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Geschäftsstellen der IKK gesund plus

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Es gibt 63 Geschäftsstellen der IKK gesund plus in

Berlin

IKK gesund plus in Berlin
Keithstraße 9/11
10787 Berlin
IKK gesund plus in Berlin
Mehringdamm 14
10961 Berlin
IKK gesund plus in Berlin
Fichtelbergstr. 7
12685 Berlin

Brandenburg

IKK gesund plus in Cottbus
Altmarkt 17/Haus des Handwerks
03046 Cottbus
IKK gesund plus in Kolkwitz
Gewerbeparkstraße 12
03099 Kolkwitz
IKK gesund plus in Finsterwalde
Genossenschaftsstraße 19
03238 Finsterwalde
IKK gesund plus in Potsdam
Ziolkowskistraße 6
14480 Potsdam
IKK gesund plus in Nauen
Waldemarstraße 15a
14641 Nauen
IKK gesund plus in Rathenow
Friedrich-Ebert-Ring 58
14712 Rathenow
IKK gesund plus in Brandenburg a. d. Havel
Sankt-Annen-Straße 28
14776 Brandenburg a. d. Havel
IKK gesund plus in Jüterbog
Am Heideland 2
14913 Jüterbog
IKK gesund plus in Frankfurt (Oder)
Ferdinandstraße 13
15230 Frankfurt (Oder)
IKK gesund plus in Seelow
Puschkinplatz 5
15306 Seelow
IKK gesund plus in Strausberg
Jungfernstr. 6
15344 Strausberg
IKK gesund plus in Fürstenwalde
Wriezener Straße 61a
15517 Fürstenwalde
IKK gesund plus in Königs Wusterhausen
Cottbuser Str. 53 a
15711 Königs Wusterhausen
IKK gesund plus in Eisenhüttenstadt
Saarluiser Straße 27
15890 Eisenhüttenstadt
IKK gesund plus in Lübben
Hauptstraße 12a
15907 Lübben
IKK gesund plus in Eberswalde
Goethestr. 18
16225 Eberswalde
IKK gesund plus in Bernau
Bürgermeisterstr. 1
16321 Bernau
IKK gesund plus in Oranienburg
Bernauer Straße 39
16515 Oranienburg
IKK gesund plus in Neuruppin
Fehrbelliner Straße 3
16816 Neuruppin
IKK gesund plus in Pritzwalk
Am Meyenburger Tor 5
16928 Pritzwalk
IKK gesund plus in Prenzlau
Stettiner Straße 55
17291 Prenzlau
IKK gesund plus in Perleberg
Bahnhofsplatz 8
19348 Perleberg

Bremen

IKK gesund plus in Bremerhaven
Bürgermeister-Smidt-Straße 16-18
27568 Bremerhaven
IKK gesund plus in Bremen
Konrad-Adenauer-Allee 42
28329 Bremen
IKK gesund plus in Bremen
Gerhard-Rohlfs-Straße 39 c
28757 Bremen

Niedersachsen

IKK gesund plus in Cuxhaven
Segelckestraße 30
27472 Cuxhaven

Sachsen-Anhalt

IKK gesund plus in Halle (Saale)
Marktplatz 18
06108 Halle (Saale)
IKK gesund plus in Merseburg
Entenplan 3
06217 Merseburg
IKK gesund plus in Querfurt
Döcklitzer Tor 5
06268 Querfurt
IKK gesund plus in Lutherstadt Eisleben
Lindenallee 5
06295 Lutherstadt Eisleben
IKK gesund plus in Hettstedt
Luisenstraße 18 H
06333 Hettstedt
IKK gesund plus in Köthen (Anhalt)
Magdeburger Straße 54
06366 Köthen (Anhalt)
IKK gesund plus in Bernburg
Neue Straße 20 (Eingang Lindenstraße)
06406 Bernburg
IKK gesund plus in Aschersleben
Hopfenmarkt 13
06449 Aschersleben
IKK gesund plus in Quedlinburg
Harzweg 15
06484 Quedlinburg
IKK gesund plus in Harzgerode
Friederikenstraße 14b
06493 Harzgerode
IKK gesund plus in Sangerhausen
Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 2
06526 Sangerhausen
IKK gesund plus in Naumburg
Salzstraße 38
06618 Naumburg
IKK gesund plus in Weißenfels
Leipziger Straße 11
06667 Weißenfels
IKK gesund plus in Zeitz
Brüderstraße 11
06712 Zeitz
IKK gesund plus in Bitterfeld-Wolfen
Burgstr. 16
06749 Bitterfeld-Wolfen
IKK gesund plus in Dessau-Roßlau
Zerbster Straße 37
06844 Dessau-Roßlau
IKK gesund plus in Lutherstadt Wittenberg
Dobschützstraße 1-2
06886 Lutherstadt Wittenberg
IKK gesund plus in Salzwedel
Kleine St.-Ilsen-Str. 11
29410 Salzwedel
IKK gesund plus in Klötze
Schulstraße 7b
38486 Klötze
IKK gesund plus in Halberstadt
Hoher Weg 14c
38820 Halberstadt
IKK gesund plus in Wernigerode
Teichdamm 6
38855 Wernigerode
IKK gesund plus in Blankenburg
Tränkestraße 17
38889 Blankenburg
IKK gesund plus in Magdeburg
Alter Markt 2
39104 Magdeburg
IKK gesund plus in Schönebeck (Elbe)
Markt 3
39218 Schönebeck (Elbe)
IKK gesund plus in Zerbst/Anhalt
Breite 20a
39261 Zerbst/Anhalt
IKK gesund plus in Burg
Markt 3
39288 Burg
IKK gesund plus in Genthin
Brandenburger Straße 34
39307 Genthin
IKK gesund plus in Haldensleben
Markt 15
39340 Haldensleben
IKK gesund plus in Oschersleben
Halberstädter Straße 25
39387 Oschersleben
IKK gesund plus in Staßfurt
Hohlweg 10
39418 Staßfurt
IKK gesund plus in Havelberg
Kirchplatz 7-9
39539 Havelberg
IKK gesund plus in Stendal
Breite Straße 14
39576 Stendal
IKK gesund plus in Osterburg
Breite Straße 36
39606 Osterburg
IKK gesund plus in Gardelegen
Bahnhofstraße 12
39638 Gardelegen

Krankenkassen in Deutschland

Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden. 

Inhaltsverzeichnis
  • 1 Es gibt 63 Geschäftsstellen der IKK gesund plus in
  • 2 Berlin
  • 3 Brandenburg
  • 4 Bremen
  • 5 Niedersachsen
  • 6 Sachsen-Anhalt
  • 7 Krankenversicherung in Deutschland
  • 8 Aufgaben der Krankenversicherung
  • 9 Gesetzliche und private Krankenkassen
  • 10 Kassenarten
  • 11 Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
  • 12 Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
  • 13 Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Krankenversicherung in Deutschland

In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.

Aufgaben der Krankenversicherung

Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten. 

Gesetzliche und private Krankenkassen

GKV uind PKV GKV uind PKV
Neun von zehn Menschen in Deutschland sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, deren Hauptmerkmal das Solidarprinzip ist. Dieses besagt, dass gesunde Versicherte für Kranke, Jüngere für Ältere, Alleinstehende für Familien und einkommensstarke für einkommensschwache Versicherte anteilig höhere Beiträge bezahlen. Durch das Solidarprinzip unterscheidet sich die GKV grundlegend von der PKV, in der das Äquivalenzprinzip gilt. Während sich die Höhe der Beiträge in der GKV nach dem jeweiligen Einkommen richten, richten sich die Beiträge in der PKV nach dem zu versichernden individuellen Risiko. 

Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.     

Kassenarten

Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).

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Die Abkürzung AOK steht für Allgemeine Ortskrankenkasse. In Deutschland gibt es 11 AOKs, welche 27 Millionen Versicherte betreuen (Stand 06/26). Dies entspricht einem Marktanteil von circa 37%. Damit sind die AOKs die zweitgrößte Kassenart.
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Die Abkürzung BKK steht für Betriebskrankenkassen. Die Betriebskrankenkassen unterscheiden sich in geöffnete und geschlossene Krankenkassen. Ca. 30 % der BKKen sind geschlossen und somit für die Allgemeinheit nicht zugänglich. Mit einem Marktanteil von 12,5% sind die BKKs die drittgrößte Kassenart.
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Die IKKen lassen sich auf Gesellenbruderschaften und Zünfte zurückführen. Sie haben mit über 5,2 Millionen Versicherten einen Marktanteil von 7 %. Sie sind die viertgrößte Kassenart. Momentan gibt es 6 IKKs, welche aber nicht alle bundesweit geöffnet sind.
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Zu den Ersatzkrankenkassen gehören die Techniker Krankenkasse, die BARMER, die HEK, die hkk, die KKH sowie die DAK. Diese sechs Krankenkassen haben zusammen circa 29 Millionen Versicherte und somit einen Marktanteil von etwa 37 % (Stand 06/26). Damit bilden die Ersatzkrankenkassen die größte Krankenkassenart.
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Bei der Knappschaft handelt es sich um eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse. Mittlerweile kann sie auf eine über 750 jährige Geschichte zurückblicken. Ihren Ursprung fand die Knappschaft bei den Bergleuten, welche sich aufgrund der besonderen Gefahren im Bergbau gegenseitig sozial absichern wollten. Damit ist die Knappschaft ist die älteste Sozialversicherung der Welt. Momentan zählt die Knappschaft 1,1 Millionen Versicherte (Stand 06/26).
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Die Abkürzung LKK steht für Landwirtschaftliche Krankenkasse. In ihr sind Landwirtschaftliche Unternehmer und ihre Familienangehörigen grundsätzlich pflichtversichert, ein Wahlrecht wie bei den anderen Kassenarten besteht nicht. Ende 2025 zählte der LKK ca 505.000 Versicherte.

Aufsichtsbehörde der Krankenkassen

Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig. 

Aufsichtsbehörde

Anschrift

Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) 

Bundesamt für Soziale Sicherung
Referat II
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel: 0228 / 619-0
Fax: 0228 / 619-1870
Mail: poststelle@bas.bund.de
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/                                               

Gesundheits- und Sozialministerien
der Länder

Liste der Ministerien

Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung

Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.

Bild Quelle: GKV-Spitzenverband

Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen.  >> zum Krankenkassen-Forum.

Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.

Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?

Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.

GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:

  • Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
  • Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
  • Landwirte
  • Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
  • Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
  • Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen 

Welche Krankenkassen gibt es?

Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen. 

Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck. 

In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.

Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK,  LKK und die Knappschaft.


Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?

Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.


Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?

Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:

Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages 

Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden. 

Sparen durch Wahltarife 

Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.

Sparen durch Bonusprogramme

Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen.  Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.


Wieviele Krankenkassen gibt es?

Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen  in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..


Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag. 
 

Beispiele

Rechenbeispiel Pflichtversicherte

Brutto-Monatseinkommen: 3800 €  | Zusatzbeitrag: 2,9 % 
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 €  x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro

Rechenbeispiel Selbstständige

Brutto - Monatsüberschuss: 5000 €  | Zusatzbeitrag: 3,3 %   
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 €  x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro

Leistungen
  • Gesetzliche Leistungen der Krankenkassen
  • Satzungsleistungen der Krankenkassen
  • Ausgeschlossene Leistungen
  • Familienversicherung
  • Bonusprogramme
  • Wahltarife
  • Vorsorgeuntersuchungen
Personengruppen
  • Arbeitnehmer
  • Selbstständige
  • Studenten
  • Azubis
  • Rentner
  • Künstler & Publizisten
  • Weitere Personengruppen
Zahlen & Fakten
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