Wahltarife der Salus BKK
Selbstbehalttarif
Gesetzlich versichert sein, aber wie ein Privatpatient behandelt werden – das ist mit den Selbstbehalttarifen der Salus BKK möglich. Voraussetzung ist die Wahl der Kostenerstattung, d.h. nicht mit der elektronischen Gesundheitskarte zum Arzt gehen, sondern die Arztrechnung privat bezahlen. Die Salus BKK erstattet die Vertragssätze (bitte lassen Sie sich vorab immer durch die Salus BKK beraten, es können höhere Eigenanteile entstehen). Durch die Tarife ist damit eine Prämie von bis zu 450,- EUR im Jahr möglich, mit einem Selbstbehalt von bis zu 600,- EUR. Das maximale Risiko liegt demnach bei 150,- EUR. Vorsorgeleistungen- und Früherkennungsmaßnahmen bleiben hier natürlich außen vor.
Der Selbstbehalttarif zum Thema Krankenhaus richtet sich an Personen,die sich fit fühlen und die Wahrscheilichkeit in ein Krankenhaus zu müssen als sehr gering einschätzen. Die Vorteile: Jährliche Sofort-Prämie von 130 EUR als Vorab-Dankeschön für's Gesundbleiben. Der Einstieg in den Wahltarif ist jederzeit möglich. (Bei Start während eines laufenden Kalenderjahres werden Prämie und Selbstbehalt im 1. Jahr anteilig berechnet, danach in voller Höhe.) Dennoch ist man auch für den Fall der Fälle gut abgesichert. Muss man wider Erwarten doch in ein Krankenhaus,erhält man auf jeden Fall die volle Versorgung. Die Eigenbeteiligung liegt bei lediglich 180 EUR an den Behandlungskosten. Und da einem die Prämie von 130 EUR sicher ist, bleibt der finanzielle Aufwand sehr gering.
Mit dem Selbstbehalttarif Privat zum Arzt geht der Versicherte davon aus, dass er (und eventuell mitversicherte Angehörige) keine ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlungen ohne Verordnungen im ambulanten Bereich benötigt. Sollte dies doch eintreten, lässt er diese auf Privatkosten durchführen. Die Erstattung in Anspruch genommener Leistungen durch die Salus BKK erfolgt, wenn der gewählte Selbstbehalt erstmals überschritten ist. Die Selbstbeteiligung ist einkommensabhängig.
Beitragsrückerstattung
Wer selten zum Arzt geht und gut für seine Gesundheit sorgt, kann mit diesem Wahltarif einen ganzen Monatsbeitrag (max. 600 Euro) sparen. Diesen erstattet die Salus BKK, wenn Sie und Ihre familienversicherten Angehörigen (ab 18 Jahre) im Laufe eines Kalenderjahres keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Wird z. B. eine Krankenhausbehandlung erforderlich, ist eine Beitragsrückerstattung nicht möglich.
Ausgenommen hiervon sind Leistungen für minderjährige, mitversicherte Angehörige. Als Gutfühlversicherung ist es für die Salus BKK selbstverständlich, dass auch die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen und gesundheitsfördernden Maßnahmen keinen Einfluss auf die Beitragsrückerstattung hat.
Folgende Leistungen haben keinen Einfluss auf die Beitragsrückerstattung
- Prävention und Selbsthilfe
- Leistungen für Familienangehörige unter 18 Jahren
- Medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten
- Kinder- und Gesundheitsuntersuchungen
- Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen
Krankentagegeld
Mit dem Wahltarif kann man das Gesetzliche Krankengeld für den Zeitraum von der 7. bis zur 78. Woche aufstocken. Das ist möglich, wenn das Höchstkrankengeld 70 % Ihres entgangenen Einkommens nicht abdeckt. Sie können das Krankentagegeld bis auf maximal diesen Betrag aufstocken. Selbstständige und unständig Beschäftigte können sich für diesen Wahltarif entscheiden, wenn sie bereits das Gesetzliche Krankengeld gewählt haben. Zu Beginn des Tarifes besteht eine dreimonatige Wartezeit. Während dieser Zeit haben Sie kein Anspruch auf Zahlung von Krankengeld. Krankengeld für Künstler (sonstiges) Mit unserem Wahltarif können Künstler den Zeitraum von der 3. bis zur 6. Woche der Arbeitsunfähigkeit absichern. Die Höhe des Krankentagegeldes ist frei wählbar und liegt zwischen 10 und 90 EUR. Es darf jedoch nicht mehr als 70 % des durchschnittlichen Einkommens betragen. Künstler können sich für diesen Wahltarif entscheiden, wenn sie bereits das Gesetzliche Krankengeld gewählt haben. Zu Beginn des Tarifes besteht eine dreimonatige Wartezeit. Während dieser Zeit haben Sie kein Anspruch auf Zahlung von Krankengeld.