IKK gesund plus
Die Krankenkasse "IKK gesund plus" über sich
Die IKK gesund plus gehört zu den 25 größten gesetzlichen Krankenkassen Deutschlands. Seit dem 1. Oktober 2026 ist sie mit der IKK Brandenburg und Berlin fusioniert. Sie erhebt einen Beitragssatz von 17,99 Prozent und ist bundesweit geöffnet. Der Hauptsitz der Krankenkasse ist Magdeburg.
Die heutige IKK gesund plus geht auf die im Jahr 2004 vollzogene Fusion der IKK Sachsen-Anhalt und der IKK Bremen und Bremerhaven zurück. Mit dem Zusammenschluss mit der IKK Brandenburg und Berlin zum 1. Oktober 2026 ist die Krankenkasse noch einmal deutlich gewachsen.
Aktuell betreut die IKK gesund plus über 620.000 Versicherte und rund 71.000 Arbeitgeber. Mit 64 Geschäfts- und Servicestellen ist sie insbesondere in Sachsen-Anhalt, Bremen und Bremerhaven sowie Berlin und Brandenburg persönlich für ihre Versicherten vor Ort. Ergänzt wird die persönliche Beratung durch ein umfangreiches digitales Serviceangebot und das rund um die Uhr erreichbare IKK-Servicetelefon.
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Informationen
Adresse
(Zentrale)
(Zentrale)
IKK gesund plus
Umfassungsstr. 85
39124 Magdeburg
Umfassungsstr. 85
39124 Magdeburg
Geöffnet in:
bundesweit geöffnet
Mitglieder:
337.880 (01.02.2026)
Versicherte:
412689 (01.02.2026)
Mitarbeiter:
725
(Stand 01.08.2025)
(Stand 01.08.2025)
Geschäftsstellen:
63
Vorstand:
Uwe Deh
Betriebsnummer:
OST 01000455
WEST 20013109
WEST 20013109
Kassentyp:
Satzungen:
Geschäftsbericht:
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:
Besondere Leistungen (Highlights)
Online-Sprechstunde in der TeleClinic
Versicherte der IKK gesund plus können Ihr Arztgespräch in Minuten per App erledigen. Einfach die TeleClinic-App herunterladen, Fragen zum Gesundheitszustand beantworten, in wenigen Minuten erfolgt ein Videoanruf von einem qualifizierten Arzt.
Versicherte der IKK gesund plus genießen Sie dabei besondere Vorteile. Innerhalb von 30 Minuten erhalten sie einen Termin – und das kostenlos, rund um die Uhr an jedem Tag!
Bonusprogramm Aktiv gesund plus
Ob die jährliche Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt, die durchgeführte Schutzimpfung oder das langfristige Training in einem Fitness-Studio oder Sportverein - jede Maßnahme ist bei der IKK gesund plus bares Geld wert.
Das Bonusprogramm ist in zwei Altersbereiche geteilt. Jede dieser Altersgruppen erhält ein eigenständiges Bonusheft.
IKK-Babybonus "baby plus"
Profitieren Sie und Ihr Kind von unserem IKK-Babybonus für kleine Muntermacher!
Haben Sie während der Schwangerschaft an allen gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen und mit Ihrem Neugeborenen bereits die Untersuchungen U1 bis U3 sowie die erste Grundimmunisierung wahrgenommen? Dann profitieren Sie vom IKK-Babybonus in Höhe von 200 Euro!
Kostenübernahme von osteopathischen Behandlungen
Osteopathische Leistungen sind eine besondere Form der manuellen Therapie. Versicherte der IKK gesund plus können diese Leistungen mit einer ärztlichen Bescheinigung in Anspruch nehmen. Vorraussetzung ist, dass der Leistungserbringer Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder über eine osteopathische Ausbildung verfügt, die zum Beitritt in einen Osteopathieverband berechtigt. Die IKK gesund plus übernimmt 100 Prozent der Kosten von maximal vier Sitzungen, jedoch nicht mehr als 60 Euro pro Sitzung.
Kostenübernahme von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten für Kinder und Jugendliche
Die IKK gesund plus übernimmt die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Anspruch auf die Kostenübernahme besteht für Versicherte, wenn eine ärztliche Verordnung auf Privatrezept vorliegt. Die Kosten werden zu 100 Prozent von der IKK gesund plus erstattet, jedoch nicht mehr als maximal 100 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten.
Zahnärztliche Behandlung für Kinder und Jugendliche
Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr leistet die IKK gesund plus bei Kieferorthopädischer Behandlung einen Zuschuss für die Versiegelung der Zahnglattflächen vor dem Anbringen des Multibandes (Brackets) in Höhe von maximal 100 EUR.
Hebammen-Rufbereitschaft
Die IKK gesund plus bezuschusst die Hebammen-Rufbereitschaft in der 37. bis 42. Schwangerschaftswoche mit bis zu 250 Euro.
Zusätzliche Vorsorgeleistungen für Schwangere
Als zusätzliche Vorsorgeleistung für Schwangere übernimmt die IKK gesund plus die Kosten für die Unterbringung des begleitenden Elternteils im Elternzimmer. Des Weiteren werden die Kosten verschiedener zusätzlicher Untersuchungen wie Toxoplasmosetest für Schwangere, Antikörperbestimmung bei Schwangerschaft auf Windpocken und Ringelröteln, B-Streptokokken-Test für Schwangere in der 35. bis 37. Schwangerschaftswoche und der Zytomegalie-Test für Schwangere. Ebenso werden ärztlich verordnete nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Magnesium oder Folsäure als Monopräparate bezahlt.
Erstattet werden in diesen Fällen 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch insgesamt nicht mehr als 125 Euro je Schwangerschaft.
Hautscreening - über den gesetzlichen Rahmen hinaus
Die IKK gesund plus bezuschusst die Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs für Versicherte von 14 - 34 Jahren bei einem Arzt mit Kassenzulassung alle 2 Jahre mit max. 30 EUR.
Taktilographie - Discovery Hands
Die IKK erstattet die Kosten für eine Brustkrebsuntersuchung durch blinde und sehbehinderte Menschen mit der Qualifizierung als medizinische Tastuntersucherinnen (MTU) in Höhe von maximal 65,00 Euro pro Kalenderjahr, unter folgenden Voraussetzungen:
- Versicherte weisen anhand einer ärztlichen Bestätigung familiäre oder medizinische Risikofaktoren für Brustkrebs nach,
- die Untersuchung wird von einer Fachärztin/einem Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe veranlasst.
DMP-Programm
Für die Teilnahme an einem DMP-Programm erhält man als Bonus 25 Prozent der geleisteten gesetzlichen Zuzahlungen erstattet.
"Puls im Takt" – Innovative Schlaganfallvorsorge
Kardiologen und Kardiologinnen empfehlen die regelmäßige Selbstüberwachung des Herzrhythmus. Genau das geht mit der App "Preventicus Heartbeats" – bequem und einfach, zu Hause oder unterwegs. Es benötigt nur den kleinen Finger, ein Smartphone und die App.
Regelmäßiges Messen für nur 60 Sekunden kann Anzeichen auf Vorhofflimmern feststellen – ein Hauptrisiko für einen Schlaganfall.
Naturheilverfahren
Die IKK erstattet für Naturheilverfahren 80 % des Rechnungsbetrages bis maximal 120 Euro je Versicherten und pro Kalenderjahr. Erstattet wird für folgende Naturheilverfahren:
- Ayurveda (Teilkörpermassagen und Thermotherapien)
- Chiropraktik (Chirotherapie)
- Feldenkrais
- Lichttherapie
- Shiatsu
- Tuina-Massage und Krankengymnastik nach Qigong (nach TCM)
- Kinesiologisches Taping.
Krankenkassen in Deutschland
Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden.
Inhaltsverzeichnis
Krankenversicherung in Deutschland
In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.
Aufgaben der Krankenversicherung
Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten.
Gesetzliche und private Krankenkassen
GKV uind PKV
Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.
Kassenarten
Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).
Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig.
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Aufsichtsbehörde |
Anschrift |
|---|---|
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Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) |
Bundesamt für Soziale Sicherung |
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Gesundheits- und Sozialministerien |
Liste der Ministerien |
Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.
Quelle: GKV-Spitzenverband
Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen
Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen. >> zum Krankenkassen-Forum.
Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.
Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?
Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.
GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:
- Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
- Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
- Landwirte
- Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
- Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
- Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen
Welche Krankenkassen gibt es?
Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck.
In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.
Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK, LKK und die Knappschaft.
Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?
Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.
Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?
Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:
Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages
Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden.
Sparen durch Wahltarife
Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.
Sparen durch Bonusprogramme
Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen. Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.
Wieviele Krankenkassen gibt es?
Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..
Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag.
Beispiele
Rechenbeispiel Pflichtversicherte
Brutto-Monatseinkommen: 3800 € | Zusatzbeitrag: 2,9 %
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 € x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro
Rechenbeispiel Selbstständige
Brutto - Monatsüberschuss: 5000 € | Zusatzbeitrag: 3,3 %
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 € x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro