Geschäftsstellen der AOK Hessen
Es gibt 48 Geschäftsstellen der AOK Hessen in
Hessen
AOK Hessen in Kassel
Untere Königsstraße 86
34117 Kassel
Untere Königsstraße 86
34117 Kassel
AOK Hessen in Kassel
Friedrichsplatz 14
34117 Kassel
Friedrichsplatz 14
34117 Kassel
AOK Hessen in Hofgeismar
Bahnhofstraße 13
34369 Hofgeismar
Bahnhofstraße 13
34369 Hofgeismar
AOK Hessen in Bad Arolsen
Bahnhofstraße 21
34454 Bad Arolsen
Bahnhofstraße 21
34454 Bad Arolsen
AOK Hessen in Korbach
Am Hauptbahnhof 9a
34497 Korbach
Am Hauptbahnhof 9a
34497 Korbach
AOK Hessen in Bad Wildungen
Laustraße 19
34537 Bad Wildungen
Laustraße 19
34537 Bad Wildungen
AOK Hessen in Homberg
Engelhard-Breul-Straße 9
34576 Homberg
Engelhard-Breul-Straße 9
34576 Homberg
AOK Hessen in Schwalmstadt
Hessenallee 11
34613 Schwalmstadt
Hessenallee 11
34613 Schwalmstadt
AOK Hessen in Marburg
Universitätsstr. 8
35037 Marburg
Universitätsstr. 8
35037 Marburg
AOK Hessen in Frankenberg
Stapenhorststraße 14
35066 Frankenberg
Stapenhorststraße 14
35066 Frankenberg
AOK Hessen in Biedenkopf
Schulstr. 5-9
35216 Biedenkopf
Schulstr. 5-9
35216 Biedenkopf
AOK Hessen in Stadtallendorf
Am Hallenbad 5
35260 Stadtallendorf
Am Hallenbad 5
35260 Stadtallendorf
AOK Hessen in Grünberg
Marktplatz 1
35305 Grünberg
Marktplatz 1
35305 Grünberg
AOK Hessen in Gießen
Gartenstraße 10
35390 Gießen
Gartenstraße 10
35390 Gießen
AOK Hessen in Wetzlar
Langgasse 77
35576 Wetzlar
Langgasse 77
35576 Wetzlar
AOK Hessen in Dillenburg
Marktstr. 16
35683 Dillenburg
Marktstr. 16
35683 Dillenburg
AOK Hessen in Weilburg
Kruppstraße 26
35781 Weilburg
Kruppstraße 26
35781 Weilburg
AOK Hessen in Fulda
Borgiasplatz 1
36037 Fulda
Borgiasplatz 1
36037 Fulda
AOK Hessen in Fulda
Mühlenstr. 3
36037 Fulda
Mühlenstr. 3
36037 Fulda
AOK Hessen in Bad Hersfeld
Dudenstraße 13
36251 Bad Hersfeld
Dudenstraße 13
36251 Bad Hersfeld
AOK Hessen in Alsfeld
Volkmarstraße 13
36304 Alsfeld
Volkmarstraße 13
36304 Alsfeld
AOK Hessen in Lauterbach
Bahnhofstraße 62
36341 Lauterbach
Bahnhofstraße 62
36341 Lauterbach
AOK Hessen in Schlüchtern
Lotichiusstraße 57
36381 Schlüchtern
Lotichiusstraße 57
36381 Schlüchtern
AOK Hessen in Eschwege
Bei der Marktkirche 1
37269 Eschwege
Bei der Marktkirche 1
37269 Eschwege
AOK Hessen in Mainz-Kastel
In der Witz 29
55252 Mainz-Kastel
In der Witz 29
55252 Mainz-Kastel
AOK Hessen in Frankfurt
Battonnstraße 40
60311 Frankfurt
Battonnstraße 40
60311 Frankfurt
AOK Hessen in Frankfurt
Nidaforum 9
60439 Frankfurt
Nidaforum 9
60439 Frankfurt
AOK Hessen in Frankfurt
Hugo-Eckener-Ring (Terminal 1, FAC-Gebäude Ebene 3)
60549 Frankfurt
Hugo-Eckener-Ring (Terminal 1, FAC-Gebäude Ebene 3)
60549 Frankfurt
AOK Hessen in Friedberg
Schützenrain 22
61169 Friedberg
Schützenrain 22
61169 Friedberg
AOK Hessen in Bad Homburg
Basler Straße 2
61352 Bad Homburg
Basler Straße 2
61352 Bad Homburg
AOK Hessen in Offenbach
Friedrichsring 2
63069 Offenbach
Friedrichsring 2
63069 Offenbach
AOK Hessen in Rodgau
Eisenbahnstraße 47
63110 Rodgau
Eisenbahnstraße 47
63110 Rodgau
AOK Hessen in Dreieich
Frankfurter Straße 32
63303 Dreieich
Frankfurter Straße 32
63303 Dreieich
AOK Hessen in Hanau
Mühlstraße 2 a
63450 Hanau
Mühlstraße 2 a
63450 Hanau
AOK Hessen in Gelnhausen
Herzbachweg 65
63571 Gelnhausen
Herzbachweg 65
63571 Gelnhausen
AOK Hessen in Büdingen
Düdelsheimer Str. 4
63654 Büdingen
Düdelsheimer Str. 4
63654 Büdingen
AOK Hessen in Darmstadt
Neckarstraße 9
64283 Darmstadt
Neckarstraße 9
64283 Darmstadt
AOK Hessen in Groß-Gerau
Gernsheimer Straße 43
64521 Groß-Gerau
Gernsheimer Straße 43
64521 Groß-Gerau
AOK Hessen in Bensheim
Berliner Ring 153
64625 Bensheim
Berliner Ring 153
64625 Bensheim
AOK Hessen in Erbach
Am Drachenfeld 12
64711 Erbach
Am Drachenfeld 12
64711 Erbach
AOK Hessen in Dieburg
Aschaffenburger Straße 21
64807 Dieburg
Aschaffenburger Straße 21
64807 Dieburg
AOK Hessen in Wiesbaden
Klarenthaler Straße 32
65197 Wiesbaden
Klarenthaler Straße 32
65197 Wiesbaden
AOK Hessen in Bad Schwalbach
Adolfstraße 56
65307 Bad Schwalbach
Adolfstraße 56
65307 Bad Schwalbach
AOK Hessen in Rüdesheim
Fürstbischof-Rudolf-Straße 10
65385 Rüdesheim
Fürstbischof-Rudolf-Straße 10
65385 Rüdesheim
AOK Hessen in Rüsselsheim
Walter-Flex-Straße 60
65428 Rüsselsheim
Walter-Flex-Straße 60
65428 Rüsselsheim
AOK Hessen in Limburg
Parkstraße 16
65549 Limburg
Parkstraße 16
65549 Limburg
AOK Hessen in Hofheim
Wilhelmstraße 16
65719 Hofheim
Wilhelmstraße 16
65719 Hofheim
AOK Hessen in Bürstadt
Nibelungenstraße 67
68642 Bürstadt
Nibelungenstraße 67
68642 Bürstadt
Krankenkassen in Deutschland
Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden.
Inhaltsverzeichnis
Krankenversicherung in Deutschland
In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.
Aufgaben der Krankenversicherung
Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten.
Gesetzliche und private Krankenkassen
GKV uind PKV
Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.
Kassenarten
Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).
Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig.
|
Aufsichtsbehörde |
Anschrift |
|---|---|
|
Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) |
Bundesamt für Soziale Sicherung |
|
Gesundheits- und Sozialministerien |
Liste der Ministerien |
Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.
Quelle: GKV-Spitzenverband
Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen
Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen. >> zum Krankenkassen-Forum.
Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.
Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?
Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.
GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:
- Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
- Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
- Landwirte
- Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
- Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
- Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen
Welche Krankenkassen gibt es?
Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck.
In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.
Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK, LKK und die Knappschaft.
Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?
Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.
Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?
Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:
Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages
Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden.
Sparen durch Wahltarife
Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.
Sparen durch Bonusprogramme
Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen. Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.
Wieviele Krankenkassen gibt es?
Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..
Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag.
Beispiele
Rechenbeispiel Pflichtversicherte
Brutto-Monatseinkommen: 3800 € | Zusatzbeitrag: 2,9 %
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 € x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro
Rechenbeispiel Selbstständige
Brutto - Monatsüberschuss: 5000 € | Zusatzbeitrag: 3,3 %
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 € x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro