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Die Krankenkasse "BKK VerbundPlus" über sich

BKK VerbundPlus – Weniger Beitrag, mehr Leistungen

Seit Jahren begeistert die BKK VerbundPlus Ihre Versicherten durch ein umfassendes LeistungsPlus, das von erweiterter Vorsorge und Prävention bis zu umfassenden Mehrleistungen bei der Zahngesundheit reicht, um nur einige zu nennen. Als bundesweit geöffnete Kasse ist die BKK VerbundPlus damit die beste Wahl für alle, denen Ihre Gesundheit am Herzen liegt und die sich im Fall der Fälle wirklich rundum absichern wollen.

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Informationen
Adresse
(Zentrale)
BKK VerbundPlus
Zeppelinring 13
88400 Biberach
Geöffnet in:
bundesweit geöffnet
Mitglieder:
93.692 (01.01.2026)
Versicherte:
123675 (01.01.2026)
Mitarbeiter:
205
(Stand 01.01.2026)
Geschäftsstellen:
5
Vorstand:
Dagmar Stange-Pfalz
Betriebsnummer:
OST 01049156
WEST 69785429
Kassentyp:
BKK
Satzungen:
satzung-inkl-9-nachtrag.pdf
Geschäftsbericht:
geschaftsbericht-bkk-verbundplus-2023.pdf
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:
BKK VerbundPlus Stellenangebote
Testnoten
1,6 Großer Krankenkassentest
1,4 Azubi Krankenkassentest
1,6 Für Familien
1,4 Leistungen im Test
1,8 Großer Krankenkassentest
2,3 Für Schwangere & junge Eltern
1,8 Selbständige Krankenkassentest
1,5 Studenten Krankenkassentest

Besondere Leistungen (Highlights)

Professionelle Zahnreinigung

Die VerbundPlus bezahlt erwachsenen Versicherten 80 % der Kosten einer professionellen Zahnreinigung, maximal 80 EUR im Kalenderjahr. Bei Zahnärzten, die Mitglied im Indento/dent-net-Netzwerk sind, ist die PZR zweimal pro Kalenderjahr kostenlos.

Zahnersatz und Zahnprophylaxe

Bei Zahnärzten des "DentNet-Vertrages“ erhalten Sie Zahnersatz und die Versorgung mit Implantaten günstiger, sowie zweimal im Jahr eine kostenlose professionelle Zahnreinigung.

Mehrleistungen bei Schutzimpfungen

Die BKK VerbundPlus übernimmt die Kosten für folgende Impfungen über die gesetzlichen Vorgaben hinanus:
Grippeschutz (ohne Altersbeschränkung, ohne Indikationsbeschränkung), HPV für Mädchen und Jungen, sowie junge Frauen und Männer (im Alter von 9 bis 26 Jahre, darüber hinaus nach einer Konisation), Gürtelrose (Herpes Zoster, für Versicherte über 50 Jahre), Pneumokokken, Meningokokken B (ohne Altersbeschränkung), Meningokokken ACWY, FSME, Hepatitis A und B, Poliomyelitis, Affenpocken (nur bestimmte Personengruppen) 

Präventionsmassnahmen

Die BKK unterstützt das gesundheitsbewusste Verhalten mit einem jährlichen Zuschuss bis zu 300 EUR pro Jahr für ausgewählte Kursmaßnahmen der Bewegung, Ernährung und Entspannung.

Wahltarif für Auszubildende - AzubiPro150

Auszubildende, die sich für den AzubiPro150 entscheiden kassieren eine Sofortprämie von 150 EUR. Außer der Bindungsfrist von 3 Jahren sind an den Tarif keine weiteren Verpflichtungen geknüpft. Zu Beginn jedes Vertragsjahres wird die Prämie aufs Konto überwiesen. Insgesamt können sich clevere Azubis also bis zu 450 EUR als Zuschuss für ein neues Handy, den Führerschein oder eine Urlaubsreise sichern. Selbstverständlich bietet der AzubiPro150 den kompletten Versicherungsschutz – ohne Einschränkungen. Alle Vorsorgeleistungen und Besuche beim Arzt, die ohne Rezept oder verordnete Heilbehandlung (z.B. Krankengymnastik) bleiben, ändern die Prämienberechnung nicht.

Vollnarkose bei der Entfernung von Weisheitszähnen

Die BKK VerbundPlus erstattet ihren Mitgliedern die Kosten für die Anästhesie und die Sedierung bei Weisheitszahn-Operationen bis max. 100 EUR.

Fissurenversiegelung bei Kindern

Die BKK VerbundPlus steuert zusätzlich 20 EUR je Zahn für die Fissurenversiegelung der vorderen Backenzähne Ihrer Kinder bei.

 

Glattflächenversiegelung bei kieferorthopädischer Behandlung

Die BKK VerbundPlus bezuschusst die Versiegelung der Glattflächen bei kieferorthopädischen Behandlungen mit 100 EUR.

Bonusprogramm

Mit dem TOPgesund-Bonusprogramm sammeln Sie Punkte in neun verschiedenen Vorsorge-Kategorien. Die im Laufe des Bonusjahres (=Kalenderjahr) erworbene Punkte können dann in Geldprämien umgewandelt werden. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Homepage unter www.bkk-verbundplus.de/bonus.

Hebammen Rufbereitschaft

Die BKK VerbundPlus übernimmt die Rufbereitschaft der Hebamme bis zu einem Betrag von 250 EUR pro Schwangerschaft. Versicherte, die während ihrer Schwangerschaft und bei der Geburt Hebammenhilfe durch eine freiberuflich tätige Hebamme in Anspruch nehmen, erhalten die für die Rufbereitschaft der Hebamme in den letzten Wochen der Schwangerschaft entstehenden Kosten.

Neu: Schwangere und junge Mütter können die Angebote der Schwangerschaftsapp "keleya" 12 Monate kostenfrei in Anspruch nehmen.

Erweiterte Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung

Die BKK VerbundPlus unterstützt verheiratete Paare bei den ersten drei Versuchen der künstlichen Befruchtung zusätzlich mit je 200 EUR.

Haushaltshilfe und häusliche Krankenpflege

Bei Haushaltshilfen und häuslicher Krankenpflege bietet Ihnen die BKK VerbundPlus Mehrleistungen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus und das bereits seit Jahren, auch wenn keine Kinder im Haushalt leben. Mehr unter: https://www.bkk-verbundplus.de/leistungen/krankheitsfall/haushaltshilfe/ 

(digitale) Pflegeberatung

Die BKK VerbundPlus übernimmt sämtliche Leistungen der Pflegeversicherung. Die Pflegeberater kommen gerne zu Ihnen nach Hause und überlegen gemeinsam mit Ihnen, wie Sie Ihre Pflege organisieren können.

Die digitale Pflegeberatung der BKK VerbundPlus
Pflege bringt viele Herausforderungen mit sich – und oft fehlt die Zeit, sich durch die komplexen Regelungen der Pflegeversicherung zu kämpfen. Genau hier setzt die BKK VerbundPlus an: Mit Linda, der digitalen Pflegeberatung, bietet die BKK VerbundPlus Ihnen eine innovative, unkomplizierte und verlässliche Lösung.

Linda ist rund um die Uhr für Sie da – interaktiv, unbürokratisch und individuell auf Ihre Fragen und Bedürfnisse abgestimmt. Sie greift Ihre Sorgen auf, beantwortet wichtige Fragen, gibt praktische Tipps und hilft dabei, Missverständnisse zu vermeiden.

Schwangeren-Prophylaxe

Die BKK VerbundPlus übernimmt die kompletten Kosten für die zahnmedizinische Prophylaxe während der Schwangerschaft im Wert von 95 EUR je Schwangerschaft (über DentNet-Kooperationspartner).

Sportmedizinische Untersuchung

Die BKK VerbundPlus bietet alle zwei Jahre eine sportmedizinische Untersuchung an. Es werden 80 % der Kosten bis max. 60 EUR übernommen.
 

TeleClinic - kostenfreie Onlinesprechstunde mit erfahrenen Ärzten

Mit der TeleClinic bieten wir Ihnen als Versicherter der BKK VerbundPlus die Möglichkeit, rund um die Uhr das ganze Jahr, mit einem erfahrenen Arzt per Videochat zu sprechen.

Ihre exklusiven Vorteile mit der TeleClinic
  • Kurze Wartezeit: Arztgespräch innerhalb 30 Minuten oder nach Wunschtermin.
  • 24/7 – an 365 Tagen: Auch an Sonn- und Feiertagen können Sie eine ärztliche Beratung bei der TeleClinic nutzen. Und das rund um die Uhr.
  • Verfügbarkeit bestimmter Fachärzte: wie Kinderärzte, Gynäkologen, HNO, Dermatologen, Orthopäden, Urologen, uvm. wird gewährleistet.  
  • Sinnvolle Alternative: Arztgespräche ohne überfüllte Wartezimmer und lange Anfahrtswege.
  • Vollkommen kostenlos: Sie genießen bei der TeleClinic Premium-Status und wir übernehmen für Sie die Behandlungskosten.

Krankenkassen in Deutschland

Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden. 

Inhaltsverzeichnis
  • 1 Die Krankenkasse "BKK VerbundPlus" über sich
  • 2 Besondere Leistungen (Highlights)
  • 3 Krankenversicherung in Deutschland
  • 4 Aufgaben der Krankenversicherung
  • 5 Gesetzliche und private Krankenkassen
  • 6 Kassenarten
  • 7 Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
  • 8 Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
  • 9 Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Krankenversicherung in Deutschland

In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.

Aufgaben der Krankenversicherung

Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten. 

Gesetzliche und private Krankenkassen

GKV uind PKV GKV uind PKV
Neun von zehn Menschen in Deutschland sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, deren Hauptmerkmal das Solidarprinzip ist. Dieses besagt, dass gesunde Versicherte für Kranke, Jüngere für Ältere, Alleinstehende für Familien und einkommensstarke für einkommensschwache Versicherte anteilig höhere Beiträge bezahlen. Durch das Solidarprinzip unterscheidet sich die GKV grundlegend von der PKV, in der das Äquivalenzprinzip gilt. Während sich die Höhe der Beiträge in der GKV nach dem jeweiligen Einkommen richten, richten sich die Beiträge in der PKV nach dem zu versichernden individuellen Risiko. 

Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.     

Kassenarten

Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).

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Die Abkürzung AOK steht für Allgemeine Ortskrankenkasse. In Deutschland gibt es 11 AOKs, welche 27 Millionen Versicherte betreuen (Stand 06/26). Dies entspricht einem Marktanteil von circa 37%. Damit sind die AOKs die zweitgrößte Kassenart.
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Die Abkürzung BKK steht für Betriebskrankenkassen. Die Betriebskrankenkassen unterscheiden sich in geöffnete und geschlossene Krankenkassen. Ca. 30 % der BKKen sind geschlossen und somit für die Allgemeinheit nicht zugänglich. Mit einem Marktanteil von 12,5% sind die BKKs die drittgrößte Kassenart.
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Die IKKen lassen sich auf Gesellenbruderschaften und Zünfte zurückführen. Sie haben mit über 5,2 Millionen Versicherten einen Marktanteil von 7 %. Sie sind die viertgrößte Kassenart. Momentan gibt es 6 IKKs, welche aber nicht alle bundesweit geöffnet sind.
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Zu den Ersatzkrankenkassen gehören die Techniker Krankenkasse, die BARMER, die HEK, die hkk, die KKH sowie die DAK. Diese sechs Krankenkassen haben zusammen circa 29 Millionen Versicherte und somit einen Marktanteil von etwa 37 % (Stand 06/26). Damit bilden die Ersatzkrankenkassen die größte Krankenkassenart.
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Bei der Knappschaft handelt es sich um eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse. Mittlerweile kann sie auf eine über 750 jährige Geschichte zurückblicken. Ihren Ursprung fand die Knappschaft bei den Bergleuten, welche sich aufgrund der besonderen Gefahren im Bergbau gegenseitig sozial absichern wollten. Damit ist die Knappschaft ist die älteste Sozialversicherung der Welt. Momentan zählt die Knappschaft 1,1 Millionen Versicherte (Stand 06/26).
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Die Abkürzung LKK steht für Landwirtschaftliche Krankenkasse. In ihr sind Landwirtschaftliche Unternehmer und ihre Familienangehörigen grundsätzlich pflichtversichert, ein Wahlrecht wie bei den anderen Kassenarten besteht nicht. Ende 2025 zählte der LKK ca 505.000 Versicherte.

Aufsichtsbehörde der Krankenkassen

Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig. 

Aufsichtsbehörde

Anschrift

Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) 

Bundesamt für Soziale Sicherung
Referat II
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel: 0228 / 619-0
Fax: 0228 / 619-1870
Mail: poststelle@bas.bund.de
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/                                               

Gesundheits- und Sozialministerien
der Länder

Liste der Ministerien

Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung

Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.

Bild Quelle: GKV-Spitzenverband

Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen.  >> zum Krankenkassen-Forum.

Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.

Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?

Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.

GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:

  • Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
  • Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
  • Landwirte
  • Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
  • Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
  • Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen 

Welche Krankenkassen gibt es?

Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen. 

Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck. 

In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.

Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK,  LKK und die Knappschaft.


Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?

Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.


Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?

Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:

Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages 

Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden. 

Sparen durch Wahltarife 

Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.

Sparen durch Bonusprogramme

Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen.  Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.


Wieviele Krankenkassen gibt es?

Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen  in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..


Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag. 
 

Beispiele

Rechenbeispiel Pflichtversicherte

Brutto-Monatseinkommen: 3800 €  | Zusatzbeitrag: 2,9 % 
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 €  x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro

Rechenbeispiel Selbstständige

Brutto - Monatsüberschuss: 5000 €  | Zusatzbeitrag: 3,3 %   
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 €  x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro

Leistungen
  • Gesetzliche Leistungen der Krankenkassen
  • Satzungsleistungen der Krankenkassen
  • Ausgeschlossene Leistungen
  • Familienversicherung
  • Bonusprogramme
  • Wahltarife
  • Vorsorgeuntersuchungen
Personengruppen
  • Arbeitnehmer
  • Selbstständige
  • Studenten
  • Azubis
  • Rentner
  • Künstler & Publizisten
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