Salus BKK
Die Krankenkasse "Salus BKK" über sich
Die Salus BKK gibt es bereits seit über 130 Jahren. Sie ist eine der erfolgreichsten gesetzlichen deutschen Krankenversicherer. Über 170.000 Versicherte profitieren von einem günstigen Beitragssatz, starken Leistungen, attraktiven Zusatzangeboten und einem ausgezeichneten Service. Dafür sorgen über 350 fachkundige und engagierte Mitarbeiter. Diese beraten am kostenfreien Kundentelefon sowie in den bundesweiten Service-Centern. Die Salus BKK versteht sich als kompetenter und verlässlicher Ansprechpartner in allen Gesundheitsfragen für die ganze Familie. Sie bietet individuelle Präventionsangebote zur Erhaltung und Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden und unterstützt im Krankheitsfall schnell, flexibel und unkompliziert.
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Informationen
Adresse
(Zentrale)
(Zentrale)
Salus BKK
Siemensstraße 5 a
63263 Neu-Isenburg
Siemensstraße 5 a
63263 Neu-Isenburg
Geöffnet in:
bundesweit geöffnet
Mitglieder:
137058 (01.02.2026)
Versicherte:
174203 (01.02.2026)
Geschäftsstellen:
14
Vorstand:
Ute Schrader
Betriebsnummer:
OST 01085195
WEST 44953697
WEST 44953697
Kassentyp:
Satzungen:
Geschäftsbericht:
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:
Besondere Leistungen (Highlights)
Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten
Gesundheitsbewustes Verhalten wird durch die Salus BKK besonders belohnt: Wer an Vorsorgeuntersuchungen teilnimmt, sportlich aktiv ist und dadurch seine Gesundheit erhält, kann sich so einen attraktiven jährlichen Bonus sichern. Das gilt auch für Prävention und Vorsorge bei den "kleinen Versicherten" (Kinder bis 15 Jahre). Wählen Sie das für Sie und Ihre Familie passende Bonusprogramm und sichern Sie sich alle Vorteile. Bonus bis zu 200 Euro pro Versicherten und Kalenderjahr sind hier möglich.
Schwangerschaftsvorsorge
Wir erstatten im Rahmen unserer Satzungsleistungen insgesamt bis zu 250 Euro pro Schwangerschaft für zusätzliche Leistungen wie:
- Die Teilnahme des werdenden Vaters oder einer anderen Begleitperson an einem Geburtsvorbereitungskurs
- Die Kosten einer Hebammenrufbereitschaft während der 37. - 42. Schwangerschaftswoche
- eine Blutuntersuchung zur Erkennung von Toxoplasmose (Infektionskrankheit, die überwiegend durch Katzenkot oder rohes Fleisch übertragen wird und die unbehandelt in der Schwangerschaft zu schweren Entwicklungsschäden führen kann)
- Test auf Zytomegalie für Schwangere, die einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt sind
- Test auf B-Streptokokken
- Antikörperbestimmungen bei Schwangeren ohne entsprechende Nachweise einer bestehenden Immunität (bei Ungeimpften oder einmalig Geimpften oder Impfanamnese unbekannt )
- Test auf Ringelröteln und / oder Windpocken bei schwangeren ungeimpften Frauen oder Schwangeren mit unklarem Impfstatus
- apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Folsäure und Jod als Monopräparate und Kombinationspräparate aus diesen Wirkstoffen zur Vermeidung eines Mangels während der Schwangerschaft. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung.
Spezielle Online-Kurse rund um die Schwangerschaft
Mamas sind Superheldinnen, die auch mal eine Pause brauchen! Die Salus BKK bietet Ihnen mit den neuen Online-Kursen Mom2be eine tolle Möglichkeit, aktiv die Gesundheit und das Wohlbefinden von Ihnen und Ihrem Baby zu fördern.
Folgende Kurse bieten wir Ihnen derzeit an:
Während der Schwangerschaft
- Mom2be – Fit mit Babybauch
- Mom2be – Hatha Yoga in der Schwangerschaft
Nach der Schwangerschaft
- Mom2be – Beckenbodentraining
- Mom2be – Pilates nach der Schwangerschaft
Die Kosten für Ihren Wunschkurs werden im Rahmen Ihres jährlichen Präventionsbudgets von 200 Euro übernommen. Bei regelmäßiger Teilnahme ist der Kurs für Sie somit kostenfrei.
Haushaltshilfe
Für Versicherte – insbesondere Alleinstehende – sieht der Gesetzgeber längstens für die Dauer von vier Wochen einen Anspruch auf Haushaltshilfe vor. Für Haushalte mit einem Kind unter 12 Jahren (oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist) verlängert sich dieser Zeitraum auf maximal 26 Wochen.
Salus PLUS – Mehr Leistung für Sie
Wir unterstützen Sie im Ernstfall länger und leisten im Rahmen unserer Zusatzleistungen Salus PLUS mehr:
So haben Alleinlebende bei der Salus BKK im Krankheitsfall bis zu 13 Wochen – und damit mehr als dreimal so lang – Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Für Familien mit Kindern haben wir die Höchstdauer sogar auf bis zu 52 Wochen verlängert und die Altersgrenze der Kinder bis zum 14. Lebensjahr angehoben.
Versicherte nach Vollendung des 18. Lebensjahres tragen lediglich einen Eigenanteil von 10 % der Kosten, kalendertäglich mindestens 5,00 EUR, maximal jedoch 10,00 EUR.
Osteopathie - 360 Euro pro Jahr
Die Salus BKK übernimmt pro Kalenderjahr qualitätsgesicherte osteopathische Leistungen bis max. 6 Sitzungen in Höhe von jeweils 90 % des Rechungsbetrages, jedoch max. 60 EUR pro Sitzung. Bei Kindern bis 12 Jahren erstattet sie jeweils 100 % des Rechnungsbetrages, jedoch maximal 50 EUR pro Sitzung.
Versicherte der Salus BKK können osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen, sofern die Behandlung medizinisch geeignet ist, eine Krankheit zu erkennen, eine Krankheit zu heilen, zu lindern oder deren Verschlimmerung zu verhüten.
Der Anspruch setzt voraus, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem Osteopathen durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist, bzw. der eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Osteopathieverband berechtigt.
Gesundheitstelefon/Terminservice
Salus Gesundheitstelefon
Sie suchen einen Haus- oder Facharzt, einen Pflegedienst oder eine spezielle Selbsthilfegruppe? Sie benötigen einen Termin bei einem Facharzt? Sie möchten den Beipackzettel zu Ihrem Medikament verständlich erklärt bekommen? Ihnen sind nach einem Arztbesuch weitere Fragen eingefallen? Sie möchten Erkrankungen vorbeugen? Sie möchten sich in Ruhe über Ihre Krankheit und geeignete Therapiemöglichkeiten informieren?
Die Antwort auf diese und viele andere Fragen ist ab sofort nur so weit entfernt wie das nächste Telefon. Denn beim Gesundheitstelefon Ihrer Salus BKK stehen Ihnen Tag und Nacht unabhängige Ärzte und medizinisches Fachpersonal zur Seite.
0800 18 95 001 (kostenfrei aus dem dt. Festnetz)
Salus TerminserviceHaben Sie schon einmal versucht einen kurzfristigen Facharzttermin auszumachen, nur leider keinen bekommen? Oder mussten Sie erst mehrere Facharztpraxen kontaktieren, bis ein passender Termin gefunden wurde?
Einen Termin bei einem geeigneten Facharzt zu erhalten, kann manchmal schwierig sein. Die Salus BKK kennt dieses Problem und unterstützt Sie deshalb im Rahmen der Salus PLUS-Leistungen mit dem kostenfreien Terminservice: Um Ihnen als Versicherten die bestmögliche Betreuung zu bieten, können Sie über unseren Terminservice einen Termin bei einem Facharzt vereinbaren lassen. Ausgenommen ist jedoch die Terminierung von Psychotherapeuten. Der Terminservice ist in der Zeit von Montag bis Freitag von 08:00 – 20:00 Uhr erreichbar.
Die Rufnummer für den Terminservice lautet: 0800 18 95 002 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz).
Bitte beachten Sie, dass Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz (z. B. Bearbeitungsstand einer beantragten Leistung) nicht beim Salus Terminservice beantwortet werden können. Melden Sie sich hierfür einfach gerne direkt bei uns. Eine Übersicht aller Kontaktwege Ihrer Salus BKK finden Sie hier.
Salus Gesundheitskursprogramm
Der Salus BKK möchte, dass Sie sich rundum gut fühlen und unterstützt Sie deshalb auch mit eigenen Gesundheitskursen. Die Kurse geben Ihnen die Möglichkeit, eine Bewegungs- oder Entspannungsart beziehungsweise die Grundlagen einer gesunden Ernährung kennen zu lernen und auszuprobieren.
Dabei können Versicherte zwischen zwei Kursarten wählen: bei unserem Salus eigenen Kursprogramm können Versicherte aus über 100 kostenfreien Gesundheitskursen den passenden Kurs für sich finden. Außerdem bezuschussen wir die Teilnahme an Gesundheitskursen externer, zertifizierter Kursleiter. Wir erstatten bei der Teilnahme an zertifizierten Präventionskursen 80 Prozent der Kosten, maximal 100 Euro pro Kurs und zwei Kurse pro Kalenderjahr. Voraussetzung ist die Teilnahme an mindestens 80 Prozent der Kursstunden.
Für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren erstatten wir bei erfolgreicher Teilnahme (mindestens 80 Prozent der Kursstunden) an zertifizierten Gesundheitskursen 100 Prozenz der Kosten, maximal 100 Euro je Kurs und zwei Kurse im Kalenderjahr.
Online-Coaches, digitale Kurse und Apps
Sie möchten lieber in den eigenen vier Wänden unter Anleitung trainieren oder brauchen ein flexibles Angebot?
Mit unseren Online-Angeboten unterstützen wir Sie dabei, gesunde Verhaltensweisen kennen zu lernen und diese individuell in Ihren Alltag einzubauen. Die Salus BKK unterstützt Sie dabei und übernimmt im Rahmen des Präventionsbudgets 80% der Kosten und bei einigen Angeboten sogar die komplette Teilnahmegebühr.
Ob Rücken- und Entspannungsübungen, Ernährungsschulungen oder spezielle Angebote für Schwangere, Kinder und Jugendliche – die Salus BKK hat mit Online-Coaches, digitalen Kursen oder Apps das passende Angebot für Sie!
Mehr zu unseren Online-Angeboten für Ihre Gesundheit erfahren Sie hier.
Schutzimpfungen / Reiseschutzimpfungen
Die Salus BKK übernimmt die Kosten für Schutzimpfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und der Schutzimpfungsrichtline. Hierzu zählen Impfungen für Kinder, Jugendliche oder Erwachsene, z. B. die Grippe-, Hepatitis-A- und -B-Impfung, oder Impfungen gegen Gebärmutterhalskrebs, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Röteln, Rotaviren, Herpes Zoster oder eine Zeckeninfektion.
Bei Impfungen aufgrund von privaten Auslandsreisen übernimmt die Salus BKK ebenfalls die Kosten für die laut STIKO empfohlenen Reiseschutzimpfungen. Eine aktuelle Aufstellung und mehr Informationen dazu finden Sie auf: www.salus-bkk.de/reiseschutz
Vorsorgeuntersuchungen
Gesundheit kann man nicht versichern. Die Risiken einer Erkrankung kann man jedoch minimieren. Vorsorgeuntersuchungen helfen Krankheiten frühzeitig zu entdecken und zu behandeln. Daher übernimmt die Salus BKK die Kosten für eine Vielzahl von Vorsorgeuntersuchungen. Für Brustkrebspatientinnen erstattet sie einmalig max. 350 Euro für einen Tumorprognosetest (§11, Absatz 6 SGB V).
Online-Sprechstunde
TeleClinic – der digitale Arztbesuch
für Versicherte der Salus BKK
für Versicherte der Salus BKK
Eine Erkrankung hält sich nicht unbedingt an Sprechstunden. Was also tun, wenn die Hausarztpraxis bereits geschlossen ist oder man wegen der Beschwerden nicht hin kann? Mit unserem Partner TeleClinic bieten wir Ihnen medizinische Hilfe rund um die Uhr. Holen Sie sich in minutenschnelle zu vielen Beschwerden ärztlichen Rat ein, erhalten Sie eine Krankschreibung oder ein (Privat)rezept in der App und genießen Sie viele weitere Premium-Vorteile:
- Kurze Wartezeit: Online-Arzttermin in nur wenigen Minuten
- Verfügbarkeit rund um die Uhr 24/7 – auch an Sonn- und Feiertagen
- Kostenfreies Arztgespräch für Mitglieder und Familienversicherte der Salus BKK
- Wunschtermin frei wählbar
Geburtsvorbereitungskurse für Väter
Die Salus BKK übernimmt die Teilnahme werdender Väter oder einer anderen Begleitperson am Geburtsvorbereitungskurs im Rahmen des Schwangerschaftsbudgets von bis zu 250 Euro.
BKK Aktivwoche/ BKK Well-Aktiv
Die Salus BKK unterstützt Sie dabei, gesund zu bleiben und sich gut zu fühlen. Deshalb bieten wir Ihnen neben unseren Präventionskursen auch aktive und erholsame Gesundheitsreisen an. Mit einer Aktivwoche, einer Well-Aktiv oder AKON Präventionsreise ermöglichen wir Ihnen ein paar Tage fern vom Alltag, mit einer Kombination aus Bewegung und Entspannung.
Ob Kurztrip oder einwöchige Gesundheitsprogramme – mit unseren Gesundheitsreisen finden Sie stets das für Sie passende Angebot.
Die Salus BKK bezuschusst Ihr individuelles Erholungsprogramm im Rahmen des Präventionsbudgets mit bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr.
Künstliche Befruchtung
Zusätzlich zu den gesetzliche Leistung gibt es einen Zuschuss zur künstlichen Befruchtung von 500 Euro pro Behandlungsversuch für die ersten drei Versuche, also max. 1.500 Euro.
Kinder- und Jugenduntersuchungen U10, U11 und J2
U10: 7.-8. Lebensjahr
Die U10 ist eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung bei Kindern zwischen 7 und 8 Jahren. Der Kinderarzt prüft, ob Anzeichen einer Lese- oder Rechtschreibschwäche, Rechenstörungen, Störungen der motorischen Entwicklung oder Verhaltensstörungen vorliegen.
U11: 9.-10. Lebensjahr
Hauptschwerpunkte der U11 sind das Erkennen und die Behandlungseinleitung von Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien sowie gesundheitsschädigendem Medienverhalten.
J2: 16.-17. Lebensjahr
Für Jugendliche empfiehlt sich mit 16 Jahren die J2 Untersuchung. Auf dem Programm stehen dabei das Erkennen und die Behandlungseinleitung von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, Haltungsstörungen, Kropfbildung sowie Diabetes-Vorsorge, Sozialisations- und Verhaltensstörungen.
Krankenkassen in Deutschland
Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden.
Inhaltsverzeichnis
Krankenversicherung in Deutschland
In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.
Aufgaben der Krankenversicherung
Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten.
Gesetzliche und private Krankenkassen
GKV uind PKV
Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.
Kassenarten
Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).
Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig.
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Aufsichtsbehörde |
Anschrift |
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Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) |
Bundesamt für Soziale Sicherung |
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Gesundheits- und Sozialministerien |
Liste der Ministerien |
Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.
Quelle: GKV-Spitzenverband
Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen
Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen. >> zum Krankenkassen-Forum.
Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.
Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?
Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.
GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:
- Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
- Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
- Landwirte
- Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
- Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
- Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen
Welche Krankenkassen gibt es?
Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck.
In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.
Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK, LKK und die Knappschaft.
Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?
Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.
Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?
Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:
Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages
Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden.
Sparen durch Wahltarife
Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.
Sparen durch Bonusprogramme
Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen. Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.
Wieviele Krankenkassen gibt es?
Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..
Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag.
Beispiele
Rechenbeispiel Pflichtversicherte
Brutto-Monatseinkommen: 3800 € | Zusatzbeitrag: 2,9 %
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 € x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro
Rechenbeispiel Selbstständige
Brutto - Monatsüberschuss: 5000 € | Zusatzbeitrag: 3,3 %
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 € x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro