BKK VDN
Die Krankenkasse "BKK VDN" über sich
Die BKK VDN garantiert Ihnen Sicherheit und Geborgenheit. Getreu dem Motto VDN - Vertrauen Durch Nähe erreichen Sie Ihre/n Ansprechpartner/in ohne Umwege und erhalten auf unbürokratische, persönliche Weise umgehend Rat und Hilfe! FAMILIEN - werden bei uns GROSS geschrieben Ob zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche, die Reiseschutzimpfung inklusive Malariaprohylaxe oder Gesundheitskurse. Die BKK VDN bietet in jedem Alter Sicherheit in einer starken Gemeinschaft. Die BKK VDN ist geöffnet für alle, die in NRW, Hamburg oder Sachsen wohnen oder arbeiten. Bei der BKK VDN gibt es Übernahme der Kosten für Homöopathie, Osteopathie, div. individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) und Präventionsangebote auch für Kinder u. v. m.
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Informationen
Adresse
(Zentrale)
(Zentrale)
BKK VDN
Postfach 11 60
58206 Schwerte
Postfach 11 60
58206 Schwerte
Geöffnet in:
Hamburg
Nordrhein-Westfalen
Sachsen
Nordrhein-Westfalen
Sachsen
Mitglieder:
23.569 (17.03.2026)
Versicherte:
29858 (17.03.2026)
Geschäftsstellen:
1
Vorstand:
Holger Töppel
Betriebsnummer:
OST 37416328
WEST 37416328
WEST 37416328
Kassentyp:
Satzungen:
Geschäftsbericht:
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:
Besondere Leistungen (Highlights)
Volle Kostenübernahme von Praeventionskursen, auch für Kinder sowie swim2grow: Baby- und Kleinkinderschwimmen
Erwachsene: Kostenübernahme zu 100 % auch bei Fremdanbietern. 2 x im Jahr, max. 160 Euro je Kurs.
Bei Inanspruchnahme einer Gesundheitsreise (z. B. BKK Aktiv-Woche) wird nur ein Kurs übernommen.
swim2grow:
Baby- und Kleinkinderschwimmen für Kinder bis 6 Jahre.
Dein Vorteil:
- 120 Euro Zuschuss für 8 Einheiten
- 240 Euro Zuschuss für 16 Einheiten
Präventionskuerse für Kinder: Kostenübernahme zu 100 % bis zum 6. Lebensjahr. 2 x im Jahr, max. insgesamt 240 Euro.
Bonusprogramm BoNickel, BoNickel-Junior, BoNickel-Prime
BoNickel: Versicherte ab 16 Jahren können pro Jahr bis zu 200 Euro erhalten, mindestens eine von 14 Maßnahmen aus den Bereichen Vorsorge, Früherkennung und gesundheitsbewusstes Verhalten müssen erfüllt sein.
BoNickel-Junior: Kinder im Alter von 0 bis 15 Jahren erhalten bis zu 100 Euro pro Jahr,.
BoNickel-Prime (ab 16 Jahren): . Nutzen Sie die Erstattungssumme für unten stehenden Mehrleistungen, um von den Vorteilen des BoNickel-Prime zu profitieren. Ab 5 Maßnahmen verdoppelt sich diese stetig gegenüber dem herkömmlichen BoNickel auf max. 200 bis 400 Euro.
Mehrleistungen:
- Behandlung mit Akupunktur
- Heilpraktikerbehandlung
- Sportmedizinische Untersuchung und Beratung (durch Arzt, Physiotherapeut, Fitnessstudio)
- Jahresbeitrag für ein Fitnesstudio
- Sport- und Fitmesskleidung
- Brillen und Kontaktlinsen
- Nicht zertifizierte Gesundheitskurse ( z. B. Zumba, Spinning, Problemzonengymnastik)
- Ultraschalluntersuchung zur Krebsfrüherkennung
- Brustkrebstastuntersuchung (z. B. discovering hands)
- PSA-Test (Prostatakrebsfrüherkennung)
- Zusatzdiagnostik in der Mutterschaftsvorsorge
- Geräte zur Messung der Bewegungsintensität von dynamischen Aktivitäten (Pulsfrequenz und/oder Schritte)
- Elektronische Gesundheitsangebote bzw. digitale Sportkurse
- Zahnärztliche Leistungen (Zahnversiegelung, Behandlung unter Vollnarkose, unter Lachgas- oder Dämmerschlafnarkose, Funktionsanalyse, Wurzelbehandlung, Kunststofffüllungen oder Inlays, digitale Volumentomographie, Lasereinsatz, Hypnose)
- Ergänzungsversicherungsverträge privater Krankenversicherungsunternehmen im Zusammenhang mit Zahnschutz, Zahnerhalt und Zahnersatz sowie Brillen und Kontaktlinsen.
Kinderwunschbehandlung, Rundumschutz für werdende Mütter, Kostenübernahme Geburtsvorbereitung auch für werdende Väter, Hebammenrufbereitschaft
Kinderwunsch:
Der Wunsch nach einem Kind bleibt für fast ein Viertel der Paare in Deutschland unerfüllt. Mit „Kinderwunsch“ unterstützt Sie die BKK VDN bei teilnehmenden Leistungserbringern mit Leistungen, die weit über die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen.
Bitte informieren Sie sich: https://www.bkk-vdn.de/leistungen-services/detailansicht/kuenstlichebefruchtung/
Unser Schwangerschaftsplus für Sie
Sie erhalten folgende zusätzlichen Leistungen von uns:
- apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen des Vitamin B-Komplexes, Jodid, Eisen, Magnesium und/oder Folsäure als Mono- oder Kombinationspräparate (ausgenommen sind vom GBA ausgeschlossene Arzneimittel sowie Nahrungsergänzungsmittel).
- ph-Wert Testhandschuh
- Geburtsvorbereitungskurs für den werdenden Vater
- Ultraschalluntersuchungen für Frauen mit ärztlich diagnostiziertem erhöhtem medizinischem Risiko hinsichtlich körperlicher Fehlbildungen ihres ungeborenen Kindes
- Toxoplasmose-Screening
- Triple-Test
- Feststellung von Antikörpern gegen Ringelröteln und Windpocken
- Zytomegalie-Test
- Streptokokken-Test
- NIPT-Test
- Ersttrimester-Screening
Sie erhalten max. 500 Euro je Schwangerschaft
Hebammenrufbereitschaft:
Bezuschussung für alle zugelassenen Hebammen bis max. 300 Euro.
Mit FamiliePlus begleiten wir Sie auf Ihrem Lebensweg. Dank der Vorsorge
-Erinnerungsfunktion haben Sie alle wichtigen Gesundheitstermine Ihrer Familie im Blick. Hinzu kommen maßgeschneiderte Informationen für jedes Familienmitglied von der Geburt (Newsletter für Eltern) bis ins hohe Alter.
Neben Hinweisen auf anstehende Untersuchungen bieten wir Ihnen zusätzlich jede Menge spannende Themen und Artikel rund um Ihre Gesundheit. Eine übersichtliche Benutzeroberfläche mit allen Familienmitgliedern sorgt für den schnellen Überblick.
„Hallo Baby“ – Mehr Sicherheit für Ihr Kind
Ein gesunder Schwangerschaftsverlauf und die Vermeidung von Frühgeburten sind das Ziel von „Hallo Baby“. Leider sind Frühgeburten die am häufigsten auftretenden Komplikationen in der Schwangerschaft. Genau hier setzt „Hallo Baby“ an – mit einer optimalen medizinischen Versorgung und Beratung durch qualifizierte Ärzte.
Die BKK VDN bietet dieses Programm für Mitglieder kostenlos an.
planBaby ist ein einzigartiges Programm, das Paaren helfen soll, sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen.
Kinderheldin - digitale Hebammenberatung
Zahnreinigung und Zahnersatz
Einsparungen bei zahntechnischen Leistungen bei teilnehmenden Zahnärzten. Kostenübernahme der Professionellen Zahnreinigung bei teilnehmenden Zahnärzten und eine Bezuschussung der Professionellen Zahnreinigung in Höhe von 50 Euro (ab 16 Jahre) . Dies erfolgt direkt bei Vorlage der Rechnung über das Bonusprogramm BoNickel, völlig unabhängig von weiteren Bonusmaßnahmen. Unter 16 jährige erhalten 2 x 25 € (50 €).
Zusatzliche Darmkrebsvorsorge, Hilfe bei Behandlungsfehlern, BetterDoc (Spezialistensuche und aerztliche Zweitmeinung)
Darmkrebsvorsorge für alle BKK VDN-Versicherten ab 40 Jahre durch immunologischen Stuhltest.
Die BKK VDN informiert Sie über die Möglichkeiten, die Ihnen als Patient zustehen. Weiterhin kümmert sich die BKK VDN um eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), indem sie Ihre Krankenakten anfordern und diese komplett an den MDK weiterreichen.
Der behandelnde Arzt hat eine Therapieentscheidung getroffen. Sie wünschen sich aber zusätzlich eine unabhängige Zweitmeinung von erfahrenen Spezialisten? Versicherte der BKK VDN können diese Leistung unbürokratisch und kostenlos für folgende Bereiche in Anspruch nehmen:
- Allgemein- und Viszeralchirurgie
- Augenheilkunde
- Gynäkologische Indikation
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Kardiologische und kardiochirurgische Indikationen
- Kinderchirurgie
- Onkologie
- Orthopädische Indikationen
- Urologie
- Gastroenterologie
- Endokrinologie (Hormon- und Stoffwechselerkrankungen)
- Dermatologie
BetterDoc:Spezialistensuche und ärztliche Zweitmeinung
Unser unabhängiger Partner BetterDoc unterstützt dich dabei und findet individuell für deine Erkrankung passende Ärzte und Kliniken – wissenschaftlich fundiert und in deiner Nähe. Und das Beste: Du nutzt BetterDoc komplett kostenfrei und unverbindlich.
Hilfe bei Behandlungsfehlern
Unterstützung in den Wechseljahren mit der femfeel App:
Haushaltshilfe
Sie können diesen Service nutzen, wenn keine im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann, und ein Kind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bei Ihnen lebt.
Dies gilt:
- für die Dauer einer stationären Behandlung,
- wenn aufgrund einer Erkrankung eine ambulante Behandlung erforderlich ist (max. acht Wochen pro Kalenderjahr; vom Arzt verordnet),
Darüber hinaus bei einer schweren Krankheit oder akuten Verschlimmerung nach:
- einem Krankenhausaufenthalt,
- einer ambulanten OP,
- einer ambulanten Krankenhausbehandlung.
Hautkrebsvorsorgeuntersuchung
Die BKK VDN zahlt alle zwei Jahre die Hautkrebsvorsorgeuntersuchung bereits ab dem 20. Lebensjahr sowie einmalig zwischen 18 und 35 Jahren.
Gymondo, Prävention für unterwegs, Mentale Gesundheit mit der 7Minds-App, Präventionskurse, BKK Aktiv-Woche, Well-Aktiv und fitforwell
Gymondo – das Online-Fitnesstraining für alle BKK VDN Kunden
Exklusiv: Nach erfolgreicher Teilnahme an einem der beiden Präventionskurse kannst du Gymondo 12 Monate kostenlos nutzen!
Mentale Gesundheit stärken: Die 7Mind-App
Deine mentale Gesundheit ist von großer Bedeutung für Körper und Geist. Mit der 7Mind-App hast du die Möglichkeit, diese online zu erhalten, zu stärken oder einfach neue Kraft zu schöpfen. Sie beinhaltet Entspannungstechniken, Achtsamkeits- und Meditationsübungen, geführte Meditationen und Gedankenreisen. Dazu gibt´s Kurse zum Beispiel zur Stressbewältigung.
Prävention für unterwegs
Damit schaffen wir ein Maximum an Flexibilität für deine Gesundheit, denn du kannst die Kurseinheiten online immer und überall absolvieren.
Und das Beste – die Kurse sind für dich bei regelmäßiger Teilnahme kostenfrei, und dass zweimal im Jahr. Neugierig geworden? Dann finde jetzt den passenden Kurs für Dich!
- Bewegung
- Entspannung und Ausgeglichenheit
- Ernährung
- Fernöstliche Bewegungslehren: Tai Chi, Qigong und Yoga
- Gesundheitsbewusster Umgang mit Alkohol
- Rauchentwöhnung
- Rund um die Schwangerschaft
Mentale Gesundheit stärken: Die 7Mind-App
Deine mentale Gesundheit ist von großer Bedeutung für Körper und Geist. Mit der 7Mind-App hast du die Möglichkeit, diese online zu erhalten, zu stärken oder einfach neue Kraft zu schöpfen. Sie beinhaltet Entspannungstechniken, Achtsamkeits- und Meditationsübungen, geführte Meditationen und Gedankenreisen. Dazu gibt´s Kurse zum Beispiel zur Stressbewältigung.
Präventionskurse:
Wir übernehmen bei regelmäßiger Teilnahme die vollen Kosten für zertifizierte Präventionskurse, auch bei Fremdanbietern. Ob Bewegung, Ernährung, Entspannung – Sie haben die Möglichkeit, zwei Mal im Jahr an einem Kurs Ihrer Wahl teilzunehmen (max. 160 Euro je Kurs für Erwachsene).
Prävention für Kinder
Die BKK VDN zahlt die Kosten für zwei zertifizierte Präventionskurse, max. 240 Euro pro Jahr, und zwar von Geburt an bis zu einem Alter von einschließlich 6 Jahren:
- Baby- und Kleinkinderschwimmen
- Babymassage
- Pekip
- Baby-Yoga
- Baby-Shiatsu
- Elba (Spiel- und Bewegungsprogramm für Eltern und Kinder bis zum 1. Lebensjahr)
- FenKid (Frühentwicklung des Kindes begleiten)
- DELFI (Babys ab der sechsten Lebenswoche können mit ihren Eltern das gesamte erste Lebensjahr über an DELFI®-Kursen mit Babys im gleichen Alter teilnehmen. Die Babys genießen es, in einem wohlig warmen Raum ihre Umgebung zu entdecken)
- FABEL (Fabel®-Kurse sind entwicklungsbegleitende Kurse für das erste Lebensjahr des Kindes. In festen, altersähnlichen Gruppen und in einer angenehmen Atmosphäre treffen sich Mütter, Väter und ihre Babys regelmäßig zu Austausch, Beobachtung und Spiel.)
- Pikler (Der Ansatz basiert auf dem Wissen, dass ungestörte Bewegungsentwicklung, freies Spiel, respektvolle Kommunikation und aufmerksame Pflege die Grundlage für eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung sind)
BKK Aktiv-Woche: Im Rahmen einer Gesundheitswoche können Sie z. B. durch Wirbelsäulen- oder Aquagymnastik, (Nordic) Walking und Entspannungsübungen viel für Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden tun. Die BKK VDN unterstützt mit einem Zuschuss von 200 Euro für Erwachsene und 150 Euro für Kinder.
Well-Aktiv: Eine komprimierte Alternative zur BKK-Aktivwoche. Verbringen Sie vier Tage in ausgewählten Kurorten und nutzen Sie die Möglichkeit, Körper und Geist zu entspannen und zu stärken. Die BKK VDN unterstützt mit einem Zuschuss von 200 Euro für zwei Kurse und 125 Euro für einen Kurs.
fitforwell: Das individuelle Gesundheitsprogramm bietet einen günstigen und exklusiven Kurzurlaub. Dazu stehen Ihnen deutschlandweit viele renommierte Wellnesshotels zur Verfügung. Kurse aus den Bereichen Bewegung, Entspannung und Ernährung sorgen dabei für Wohlbefinden und Erholung. Die BKK VDN unterstützt mit einem Zuschuss von 280 Euro für zwei Kurse und 140 Euro für einen Kurs.
Beratung in Ihrer Muttersprache
- rumänisch
- englisch
- polnisch
- russisch
Programme bei Gewichtsproblemen
- Ernährungsberatung
Family+
Familie bedeutet Liebe, Verantwortung – und manchmal auch echte Herausforderungen. Mit Family+ unterstützen wir Sie dabei, den Familienalltag leichter, gesünder und entspannter zu gestalten.
Als BKK VDN bieten wir Ihnen mit Family+ ein modernes, alltagsnahes Programm, das Sie in jeder Lebensphase begleitet – vom Kinderwunsch über die Schwangerschaft und Geburt bis hin zum Familienleben mit kleinen oder größeren Kindern.
Arzneimittel
Wir übernehmen 100 Euro je Kalenderjahr für apothekenpflichtige Medikamente der Homöopathie, Phytotherapi sie Anthrposophie.
Babybonus
Sie erhalten einen Babybonus von 150 Euro. Die Voraussetzung dafür ist, das die Vorsorgeuntersuchungen U1 - U6 wahrgenommen wurden und das Kind im 1. Lebensjahr alle Schutzimpfungen erhalten hat.
Brustkrebstastuntersuchung "discovering hands" und Tomosythese
Die BKK VDN übernimmt ab dem 01.07.2022 die Kosten für discovering hands.
Diese Untersuchung ergänzt bei familiärer oder medizinischer Vorbelastung die Brustkrebsfrüherkennung, indem der sehr gute Tastsinn blinder und sehbehinderter Menschen eingesetzt wird. Veranlasst wird diese von ihrem Gynäkologen oder ihrer Gynäkologin.
Medizinisch-Taktile Untersucherinnen (MTU) erspüren dabei kleinere Veränderungen im Gewebe, als der Gynäkologe, die Gynäkologin in der Vorsorgeuntersuchung.
Zudem bietet die BKK VDN die Möglichkeit der Tomosythese (erweiterte Brustkrebstuntersuchung/ Rötgenaufnahmen der Brust).
Die BKK VDN Service-App/Online-Geschäftsstelle
Mit unserer App können Sie Vieles schnell und unkompliziert erledigen. So sparen Sie wertvolle Zeit.
Diese Funktionen stehen u. a. für Sie bereit:
- Dokumente übermitteln (z. B. Krankmeldung, Bestandspflege Familienversicherung)
- Rechnungen/Anträge einreichen (z. B. Kinderkrankengeld, Impfungen, Osteopathie)
- Prämien für Bonusprogramme beantragen
- Daten ändern (z. B. Adresse, Bankverbindung)
- Leistungsübersicht, Servicenummern, persönliche Ansprechpartner.
Zudem erhalten Sie aktuelle Informationen und Wissenswertes rund um Ihre Krankenversicherung.
Wer kann die App nutzen?
- Kunden ab 15 Jahre
- Bei uns mitversicherte Familienangehörige unter 15 Jahren werden in der App des Hauptmitglieds angezeigt.
Nutzung der Online-Geschäftsstelle
Alternativ zur Service-App können Sie sich auch in der Online-Geschäftsstelle registrieren. Für den Login benötigen Sie einen TAN-Generator als zweites Identifikationsmerkmal. Diesen stellen wir Ihnen in der Service-App im Bereich „Mein Profil“ ohne weitere Anmeldung zur Verfügung.
Krankenkassen in Deutschland
Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden.
Inhaltsverzeichnis
Krankenversicherung in Deutschland
In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.
Aufgaben der Krankenversicherung
Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten.
Gesetzliche und private Krankenkassen
GKV uind PKV
Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.
Kassenarten
Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).
Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig.
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Aufsichtsbehörde |
Anschrift |
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Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) |
Bundesamt für Soziale Sicherung |
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Gesundheits- und Sozialministerien |
Liste der Ministerien |
Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.
Quelle: GKV-Spitzenverband
Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen
Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen. >> zum Krankenkassen-Forum.
Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.
Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?
Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.
GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:
- Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
- Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
- Landwirte
- Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
- Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
- Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen
Welche Krankenkassen gibt es?
Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck.
In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.
Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK, LKK und die Knappschaft.
Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?
Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.
Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?
Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:
Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages
Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden.
Sparen durch Wahltarife
Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.
Sparen durch Bonusprogramme
Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen. Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.
Wieviele Krankenkassen gibt es?
Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..
Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag.
Beispiele
Rechenbeispiel Pflichtversicherte
Brutto-Monatseinkommen: 3800 € | Zusatzbeitrag: 2,9 %
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 € x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro
Rechenbeispiel Selbstständige
Brutto - Monatsüberschuss: 5000 € | Zusatzbeitrag: 3,3 %
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 € x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro