KKH Kaufmännische Krankenkasse
Die Krankenkasse "KKH Kaufmännische Krankenkasse" über sich
Mit rund 1,5 Millionen Versicherten zählt die KKH Kaufmännische Krankenkasse als eine der größten bundesweiten Krankenkassen zu den leistungsstarken Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die KKH hat frühzeitig zukunftsweisende Gesundheitsprogramme entwickelt und unterstützt ihre Versicherten konsequent bei der Entwicklung gesundheitsförderlicher Lebensstile. So hat die KKH als erste gesetzliche Kasse allen bei ihr versicherten Kindern über die gesetzliche Vorsorge hinaus drei zusätzliche Untersuchungen angeboten.
Mit innovativen Behandlungsmodellen, z. B. für Migräne, Rheuma und Vorhofflimmern, wird den Versicherten seit Jahren eine qualitätsgesicherte, wirksame und leitliniengerechte Versorgung garantiert. Beispielhaft ist das erfolgreiche Behandlungsmodell „Hilfe bei chronischen Kopfschmerzen und Migräne“ in München. Das Konzept wurde vom Bundesverband Managed Care als beispielhaftes „Leuchtturmprojekt“ ausgezeichnet und ist als eines der drei weltweit besten Versorgungskonzepte fester Bestandteil im Lehrplan der Harvard Business School (USA).
Zudem hat die KKH als erste Krankenkasse das individuelle telefonische Gesundheitscoaching von Patienten zur Unterstützung therapeutischer Maßnahmen und zur Förderung einer gesunden Lebensweise eingeführt.
Die KKH bietet ihren Versicherten innovative und attraktive Leistungen. Unabhängige Testinstitute, die die Service- und Leistungsqualität von gesetzlichen Krankenkassen untersuchen, bestätigen uns dieses in regelmäßigen Abständen, z. B. das FOCUS-MONEY Magazin (Ausgabe 07/2026).
Die Mitarbeitenden der mehr als 100 Servicestellen beraten und betreuen die Versicherten flächendeckend in allen 16 Bundesländern vor Ort. Insgesamt sind bei der KKH rund 4.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Sitz des Unternehmens ist Hannover.
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Informationen
Adresse
(Zentrale)
(Zentrale)
KKH Kaufmännische Krankenkasse
Karl-Wiechert-Allee 61
30625 Hannover
Karl-Wiechert-Allee 61
30625 Hannover
Geöffnet in:
bundesweit geöffnet
Mitglieder:
1.202.361 (01.03.2026)
Versicherte:
1460806 (01.03.2026)
Geschäftsstellen:
104
Vorstand:
Dr. Wolfgang Matz (Vorsitzender des Vorstandes); Stephanie Engelmann (Mitglied des Vorstandes)
Betriebsnummer:
OST 29137937
WEST 29137937
WEST 29137937
Kassentyp:
Geschäftsbericht:
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:
Besondere Leistungen (Highlights)
Professionelle Zahnreinigung
Die KKH erstattet ihren Versicherten pro Kalenderjahr bis zu 120 € für zwei Professionelle Zahnreinigungen (jeweils bis zu 60 € pro Behandlung).
Und zwar ganz unkompliziert: Sie laden einfach die Originalrechnung unter Meine KKH hoch oder schicken sie der KKH per Post. Die KKH überweist Ihnen den Betrag auf Ihr Konto.
Osteopathie
Wir übernehmen bis zu 60 € pro Sitzung für bis zu vier osteopathiesche Behandlungen pro Kalenderjahr (insgesamt 240 €).
Auslandsreiseschutzimpfungen
Ab dem 01.01.2024 übernimmt die KKH die kompletten Impfkosten, wenn die Ständige Impfkommission (STIKO) und das Auswärtige Amt eine entsprechende Impfung für Ihr Reiseland empfehlen. Die Voraussetzung ist, dass Sie sich in einer Vertragspraxis oder beim Gesundheitsamt impfen lassen.
Digitaler Hautcheck mit OnlineDoctor
Mit dem neuen Online-Angebot der KKH können Sie jederzeit innerhalb weniger Stunden eine erste medizinische Einschätzung erhalten – einfach durch Hochladen eines Fotos. So sparen Sie sich das lange Warten auf einen Termin und wissen, ob Sie dringend weitere Schritte unternehmen müssen.
Und das Beste: Die Kosten für diese Online-Untersuchung übernimmt die KKH in vollem Umfang.
Meningokokken B und ACWY Impfungen
Wir übernehmen die Kosten für die Impfungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als zusätzliche Leistung.
Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV)
Wir übernehmen wie jede gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine HPV-Impfung bis zum Alter von 17 Jahren. Die Abrechnung erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte (eGK).
Bei uns gibt es im Gegensatz zu vielen anderen Kassen seit dem 01.01.2025 keine Altersbeschränkung für die HPV-Impfung.
Leistungen in der Schwangerschaft
Ihre Gesundheit und die Ihres Kindes steht jetzt an erster Stelle. Deshalb übernimmt die KKH unter bestimmten Voraussetzungen die vollständigen Kosten für die folgenden Tests und die Impfung:
- Streptokokken-Test
- Antikörpertest auf Toxoplasmose
- Antikörpertest auf Windpocken
- Antikörpertest auf Ringelröteln
- RSV Impfung in der 24.-36. Schwangerschaftswoche
Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen
Für diese zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen, die nicht von allen Krankenkassen angeboten werden, erhalten Sie von der KKH einen Kostenzuschuss:
- Check-up für Versicherte zwischen 18 und 34 Jahren (danach kostenfrei über Ihre Versichertenkarte)
- Hautkrebsscreening zwischen 18 und 34 Jahren (danach kostenfrei über Ihre Versichertenkarte)
- Darmkrebsvorsorge: Stuhltest für zu Hause ab 40 Jahre
- Immunologischen Stuhltest für Versicherte zwischen 30 und 49 Jahren
- Darmspiegelung (Koloskopie) für weibliche Versicherte im Alter von 30 bis 54 Jahren und männliche Versicherte im Alter von 30 bis 49 Jahren (danach kostenfrei über Ihre Versichertenkarte)
- Brustkrebsuntersuchung durch eine Medizinische Tastuntersucherin (MTU)
- Amblyopie-Screening für Säuglinge & Kleinkinder zwischen dem 5. und 14. Lebensmonat sowie zwischen dem 20. und 38. Lebensmonat
- Kinder- und Jugenduntersuchungen: U10, U11, und J2
- Sportmedizinische Untersuchung
Hatha Yoga, Autogenes Training, Ernährungsberatung und viele weitere Kurse
Die KKH übernimmt für Sie zwei Mal jährlich 100 % der Kurskosten und bis zu 150 € je Kurs (insgesamt 300 €).
Bezuschusst werden qualitätsgeprüfte Kurse mit dem Zertifikat Deutscher Standard Prävention. Unsere Kurs-Datenbank finden Sie unter kkh.de/praevention
Aumio App - Entspannung & Meditation für Kinder
Viele Kinder leiden schon früh unter Stress, Schlafproblemen oder starken Emotionen. Damit dies nicht so bleibt, gibt es die Aumio-App, bekannt aus der VOX Gründershow „Die Höhle der Löwen“. Mit spielerischen Übungen und achtsamen Geschichten hilft die App.
Die KKH bezahlt Ihren Versicherten die Nutzung der Aumio-App im Jahresabo.
KKH-Bonus
- Es gibt schon ab der ersten Gesundheitsmaßnahme eine Prämie. Ganz egal, ob sie zum Vorsorge- oder zum Aktiv-Bonus zählt.
- Sie erhalten nicht nur für zahlreiche gesetzliche Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen einen Bonus, sondern auch für sportliche Aktivitäten – ob im Verein oder auf privater Basis.
- Sie entscheiden, in welcher Form Sie den Bonus erhalten möchten – als Geldprämie oder doppelt so hohes Gesundheitsbudget, das Sie für Wunschleistungen wie einen Fahrradhelm oder Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehstärke einsetzen können.
Künstliche Befruchtung
Die KKH möchte Sie besonders unterstützen. Sind Sie bei uns versichert und besteht Anspruch auf die Regelleistung, erhalten Sie zusätzlich 1.000 Euro pro IVF-/ICSI-Versuch (bis zu drei Versuche).
Online-Psychotherapie
Der Weg zu einem Therapieplatz ist oft lang und mühsam. Gleichzeitig fällt es Betroffenen meist schwer, die nötige Energie für die Therapiesuche aufzubringen. Mit unserem Angebot der Online-Psychotherapie können Sie zeitnah und unkompliziert eine vollwertige Verhaltenstherapie über Videositzungen nutzen.
Wir sind für Sie da
- Täglich rund um die Uhr unter 0800 5548640554
- In mehr als 100 Servicestellen bundesweit
- Online unter kkh.de und „Meine KKH"
- Im Rahmen einer individuellen Terminvereinbarung bei Ihnen zu Hause
- Bei Fragen rund um Ihre Gesundheit hilft unsere Gesundheitshotline: 089 950084188
- Unseren weltweiten Auslandsnotruf erreichen Sie unter +49 511 23567396
Krankenkassen in Deutschland
Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden.
Inhaltsverzeichnis
Krankenversicherung in Deutschland
In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.
Aufgaben der Krankenversicherung
Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten.
Gesetzliche und private Krankenkassen
GKV uind PKV
Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.
Kassenarten
Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).
Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig.
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Aufsichtsbehörde |
Anschrift |
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Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) |
Bundesamt für Soziale Sicherung |
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Gesundheits- und Sozialministerien |
Liste der Ministerien |
Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.
Quelle: GKV-Spitzenverband
Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen
Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen. >> zum Krankenkassen-Forum.
Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.
Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?
Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.
GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:
- Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
- Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
- Landwirte
- Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
- Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
- Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen
Welche Krankenkassen gibt es?
Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck.
In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.
Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK, LKK und die Knappschaft.
Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?
Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.
Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?
Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:
Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages
Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden.
Sparen durch Wahltarife
Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.
Sparen durch Bonusprogramme
Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen. Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.
Wieviele Krankenkassen gibt es?
Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..
Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag.
Beispiele
Rechenbeispiel Pflichtversicherte
Brutto-Monatseinkommen: 3800 € | Zusatzbeitrag: 2,9 %
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 € x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro
Rechenbeispiel Selbstständige
Brutto - Monatsüberschuss: 5000 € | Zusatzbeitrag: 3,3 %
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 € x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro