BKK ProVita
Die Krankenkasse "BKK ProVita" über sich
BKK ProVita – Die Krankenkasse fürs Leben.
Die BKK ProVita ist eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse mit Sitz in Bergkirchen bei München. Sie ist eine der ältesten Kassen in Deutschland: Es gibt sie schon (unter anderem Namen) seit 1862. Seit 2014 trägt sie den Namen BKK ProVita und entwickelt unter dem Leitgedanken „Krankenkasse fürs Leben“ ihr Gesundheitsverständnis weiter. Dabei beschäftigt sie sich mit den Zusammenhängen zwischen menschlicher Gesundheit, Klima und Umwelt und bringt diese Perspektive in ausgewählte Angebote, betriebliche Maßnahmen und gesundheitspolitische Netzwerke ein.
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Informationen
Adresse
(Zentrale)
(Zentrale)
BKK ProVita
Münchner Weg 5
85232 Bergkirchen
Münchner Weg 5
85232 Bergkirchen
Geöffnet in:
bundesweit geöffnet
Mitglieder:
92028 (01.01.2026)
Versicherte:
116035 (01.01.2026)
Mitarbeiter:
239
(Stand 01.01.2026)
(Stand 01.01.2026)
Geschäftsstellen:
10
Vorstand:
Walter Redl
Betriebsnummer:
OST 08090728
WEST 88571250
WEST 88571250
Kassentyp:
Satzungen:
Geschäftsbericht:
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:
Besondere Leistungen (Highlights)
Gesundheitskonten GesundPlus
BKK GesundPlus U21:
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erhalten bis zu 500 € pro Jahr.
- bis zu 250 € für alternative Arzneimittel
- bis zu 250 € für Osteopathie
- bis zu 500 € für Schutzimpfungen
BKK GesundPlus
Alle anderen Versicherten erhalten bis zu 500 € pro Jahr.
- bis zu 160 € für alternative Arzneimittel
- bis zu 150 € für Osteopathie
- bis zu 500 € für Schutzimpfungen
Zuschuss für Kieferorthopädische Mehrleistungen
Die BKK ProVita erstattet zusätzlich zu den Regelleistungen 500 Euro für vom Versicherten zu tragende Mehrleistungen für eine Zahnspange – auch wenn die Behandlung begonnen wurde, als die Patientin oder der Patient noch nicht bei der BKK ProVita versichert war. Damit erstattet sie Kosten für Mehrleistungen wie z. B. Brackets, digitale Abformungen und festsitzende Retainer, die nicht zur Regelversorgung durch gesetzliche Krankenkassen gehören. Voraussetzung ist, dass die Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen und erfolgreich abgeschlossen wurde.
Bonusprogramme der BKK ProVita
Mit unseren Bonusprogrammen profitieren Sie gleich doppelt: von mehr Gesundheit und Fitness – und außerdem von attraktiven Bonuszahlungen für jedes Familienmitglied. Für Kinder bieten wir spezielle Bonusprogramme an.
BKK BonusVorsorge: Sie erhalten direkt einen Geldbonus von 5 EUR für jede erbrachte Vorsorge-Maßnahme (z. B. zahnärztliche Vorsorge, ärztliche Gesundheitsuntersuchung usw.). Für jede U- oder J1-Untersuchung bei Kindern sogar 20 EUR.
BKK BonusPlus: Am Ende des Jahres werden Sie je nach der Anzahl der erfüllten Maßnahmen mit einem Geldbonus von maximal 200 EUR belohnt
Reiseschutzimfpungen
Neben den Standardimpfungen bezuschusst die BKK ProVita Schutzimpfungen, die aufgrund Ihrer privaten Urlaubsreise notwendig und von der STIKO empfohlen werden. Jährlich übernehmen wir im Rahmen des Gesundheitskontos BKK GesundPlus max. 500 €.
Ausgenommen sind Impfungen, die der Arbeitgeber unentgeltlich anbietet und Impfungen, die in die Zuständigkeit des Arbeitgebers fallen.
Persönlicher Service - von Mensch zu Mensch
Egal, ob in einem unserer Service-Center, via Telefon oder über unsere Online-Geschäftsstelle: Bei uns können Sie sicher sein, dass Sie direkt mit unseren Expertinnen und Experten ins Gespräch kommen. Wir stehen Ihnen schnell und kompetent zur Seite.
Gesundheitskonto ProBaby
Als BKK ProVita-Versicherte können Sie das Gesundheitskonto ProBaby in Höhe von 750 € während der Schwangerschaft frei nach Ihren Wünschen einsetzen. Ob Hebammenrufbereitschaft, Geburtsvorbereitungskurse für Partner:innen, Arzneimittel (z. B. Eisen, Jodid, Magnesium und Folsäure) oder erweiterte Vorsorgeuntersuchungen - Sie entscheiden, was für Sie und Ihr Baby wichtig ist.
Die BKK ProVita beteiligt sich an folgenden ärztlichen Leistungen zur medizinischen Vorsorge:
- Toxoplasmose-Test für Schwangere, die einer besonderen Infektionsgefahr mit dem Erreger ausgesetzt sind, z. B. wegen Kontakt mit Tieren, insbesondere Katzen
- Feststellung der Antikörper auf Hepatitis C für Schwangere bis Vollendung des 35. Lebensjahres, die einer besonderen Infektionsgefahr mit dem Erreger ausgesetzt sind
- Feststellung der Antikörper auf Ringelröteln für Schwangere, die einer besonderen Infektionsgefahr mit dem Erreger ausgesetzt sind, z. B. Tagesmütter, Erzieherinnen, Lehrerinnen
- Feststellung der Antikörper auf Windpocken für Schwangere, die einer besonderen Infektionsgefahr mit dem Erreger ausgesetzt sind, z. B. Tagesmütter, Erzieherinnen, Lehrerinnen
- Zytomegalie-Test (CMV-Antikörpertest) für Schwangere, die einer besonderen Infektionsgefahr mit dem Erreger ausgesetzt sind, z. B. wegen Kontakt mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr
- B-Streptokokken-Test für Schwangere in der 35. – 37. Schwangerschaftswoche, um eine bakterielle Besiedlung zu erkennen und durch prophylaktische Gabe eines Antibiotikums mit Beginn der Geburt einer Infektion des Neugeborenen zu verhindern
- Großer oraler Glukosetoleranztest (75-g Glukosetoleranztest) zwischen der 24. und 27. Schwangerschaftswoche für schwangere Versicherte, die aufgrund familiärer Vorbelastungen, Vorerkrankungen oder Risikofaktoren Übergewicht/Adipositas ein erhöhtes Risiko für einen Gestationsdiabetes mellitus aufweisen (gemäß der aktuellen S3-Leitlinie der Deutschen Diabetes Gesellschaft und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe aus dem Jahr 2018)
- RSV-Impfung der Schwangeren ab der 32. Schwangerschaftswoche
(§ 20 i Absatz 2 SGB V)
Bonusprogramme für Kinder
BKK BonusVorsorge Kids und BKK BonusPlus Kids belohnen gesundheitsbewusstes Verhalten Ihres Kindes. Wie geht das? Ganz einfach: Indem Ihr Kind regelmäßig wichtige Vorsorge-Untersuchungen machen lassen und darüber hinaus sportlich aktiv ist. Welche Maßnahmen sich anrechnen lassen, ist weiter unten aufgelistet.
Sie profitieren durch unsere Bonusprogramme gleich doppelt: Ihr Kind wächst gesund und aktiv auf – und außerdem von attraktiven Bonuszahlungen.
Das sind unsere Bonusprogramme:
BKK BonusVorsorge Kids: Hier erhalten Sie direkt einen Geldbonus von 5 EUR für jede erbrachte Vorsorge-Maßnahme, für jede U- oder J1-Untersuchung sogar 20 EUR.
BKK BonusPlus: Am Ende des Jahres werden Sie je nach der Anzahl der erfüllten Maßnahmen mit einem Geldbonus von maximal 200 EUR belohnt
Krankenkassen in Deutschland
Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden.
Inhaltsverzeichnis
Krankenversicherung in Deutschland
In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.
Aufgaben der Krankenversicherung
Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten.
Gesetzliche und private Krankenkassen
GKV uind PKV
Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.
Kassenarten
Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).
Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig.
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Aufsichtsbehörde |
Anschrift |
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Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) |
Bundesamt für Soziale Sicherung |
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Gesundheits- und Sozialministerien |
Liste der Ministerien |
Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.
Quelle: GKV-Spitzenverband
Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen
Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen. >> zum Krankenkassen-Forum.
Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.
Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?
Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.
GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:
- Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
- Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
- Landwirte
- Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
- Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
- Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen
Welche Krankenkassen gibt es?
Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck.
In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.
Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK, LKK und die Knappschaft.
Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?
Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.
Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?
Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:
Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages
Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden.
Sparen durch Wahltarife
Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.
Sparen durch Bonusprogramme
Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen. Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.
Wieviele Krankenkassen gibt es?
Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..
Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag.
Beispiele
Rechenbeispiel Pflichtversicherte
Brutto-Monatseinkommen: 3800 € | Zusatzbeitrag: 2,9 %
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 € x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro
Rechenbeispiel Selbstständige
Brutto - Monatsüberschuss: 5000 € | Zusatzbeitrag: 3,3 %
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 € x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro