AOK Bremen/Bremerhaven
Die Krankenkasse "AOK Bremen/Bremerhaven" über sich
Die AOK Bremen/Bremerhaven ist mit über 287.000 Versicherten die größte Krankenversicherung im Bundesland Bremen. In 8 Geschäftsstellen in Bremen und Bremerhaven sind wir gerne persönlich für Sie da. Sie erreichen einen unserer über 700 Mitarbeitenden selbstverständlich auch rund um die Uhr telefonisch unter der Telefonnummer 0421/1761-0, oder können über unser Onlineportal und die App „Meine AOK" jederzeit Kontakt zu uns aufnehmen.
Die AOK Bremen/Bremerhaven steht fest an Ihrer Seite. Natürlich mit einer hochprofessionellen Versorgung, wenn Sie krank werden. Genauso wichtig ist es uns aber, Ihnen erstklassige Zusatzangebote zu machen, die Ihnen helfen fit und gesund zu bleiben.
Wählen Sie aus, was Ihnen guttut – wir haben tolle Mehrleistungen. Diese Angebote finden Sie weiter unten auf dieser, sowie auf den folgenden Seiten.
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Informationen
Adresse
(Zentrale)
(Zentrale)
AOK Bremen/Bremerhaven
Bürgermeister-Schmidt-Str. 95
28195 Bremen
Bürgermeister-Schmidt-Str. 95
28195 Bremen
Geöffnet in:
Bremen
Mitglieder:
207.659 (01.07.2026)
Versicherte:
287623 (01.07.2026)
Geschäftsstellen:
8
Vorstand:
Franziska Sobik
Betriebsnummer:
OST 20012084
WEST 20012084
WEST 20012084
Kassentyp:
Satzungen:
Geschäftsbericht:
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:
Besondere Leistungen (Highlights)
Professionelle Zahnreinigung
Die AOK Bremen/Bremerhaven erhöht ab 01.01.2026 den Zusschuss für eine professionelle Zahnreinigung auf 60 EUR pro Behandlung. Erstattet werden maximal 100% der Kosten. Diese Leistung kann zweimal jährlich in Anspruch genommen werden, so dass bis zu 120 EUR erstattet werden können.
Gesundheitskurse
Als Kunde der AOK Bremen/Bremerhaven können Sie zweimal jährlich ihren persönlichen Gesundheitsgutschein beantragen und kostenfrei an Gesundheitskursen qualifizierter Partner im Bundesland Bremen teilnehmen. Zu den „AOK-Gesundheitspartnern" zählen Sportvereine, Fitnessstudios, Physiotherapiepraxen u. v. m.
Für alle, die kein passendes Angebot in der Nähe finden, übernimmt die AOK Bremen/Bremerhaven 80% (maximal 110 Euro pro Kurs) der Kosten für qualitätsgeprüfte Gesundheitskurse anderer Anbieter.
Viele Extras für die junge Familie
Die AOK Bremen/Bremerhaven unterstützt Eltern mit kleinen Kindern durch eine Kostenbeteiligung bei vielen Zusatzleistungen. Zur Auswahl stehen folgende Leistungen
- Eltern-Kind-Kurse
- PEKIP und Delfi
- Babymassage
- Babyschwimmen und Seepferdchen-Kurs
- ein Erste-Hilfe-Kurs für Kindernotfälle
- eine Trageberatung für Eltern mit Baby
- ein individuell angefertigten Schwimmschutz für die Ohren
Für Fragen steht Ihnen 24 Stunden am Tag das AOK-Baby-Telefon zur Verfügung.
Unterstützung während einer Schwangerschaft
Die AOK Bremen/Bremerhaven unterstützt werdende Eltern im Rahmen der Schwangerschaft durch eine Kostenbeteiligung bei vielen Zusatzleistungen. Zur Auswahl stehen folgende Leistungen
- verschiedene Vorsorgeuntersuchungen wie zum Beispiel der Streptokokken-Test, Toxoplasmose-Test, Cytomegalovirus-Test (Herpes), Parvovirus-Test (Ringelröteln), Triple-Test
- Bewegungs- und Entspannungskurse
- ein Geburtsvorbereitungskurs, inkl. einer AOK-versicherten Begleitperson
- die Unterbringung im Elternzimmer, inkl. einer AOK-versicherten Begleitperson
- die Hebammenrufbereitschaft
Weitere Unterstützung erhalten Sie zum Beispiel in der APP „AOK Schwanger – Tipps für werdende Mütter“.
AOK Online-Coaches
Die AOK Bremen/Bremerhaven bietet verschiedene Online-Coach-Programme an, die Versicherte dabei unterstützen sollen, das Leben aktiver zu gestalten, Stress zu minimieren oder das Wunschgewicht zu erreichen.
Bislang umfasst das Online-Coach-Portfolio Familiencoaches für Angehörige:
- Familiencoach Krebs
- Familiencoach Depression
- Familiencoach Pflege
- ADHS-Elterntrainer
- Familiencoach Kinderängste
...sowie weitere Coaches für Erkrankte:
- Online-Coach Diabetes
- Online-Coach Bluthochdruck
Die Online-Coaches sind im Internet verfügbar. Sie stehen den Versicherten kostenlos zur Verfügung.
AOK-Bonusprogramm
Die AOK Bremen/Bremerhaven belohnt Sie, wenn Sie sich gesundheitsbewusst verhalten und sich um Ihre Fitness kümmern. Mit einer Teilnahme am AOK-Bonusprogramm sichern Sie sich attraktive Geldprämien, mit denen Sie sich zum Beispiel weitere Gesundheitsleistungen gönnen können. Ab 01.01.2026 wird der Bonus für die meisten Maßnahmen von 10 EUR auf 20 EUR erhöht.
AOK-Selbstbehalttarif
Mit dem AOK-Selbstbehalttarif gestalten Sie den Beitrag aktiv mit. Wenn Sie in einem Jahr keine Rezepte für Medikamente oder Heilmittel auf AOK-Kosten eingelöst haben und auch nicht ins Krankenhaus mussten, überweisen wir Ihnen je nach Einkommen bis zu 500 EUR pro Jahr.
Vorsorgeuntersuchungen
Als Gesundheitskasse bietet Ihnen die AOK Bremen/Bremerhaven umfangreiche Mehrleistungen auch im Bereich Vorsorge an. Nutzen Sie Ihren AOK-Vorteil!
- Check up
- Für alle Kunden ab dem 18. Geburtstag, alle zwei Jahre – nach Entscheidung des Arztes.
- Haut-Check
- Ab dem 15. Geburtstag einmal jährlich, 100% Kostenübernahme.
- Kinder-Vorsorge
- Zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 und J2.
- Diabetes-Typ-1-Früherkennungsuntersuchung für Kinder zwischen zwei und 6 Jahren, einmal jährlich
- Sportmedizinische Untersuchung
- Einmal jährlich bei einem Vertragsarzt.
- Schutzimpfungen
- Kostenübernahme zu 100% für alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen.
Naturheilverfahren
Die AOK Bremen/Bremerhaven beteiligt sich an den Kosten für osteopathische und homöopathischen Behandlungen.
AOK Duo - die ärztliche Zweitmeinung
Bei lebensverändernden Diagnosen können Sie im Rahmen von AOK-Duo Ihre Krankenunterlagen einem renommierten Spezialisten vorlegen lassen, der Ihnen innerhalb kurzer Zeit seine Einschätzung gibt und Ihnen hilft, Ihre gesundheitliche Situation besser verstehen und einordnen zu können.
Krankenkassen in Deutschland
Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden.
Inhaltsverzeichnis
Krankenversicherung in Deutschland
In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.
Aufgaben der Krankenversicherung
Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten.
Gesetzliche und private Krankenkassen
GKV uind PKV
Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.
Kassenarten
Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).
Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig.
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Aufsichtsbehörde |
Anschrift |
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Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) |
Bundesamt für Soziale Sicherung |
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Gesundheits- und Sozialministerien |
Liste der Ministerien |
Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.
Quelle: GKV-Spitzenverband
Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen
Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen. >> zum Krankenkassen-Forum.
Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.
Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?
Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.
GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:
- Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
- Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
- Landwirte
- Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
- Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
- Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen
Welche Krankenkassen gibt es?
Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck.
In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.
Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK, LKK und die Knappschaft.
Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?
Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.
Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?
Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:
Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages
Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden.
Sparen durch Wahltarife
Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.
Sparen durch Bonusprogramme
Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen. Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.
Wieviele Krankenkassen gibt es?
Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..
Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag.
Beispiele
Rechenbeispiel Pflichtversicherte
Brutto-Monatseinkommen: 3800 € | Zusatzbeitrag: 2,9 %
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 € x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro
Rechenbeispiel Selbstständige
Brutto - Monatsüberschuss: 5000 € | Zusatzbeitrag: 3,3 %
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 € x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro