AOK Sachsen-Anhalt
Die Krankenkasse "AOK Sachsen-Anhalt" über sich
Die AOK-Sachsen-Anhalt ist ständige und treue Begleiterin. Sie begleitet die Menschen in allen Lebenslagen. Die Gesundheitskasse betreut mehr als 840.000 Versicherte und 50.000 Arbeitgeber online und vor Ort im ganzen Land. Mit einem Marktanteil von 41 Prozent und einem fairen Beitragssatz von 17,49 Prozent ist sie die größte regionale Krankenkasse in Sachsen-Anhalt. Sie unterstützt die Gesundheit ihrer Versicherten und versorgt sie bestmöglich im Krankheitsfall. Die Gesundheitskasse bietet passgenaue medizinisch Versorgung, innovative Lösungen und leistungsstarke Angebote.
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Informationen
Adresse
(Zentrale)
(Zentrale)
AOK Sachsen-Anhalt
Lüneburger Straße 4
39106 Magdeburg
Lüneburger Straße 4
39106 Magdeburg
Geöffnet in:
Sachsen-Anhalt
Mitglieder:
696.961 (01.07.2026)
Versicherte:
856102 (01.07.2026)
Geschäftsstellen:
42
Vorstand:
Ralf Dralle
Betriebsnummer:
OST 01029141
WEST 01029141
WEST 01029141
Kassentyp:
Satzungen:
Geschäftsbericht:
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:
Besondere Leistungen (Highlights)
Fairer Beitragssatz von 17,49%
Seit 01. Januar 2026 hat die AOK Sachsen-Anhalt weiterhin einen fairen Beitragssatz von 17,49 % und bleibt mit einem Zusatzbeitrag von 2,89 Prozent unter dem Durchschnitt. Alle Leistungen und Services, wie etwa die persönliche Beratung in unseren Kundencentern in ganz Sachsen-Anhalt und unsere 24/ 7 telefonische Erreichbarkeit bleiben in vollem Umfang erhalten. Unsere digitalen Angebote bauen wir sogar stetig aus.
GESUNDESKONTO
Das GESUNDESKONTO bietet allen Versicherten und ihren Familienversicherten Angehörigen jeweils bis zu 600 Euro Zuschuss im Jahr für gesundheitliche Mehrleistungen. Sie können flexibel und individuell zwischen zahlreichen Gesundheitsleistungen wählen. Dazu gehören u.a.:
- 100 Euro Zuschuss im Kalenderjahr für Ihre Mitgliedschaft im Fitnessstudio
- 300 Euro Zuschuss im Kalenderjahr für Resieschutzimpfungen
- 2 x 40 Euro Zuschuss im Kalenderjahr für Ihre professionelle Zahnreinigung
- 40 Euro Zuschuss im Kalenderjahr für rezeptfreie Arzneimittel
- 240 Euro Zuschuss im Kalenderjahr für Osteopathie
- Zuschuss zu Schwangerschaftsvorsorgeleistungen
- Zuschuss für Frühkindliche Gesundheitsangebote (PEKIP, DELFI, Babyschwimmen, Babymassage)
AOK-Kinderbonus bis zu 2.700 Euro
Beim AOK-Kinderbonus kann die gesamte Familie mit Vorsorgemaßnahmen und Früherkennung oder Gesundheitskursen für ihr Kind punkten. Egal, ob Mama, Papa, Oma oder Opa - alle zahlen durch Gesundheitsmaßnahmen auf das Kinderbonus-Konto ein und legen so den Grundstein für ein erfolgreiches Familienprojekt: ein tolles Startkapital für ihr Kind in Höhe von bis zu 2.700 EUR. Das Kinderbonus-Konto kann für ein Kind im Alter von 0 bis 6 Jahren eröffnet werden. Gesammelt werden kann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kontoinhabers.
Haushaltshilfe
Die AOK Sachsen-Anhalt unterstützt ihre Mitglieder bei der Haushaltsführung, wenn diese z.B. stationär im Krankenhaus behandelt werden. Wenn eine im Haushalt lebende Person oder Verwandte bzw. Verschwägerte nicht zur Verfügung steht, trägt die Gesundheitskasse in angemessenem Umfang die Kosten für eine Haushaltshilfe. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Über diesen gesetzlichen Anspruch hinaus erbringt die AOK nach ihrer Satzung auch Haushaltshilfeleistungen bis zu 52 Wochen im Kalenderjahr in bestimmten Notsituationen.
Wenn Sie kein eigenes Kind versorgen müssen, aber Ihren Haushalt wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Erkrankunge nicht weiterführen können, ist eine Haushaltshilfe möglich. Voraussetzungist, dass keine Pflegebedürftigkeit mit mindestens Pflegegrad 2 besteht.
Ärztliche Zweitmeinung
Ihr Arzt rät zu einer Operation, Sie sind sich aber nicht sicher, ob diese notwendig ist? Eine neutrale Begutachtung kann helfen, Ihre Fragen zu beantworten. Nutzen Sie den zusätzlichen Service. Die AOK Sachsen-Anhalt unterstützt ihre Versicherten bei der Vermittlung zu einer kostenfreien und kompetenten ärztlichen Zweitmeinung bei orthopädisch-chirurgischen Eingriffen (mit Ausnahme von Eingriffen am Schultergelenk und Knieendoprothese) und gynäkologisch-chirurgischen Eingriffen (mit Ausnahme von Hysterektomien), sowie bei
- Eingriff an Gaumen- oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie)
- Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)
- Gelenkspiegelungen an der Schulter (Schulterarthroskopie)
- Knieendoprothetik
- Fußamputation bei diabetischen Fußsyndrom
- Eingriff an der Wirbelsäule
- kathetergestützte elektrophysiologische Herzuntersuchungen und Ablationen am Herzen
- Eingriffe zur Implantation eines Herzschrittmachers, eines Defibrillators oder eines CRT-Aggregats
- Eingriff zur Cholezystektomie (Gallenblasenentfernung)
- Eingriffe an Aortenaneurysmen
- Eingriffe zum Hüftgelenkersatz
- Eingriffe an der Halsschlagader
- Eingriffe bei lokal begrenzten und nicht metastasiertem Prostatakarzinom
AOK-Vorsorgemanager - ein persönlicher Erinnerungsservice
Je früher Krankheiten erkannt und behandelt werden, desto größer sind die Heilungschancen. Mit dem AOK-Vorsorgemanager verpassen AOK-Versicherte keinen Arzttermin. Egal, ob ein Arzttermin zur Krebsvorsorge oder für den Impfschutz der Kinder ansteht, per E-Mail oder SMS werden sie persönlich erinnert. Als AOK-Mitglied ist es möglich, sich sein persönliches Vorsorgeprofil zu erstellen und einen persönlichen Vorsorgekalender zur Planung des eigenen Vorsorgeprogramms zu nutzen. Damit wird die Terminplanung von Früherkennungsuntersuchungen für die gesamte Familie ganz einfach. Zusätzlich finden sich im AOK-Vorsorgemanager Detailinformationen zu allen gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen sowie über das umfangreiche Leistungsangebot der AOK und mögliche Zusatzabsicherungen.
AOK vor Ort - regionale Nähe
Die AOK Sachsen-Anhalt berät Versicherte online, vor Ort oder telefonisch unter der kostenfreien AOK-Servicehotline 0391 287840242 (erreichbar sieben Tagen die Woche 24 Stunden). Zu speziellen Themen und bei einer Pflegeberatung haben Versicherte die Möglichkeit von einem persönlichen Ansprechpartner betreut und auch persönlich zu Hause beraten zu werden.
AOK-Clarimedis (medizinischer Informationsservice)
AOK -Clarimedis ist ein medizinischer Service der AOK Sachsen-Anhalt. An 365 Tagen im Jahr steht unter der kostenfreien Clarimedes-Hotline 0800 0 326 326 ein Team von Medizinexperten (zum Beispiel Ärzte, Krankenschwestern, Pharmakologen) zur Verfügung, das zu medizinischen Fragen und zu Themen aus der Sozialversicherung berät. Zusätzlich wird eine Videoberatung für die Themen Orthopadie, Onkologie, Schwangerschaft/ Geburt und Dermatologie angeboten.
Seltene Erkrankungen
Spezieller Vertrag zu seltenen Erkrankungen und Unterstützung von Projekten mit dem MKSE.
AOK-Extra Zusatzversicherungen
AOK-Extra Zusatzversicherungen ergänzen den gesetzlichen Gesundheitsschutz mit günstigen Zusatzversicherungen bei der AOK Sachsen-Anhalt. AOK-Versicherte erhalten damit Komplettschutz aus einer Hand und genießen weitere Vorteile durch die Kooperationen mit privaten Krankenversicherungsunternehmen. Die Angebote reichen von Auslandreisekrankenversicherungen über ambulante Ergänzungstarife (zum Beispiel Zuschüsse zum Zahnersatz, Brillen, Heilpraktikerbehandlung) und stationäre Ergänzungsversicherungen bis hin zu Krankenhaustagegeld- und Krankentagegeldversicherungen.
DMP-Behandlungsprogramme
Eine gezielte medizinische Behandlung nach Leitlinien und eine gesundheitsgerechte Beratung zur Lebensführung können helfen, die Lebensqualität von chronisch Kranken zu erhalten – oftmals zu verbessern. Die AOK Sachsen-Anhalt bietet in enger Kooperation mit Haus- und Fachärzten sowie spezialisierten stationären Einrichtungen flächendeckend im Land strukturierte Behandlungsprogramme (DMP) bei folgenden Krankheitsbildern an:
- Diabetes mellitus Typ 1
- Diabetes mellitus Typ 2
- Koronare Herzkrankheit (KHK)
- Brustkrebs
- Asthma bronchiale
- Chronisch atemwegsverengende Lungenerkrankung (COPD)
- Osteoporose
Die Einschreibung in eines der besonderen Behandlungsprogramme erfolgt nach entsprechender Untersuchung und Beratung direkt beim Arzt. Neben der koordinierten ärztlichen Betreuung in der hausärztlichen sowie auch in der fachärztlichen Versorgungsebene mit bedarfsgerechter Überweisung zur hochspezialisierten Mit- und Weiterbehandlung beinhalten die Programme umfassende Angebote zur aktiven Beteiligung im Rahmen von klassischen Patientenschulungen und innovativen therapiebegleitenden Zusatzangeboten.
AOK-Gesundheitsbonus
Der AOK Gesundheitsbonus belohnt AOK-Versicherte, die mehr für ihre Gesundheit tun und das mit bis zu 200 EURO im Kalenderjahr. Dabei ist jeder Punkt einen Euro wert. Dazu zählen beispielsweise regelmäßige ärztliche Vorsorgeuntersuchungen wie Zahnvorsorge oder die Krebsfrüherkennungsuntersuchung, sportliche Aktivitäten (z.Bsp. Mitgliedschaft im Sportverein, Schwimmabzeichen, Sport/Leistungsabzeichen) oder zur Prävention genutzte Impfungen
AOK-Bonus-Wahltarif mit Zusatzbonus bis zu 600 Euro
Der AOK-Bonus-Wahltarif mit Zusatzbonus belohnt gesundheitsbewusstes Verhalten. Wer sich fit hält und keine eigenbeteiligungsrelevanten Leistungen in Anspruch nimmt, bekommt bis zu 600 Euro ausgezahlt. Als eine Art „Startkapital“ erhalten Teilnehmer einen Grundbonus entsprechend der gewählten Tarifstufen. In der Tarifstufe 3 beträgt dieser 230 Euro.Mit dem zusätzlichen Gesundheitsbonus in Höhe von 70 Euro wird das Engagement für die eigene Gesundheit belohnt. Dabei genügt es, wenn einige Bedingungen entweder im Vorsorge- oder im Fitnessbereich nachgewiesen werden. Die Eigenbeteiligung im Wahltarif ist begrenzt und wird nur fällig, wenn ein Teilnehmer Arzneimittel, Hilfs- oder Heilmittel auf Rezept erhält oder ins Krankenhaus muss. Kann ein Teilnehmer drei leistungsfreie Jahre nachweisen, erhält er in der Tarifstufe 3 einen Zusatzbonus von 300 Euro – zusammen mit dem Grundbonus und Gesundheitsbonus sind das 600 Euro.
Krankenkassen in Deutschland
Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden.
Inhaltsverzeichnis
Krankenversicherung in Deutschland
In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.
Aufgaben der Krankenversicherung
Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten.
Gesetzliche und private Krankenkassen
GKV uind PKV
Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.
Kassenarten
Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).
Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig.
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Aufsichtsbehörde |
Anschrift |
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Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) |
Bundesamt für Soziale Sicherung |
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Gesundheits- und Sozialministerien |
Liste der Ministerien |
Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.
Quelle: GKV-Spitzenverband
Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen
Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen. >> zum Krankenkassen-Forum.
Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.
Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?
Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.
GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:
- Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
- Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
- Landwirte
- Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
- Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
- Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen
Welche Krankenkassen gibt es?
Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck.
In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.
Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK, LKK und die Knappschaft.
Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?
Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.
Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?
Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:
Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages
Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden.
Sparen durch Wahltarife
Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.
Sparen durch Bonusprogramme
Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen. Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.
Wieviele Krankenkassen gibt es?
Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..
Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag.
Beispiele
Rechenbeispiel Pflichtversicherte
Brutto-Monatseinkommen: 3800 € | Zusatzbeitrag: 2,9 %
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 € x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro
Rechenbeispiel Selbstständige
Brutto - Monatsüberschuss: 5000 € | Zusatzbeitrag: 3,3 %
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 € x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro