Hauptregion der Seite anspringen

Bonusprogramme der BKK VDN

Bonusmodelle für Erwachsene

BoNickel, BoNickel-Prime

BoNickel:

Eine gesundheitsbewusste Lebensweise erhöht die Lebensqualität und ist für Mitglieder der BKK VDN bares Geld wert. Teilnehmer am Bonusprogramm BoNickel erhalten bis zu 160 Euro im Jahr. Teilnahmeberechtigt sind alle Versicherten der Kasse ab einem Alter von 16 Jahren. Für die Teilnahme am Bonusprogramm können Sie sich auf der Homepage das BoNickel-Bonusformular herunterladen. Auuf diesem werden die Bonusleistungen vom jeweiligen Leistungserbringer (z.B. Arzt oder Trainer) bestätigt. Um den Bonus zu erhalten sollte die Karte bis zum 31.03. des Folgejahres ausgefüllt an die BKK zurückgeschickt werden. Der Bonuszeitraum umfasst ein Kalenderjahr. Grundvoraussetzung für die Auszahlung eines Bonus ist, dass mindestens eine der folgenden zwölf Maßnahmen innerhalb eines Kalenderjahres durchgeführt wurden. Für jede Maßnahme werden 1 bis 3 Bonuspunkte gutgeschrieben, wobei ein Bonuspunkt einem Geldwert von 10 Euro bis 40 Euro entspricht. Anrechenbare Leistungen:

    • Check-up für Frauen und Männer zwischen 18 und 35 Jahre (einmalig) = 40 Euro
    • Check-up für Frauen und Männer ab 35 Jahre (alle drei Jahre möglich) = 20 Euro
    • Krebsfrüherkennung für Frauen ab 20 und Männer ab 45 Jahre (jährlich möglich) = 20 Euro
    • Hautkrebsscreening privat (jährlich) oder über eGK (alle zwei Jahre) = 10 Euro
    • Mammographie-Screening ab einem Alter von 50 Jahren
      bis zum Ende des 70. Lebensjahres (alle 22 bis 26 Monate
      nach der letzten Teilnahme möglich) = 10 Euro
    • Koloskopie (im Rahmen der KFE-RL) für Frauen ab 55
      und Männer ab 50 Jahre (zweimal möglich, die zweite
      frühestens zehn Jahre nach der ersten) = 10 Euro
    • eine Schutzimpfung (von STIKO empfohlen / oder gemäß Satzung BKK VDN) = 10 Euro
    • Zahngesundheitsuntersuchung bis 17 Jahre (halbjährlich) bzw. ab 18 Jahre (jährlich) = 10 Euro
    • PZR - Professionelle Zahnreinigung = 30 Euro
    • Vorsorgeuntersuchung J2 von 16 bis 17 Jahre = 10 Euro
    • alle vorgesehenen Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen
      (Auszahlung im Jahr der Entbindung) = 10 Euro
    • Sport:

    • in einem Verein des Deutschen Sportbundes
      (seit mind. drei Monaten, mind. zweimal monatlich) oder
    • in einem Fitnessstudio (seit mind. drei Monaten, mind. zweimal monatlich),
      Betreuung durch qualifiziertes Personal (Zertifizierung: DIN EN 17229 oder
      ZERFit) oder
    • Training unter Anleitung eines Dipl.-Sportwissenschaftlers, Physiotherapeuten, 
      lizenzierten Fitnesstrainers (B-Lizenz) oder Sport- und Fitnesskaufmanns oder
    • Erwerb eines anerkannten Sportabzeichens (z. B. Deutsches Sportabzeichen) = 10 Euro
    • Ausdauersport (Teilnahme an mind. zwei öffentlichen Veranstaltungen
      z. B. Laufen, Radfahren, Triathlon, Schwimmen) = 10 Euro
    • Teilnahme an einem Präventionskurs (zertifiziert durch die Zentrale Prüfstelle Prävention) = 10 Euro

BoNickel-Prime:

Wählen Sie:

Nutzen Sie die Erstattungssumme für unten stehenden Mehrleistungen, um von den Vorteilen des BoNickel-Prime zu profitieren. Zwischen einer und fünf Maßnahmen ändert sich nichts an der Erstattungssumme. Ab sechs Maßnahmen erhöht sich diese stetig gegenüber dem herkömmlichen BoNickel. 

  • Behandlung mit Akupunktur
  • Heilpraktiker-Behandlung
  • Sportmedizinische Untersuchung und Beratung (durch Arzt, Physiotherapeuten, Fitnessstudio)
  • Jahresbeitrag für ein Fitnessstudio (Sportverein)
  • Sport- und Fitnessbekleidung
  • Brillen und Kontaktlinsen
  • Nicht zertifizierte Gesundheitskurse (z. B. Zumba, Spinning)
  • Ultraschalluntersuchung zur Krebsfrüherkennung
  • Zusatzdiagnostik in der Mutterschaftsvorsorge
  • Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophie
  • Geräte zur Messung der Bewegungsintensität von dynamischen Aktivitäten (Pulsfrequenz und/oder Schritte)
  • Elektronische Gesundheitsangebote bzw. digitale Sportkurse
  • Zahnärztliche Leistungen (Zahnversiegelung, Behandlung unter Vollnarkose, unter Lachgas- oder Dämmerschlafnarkose, Funktionsanalyse, Wurzelbehandlung, Kunststofffüllungen oder Inlays, digitale Volumentomographie, Lasereinsatz, Hypnose, Bakterienbestimmung Zahnfleischtaschen)

Ihr Zuschuss innerhalb von BoNickel-Prime in Euro:

BoNickel

Mitmachen zahlt sich nicht nur für die Gesundheit aus.

BoNickel, das Bonusprogramm der BKK VDN, unterstützt mit attraktiven Geldprämien eine gesunde Lebensführung und gesundheitliche Vorsorge für die ganze Familie.

Was wird belohnt?

Bonuspunkte gibt es für durchgeführte Maßnahmen aus den Bereichen Vorsorge, Früherkennung und gesundheitsbewusstes Verhalten. Je Maßnahme werden zwischen 1 und 4 Bonuspunkte vergeben.  Jeder Bonuspunkt ist 10 Euro wert, so dass ein maximaler Bonus von 160 Euro pro Jahr möglich ist.

Wer kann teilnehmen?

Teilnehmen können alle, die bei der BKK VDN versichert und mindestens 16 Jahre alt sind. Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre können BoNickel-Junior wählen. Jeder kann einen eigenen Bonus erwerben.

Ihre gesammelten Stempel können Sie bereits im laufenden Jahr bei uns einreichen, möglichst bis zum 31.03. des Folgejahres. Bitte reichen Sie den BoNickel bzw. BoNickel-Prime nur einmal für ein Kalenderjahr ein. 

Die Leistungen müssen in dem Jahr erbracht worden sein, für welches Sie den BoNickel einreichen. 

Bonuspunkte bei BoNickel in Euro:

Check-up für Frauen und Männer zwischen 18 und 35 Jahre (einmalig)
Nachweis des Arztes erforderlich*

40

Check-up für Frauen und Männer ab 35 Jahre (alle 3 Jahre möglich)
Nachweis des Arztes erforderlich*

20

Krebsfrüherkennung für Frauen ab 20 und Männer ab 45 Jahre (jährlich möglich)
Nachweis des Arztes erforderlich*

20

Hautkrebsscreening privat (jährlich) oder über eGK (alle zwei Jahre)
Nachweis des Arztes erforderlich*

10

Mammographie-Screening ab einem Alter von 50 Jahren
bis zum Ende des 70. Lebensjahres (alle 22 bis 26 Monate
nach der letzten Teilnahme möglich)
Nachweis des Arztes erforderlich*

10

Koloskopie (im Rahmen der KFE-RL) für Frauen ab 55
und Männer ab 50 Jahre (zweimal möglich, die zweite
frühestens zehn Jahre nach der ersten)
Nachweis des Arztes erforderlich*

10

eine Schutzimpfung (von STIKO empfohlen oder gemäß Satzung BKK VDN)
Nachweis des Arztes; alternativ den Impfausweis vorlegen*

10

Zahngesundheitsuntersuchung bis 17 Jahre (halbjährlich) bzw. ab 18 Jahre (jährlich);
Nachweis des Zahnarztes; alternativ das Zahnarzt-Bonusheft vorlegen*

10
PZR - Professionelle Zahnreinigung 
Nachweis des Zahnarztes; alternativ die Rechnung über die PZR-Rechnung vorlegen*
 30

Vorsorgeuntersuchung J2 von 16 bis 17 Jahre
Nachweis des Arztes erforderlich*

10

alle vorgesehenen Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen
(Auszahlung im Jahr der Entbindung)
Nachweis des Arztes; alternativ Mutterpass vorlegen*

10

Sport 

  • in einem Verein des Deutschen Sportbundes
    (seit mind. drei Monaten, mind. zweimal monatlich) oder
  • in einem Fitnessstudio (seit mind. drei Monaten, mind. zweimal monatlich),
    Betreuung durch qualifiziertes Personal (Zertifizierung: DIN EN 17229 oder
    ZERFit) oder
  • Training unter Anleitung eines Dipl.-Sportwissenschaftlers, Physiotherapeuten, 
    lizenzierten Fitnesstrainers (B-Lizenz) oder Sport- und Fitnesskaufmanns oder
  • Erwerb eines anerkannten Sportabzeichens (z. B. Deutsches Sportabzeichen)

Nachweis des Sportvereins / Leistungserbringers / Trainers / Veranstalters erforderlich*

10

Ausdauersport (Teilnahme an mind. zwei öffentlichen Veranstaltungen: Laufen, Radfahren, Triathlon, Schwimmen)
Nachweis des Veranstalters; alternativ anderweitiger Nachweis (Urkunde oder An-
meldebestätigung) erforderlich*

10

Teilnahme an einem Präventionskurs (zertifiziert durch die Zentrale
Prüfstelle Prävention)
Nachweis des Arztes erforderlich*

10

*Stempel/Unterschrift

Sie haben Ihre Prämie nicht voll ausgeschöpft? Dann nutzen Sie weitere Mehrleistungen des BoNickel-Prime.

 
   
   
   
   

Wichtig zu wissen:

Für die Überweisung des BoNickel-Prime benötigen wir die Rechnung/en für die Mehrleistung/en zusammen mit dem BoNickel-Formular. Dieses können Sie bereits im laufenden Jahr bei uns einreichen; möglichst bis zum 31.03. des Folgejahres. Bei Kosten unterhalb der jeweiligen Bonushöhe erstatten wir max. die tatsächlichen Aufwendungen. Die Leistungen müssen in dem Jahr erbracht worden sein, für welches Sie den BoNickel-Prime einreichen. 

Sie haben Ihre Prämie nicht voll ausgeschöpft? Dann nutzen Sie weitere Mehrleistungen des BoNickel-Prime. 

Bonusmodelle für Kinder

BoNickel-Junior

Für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre.

Ob Teilnahme an Kinder- und Jugenduntersuchungen, regelmäßiger Sport oder Zahnvorsorge – BoNickel-Junior bietet attraktive Geldprämien. Mitmachen zahlt sich somit nicht nur für die Gesundheit aus.

Was wird belohnt?

Die Bonuspunkte gibt es für durchgeführte Maßnahmen aus den Bereichen Vorsorge, Früherkennung und gesundheitsbewusstes Verhalten. 

Je Maßnahme wird ein Bonuspunkt vergeben. Jeder Bonuspunkt ist zehn Euro wert, so dass ein maximaler Bonus von 50 Euro pro Jahr möglich ist.

Sammeln Sie Stempel!

Das abgestempelte BoNickel-Junior-Formular können Sie bereits im laufenden Jahr bei uns einreichen; möglichst bis zum 31.03. des Folgejahres. Die Leistungen müssen in dem Jahr erbracht worden sein, für welches Sie den BoNickel-Junior einreichen. 
 

Bonuspunkte bei BoNickel-Junior in Euro:

eine Kinderuntersuchung (U1 bis U9, J1)

10

eine Schutzimpfung (von STIKO empfohlen / oder gemäß Satzung BKK VDN)

10

eine Kinderuntersuchung (U10, U11)

10

Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung (Kinder bis sechs Jahre)

10

Zahngesundheitsuntersuchung (zweimal jährlich ab sechs Jahre)

10

regelmäßiger Sport:

  • in einem Sportverein des Deutschen Sportbundes (seit mind. 3 Monaten, mind. zweimal monatlich) oder
  • anerkanntes Sportabzeichen (z. B. Deutsches Jugendsportabzeichen
10

ein Schwimmabzeichen (Seepferdchen, Deutsches Schwimmabzeichen in Bronze, 
Silber und Gold)

10