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Die Krankenkasse "SECURVITA Krankenkasse" über sich

Die Securvita BKK hat ihren Sitz in Hamburg und ist eine gesetzliche Krankenversicherung. 1996 wurde sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet. Die SECURVITA überzeugt in den wichtigen Leistungsbereichen Naturheilverfahren, Gesundheitsförderung und familienfreundliche Zusatzleistungen sowie mit Bonus- und Vorteilsprogrammen. Das vielseitige Angebot ermöglicht es den Versicherten, einzelne Leistungsbereiche flexibel zusammenzustellen und miteinander zu kombinieren. Das schont den Geldbeutel. Die SECURVITA unterstützt mit Zusatzleistungen die besonderen Therapierichtungen wie Homöopathie und anthroposophische Medizin, Osteopathie, Akupunktur, Ayurveda und viele andere Naturheilverfahren. Auch die familienfreundlichen Zusatzleistungen heben sich deutlich von anderen Krankenkassen ab: Dazu gehört z:B. die Erstattung der Rufbereitschaftspauschale für Hebammen in Höhe von 300 Euro.

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Informationen
Adresse
(Zentrale)
SECURVITA Krankenkasse
Lübeckertordamm 1 - 3
20099 Hamburg
Geöffnet in:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Mitglieder:
138.900 (01.07.2026)
Versicherte:
191425 (01.07.2026)
Mitarbeiter:
360
(Stand )
Geschäftsstellen:
2
Vorstand:
Vladimir Werner
Betriebsnummer:
OST 01085402
WEST 15517482
Kassentyp:
BKK
Satzungen:
satzungen-securvita-krankenkasse-2026.pdf
Geschäftsbericht:
Tansparenzbericht:
transparenz-berichte-securvita-krankenkasse-2023.pdf
Stellenanzeigen:
SECURVITA Krankenkasse Stellenangebote
Testnoten
1,3 Großer Krankenkassentest
1,7 Azubi Krankenkassentest
1,5 Für Familien
1,0 Leistungen im Test
1,5 Großer Krankenkassentest
1,5 Für Schwangere & junge Eltern
1,6 Selbständige Krankenkassentest
1,5 Studenten Krankenkassentest

Besondere Leistungen (Highlights)

Homöopathie

Die SECURVITA Krankenkasse übernimmt die Behandlungskosten für Erst- und Folgeanamnesen, wenn der behandelnde Arzt dem Homöopathievertrag der SECURVITA Krankenkasse bereits beigetreten ist.

Osteopathie

Die SECURVITA erstattet bis zu 300 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Der Anspruch besteht für max. 6 Sitzungen à 50 Euro, für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhöht sich der Anspruch auf bis zu 360 Euro für 6 Sitzung à 60 Euro. 

Anthroposophische Medizin

Die SECURVITA Krankenkasse erstattet Kosten für Heileurythmie, Maltherapie, Plastisch-therapeutisches Gestalten, Rhythmische Massage nach Wegman und Sprachgestaltung.  Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass die Therapie von einem zugelassenen Arzt verordnet und von einem Arzt oder qualifizierten anthroposophischen Therapeuten durchgeführt wird.

Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)

Die SECURVITA Krankenkasse möchte die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) stärken und für ihre Versicherten zugänglich machen. Deshalb bietet sie im Rahmen eines bundesweiten Naturheilkundevertrages allen SECURVITA-Versicherten die Kostenübernahme für Diagnosen und Behandlungen an.
Voraussetzung für diese Leistung ist, dass die Diagnosen und Behandlungen von Ärzten mit Kassenzulassung und anerkannter Zusatzqualifikation Naturheilverfahren durchgeführt werden.

Professionelle Zahnreinigung

Die SECURVITA Krankenkasse bezuschusst zweimal jährlich eine professionelle Zahnreinigung mit jeweils 26 EUR. In der Schwangerschaft wird die PZR vollständig (100 %) erstattet. Versicherte schicken der SECURVITA Krankenkasse dafür die Rechnung der Zahnarztpraxis.

Präventionskurse

Die SECURVITA Krankenkasse unterstützt Gesundheitsförderung und Prävention in vielen Bereichen: Yoga, Tai-Chi, Ernährungskurse, autogenes Training, Qigong, Feldenkrais, Pilates und Nichtraucherkurse usw. Erstattet werden dabei 100 % der Kursgebühren, bis zu 150 Euro zweimal im Jahr.

Bonusprogramm HealthMiles

Belohnung von mehreren hundert Euro pro Jahr für Gesundheitsbewusste: Im Bonusprogramm HealthMiles werden die Versicherten mit Bargeld und Prämien belohnt, wenn sie für ihre Gesundheit etwas Gutes tun, zum Beispiel mit sportlichen Aktivitäten und mit gesundheitsfördernden Kursen, mit regelmäßigen Fitnesskursen und mit Vorsorgeuntersuchungen. Auch für Kinder und Jugendliche (U18).

Besonders motivierend: Wer den Leistungsbonus im Bereich Aktiv wählt, verdoppelt automatisch den Wert der gesammelten Bonuspunkte auf bis zu 200 Euro für eine Smartwatch, Brille und vieles mehr. 

Babybonus

Jedes Neugeborene wird von der SECURVITA Krankenkasse mit einem Babybonus von 200 EUR begrüßt. Um diesen Geldbonus namens "Babyvorsorge" zu erhalten, reichen Mutter und Kind Mutterpass und U-Untersuchungen (1+2, 3+4) ein. Der Bonus wird im Rahmen des Bonusprogramms HealthMiles ermöglicht.

Hebammenrufbereitschaft

Im Rahmen der besonderen Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt unterstützt die SECURVITA Krankenkasse die Rufbereitschaft von Hebammen mit 300 Euro.

Beratungshotline für Schwangere

Eine wertvolle Hilfe gerade für Schwangere und frischgebackene Eltern ist die medizinische Beratungshotline, die alle Versicherten der SECURVITA jederzeit Tag und Nacht anrufen können: Das medizinische Expertenteam (Ärzte, Krankenschwestern und Pharmazeuten) gibt individuellen Rat in allen Lebenslagen. Selbstverständlich sind die Anrufe für SECURVITA-Versicherte kostenlos.

Die digitale Hebammenberatung "Keleya“ - ist ein zusätzliches Angebot und eine Unterstützung in der Schwangerschaft durch erfahrende Hebammen, nach der Geburt und im 1. Lebensjahr. 

 

Wahltarife

Mit den Wahltarifen hat man Alternativen zum Einheitsbeitrag. So kan man bei Leistungsfreiheit jedes Jahr einen vollen Monatsbeitrag (maximal 600 Euro) zurückerstattet bekommen. Oder man verzichtet auf bestimmte Leistungen und erhält jährlich eine garantierte Prämie von bis zu 350 Euro.

Reiseschutzimpfungen

Damit die Versicherten gesund aus dem Urlaub zurückkehren, übernimmt die SECURVITA die Kosten für die Schutzimpfungen, die wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos aufgrund eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes ratsam sind. Hierbei richtet sie sich nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Institutes in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes. Die SECURVITA übernimmt in diesen Fällen nicht nur die Kosten für den Impfstoff in voller Höhe, sondern auch die ärztliche Impfleistung in Höhe des 1-fachen Satzes der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Zusatzversicherungen

Die Zusatzversicherungen der SECURVITA Krankenkasse sind eine sinnvolle Ergänzung für gesetzlich Versicherte - für Behandlungen beim Privatarzt und Heilpraktiker, im Krankenhaus und beim Zahnersatz. Sie bieten mehr Freiheit bei einem breiten Spektrum von Naturheilverfahren - auch Kostenübernahme für Naturarzneimittel, die nicht mehr auf Kassenrezept verschrieben werden dürfen.

Krankenkassen in Deutschland

Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden. 

Inhaltsverzeichnis
  • 1 Die Krankenkasse "SECURVITA Krankenkasse" über sich
  • 2 Besondere Leistungen (Highlights)
  • 3 Krankenversicherung in Deutschland
  • 4 Aufgaben der Krankenversicherung
  • 5 Gesetzliche und private Krankenkassen
  • 6 Kassenarten
  • 7 Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
  • 8 Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
  • 9 Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Krankenversicherung in Deutschland

In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.

Aufgaben der Krankenversicherung

Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten. 

Gesetzliche und private Krankenkassen

GKV uind PKV GKV uind PKV
Neun von zehn Menschen in Deutschland sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, deren Hauptmerkmal das Solidarprinzip ist. Dieses besagt, dass gesunde Versicherte für Kranke, Jüngere für Ältere, Alleinstehende für Familien und einkommensstarke für einkommensschwache Versicherte anteilig höhere Beiträge bezahlen. Durch das Solidarprinzip unterscheidet sich die GKV grundlegend von der PKV, in der das Äquivalenzprinzip gilt. Während sich die Höhe der Beiträge in der GKV nach dem jeweiligen Einkommen richten, richten sich die Beiträge in der PKV nach dem zu versichernden individuellen Risiko. 

Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.     

Kassenarten

Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).

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Die Abkürzung AOK steht für Allgemeine Ortskrankenkasse. In Deutschland gibt es 11 AOKs, welche 27 Millionen Versicherte betreuen (Stand 06/26). Dies entspricht einem Marktanteil von circa 37%. Damit sind die AOKs die zweitgrößte Kassenart.
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Die Abkürzung BKK steht für Betriebskrankenkassen. Die Betriebskrankenkassen unterscheiden sich in geöffnete und geschlossene Krankenkassen. Ca. 30 % der BKKen sind geschlossen und somit für die Allgemeinheit nicht zugänglich. Mit einem Marktanteil von 12,5% sind die BKKs die drittgrößte Kassenart.
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Die IKKen lassen sich auf Gesellenbruderschaften und Zünfte zurückführen. Sie haben mit über 5,2 Millionen Versicherten einen Marktanteil von 7 %. Sie sind die viertgrößte Kassenart. Momentan gibt es 6 IKKs, welche aber nicht alle bundesweit geöffnet sind.
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Zu den Ersatzkrankenkassen gehören die Techniker Krankenkasse, die BARMER, die HEK, die hkk, die KKH sowie die DAK. Diese sechs Krankenkassen haben zusammen circa 29 Millionen Versicherte und somit einen Marktanteil von etwa 37 % (Stand 06/26). Damit bilden die Ersatzkrankenkassen die größte Krankenkassenart.
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Bei der Knappschaft handelt es sich um eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse. Mittlerweile kann sie auf eine über 750 jährige Geschichte zurückblicken. Ihren Ursprung fand die Knappschaft bei den Bergleuten, welche sich aufgrund der besonderen Gefahren im Bergbau gegenseitig sozial absichern wollten. Damit ist die Knappschaft ist die älteste Sozialversicherung der Welt. Momentan zählt die Knappschaft 1,1 Millionen Versicherte (Stand 06/26).
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Die Abkürzung LKK steht für Landwirtschaftliche Krankenkasse. In ihr sind Landwirtschaftliche Unternehmer und ihre Familienangehörigen grundsätzlich pflichtversichert, ein Wahlrecht wie bei den anderen Kassenarten besteht nicht. Ende 2025 zählte der LKK ca 505.000 Versicherte.

Aufsichtsbehörde der Krankenkassen

Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig. 

Aufsichtsbehörde

Anschrift

Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) 

Bundesamt für Soziale Sicherung
Referat II
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel: 0228 / 619-0
Fax: 0228 / 619-1870
Mail: poststelle@bas.bund.de
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/                                               

Gesundheits- und Sozialministerien
der Länder

Liste der Ministerien

Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung

Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.

Bild Quelle: GKV-Spitzenverband

Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen.  >> zum Krankenkassen-Forum.

Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.

Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?

Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.

GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:

  • Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
  • Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
  • Landwirte
  • Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
  • Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
  • Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen 

Welche Krankenkassen gibt es?

Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen. 

Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck. 

In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.

Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK,  LKK und die Knappschaft.


Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?

Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.


Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?

Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:

Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages 

Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden. 

Sparen durch Wahltarife 

Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.

Sparen durch Bonusprogramme

Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen.  Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.


Wieviele Krankenkassen gibt es?

Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen  in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..


Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag. 
 

Beispiele

Rechenbeispiel Pflichtversicherte

Brutto-Monatseinkommen: 3800 €  | Zusatzbeitrag: 2,9 % 
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 €  x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro

Rechenbeispiel Selbstständige

Brutto - Monatsüberschuss: 5000 €  | Zusatzbeitrag: 3,3 %   
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 €  x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro

Leistungen
  • Gesetzliche Leistungen der Krankenkassen
  • Satzungsleistungen der Krankenkassen
  • Ausgeschlossene Leistungen
  • Familienversicherung
  • Bonusprogramme
  • Wahltarife
  • Vorsorgeuntersuchungen
Personengruppen
  • Arbeitnehmer
  • Selbstständige
  • Studenten
  • Azubis
  • Rentner
  • Künstler & Publizisten
  • Weitere Personengruppen
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