AOK Hessen
Die Krankenkasse "AOK Hessen" über sich
Starke Leistungen? Gibt‘s bei der AOK Hessen. Das wissen mehr als 1,7 Millionen Menschen in Hessen zu schätzen.
Wenn auch Ihnen Leistung und Qualität wichtig sind, dann sind Sie bei uns richtig. Egal, ob es um Leistungen für Ihre Zähne oder im Krankheitsfall geht, um Vorsorge, Früherkennung oder Impfungen, um Familienplanung, Bewegungsangebote oder Rehabilitation geht – wir bieten Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot in hoher Qualität. Kostenfrei mitversichert sind selbstverständlich auch Ihre Kinder und Ihre nicht erwerbstätige Ehepartnerin oder Ehepartner.
„Ihnen liegt Ihre Zahngesundheit am Herzen? Dann können Sie sich ab dem 01.01.2026 über eine Kostenerstattung für die professionelle Zahnreinigung freuen – bis zu zweimal jährlich mit jeweils 60 Euro pro Kalenderjahr.“
Mit AOK Meine Familie unterstützen wir Sie und Ihre Familie mit starken Leistungen. Ob Schwangerschaftspaket, Baby-Bonus, Osteopathie für Kinder, einer Mutter-/Vater-Kind-Kur oder viele weitere familienfreundliche Angebote – Sie haben die Wahl. Wählen Sie die Leistungen aus, die Sie und Ihre Familie gerade benötigen.
Über 1.000 Euro zusätzlich für Ihre Gesundheit. Ob Reiseschutzimpfungen, zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen oder Osteopathie – mit Ihrem persönlichen AOK-Gesundheitskonto können Sie viele Extra-Leistungen ganz nach Wunsch nutzen. Wir stellen Ihnen dafür pro Kalenderjahr über 1.000 Euro zur Verfügung. Jeder Familienangehörige, der bei der AOK Hessen versichert ist, erhält ein eigenes Gesundheitskonto in Höhe von über 1.000 Euro.
Gesund leben lohnt sich – auch finanziell. Daher bietet Ihnen die Gesundheitskasse besondere Tarife und Bonusprogramme. Mit dem AOK-Wahltarif Selbstbehalt können Sie bis zu 360 Euro im Jahr sparen, mit dem AOK-Programm BONUS fit bis zu 200 Euro – und dabei noch etwas für die eigene Gesundheit tun. Mit dem AOK-Kinderbonus können Sie langfristig sogar noch mehr sparen: bis zu 5.000 Euro zum 18. Geburtstag Ihres Kindes.
Auf www.aok.de/hessen/ihre-vorteile finden Sie viele weitere zusätzliche Vorteile und unser umfassendes Angebot an Gesundheitskursen zu den Themen Ernährung, Bewegung und Entspannung.
Wir sind da, wenn es darauf ankommt. Überzeugen Sie sich selbst – persönlich in unseren 49 Beratungscentern, online und telefonisch unter 069 66816-334000 rund um die Uhr. Gerne können Sie sich auch auf Facebook und Instagram mit uns austauschen.
Zur AOK Hessen wechseln
Informationen
Adresse
(Zentrale)
(Zentrale)
AOK Hessen
Basler Straße 2
61352 Bad Homburg
Basler Straße 2
61352 Bad Homburg
Geöffnet in:
Hessen
Mitglieder:
1.279.664 (01.07.2026)
Versicherte:
1737262 (01.07.2026)
Geschäftsstellen:
48
Vorstand:
Detlef Lamm, Dr. Michael Karner (Stellv.), Dr. Isabella Erb-Herrmann
Betriebsnummer:
OST 45118687
WEST 45118687
WEST 45118687
Kassentyp:
Satzungen:
Geschäftsbericht:
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:
Besondere Leistungen (Highlights)
Extra-Leistungen // über 2000 €
Versicherte der AOK Hessen profitieren von vielen Extra-Leistungen im Wert von mehr als 2.000 €. So erhalten die Versicherten z.B. bis zu 240 € für osteopathische Behandlungen, 400 € für Schwangerschaft und Geburt, bis zu 270 € für gesunde Zähne, 400 € Budget für die Teilnahme an zertifizierten Gesundheitskursen und vieles mehr
Professionelle Zahnreinigung // 2 x 60 €
AOK-Versicherten ab 18 Jahren werden die Kosten für die professionelle Zahnreinigung bis zu zweimal jährlich mit jeweils bis zu 60 Euro pro Kalenderjahr erstattet. Zusätzlich bezuschusst die AOK Hessen im Rahmen des Bonus-Wahltarifs AGIDA einmal jährlich die professionelle Zahnreinigung mit 30 Euro.
Für Versicherte bis zu 25 Jahren übernimmt die AOK Hessen die Lachgas-Sedierung bei der Entfernung der Weisheitszähne sowie eine Zahnversiegelung im Rahmen einer genehmigten keiferorthopädischen Behandlung mit festsitzenden Behandlungsgeräten (z.B. Brackets oder sonstiger fester Zahnspange) mit bis zu 150 Euro pro Kalenderjahr über das Gesundheitskonto.
Osteopathie // Bis zu 480 €
Die AOK Hessen erstattet die Kosten für vier osteopathische Behandlungen je Kalenderjahr in Höhe von bis zu 240 Euro (max. 60 Euro je Behandlung). Zusätzlich werden vier weitere osteopathische Behandlungen im 1. Lebensjahr des Kindes in Höhe von bis zu 240 Euro (max. 60 Euro je Behandlung) übernommen.
Schutzimpfungen
Die AOK Hessen erstattet die Kosten für folgende Schutzimpfungen als Zusatzleistung vollsändig:
- Reiseschutzimpfungen gemäß STIKO-Empfehlung
- HPV-Impfung im Alter 18 bis 26 Jahre
- Meningokokken-B-Impfung
- FSME-Impfung
BONUS fit inkl. Fitnesstracking // über 200 €
Das Programm BONUS fit der AOK Hessen hilft Versicherten, etwas für Ihre Gesundheit zu tun und dabei auch noch Geld zu verdienen. Ganz gleich, ob Versicherte zur Vorsorge gehen, einen Präventionskurs besuchen oder Blut spenden. Für viele Aktivitäten gibt es Punkte. Und das Beste: Fürs Fitnesstracking gibt es pro Jahr bis zu 120 Euro zusätzlich.
Für die erste digital eingereichte Aktivität in der "Meine AOK"-App gibt es direkt 25 € als Startbonus.
Mehr Infos dazu gibt’s auf aok.de/hessen/bonus-fit
AOK-Gesundheitskonto // über 1.000 €
AOK-Versicherte haben ihr persönliches AOK-Gesundheitskonto, welches für vielfältige medizinische Zusatzleistungen kalenderjährlich abgerufen werden kann:
- Bis zu 200 Euro für Vorsorge, z.B. für Hautkrebsscreening, Mikronährstoffanalyse, Brustkrebsvorsorge (Taktilographie, Sonographie, Mammographie), sportmedizinische Untersuchung, Gesundheits-Check-up, Darmkrebsvorsorge
- Bis zu 150 Euro für Zahngesundheit, z.B. Lachgas-Sedierung bei der Entfernung der Weisheitszähne sowie eine Zahnversiegelung im Rahmen einer genehmigten keiferorthopädischen Behandlung mit festsitzenden Behandlungsgeräten (z.B. Brackets oder sonstiger fester Zahnspange)
- Bis zu 480 Euro für Osteopathie für vier osteopathische Behandlungen je Kalenderjahr in Höhe von bis zu 240 Euro (max. 60 Euro je Behandlung). Zusätzlich werden vier weitere osteopathische Behandlungen im 1. Lebensjahr des Kindes in Höhe von bis zu 240 Euro (max. 60 Euro je Behandlung) übernommen.
- Bis zu 150 Euro für Homöopathie
- Volle Kostenerstattung für Schutzimpfungen, Z.B. Reiseschutzimpfungen oder HPV-Impfung 18 bis 26 Jahre
Weitere Details zu den Leistungen und den Zugangsvoraussetzungen können Sie auf aok.de/hessen/gesundheitskonto einsehen.
Gesundheitskurse // 2 x 200€
Ob Onlineangebot oder Präsenzveranstaltung, Kompaktkurs oder wöchentliche Einheiten: Wir bieten Ihnen ein vielfältiges Angebot an Gesundheitskursen aus den Bereichen Ernährung, Bewegung, Stressmanagement und Tabakentwöhnung. Für Mitglieder der AOK Hessen ist die Teilnahme kostenfrei. Alternativ ist kalenderjährlich eine Erstattung für maximal zwei zertifizierte Kurse anderer Anbieterinnen und Anbieter mit bis zu 400 Euro möglich.
Schwangerschaft und Geburt
Zusätzliche Leistungen in der Schwangerschaft:
Für alle zusätzlichen Leistungen während der Schwangerschaft werden bis zu 400 Euro bezahlt. Dazu zählen u.a. pH-Wert-Testhandschuhe, Toxoplasmose-Test, Stillberatung sowie Tele-Hebammenberatung. Weitere Serviceleistungen sind das AOK-Baby-Telefon, die kostenfreie Schwangerschafts-App und die automatischen Vorsorgeerinnerungen. Zudem bietet die AOK Hessen mit AOK-Priomed besondere Leistungen zur Prävention von Frühgeburten an. AOK-versicherten Begleitpersonen werden die Kosten für einen Baby-Erste-Hilfe-Kurs oder einen (Online-)Geburtsvorbereitungskurs in Höhe von bis zu 200 Euro erstattet.
Weitere Leistungen für Babys:
AOK-Versicherte erhalten mit dem Baby-Bonus zum 1. Geburtstag des Kindes bis zu 150 Euro für Babyschwimmen, Baby Erste-Hilfe-Kurs, Babymassage, DELFI und/oder PEKiP bei Erreichen der empfohlenen U1-U6-Vorsorgeuntersuchungen und 1 Impfung gemäß STIKO.
Extra-Leistungen für Familien
Die AOK Hessen erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos zusätzliche 150 Euro pro Jahr für die Lachgassedierung bei der Entfernung der Weisheitszähne und für die Fissuren-Versiegelung bei fester Zahnspange - auch über das 18. Lebensjahr hinaus. Zudem trägt sie die Kosten für vier Osteopathie-Sitzungen pro Kalenderjahr und zahlt Schutzimpfungen, wie die FSME-Impfung und Meningokokken-B Impfung. Auch übernimmt sie die Kosten für einen Schwimmschutz. Dann bietet die AOK Hessen ein umfassendes Präventionsangebot, das zahlreiche Gesundheitskurse sowie speziell entwickelte Programme in Bildungseinrichtungen umfasst. Weitere Leistungen der AOK Hessen sind Familiencoach Kinderängste, ADHS-Elterntrainer, Familiencoach Depression und AOK Meine Familie.
Wahltarif AGIDA
Beim AOK-Wahltarif AGIDA wartet ein jährlicher Bonus von bis zu 360 EUR auf Sie, ganz ohne finanzielles Risiko. Wir belohnen alle, die sportlich aktiv sind, Vorsorgeangebote nutzen und mit uns per E-Mail oder Telefon kommunizieren.
Onlineprogramme der AOK
Die AOK Hessen bietet zahlreiche Onlineprogramme und Coachings rund um das Thema Gesundheit. Sie zielen darauf ab, einen gesunden und sportlichen Lebensstil zu fördern und den Alltag zu erleichtern, indem sie beispielsweise die Ernährung, die Fitness und die mentale Gesundheit unterstützen. Darüber hinaus tragen sie zur Linderung von Schmerzen sowie zur Reduzierung von Stress bei.
Zur Auswahl stehen unter anderem folgende Kurse und Programme:
- AOK Online-Coach Diabetes
- AOK Online-Coach Bluthochdruck
- Familiencoach Depression
- MoodGym
- Familiencoach Krebs
- Long-COVID-Coach
- Stress im Griff
- ADHS-Elterntrainer
Ab dem 01.01.2026 erstattet die AOK Hessen ihren Versicherten zudem die Kosten bestimmter digitaler Versorgungsprodukte mit bis zu 400 Euro pro Kalenderjahr.
Zusatzversicherungen
Die Zusatzversicherungen der AOK in Kooperation mit der DKV Deutsche Krankenversicherung AG ergänzen die medizinische Grundversorgung und gehen über die gesetzlichen Leistungen hinaus. Von einer Auslandskrankenversicherungen über eine Kinderzusatzversicherungen bis hin zu Zahnzusatzversicherungen für Zahnersatz und Zahnprophylaxe können wichtige Bereiche abgesichert werden. Der zusätzliche Schutz sorgt für mehr Sicherheit und Wohlbefinden.
AOK-Gesundheitsnavigator
Der AOK-Gesundheitsnavigator ist die Lösung für alle, die einen passenden Arzt oder eine passende Ärztin, einen Zahnarzt oder eine Zahnärztin, einen Psychotherapeuten oder eine Psychotherapeutin, ein Krankenhaus, eine Hebamme oder einen Vertragspartner für Hilfsmittel suchen. Ermitteln Sie anhand der Postleitzahl oder des Standortes geeignete Behandler oder Hilfsmittelanbieter in Ihrer Nähe! Der Gesundheitsnavigator liefert laienverständliche und verlässliche Gesundheitsinformationen. Damit wird die digitale Gesundheitskompetenz der Nutzerinnen und Nutzer spürbar erhöht.
Medizinischer Informationsservice: AOK-Clarimedis
An 365 Tagen im Jahr stehen AOK-Versicherten bei Clarimedis, dem medizinischen Info-Telefon der AOK, Fachärztinnen und Fachärzte sowie medizinische Expertinnen und Experten aus den verschiedensten Fachrichtungen zur Verfügung. Sie helfen dabei, Diagnosen, Beipackzettel, Laborwerte und andere Gesundheitsthemen wie Vorsorge, Impfungen, Kinderkrankheiten, Schwangerschaft und Reisemedizin besser zu verstehen. Mit den Videoberatungen zu den Fachrichtungen Dermatologie, Orthopädie, Onkologie und Schwangerschaft & Geburt können AOK-Versicherte den Rat erfahrener Hautärztinnen, Orthopädinnen, Onkologen und Hebammen bequem von zu Hause aus einholen.
Erreichbarkeit
Die AOK Hessen hat ein dichtes Geschäftsstellennetz mit 49 Kundencentern in Hessen. Die AOK-Kundenberatung ist bei Fragen zu Service, Leistungen oder Mitgliedschaft unter 069 66816-334000 kostenfrei 24 Stunden an 365 Tagen für Sie da!
Krankenkassen in Deutschland
Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden.
Inhaltsverzeichnis
Krankenversicherung in Deutschland
In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.
Aufgaben der Krankenversicherung
Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten.
Gesetzliche und private Krankenkassen
GKV uind PKV
Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.
Kassenarten
Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).
Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig.
|
Aufsichtsbehörde |
Anschrift |
|---|---|
|
Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) |
Bundesamt für Soziale Sicherung |
|
Gesundheits- und Sozialministerien |
Liste der Ministerien |
Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.
Quelle: GKV-Spitzenverband
Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen
Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen. >> zum Krankenkassen-Forum.
Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.
Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?
Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.
GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:
- Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
- Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
- Landwirte
- Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
- Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
- Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen
Welche Krankenkassen gibt es?
Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck.
In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.
Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK, LKK und die Knappschaft.
Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?
Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.
Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?
Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:
Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages
Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden.
Sparen durch Wahltarife
Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.
Sparen durch Bonusprogramme
Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen. Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.
Wieviele Krankenkassen gibt es?
Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..
Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag.
Beispiele
Rechenbeispiel Pflichtversicherte
Brutto-Monatseinkommen: 3800 € | Zusatzbeitrag: 2,9 %
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 € x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro
Rechenbeispiel Selbstständige
Brutto - Monatsüberschuss: 5000 € | Zusatzbeitrag: 3,3 %
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 € x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro