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Wahltarife der IKK gesund plus

Selbstbehalt

Für die Teilnahme am Selbstbehalttarif erhalten Sie für jedes Jahr eine Prämie, wenn Sie bereit sind, sich an den für Sie anfallenden Gesundheitskosten zu beteiligen. Je nach Höhe des Einkommens können Sie eine Prämie bis zu 300 Euro pro Jahr erzielen. Diese verringert sich, wenn Sie eine Verordnung z.B. Krankenhausaufenthalt oder Kinderpflegekrankengeld oder ein Kassenrezept z.B. für Arzneimittel erhalten. Sollten die Kosten den Selbstbehalt erreichen, tragen Sie ein finanzielles Risiko von max. 100 Euro (siehe Rückseite). Der Arztbesuch ohne Rezept oder Ihre regelmäßige Vorsorgeuntersuchung mindern Ihre Prämie beim Selbstbehalttarif natürlich nicht.

Für wen ist der Selbstbehalttarif geeignet?

Der Wahltarif ist für jeden Versicherten mit einem jährlichen beitragspflichtigen Einkommen (Bruttoeinkommen) ab 15.000 Euro geeignet, der seinen Beitrag zur Krankenversicherung aktiv mitbestimmen möchte. Nicht teilnehmen dürfen Mitglieder, die ihre Beiträge nicht selbst tragen, beispielsweise wenn ein öffentlicher Träger die Beiträge zahlt.


Tarif
Jahreseinkommen Prämie
Selbstbehalt
max. Risiko
1
15.000 - 29.999 €
150 €
200 €
50 €
2
ab 30.000 €
300 €
400 €
100 €

Wann wird die Prämie ausgezahlt?

Die Prämie wird im Mai des darauf folgenden Teilnahmejahres ausgezahlt. Gegebenenfalls wird der Selbstbehalt (max. 100 Euro) zum gleichen Zeitpunkt fällig.

Kann ich mitten im Jahr in den Selbstbehalttarif einsteigen?

Sie können zu jedem Monatsersten den Tarif wählen. Die auf der Rückseite genannten Beträge gelten dann anteilig.

Wann ist eine Kündigung möglich?

Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie, mindestens drei Jahre am Selbstbehalttarif teilzunehmen. In besonderen Fällen, wie beispielsweise dem Bezug von Arbeitslosengeld II, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu.

besondere Versorgungsformen

Die IKK gesund plus hat mit ausgewählten Einrichtungen Verträge geschlossen, die eine lückenlose und qualitativ hochwertige Versorgung gewährleisten. Der Vorteil für den Patienten: Ein großer Teil der operativen Eingriffe muss nicht mehr im Krankenhaus durchgeführt werden, sondern erfolgt in diesen Einrichtungen. Darüber hinaus profitiert der Patient von der Genesung im häuslichen Umfeld und einer Ersparnis von 25 Prozent bei Zuzahlungen.

spezielle Arzneimittel

Versicherte können anstelle eines der drei günstigsten Arzneimittel, oder wenn die IKK für das Arzneimittel einen Rabattvertrag abgeschlossen hat, ein anderes nicht nach § 34 SGB V ausgeschlossenes Arzneimittel wählen und dafür Kostenerstattung erhalten

Krankengeld

Mitglieder, deren Krankengeldanspruch gem. § 44 Abs. 2 SGB V ausgeschlossen ist, können einen Krankengeldwahltarif wählen.

Kostenerstattung

Mitglieder deren Umfang der Leistungen nach dem SGB V durch die Satzung beschränkt ist, können einen Kostenerstattungstarif wählen.

Sonstige Wahltarife

Mitglieder deren Umfang der Leistungen nach dem SGB V durch die Satzung beschränkt ist, können einen Teilkostenerstattungstarif wählen.