfer) in Höhe von 800 Euro für alle Versicherten - Zuschuss zum 4. Versuch ICSI (nach Transfer) in Höhe von 1.000 Euro für alle Versicherten - Zuschuss IVF (alle Versuche) für Frauen vom 40. bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres (nach Transfer) 800 Euro - Zuschuss ICSI (alle Versuche) für Frauen vom 40. bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres (nach Transfer) 1.000 Euro - Unkomplizierter Verfahrenswechsel von IVF auf ICSI im gleichen Zyklus für alle Versicherten - Wenn medizinisch notwendig, kann ein Singleembryotransfer erfolgen, anstatt einem Doubleembryotransfer - Freeze all bei Transfer innerhalb von 3 Monaten Voraussetzungen für die Teilnahme: - Ehepaare (Frau nicht über 42 Jahre, Mann nicht über 50 Jahre alt) - Behandlung bei einem am Vertrag teilnehmenden Arzt oder in einem teilnehmenden Kinderwunschzentrum
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Über ,,BKK Kinderwunsch - Behandlung bei unerfülltem Kinderwunsch" erhält man u.a.:
- Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre (erster Zyklustag vor Vollendung des 42. Lebensjahres)
- zweimalige Beteiligung an einem Kryozyklus nach Transfer in Höhe von 350,00 EUR für alle Versicherten
- zweimalige Beteiligung an einer Blastozystenkultur nach Transfer in Höhe von 250,00 Euro für alle Versicherten
- Zuschuss zum 4. Versuch IVF (nach Transfer) in Höhe von 800 Euro für alle Versicherten
- Zuschuss zum 4. Versuch ICSI (nach Transfer) in Höhe von 1.000 Euro für alle Versicherten
- Zuschuss IVF (alle Versuche) für Frauen vom 40. bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres (nach Transfer) 800 Euro
- Zuschuss ICSI (alle Versuche) für Frauen vom 40. bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres (nach Transfer) 1.000 Euro
- Unkomplizierter Verfahrenswechsel von IVF auf ICSI im gleichen Zyklus für alle Versicherten
- Wenn medizinisch notwendig, kann ein Singleembryotransfer erfolgen, anstatt einem Doubleembryotransfer
- Freeze all bei Transfer innerhalb von 3 Monaten
Voraussetzungen für die Teilnahme:
- Ehepaare (Frau nicht über 42 Jahre, Mann nicht über 50 Jahre alt)
- Behandlung bei einem am Vertrag teilnehmenden Arzt oder in einem teilnehmenden Kinderwunschzentrum
BKK Public
Erhöhung der Altersgrenze von 40 auf 42 Jahre. Steigerung möglicher Behandlungsversuche von drei auf vier Versuche,
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Erhöhung der Altersgrenze von 40 auf 42 Jahre. Steigerung möglicher Behandlungsversuche von drei auf vier Versuche,
BKK SBH
- Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre (Beginn des anstehenden Zyklus vor Vollendung des 42. Lebensjahres) - Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden 4. Behandlungsversuch
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- Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre (Beginn des anstehenden Zyklus vor Vollendung des 42. Lebensjahres)
- Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden 4. Behandlungsversuch
BKK Scheufelen
Im Rahmen des BKK Kinderwunsch-Vertrags erhalten Sie einen Zuschuss von jeweils 350 Euro für maximal zwei geplante Kryozyklen, jeweils 250 Euro für maximal zwei Blastozystenkulturen und wir beteiligen uns an einem über die Regelleistung hinausgehenden vierten Behandlungsversuch zwischen 800,00 Euro und 1.000,00 Euro.
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Im Rahmen des BKK Kinderwunsch-Vertrags erhalten Sie einen Zuschuss von jeweils 350 Euro für maximal zwei geplante Kryozyklen, jeweils 250 Euro für maximal zwei Blastozystenkulturen und wir beteiligen uns an einem über die Regelleistung hinausgehenden vierten Behandlungsversuch zwischen 800,00 Euro und 1.000,00 Euro.
BKK VDN
Über "BKK Kinderwunsch" gibt es die Möglichkeit auf einen über die Regelleistung hinausgehenden vierten Behandlungsversuch. Die BKK VDN erstattet diese Kosten, sofern beide Ehepartner bei der BKK VDN versichert sind. Es sei denn, der Ehepartner kann sich nicht gesetzlich versichern. Eine Erweiterung der Altersgrenze für Frauen bis zum 42. Lebensjahr ist ebenfalls möglich. Versicherte erhalten - einen Zuschuss von 350 Euro bei einem geplanten Kryozyklus (Einsetzen einer befruchteten und eingefrorenen Eizelle oder eines Embryos). - 250 Euro bei einer Blastozystenkultur (späteres Einsetzen des Embryos) - einen einfachen Verfahrenswechsel von der In-vitro-Fertilisation (IVF) zur Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). - einen Zuschuss von 100 Euro für eine Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen (einfrieren), um der Gefahr einer möglichen Unfruchtbarkeit durch eine Krebstherapie vorzubeugen. Voraussetzung für die Teilnahme am Programm ist lediglich eine Versicherung bei der BKK VDN. Die Zusatzleistung ,,BKK Kinderwunschkonsil" bietet die passende Unterstützung auf dem Weg zum Wunschkind.
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Über "BKK Kinderwunsch" gibt es die Möglichkeit auf einen über die Regelleistung hinausgehenden vierten Behandlungsversuch. Die BKK VDN erstattet diese Kosten, sofern beide Ehepartner bei der BKK VDN versichert sind. Es sei denn, der Ehepartner kann sich nicht gesetzlich versichern. Eine Erweiterung der Altersgrenze für Frauen bis zum 42. Lebensjahr ist ebenfalls möglich.
Versicherte erhalten
- einen Zuschuss von 350 Euro bei einem geplanten Kryozyklus (Einsetzen einer befruchteten und eingefrorenen Eizelle oder eines Embryos).
- 250 Euro bei einer Blastozystenkultur (späteres Einsetzen des Embryos)
- einen einfachen Verfahrenswechsel von der In-vitro-Fertilisation (IVF) zur Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI).
- einen Zuschuss von 100 Euro für eine Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen (einfrieren), um der Gefahr einer möglichen Unfruchtbarkeit durch eine Krebstherapie vorzubeugen. Voraussetzung für die Teilnahme am Programm ist lediglich eine Versicherung bei der BKK VDN.
Die Zusatzleistung ,,BKK Kinderwunschkonsil" bietet die passende Unterstützung auf dem Weg zum Wunschkind.
BKK Wirtschaft & Finanzen
Um auch dem generellen Wandel in der späteren Familienplanung gerecht zu werden, bietet die BKK W&F den Exklusivvertrag ,,BKK Kinderwunsch" mit dem Berufsverband für Reproduktionsmedizin Bayern, dem auch Kinderwunschzentren aus dem gesamten Bundesgebiet anschließen können. Besonderheiten: * eine Beteiligung an einem vierten Behandlungsversuch, wenn beide Ehepartner bei uns versichert sind. * ein einfacher Verfahrenswechsel von der In-vitro-Fertilisation (IVF) zur Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Hier werden maximal zwei anstatt drei Embryonen eingesetzt, um eine Mehrlingsschwangerschaft zu vermeiden. Auch lässt sich damit eine zusätzliche hormonelle Stimulationsbehandlung vermeiden, sofern noch kryokonservierte Eizellen vorhanden sind. * Zuschuss für Frauen zwischen 40 und 42 (1 Tag vor dem 42. Geburtstag) * "Kinderwunschkonsil": Beratungsangebot mit digitaler Anamnese zur Identifikation möglicher Ursachen der Kinderlosigkeit. Außerdem gibt es zusätzliche Zuschüssen wie 350 Euro bei einem geplanten Kryozyklus, 250 Euro bei einer Blastozystenkultur und 100 Euro für die Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen im Vorfeld einer Krebstherapie.
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Um auch dem generellen Wandel in der späteren Familienplanung gerecht zu werden, bietet die BKK W&F den Exklusivvertrag ,,BKK Kinderwunsch" mit dem Berufsverband für Reproduktionsmedizin Bayern, dem auch Kinderwunschzentren aus dem gesamten Bundesgebiet anschließen können.
Besonderheiten:
* eine Beteiligung an einem vierten Behandlungsversuch, wenn beide Ehepartner bei uns versichert sind.
* ein einfacher Verfahrenswechsel von der In-vitro-Fertilisation (IVF) zur Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Hier werden maximal zwei anstatt drei Embryonen eingesetzt, um eine Mehrlingsschwangerschaft zu vermeiden. Auch lässt sich damit eine zusätzliche hormonelle Stimulationsbehandlung vermeiden, sofern noch kryokonservierte Eizellen vorhanden sind.
* Zuschuss für Frauen zwischen 40 und 42 (1 Tag vor dem 42. Geburtstag)
* "Kinderwunschkonsil": Beratungsangebot mit digitaler Anamnese zur Identifikation möglicher Ursachen der Kinderlosigkeit.
Außerdem gibt es zusätzliche Zuschüssen wie 350 Euro bei einem geplanten Kryozyklus, 250 Euro bei einer Blastozystenkultur und 100 Euro für die Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen im Vorfeld einer Krebstherapie.
BKK24
Für einen 4. Versuch gewährt die BKK24 einen weiteren Zuschuss von 300 Euro. Zusammen mit dem Berufsverband für Reproduktionsmedizin Bayern (BRB e.V.) wurde ein bundesweiter Vertrag abgeschlossen, der BKK24-Versicherten über die Regelversorgung hinaus Extra-Zuschüsse für die künstliche Befruchtung bei teilnehmenden Kinderwunschzentren gewährleistet. Kinderwunsch-Leistungen: Zweimalige Kostenbeteiligung von jeweils 350 Euro an einem Kryozyklus nach erfolgtem Transfer, wodurch eine zusätzliche hormonelle Stimulationsbehandlung vermieden werden kann (sofern noch kryokonservierte befruchtete Eizellen vorhanden sind) Zweimalige Kostenbeteiligung von jeweils 250 Euro an einer Blastozystenkultur (Verlängerung der Beobachtungszeit bis zum Blastozystenstadium zur Identifizierung der Embryonen mit der höchsten Schwangerschaftswahrscheinlichkeit) nach erfolgtem Transfer Kostenbeteiligung je nach Behandlungsverfahren an einem, über die Regelleistung hinausgehenden, 4. Behandlungsversuch nach erfolgtem Transfer Bei medizinischer Notwendigkeit ein vereinfachter Wechsel der Verfahrensmethode von der IVF (In-Vitro-Fertilisation) zur ICSI (Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion) Zuschuss zur geplanten künstlichen Befruchtung für Frauen bis 42 Jahre (einen Tag vor dem 42. Geburtstag) Vermeidung des Risikos von Mehrlingschwangerschaften durch den Transfer von maximal zwei statt drei Embryonen; sofern medizinisch notwendig, kann ein Singleembryotransfer erfolgen
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Für einen 4. Versuch gewährt die BKK24 einen weiteren Zuschuss von 300 Euro.
Zusammen mit dem Berufsverband für Reproduktionsmedizin Bayern (BRB e.V.) wurde ein bundesweiter Vertrag abgeschlossen, der BKK24-Versicherten über die Regelversorgung hinaus Extra-Zuschüsse für die künstliche Befruchtung bei teilnehmenden Kinderwunschzentren gewährleistet.
Kinderwunsch-Leistungen: Zweimalige Kostenbeteiligung von jeweils 350 Euro an einem Kryozyklus nach erfolgtem Transfer, wodurch eine zusätzliche hormonelle Stimulationsbehandlung vermieden werden kann (sofern noch kryokonservierte befruchtete Eizellen vorhanden sind)
Zweimalige Kostenbeteiligung von jeweils 250 Euro an einer Blastozystenkultur (Verlängerung der Beobachtungszeit bis zum Blastozystenstadium zur Identifizierung der Embryonen mit der höchsten Schwangerschaftswahrscheinlichkeit) nach erfolgtem Transfer
Kostenbeteiligung je nach Behandlungsverfahren an einem, über die Regelleistung hinausgehenden, 4. Behandlungsversuch nach erfolgtem Transfer
Bei medizinischer Notwendigkeit ein vereinfachter Wechsel der Verfahrensmethode von der IVF (In-Vitro-Fertilisation) zur ICSI (Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion)
Zuschuss zur geplanten künstlichen Befruchtung für Frauen bis 42 Jahre (einen Tag vor dem 42. Geburtstag)
Vermeidung des Risikos von Mehrlingschwangerschaften durch den Transfer von maximal zwei statt drei Embryonen; sofern medizinisch notwendig, kann ein Singleembryotransfer erfolgen
BOSCH BKK
Zweimalige Beteiligung an einem Kryozyklus nach erfolgtem Transfer in Höhe von 350,00 EUR Zweimalige Beteiligung an einer Blastozytenkultur nach erfolgtem Transfer in Höhe von 250,00 EUR Einmalige Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden 4. Behandlungsversuch nach erfolgtem Transfer* Bei medizinischer Notwendigkeit unbürokratischer und einfacher Verfahrenswechsel von der ,,In-vitro-Fertilisation" (IVF) zur ,,Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion" (ICSI) Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre (Beginn des anstehenden Zyklus vor Vollendung des 42. Lebensjahres)* Vermeidung des Risikos von Mehrlingsschwangerschaften durch den Transfer von maximal zwei bzw. einem Embryo (SET) anstatt drei Embryonen Vermeidung einer zusätzlichen hormonellen Stimulationsbehandlung, sofern noch kryokonservierte Eizellen vorhanden sind
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Zweimalige Beteiligung an einem Kryozyklus nach erfolgtem Transfer in Höhe von 350,00 EUR
Zweimalige Beteiligung an einer Blastozytenkultur nach erfolgtem Transfer in Höhe von 250,00 EUR
Einmalige Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden 4. Behandlungsversuch nach erfolgtem Transfer*
Bei medizinischer Notwendigkeit unbürokratischer und einfacher Verfahrenswechsel von der ,,In-vitro-Fertilisation" (IVF) zur ,,Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion" (ICSI)
Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre (Beginn des anstehenden Zyklus vor Vollendung des 42. Lebensjahres)*
Vermeidung des Risikos von Mehrlingsschwangerschaften durch den Transfer von maximal zwei bzw. einem Embryo (SET) anstatt drei Embryonen
Vermeidung einer zusätzlichen hormonellen Stimulationsbehandlung, sofern noch kryokonservierte Eizellen vorhanden sind
Continentale Betriebskrankenkasse
Über den Vertrag "Kinderwunsch" übernimmt die Continentale BKK weitere hohe Zuschüsse unter anderem für diese Leistungen: 4. Versuch, ICSI, IVF, Blastozystenkultur, Kryozyklus. Je nach Alter der Frau und gewählter Methode sind unterschiedliche Zuschüsse in Höhe von mehreren Tausend Euro möglich.
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Über den Vertrag "Kinderwunsch" übernimmt die Continentale BKK weitere hohe Zuschüsse unter anderem für diese Leistungen:
4. Versuch, ICSI, IVF, Blastozystenkultur, Kryozyklus.
Je nach Alter der Frau und gewählter Methode sind unterschiedliche Zuschüsse in Höhe von mehreren Tausend Euro möglich.
Debeka BKK
Die Debeka BKK unterstützt ihre Mitglieder und Versicherte im Rahmen der künstlichen Befruchtung mit dem bundesweiten Versorgungsprogramm BKK Kinderwunsch. Über den Vertrag ist eine Anhebung der Altersgrenzen bei Frauen von 40 auf 42 Jahren möglich. Ebenso gewährt der Vertrag die Beteiligung mit je 350 Euro an zwei Kryozyklen nach erfolgtem Transfer. Sowie zwei Blastozystenkulturen mit jeweils 250 Euro nach erfolgtem Transfer. Wenn medizinisch begründet, können Sie bei im gleichen Zyklus von In-vitro-Fertilisation (IVF) zu Intrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) wechseln. Die Debeka BKK beteiligt sich an einem 4. Behandlungsversuch mit 800 Euro (IVF) bzw. 1.000 Euro (ICSI) nach erfolgtem Transfer. Die Debeka BKK nimmt am Vertrag des BKK Kinderwunschkonsils teil. Dieses besondere Versorgungsangebot vernetzt niedergelassene Gynäkologen mit Reproduktionsmedizinern über eine digitale Plattform. Darüber hinaus stehen den Teilnehmern ein Online-Fragebogen und eine kostenfreie App einschließlich Zykluskalenders zur Verfügung. Mit Hilfe dessen können gezielte Therapiemöglichkeiten entwickelt werden.
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Die Debeka BKK unterstützt ihre Mitglieder und Versicherte im Rahmen der künstlichen Befruchtung mit dem bundesweiten Versorgungsprogramm BKK Kinderwunsch.
Über den Vertrag ist eine Anhebung der Altersgrenzen bei Frauen von 40 auf 42 Jahren möglich. Ebenso gewährt der Vertrag die Beteiligung mit je 350 Euro an zwei Kryozyklen nach erfolgtem Transfer.
Sowie zwei Blastozystenkulturen mit jeweils 250 Euro nach erfolgtem Transfer.
Wenn medizinisch begründet, können Sie bei im gleichen Zyklus von In-vitro-Fertilisation (IVF) zu Intrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) wechseln.
Die Debeka BKK beteiligt sich an einem 4. Behandlungsversuch mit 800 Euro (IVF) bzw. 1.000 Euro (ICSI) nach erfolgtem Transfer.
Die Debeka BKK nimmt am Vertrag des BKK Kinderwunschkonsils teil. Dieses besondere Versorgungsangebot vernetzt niedergelassene Gynäkologen mit Reproduktionsmedizinern über eine digitale Plattform. Darüber hinaus stehen den Teilnehmern ein Online-Fragebogen und eine kostenfreie App einschließlich Zykluskalenders zur Verfügung. Mit Hilfe dessen können gezielte Therapiemöglichkeiten entwickelt werden.
energie-BKK
integrierter Versorgungsvertrag "BKK Kinderwunsch: - Zweimalige Kostenbeteiligung von jeweils 350 Euro an einem Kryozyklus nach erfolgtem Transfer (nicht in Zusammenhang mit einem ,,freeze-all"). - Zweimalige Kostenbeteiligung von jeweils 250 Euro an einer Blastozystenkultur nach erfolgtem Transfer (nicht zusammen mit einem Kryozyklus). - Kostenbeteiligung je nach Behandlungsverfahren mit 800 Euro (IVF) bzw. 1.000 Euro (ICSI) an einem, über die Regelleistung hinausgehenden, 4. Behandlungsversuch nach erfolgtem Transfer. - Frauen in einem Alter zwischen 40 und 42 Jahre erhalten einen Zuschuss in Höhe von 800 Euro (IVF) bzw. 1.000 Euro (ICSI) zur geplanten künstlichen Befruchtung.
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integrierter Versorgungsvertrag "BKK Kinderwunsch:
- Zweimalige Kostenbeteiligung von jeweils 350 Euro an einem Kryozyklus nach erfolgtem Transfer (nicht in Zusammenhang mit einem ,,freeze-all").
- Zweimalige Kostenbeteiligung von jeweils 250 Euro an einer Blastozystenkultur nach erfolgtem Transfer (nicht zusammen mit einem Kryozyklus).
- Kostenbeteiligung je nach Behandlungsverfahren mit 800 Euro (IVF) bzw. 1.000 Euro (ICSI) an einem, über die Regelleistung hinausgehenden, 4. Behandlungsversuch nach erfolgtem Transfer.
- Frauen in einem Alter zwischen 40 und 42 Jahre erhalten einen Zuschuss in Höhe von 800 Euro (IVF) bzw. 1.000 Euro (ICSI) zur geplanten künstlichen Befruchtung.
Heimat Krankenkasse
Anhebung der Altersgrenze für die Behandlungen IVF und ICSI für Frauen von 40 auf 42 Jahre (bis 1 Tag vor Erreichen des 42. Geburtstages). + Einmalige Beteiligung an einem vierten Versuch IVF oder ICSI. + Einmalige Beteiligung an einer Blastozystenkultur und/oder einem Kryozyklus.
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Anhebung der Altersgrenze für die Behandlungen IVF und ICSI für Frauen von 40 auf 42 Jahre (bis 1 Tag vor Erreichen des 42. Geburtstages). + Einmalige Beteiligung an einem vierten Versuch IVF oder ICSI. + Einmalige Beteiligung an einer Blastozystenkultur und/oder einem Kryozyklus.
mhplus BKK
Zusätzliche Leistungen übernimmt die mhplus im Rahmen des Vertrag "BKK Kinderwunsch": u.a. + 800,00 Euro (IVF) bzw. 1.000 Euro (ICSI) für den vierten Versuch +Anhebung der Altersgrenze für Frauen von 40 Jahren auf 42 Jahre, + Kostenübernahme für Kryokonservierung + uvm.
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Zusätzliche Leistungen übernimmt die mhplus im Rahmen des Vertrag "BKK Kinderwunsch": u.a.
+ 800,00 Euro (IVF) bzw. 1.000 Euro (ICSI) für den vierten Versuch
+Anhebung der Altersgrenze für Frauen von 40 Jahren auf 42 Jahre, + Kostenübernahme für Kryokonservierung
+ uvm.
Mobil Krankenkasse
Die Mobil Krankenkasse bietet ihren Versicherten das Programm BKK Kinderwunsch an, welches bundesweit bei teilnehmenden Kinderwunschzentren in Anspruch genommen werden kann. Im Rahmen des Programms BKK Kinderwunsch werden die selektivvertraglichen Zuschüsse zur künstlichen Befruchtung bei Frauen bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres übernommen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Bezuschussung zum 4. Behandlungsversuch für IVF und ICSI. Das Angebot umfasst außerdem Zuschüsse zu diversen Mehrleistungen (u. a. Kryozyklen, Blastozystenkulturen) im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung.
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Die Mobil Krankenkasse bietet ihren Versicherten das Programm BKK Kinderwunsch an, welches bundesweit bei teilnehmenden Kinderwunschzentren in Anspruch genommen werden kann. Im Rahmen des Programms BKK Kinderwunsch werden die selektivvertraglichen Zuschüsse zur künstlichen Befruchtung bei Frauen bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres übernommen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Bezuschussung zum 4. Behandlungsversuch für IVF und ICSI. Das Angebot umfasst außerdem Zuschüsse zu diversen Mehrleistungen (u. a. Kryozyklen, Blastozystenkulturen) im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung.
Pronova BKK
- 350 EUR Zuschuss für den 1. Kryozyklus nach einem nicht erfolgreichen IVF- oder ICSI-Versuch und weitere 350 EUR für einen 2. Kryozyklus (jeweils nach Transfer in die Gebärmutter). - 250 EUR Zuschuss für eine Blastozystenkultur nach einem IVF- oder ICSI-Transfer sowie erneut 250 EUR für eine weitere Blastozystenkultur. - Auch wenn die ersten 3 Versuche nicht erfolgreich sind, beteiligt sich Pronova BKK am 4. Behandlungsversuch IVF oder ICSI. - Sollte der IVF-Versuch aufgrund der Spermienqualität nicht erfolgreich sein, kann unkompliziert auf ICSI gewechselt werden. - Um das Risiko einer Mehrlingsschwangerschaft zu verringern, werden höchstens 2 Embryonen eingesetzt. - Weibliche Mitglieder haben Anspruch auf diese Kinderwunschleistungen bis zu ihrem 42. Lebensjahr.
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- 350 EUR Zuschuss für den 1. Kryozyklus nach einem nicht erfolgreichen IVF- oder ICSI-Versuch und weitere 350 EUR für einen 2. Kryozyklus (jeweils nach Transfer in die Gebärmutter).
- 250 EUR Zuschuss für eine Blastozystenkultur nach einem IVF- oder ICSI-Transfer sowie erneut 250 EUR für eine weitere Blastozystenkultur.
- Auch wenn die ersten 3 Versuche nicht erfolgreich sind, beteiligt sich Pronova BKK am 4. Behandlungsversuch IVF oder ICSI.
- Sollte der IVF-Versuch aufgrund der Spermienqualität nicht erfolgreich sein, kann unkompliziert auf ICSI gewechselt werden.
- Um das Risiko einer Mehrlingsschwangerschaft zu verringern, werden höchstens 2 Embryonen eingesetzt.
- Weibliche Mitglieder haben Anspruch auf diese Kinderwunschleistungen bis zu ihrem 42. Lebensjahr.
R+V Betriebskrankenkasse
Im Rahmen des Versorgungsvertrags BKK Kinderwunsch wird ein vierter Versuch bezuschusst und die Altersgrenze für Frauen von 40 auf 42 erhöht. - Einmaliger Zuschuss zum vierten Versuch bei IVF: 800 Euro - Einmaliger Zuschuss zum vierten Versuch bei ICSI: 1.000 Euro - einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 350 Euro zum Kryozyklus mit imprägnierten Eizellen im Vorkernstadium, - einen Zuschuss für zwei Blastozystenkulturen mit jeweils 250 Euro nach erfolgtem Transfer, - einen 4. Behandlungsversuch mit 800 Euro (IVF) bzw. 1.000 Euro (ICSI) nach erfolgtem Transfer.
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Im Rahmen des Versorgungsvertrags BKK Kinderwunsch wird ein vierter Versuch bezuschusst und die Altersgrenze für Frauen von 40 auf 42 erhöht.
- Einmaliger Zuschuss zum vierten Versuch bei IVF: 800 Euro
- Einmaliger Zuschuss zum vierten Versuch bei ICSI: 1.000 Euro
- einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 350 Euro zum Kryozyklus mit imprägnierten Eizellen im Vorkernstadium,
- einen Zuschuss für zwei Blastozystenkulturen mit jeweils 250 Euro nach erfolgtem Transfer,
- einen 4. Behandlungsversuch mit 800 Euro (IVF) bzw. 1.000 Euro (ICSI) nach erfolgtem Transfer.
Salus BKK
Im Rahmen des individuellen Versorgungsvertrags BKK Kinderwunsch erhalten Versicherte auch einen Zuschuss für den vierten Versuch. Außerdem wird die Altersgrenze für Frauen von 40 auf 42 erhöht. - Einmaliger Zuschuss zur Kryokonservierung bei geplanter Krebstherapie: 100 Euro - Einmaliger Zuschuss zum vierten Versuch bei IVF: 500 Euro - Einmaliger Zuschuss zum vierten Versuch bei ICSI: 700 Euro
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Im Rahmen des individuellen Versorgungsvertrags BKK Kinderwunsch erhalten Versicherte auch einen Zuschuss für den vierten Versuch. Außerdem wird die Altersgrenze für Frauen von 40 auf 42 erhöht.
- Einmaliger Zuschuss zur Kryokonservierung bei geplanter Krebstherapie: 100 Euro
- Einmaliger Zuschuss zum vierten Versuch bei IVF: 500 Euro
- Einmaliger Zuschuss zum vierten Versuch bei ICSI: 700 Euro
SECURVITA Krankenkasse
Bei Teilnahme am Vertrag "BKK Kinderwunsch" können die Versicherten der SECURVITA Krankenkasse einen Zuschuss für einen vierten Versuch erhalten. Im Rahmen des Vertrages wird die Altersgrenze für Frauen von 40 Jahren auf 42 Jahre (vollendetes 42. Lebensjahr) angehoben. Bei Teilnahme am Vertrag "BKK Kinderwunsch" können die Versicherten der SECURVITA Krankenkasse einen Zuschuss zu einem Kryozyklus oder einer Blastozystenkulter erhalten.
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Bei Teilnahme am Vertrag "BKK Kinderwunsch" können die Versicherten der SECURVITA Krankenkasse einen Zuschuss für einen vierten Versuch erhalten. Im Rahmen des Vertrages wird die Altersgrenze für Frauen von 40 Jahren auf 42 Jahre (vollendetes 42. Lebensjahr) angehoben. Bei Teilnahme am Vertrag "BKK Kinderwunsch" können die Versicherten der SECURVITA Krankenkasse einen Zuschuss zu einem Kryozyklus oder einer Blastozystenkulter erhalten.
SKD BKK
Integrierter Versorgungsvertrag ,,BKK Kinderwunsch" (Vertragsgebiet: deutschlandweit): 1. Anhebung der Altersgrenze für Frauen von 40 auf 42 Jahre. 2. Transfer von 2 anstatt 3 befruchteten Eizellen (Vermeidung von Mehrlingsschwangerschaften). 3. Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden 4. Versuch. 4. Zuschüsse zum Kryozyklus (350 Euro) und zur Blastozystenkultur (250 Euro).
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Integrierter Versorgungsvertrag ,,BKK Kinderwunsch" (Vertragsgebiet: deutschlandweit):
1. Anhebung der Altersgrenze für Frauen von 40 auf 42 Jahre.
2. Transfer von 2 anstatt 3 befruchteten Eizellen (Vermeidung von Mehrlingsschwangerschaften).
3. Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden 4. Versuch.
4. Zuschüsse zum Kryozyklus (350 Euro) und zur Blastozystenkultur (250 Euro).
TUI BKK
Erhöhung der Altersgrenze von 40 auf 42 Jahre. Steigerung möglicher Behandlungsversuche von drei auf vier Versuche,
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Erhöhung der Altersgrenze von 40 auf 42 Jahre. Steigerung möglicher Behandlungsversuche von drei auf vier Versuche,
VIACTIV Krankenkasse
Die VIACTIV bietet über den Vertrag BKK Kinderwunsch einen Zuschuss zum 4. Versuch IVF mit 500 Euro oder 4. Versuch ICSI mit 700 Euro. Zudem wird hier Altersgrenze für Frauen von 40 Jahre auf 42 Jahre angehoben und als zusätzliche Leistungen gibt es zweimalige Zuschüsse zum Kryozyklus und Blastozystenkultur nach Transfer. Die VIACTIV übernimmt zudem die Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen bei einer Krebserkrankung.
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Die VIACTIV bietet über den Vertrag BKK Kinderwunsch einen Zuschuss zum 4. Versuch IVF mit 500 Euro oder 4. Versuch ICSI mit 700 Euro. Zudem wird hier Altersgrenze für Frauen von 40 Jahre auf 42 Jahre angehoben und als zusätzliche Leistungen gibt es zweimalige Zuschüsse zum Kryozyklus und Blastozystenkultur nach Transfer.
Die VIACTIV übernimmt zudem die Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen bei einer Krebserkrankung.
vivida bkk
Premiumangebot "BKK Kinderwunsch": Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre (erster Zyklustag vor Vollendung des 42. Lebensjahres). Einmalige Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden 4. Behandlungsversuch. Beteiligung an maximal zwei geplanten Kryozyklen in Höhe von je 350 Euro und an maximal zwei geplanten Blastozystenkulturen in Höhe von je 250 Euro.
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Premiumangebot "BKK Kinderwunsch": Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre (erster Zyklustag vor Vollendung des 42. Lebensjahres). Einmalige Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden 4. Behandlungsversuch. Beteiligung an maximal zwei geplanten Kryozyklen in Höhe von je 350 Euro und an maximal zwei geplanten Blastozystenkulturen in Höhe von je 250 Euro.
WMF BKK
Über den Vertrag "BKK Kinderwunsch" beteiligt sich die WMF BKK an einem 4. Behandlungsversuch. Ebenfalls wird die Altersgrenze der Frau auf 42 Jahre erhöhtund die WMF BKK beteiligt sich an einem geplanten Kryozyklus, an einer geplanten Blastozystenkultur.
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Über den Vertrag "BKK Kinderwunsch" beteiligt sich die WMF BKK an einem 4. Behandlungsversuch. Ebenfalls wird die Altersgrenze der Frau auf 42 Jahre erhöhtund die WMF BKK beteiligt sich an einem geplanten Kryozyklus, an einer geplanten Blastozystenkultur.
ZF BKK
bis zum vollendetem 41 LJ / 4 Versuche 1. Zuschuss 2. Kryozyklus von 350 EUR 2. Zuschuss 2. Blastozystenkultur von 250 EUR 3. Zuschuß zum 4. Versuch auf 800 EUR IVF bzw. 1.000 EUR ICSI 4. Verwaltungsvereinfachung: Gleichschaltung des Zuschusses für Frauen über 40 Jahre mit dem Zuschuss für den 4. Versuch (ICSI= 1.000 EUR bzw. IVF= 800 EUR) 5. Qualität: Transfer von max. 2 befruchteten Eizellen, sofern medizinisch möglich, wird ein Singleembryotransfer empfohlen
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bis zum vollendetem 41 LJ / 4 Versuche
1. Zuschuss 2. Kryozyklus von 350 EUR
2. Zuschuss 2. Blastozystenkultur von 250 EUR
3. Zuschuß zum 4. Versuch auf 800 EUR IVF bzw. 1.000 EUR ICSI
4. Verwaltungsvereinfachung: Gleichschaltung des Zuschusses für Frauen über 40 Jahre mit dem Zuschuss für den 4. Versuch (ICSI= 1.000 EUR bzw. IVF= 800 EUR)
5. Qualität: Transfer von max. 2 befruchteten Eizellen, sofern medizinisch möglich, wird ein Singleembryotransfer empfohlen
AOK Bayern
Die AOK Bayern beteiligt sich als weitere Zusatzleistung an einem zusätzlichen vierten Versuch der künstlichen Befruchtung. Für jede gesetzlich mögliche Versuchsreihe kann hierfür ein Zuschuss von bis zu 1.500 EUR gewährt werden. Eine gesonderte Vorabgenehmigung des zusätzlichen Behandlungsversuchs durch die AOK Bayern ist nicht erforderlich.
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Die AOK Bayern beteiligt sich als weitere Zusatzleistung an einem zusätzlichen vierten Versuch der künstlichen Befruchtung. Für jede gesetzlich mögliche Versuchsreihe kann hierfür ein Zuschuss von bis zu 1.500 EUR gewährt werden.
Eine gesonderte Vorabgenehmigung des zusätzlichen Behandlungsversuchs durch die AOK Bayern ist nicht erforderlich.
AOK PLUS
Die AOK PLUS übernimmt exklusive Ergänzungsleistungen um den Behandlungserfolg einer künstlichen Befruchtung zu forcieren: Testikuläre Spermienextraktion (TESE): Die AOK PLUS übernimmt für ihre männlichen Versicherten, die im Zusammenhang mit einer Maßnahme der künstlichen Befruchtung medizinisch erforderliche testikuläre Spermienextraktion (TESE) zur Gewinnung des Spermas, in Höhe von 300,00 EUR. Assisted Hatching (Schlüpfhilfe für Embryo): Die AOK PLUS übernimmt für ihre weiblichen Versicherten, die bei Antragstellung bereits das 35. Lebensjahr überschritten haben, Assisted Hatching zur Erhöhung der Schwangerschaftsrate, in Höhe von 200,00 EUR.
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Die AOK PLUS übernimmt exklusive Ergänzungsleistungen um den Behandlungserfolg einer künstlichen Befruchtung zu forcieren:
Testikuläre Spermienextraktion (TESE): Die AOK PLUS übernimmt für ihre männlichen Versicherten, die im Zusammenhang mit einer Maßnahme der künstlichen
Befruchtung medizinisch erforderliche testikuläre Spermienextraktion (TESE) zur Gewinnung des Spermas, in Höhe von 300,00 EUR.
Assisted Hatching (Schlüpfhilfe für Embryo): Die AOK PLUS übernimmt für ihre weiblichen Versicherten, die bei Antragstellung bereits das 35. Lebensjahr überschritten haben, Assisted Hatching zur Erhöhung der Schwangerschaftsrate, in Höhe von
200,00 EUR.
AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet zusätzlich bis zu 300 Euro für einen vierten Behandlungszyklus zur künstlichen Befruchtung, soweit der dritte Behandlungszyklus gem. § 27 a SGB V durch eine gesetzliche Krankenkasse genehmigt und durchgeführt wurde. Voraussetzung ist, dass das Paar verheiratet ist. Zudem müssen Frauen zum Zeitpunkt der Behandlung zwischen 25 und 40 Jahre und Männer zwischen 25 und 50 Jahre alt sein.
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Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet zusätzlich bis zu 300 Euro für einen vierten Behandlungszyklus zur künstlichen Befruchtung, soweit der dritte Behandlungszyklus gem. § 27 a SGB V durch eine gesetzliche Krankenkasse genehmigt und durchgeführt wurde. Voraussetzung ist, dass das Paar verheiratet ist. Zudem müssen Frauen zum Zeitpunkt der Behandlung zwischen 25 und 40 Jahre und Männer zwischen 25 und 50 Jahre alt sein.
BKK firmus
Die BKK firmus gewährt ihren Versicherten, die Anspruch auf Maßnahmen der künstlichen Befruchtung für das Verfahren ICSI oder IVF haben, zu den gesetzlichen Regelungen (Versuch 1-3) einen Zuschuss für max. drei weitere Behandlungsversuche (Versuch 4-6). Der Zuschuss für Versuch 4, 5 und 6 beträgt für jeden Versicherten und Behandlungsversuch 500 EUR. So kann man mit einem Zuschuss von bis zu 3.000 EUR rechnen, wenn beide Partner bei der BKK firmus versichert sind.
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Die BKK firmus gewährt ihren Versicherten, die Anspruch auf Maßnahmen der künstlichen Befruchtung für das Verfahren ICSI oder IVF haben, zu den gesetzlichen Regelungen (Versuch 1-3) einen Zuschuss für max. drei weitere Behandlungsversuche (Versuch 4-6). Der Zuschuss für Versuch 4, 5 und 6 beträgt für jeden Versicherten und Behandlungsversuch 500 EUR.
So kann man mit einem Zuschuss von bis zu 3.000 EUR rechnen, wenn beide Partner bei der BKK firmus versichert sind.
IKK gesund plus
Die IKK erstattet zusätzlich zu den in § 27 a SGB V geregelten Ansprüchen die Kosten für einen vierten Behandlungszyklus zur künstlichen Befruchtung in Höhe von maximal 300,- Euro. Die Leistung setzt voraus, dass beide Ehegatten bei der IKK versichert sind.
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Die IKK erstattet zusätzlich zu den in § 27 a SGB V geregelten Ansprüchen die
Kosten für einen vierten Behandlungszyklus zur künstlichen Befruchtung in Höhe
von maximal 300,- Euro. Die Leistung setzt voraus, dass beide Ehegatten bei der IKK versichert sind.
IKK Südwest
Sofern ein gesetzlicher Anspruch für einen 4. Versuch besteht, übernimmt die IKK die restlichen 50% der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten, maximal jedoch bis zu 1.000 Euro je Behandlungsversuch. Voraussetzung hierfür ist, dass der Ehepartner ebenfalls bei der IKK Südwest versichert ist.
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Sofern ein gesetzlicher Anspruch für einen 4. Versuch besteht, übernimmt die IKK die restlichen 50% der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten, maximal jedoch bis zu 1.000 Euro je Behandlungsversuch.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Ehepartner ebenfalls bei der IKK Südwest versichert ist.
Techniker Krankenkasse
Bei bestimmten Voraussetzungen bezuschusst die TK bei weiblichen Versicherten ab 37 Jahren das Asissted Hatching (die sogenannte Schlüpfhilfe) einmalig mit bis zu 200 Euro. Männliche Versicherte erhalten für die Durchführung einer medizinisch erforderlichen testikulären Spermienextraktion (TESE) im Zusammenhang mit einer Maßnahme der künstlichen Befruchtung einen einmaligen Zuschuss bis zu 300 Euro.
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Bei bestimmten Voraussetzungen bezuschusst die TK bei weiblichen Versicherten ab 37 Jahren das Asissted Hatching (die sogenannte Schlüpfhilfe) einmalig mit bis zu 200 Euro.
Männliche Versicherte erhalten für die Durchführung einer medizinisch erforderlichen
testikulären Spermienextraktion (TESE) im Zusammenhang mit einer Maßnahme der
künstlichen Befruchtung einen einmaligen Zuschuss bis zu 300 Euro.
AOK Baden-Württemberg
Die Altersgrenze von 40 Jahren für Frauen entfällt bei ärztlich bestätigter Erfolgsaussicht.
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Die Altersgrenze von 40 Jahren für Frauen entfällt bei ärztlich bestätigter Erfolgsaussicht.
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland unterstützt Ehepaare, die sich für eine künstliche Befruchtung entscheiden, wenn sie auf dem herkömmlichen biologischen Weg keine Kinder bekommen können. Es werden die mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten bei verheirateten Paaren übernommen. Der Anspruch auf den erhöhten Zuschuss besteht auch, wenn nur eine der geehelichten Personen bei uns versichert ist. An der Insemination nach hormoneller Stimulation, der Invitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) beteiligen wir uns bis zu dreimal. An der Insemination im Spontanzyklus ohne Hormonbehandlung bis zu achtmal. Das gilt auch für Medikamente, die in diesem Zusammenhang verordnet werden. Voraussetzung: Die Frau ist zwischen 25 und 40 und der Mann zwischen 25 und 50 Jahre alt. Zur Erstattung sind die Rechnungen einzureichen - gerne auch schnell und unbürokratisch über die Meine AOK-App.
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Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland unterstützt Ehepaare, die sich für eine künstliche Befruchtung entscheiden, wenn sie auf dem herkömmlichen biologischen Weg keine Kinder bekommen können. Es werden die mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten bei verheirateten Paaren übernommen. Der Anspruch auf den erhöhten Zuschuss besteht auch, wenn nur eine der
geehelichten Personen bei uns versichert ist. An der Insemination nach hormoneller Stimulation, der Invitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) beteiligen wir uns bis zu dreimal. An der Insemination im Spontanzyklus ohne Hormonbehandlung bis zu achtmal. Das gilt auch für Medikamente, die in diesem Zusammenhang verordnet werden. Voraussetzung: Die Frau ist zwischen 25 und 40 und der Mann zwischen 25 und 50 Jahre alt. Zur Erstattung sind die Rechnungen einzureichen - gerne auch schnell und unbürokratisch über die Meine AOK-App.
In diesem Bundesland ist keine der bewerteten Kassen wählbar.
