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Die Krankenkasse "novitas bkk" über sich

novitas bkk – das sind wir

Wir sind anders als andere Krankenkassen. Und zwar ganz bewusst. Denn wir kommen von hier, kennen die Menschen der Region, sprechen ihre Sprache und schätzen ihre Lebensart.

Die novitas bkk ist eine der traditionsreichsten Krankenkassen überhaupt. Sie steht für mehr als 180 Jahre Erfahrung und Kompetenz in der deutschen Krankenversicherung. Unsere Wurzeln reichen zurück bis in das Jahr 1836. Damals gründete Alfred Krupp die „Hülfs- Krankenkasse der Kruppschen Gußstahlfabrik.“ Ihre Grundidee war Vorbild für Bismarcks revolutionäres  Krankenversicherungsgesetz.

Auch wenn wir bundesweit tätig sind, engagieren wir uns besonders stark im Ruhrgebiet. Davon zeugen die elf Geschäftsstellen zwischen Duisburg und Witten. Die Bandbreite unserer Trägerunternehmen reicht dabei von der thyssenkrupp AG, der STEAG AG, Ruhrbahn, Esso bis zu Karstadt, dem Verlagshaus Gruner + Jahr und vielen weiteren.

Überraschend fürsorglich!                                                                                                             

Wir bauen eine persönliche Beziehung zu unseren Kundinnen und Kunden auf, nehemen uns Zeit und begleiten sie spürbar fürsorglich. Als proaktiver Kümmerer erkennen wir ihre Bedürfnisse, finden gemeinsam mit Ihnen die für Sie passende Lösung und setzen diese einfach um.

Unser Anspruch: für jeden individuell das bestmögliche aus Gesetz und Satzung herausholen. Durch geeignete digitale Lösungen gewinnen wir Zeit für mehr persönlichen Dialog. Auch mal überraschend erzeugen wir ein gutes Gefühl und schaffen so positive gemeinsame Erfahrungen.

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Ohne Kündigung bequem und sicher die Krankenkasse wechseln. Ihr Antrag genügt: als PDF zum Download oder Sie benutzen unser Onlineformular
Informationen
Adresse
(Zentrale)
novitas bkk
Zum Portsmouthplatz 24
47051 Duisburg
Geöffnet in:
bundesweit geöffnet
Mitglieder:
311536 (01.01.2026)
Versicherte:
393658 (01.01.2026)
Mitarbeiter:
950
(Stand 01.01.2026)
Geschäftsstellen:
23
Vorstand:
Vorstandsvorsitzender Frank Brüggemann, Vorständin Kirsten Budde
Betriebsnummer:
OST 038 478 34
WEST 351 340 22
Kassentyp:
BKK
Satzungen:
satzungen-novitas-bkk-2025.pdf
Geschäftsbericht:
geschaeftsberichte-novitas-bkk-2023.pdf
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:
novitas bkk Stellenangebote
Testnoten
1,4 Großer Krankenkassentest
1,4 Azubi Krankenkassentest
1,4 Für Familien
1,5 Leistungen im Test
1,6 Großer Krankenkassentest
1,6 Für Schwangere & junge Eltern
1,7 Selbständige Krankenkassentest
1,6 Studenten Krankenkassentest

Besondere Leistungen (Highlights)

Flexcheck- Bonus der novitas bkk

Flexcheck-Bonus:

Der Flexcheck ist das Bonusprogramm für alle Versicherten der novitas bkk. 

Der Flexcheck besteht aus 3 verschiedenen Flexcheck-Bögen für unterschiedliche Zielgruppen: dem Flexcheck Young (1-15 Jahre), dem Flexcheck Newcomer und dem Flexcheck Selfcare (ab 16 Jahre). Bei aktiver Teilnahme erhalten die Versicherten einen monetären Bonus auf ihr Bankkonto. Der Nachweis erfolgt mit dem jeweiligen Flexcheck-Bogen. Der Flexcheck Newcomer und der Flexcheck Selfcare können mit dem Flexcheck-Zusatzguthaben erweitert werden.

 

Flexcheck Young:

Der Flexcheck Young ist für Versicherte zwischen 1 und 15 Jahren einlösbar. Er teilt sich in Vorsorgebonus und Aktiv Young Bonus auf. Mit dem Vorsorgebonus wird die Inanspruchnahme bestimmter Vorsorgeuntersuchungen pro Kalenderjahr monetär belohnt. Mit dem Aktiv Young Bonus werden bestimmte gesundheitsfördernde Aktivitäten monetär belohnt. Der Nachweis erfolgt mit dem Flexcheck Young Bogen. Die ausgefüllten Bonusschecks sind bis spätestens 31.03. des Folgejahres einzureichen.

Vorsorgebonus:

  • Gesundheitsuntersuchung (10 Euro)
  • Kindervorsorge (U7-U9) (10 Euro)
  • Krebsfrüherkennungsuntersuchung (10 Euro)
  • Zahnvorsorge ab dem 2. Lebensjahr oder Professionelle Zahnreinigung (10 Euro)
  • Schutzimpfung ab dem 2. Lebensjahr, je Impfung (10 Euro)

Aktiv Young- Bonus:

  • Eltern-Kind-Turnen oder Schwimmkurs(20 Euro)
  • Gesundheitsaktion einer Krankenkasse (10 Euro)
  • Sportverein (20 Euro)
  • Sportabzeichen oder Sportveranstaltung* (20 Euro)

*nur in Kombination mit einer weiteren Maßnahme aus dem Aktiv Young Bonus

 

Flexcheck Newcomer:

Der Flexcheck Newcomer ist für Eltern und schwangere Versicherte ab 16 Jahren und Babys bis 1 Jahr einlösbar. Er teilt sich in Vorsorgebonus, Aktivbonus und Newcomerbonus auf. Mit dem Vorsorgebonus wird die Inanspruchnahme bestimmter Vorsorgeuntersuchungen pro Kalenderjahr monetär belohnt. Mit dem Aktivbonus werden bestimmte gesundheitsfördernde Aktivitäten pro Kalenderjahr monetär belohnt. Mit dem Newcomerbonus werden Vorsorgeuntersuchungen und gesundheitsfördernde Aktivitäten rund um das Thema Schwangerschaft und Babys pro Kalenderjahr monetär belohnt. Der Nachweis erfolgt mit dem  Flexcheck Newcomer-Bogen und dem Flexcheck Baby-Bogen. Bei Einreichung von 3 Bonusschecks aus dem Aktivbonus kann von den Eltern und schwangeren Versicherten ab 16 Jahren zusätzlich das Flexcheck Zusatzguthaben in Anspruch genommen werden. Die ausgefüllten Bonusschecks sind bis spätestens 31.03. des Folgejahres einzureichen.

Vorsorgebonus:

  • Gesundheitsuntersuchung je (10 Euro)
  • Krebsfrüherkennungsuntersuchung je (10 Euro)
  • Schutzimpfung je (10 Euro)
  • Zahnvorsorge oder Zahnreinigung (10 Euro)

Aktivbonus

  • Präventionskurse auch Online-Kurse (10 Euro)
  • Fitnesstudio oder Sportverein (40 Euro)
  • Sportabzeichen oder Sportveranstaltung* (10 Euro)
  • Gesundheitsaktion einer Krankenkasse (10 Euro)
  • Sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung ( 10 Euro)
  • Gesund im Betrieb** (10 Euro)

* Dieser Bonus gilt nur in Verbindung mit einer weiteren Maßnahme aus dem Aktivbonus

** Die Boni für einen Geburtsvorbereitungskurs und die Rückbildungsgymnastik un der Bonus "Gesund im Betrieb" werden nicht auf die geltenden Maßnahmen für die Erreichung des Flexcheck-Zusatzguthabens angerechnet.

Newcomerbonus:

  • Babybonus (U1-U6)
  • Babyschwimmen (100 Euro)
  • Schwangerschaftsvorsorge (10 Euro)
  • Teilnahme an einem Geburtsvorbereitungskurs** (10 Euro)
  • Rückbildungsgymnastik**(10 Euro)

** Die Boni für einen Geburtsvorbereitungskurs und die Rückbildungsgymnastik un der Bonus "Gesund im Betrieb" werden nicht auf die geltenden Maßnahmen für die Erreichung des Flexcheck-Zusatzguthabens angerechnet.

 

Flexcheck Selfcare

Der Flexcheck Selfcare ist für Versicherte ab 16 Jahren einlösbar. Er teilt sich in Vorsorgebonus und Aktivbonus auf. Mit dem Vorsorgebonus wird die Inanspruchnahme bestimmter Vorsorgeuntersuchungen pro Kalenderjahr monetär belohnt. Mit dem Aktivbonus werden bestimmte gesundheitsfördernde Aktivitäten pro Kalenderjahr monetär belohnt. Der Nachweis erfolgt mit dem Flexcheck Selfcare-Bogen. Die ausgefüllten Bonusschecks sind bis spätestens 31.03. des Folgejahres einzureichen. Bei Einreichung von 3 Bonusschecks aus dem Aktivbonus kann zusätzlich das Flexcheck-Zusatzguthaben in Anspruch genommen werden.

Vorsorgebonus

  • Gesundheitsuntersuchung je (10 Euro)
  • Krebsfrüherkennungsuntersuchung je (10 Euro)
  • Schutzimpfung ab dem 2. Lebensjahr je Impfung (10 Euro)
  • Zahnvorsorge oder Professionelle Zahnreinigung (10 Euro)

Aktivbonus

  • Fitnessstudio oder Sportverein (40 Euro)
  • Gesundheitsaktion einer Krankenkasse (10 Euro)
  • Präventionskurs (10 Euro)
  • Sportabzeichen oder Sportveranstaltung* (10 Euro)
  • Sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung (10 Euro)

* Dieser Bonus gilt nur in Verbindung mit einer weiteren Maßnahme aus dem Aktivbonus

 

Zusatzguthaben:

Bei Erfüllung von 3 Aktivitäten des Aktivbonus des Flexcheck Selfcare oder des Flexcheck Newcomer, erhalten Versicherte nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises entweder:

  • Pauschal 100 Euro pro Kalenderjahr als umgehende Überweisung auf ihr Bankkonto oder
  • bis zu 300 Euro pro Kalenderjahr als zweckgebundene Prämie für bestimmte zusätzliche Leistungen wie z.B eine Brille oder einen Fitness-Tracker. Das Flexcheck-Zusatzguthaben von 300 Euro können unsere Versicherten flexibel splitten. Haben sie das Zusatzguthaben von 300 Euro aktiviert und davon 120 Euro als Erstattung für die Brille erhalten, können sie das Restbudget von 180 Euro für weitere, zweckgebundene Leistungen aus dem Zusatzguthaben einsetzten.

Das Flexcheck-Zusatzguthaben von 300 Euro kann flexibel für die folgenden Leistungen in Anspruch genommen werden:

Alternative Heilmethoden

  • Heilpraktikerbehandlung
  • Osteopathie
  • Irisdiagnostik
  • Akupunktur
  • Chelattherapie

Leistungen für Schwangere und junge Eltern

  • Hebammenrufbereitschaft
  • Doula- nichtmedizinische Helferin, die einer Schwangeren vor, während und nach der Geburt emotional und körperlich zur Seite stehen
  • Einlagerung von Nabelschnurblut
  • Eltern-Kind-Kurse (Kinder bis 15 Jahren)
  • Babymassage

Leitungen für Sportbegeisterte

  • Personal Training durch qualifizierte Fitnesstrainerinnen und Fitnesstrainer
  • Fitnessstudiobeitrag
  • sportmedizinische Untersuchung
  • Fitnesstracker
  • nicht zertifizierte Gesundheitskurse (auch online)
  • Gesundheitsreise über AKON (Eigenanteil)
  • Sportausrüstung (max. 2 Artikel)
  • Startgebühr für eine Sportveranstaltung

weitere Leistungen

  • Sehtest
  • kieferorthopädische Behandlung außerhalb GKV
  • ausgeschlossene Heil- und Hilfsmittel mit ärztlicher Verordnung
  • privatärztliche Behandlung bei Vertragsärzten
  • Erstattung von Sehhilfen (Brillengläsern und Kontaktlinsen)
  • Erste Hilfe-Kurs
  • Fahrsicherheitstraining
  • Implantatversorgung
  • Verhütungsmittel (Spirale) für Frauen bis zum 22. Lebensjahr
  • Impfstoffe
  • Professionelle Zahnreinigung
  • Behandlung mit Lachgas
  • Aus- und Fortbildung für Übungsleitende und Trainerinnen und Trainer (C-,B-,A-Lizenz)

Versicherungen und Vollmachten

  • den erstmaligen Abschluss einer privaten Kranken- oder Pflegezusatzversicherung
  • Kosten und Gebühren für einen Daten- und Dokumentenservice für medizinische Notfälle

 

Fürsorgebudget

Alle Versicherten können im Rahmen des Gesundheitskontos Fürsorgebudget bis zu 50 Euro pro Kalenderjahr für folgende Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen:

  • frei käufliche, apothekenpflichtige Arzneimittel  der Therapieformen Homöopathie, Phytotherapie  und Anthroposophie 
  • Geburtsvorbereitungskurs für werdende Väter

  • Alternative Heilmittel (mit ärztlicher Verordnung)

  • Mehrleistungen für Schwangere 

  • Osteopathie (mit ärztlicher Verordnung)

  • Professionelle Zahnreinigung (PZR)

  • Knochendichtemessung (ab 49 Jahren ) 

FLEXGIRO- der Wahltarif der novitas bkk

Bis zu 1.200 EUR für die eigene Gesundheit kassieren? Mit einem Beitritt zum Wahltarif FLEXGIRO sichern sich die Kunden und Kundinnen finanzielle Vorteile. Die Laufzeit des Tarifs und damit die Bindung an die novitas bkk betragen drei Jahre. Geringes Risiko: Arztbesuche und Vorsorgemaßnahmen sind in diesem Tarif unschädlich. Wenn Kunden oder Kundinnen aber z. B. eine Verordnung (Rezept) vom Arzt oder einer Ärztin erhalten, werden dafür  pauschal 35 Euro zuzüglich der tatsächlichen Kosten, die durch das Rezept entstehen, von der Prämie abgezogen (für Medikamente, Heilmittel oder Hilfsmittel). Wenn in einem Jahr mehr Leistungen in Anspruch genommen werden als die zugesicherte Prämie, entstehen Gesundheitskosten bis zum vereinbarten Selbstbehalt. Durch die Verrechnung mit den FLEXGIRO-Prämien bleibt das Risiko überschaubar: maximal 75 Euro im 200 Euro-Tarif und maximal 100 Euro im 400 Euro-Tarif. Damit der Überblick über den FLEXGIRO erhalten bleibt, wird jährlich ein schriftlicher Kontoauszug zum aktuellen Status versandt. Ist das Vertragsende erreicht, wird ab drei Monaten danach der FLEXGIRO-Saldo ausgeglichen. Während der gesamten Laufzeit bieten die FLEXGIRO-Garantien bestmögliche Absicherungen gegen finanzielle Verluste.

novitas bkk Service-App

Die novitas bkk Service App bietet einen praktisch unbegrenzten Dokumentenversand, die Online-Änderung der Versichertendaten (z. B. Bankverbindung), ein Kontaktformular und eine Schnittstelle zur Online-Geschäftsstelle, strenge Datenschutz-Standards und 2-Faktor-Authentifizierung inklusive.

TeleClinic

Durch den "Online-Arzt" unseres Partners TeleClinic können Versicherte der novitas bkk in Minutenschnelle zu vielen Beschwerden ärztlichen Rat einholen, Krankschreibung und Rezept direkt aufs Handy erhalten und vieler Ihrer exklusiven Premium-Vorteile genießen. Alle behandelnden Ärztinnen und Ärzte haben eine gültige Approbation in Deutschland und relevante Berufserfahrung.

Professionelle Zahnreinigung

Pro Kalenderjahr übernimmt die novitas bkk bei Teilnahme am Wahltarif WT FacharztSpezial die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung bei einem der teilnehmenden Vertragszahnärzte oder -zahnärztinnen. Alternativ wird über das Fürsorgebudget ein Zuschuss von 50 Euro zur professionellen Zahnreinigung bei einem Zahnarzt oder einer Zahnärztin eigener Wahl gezahlt. Außerdem werden bei aktiver Teilnahme am Bonusprogramm bis zu 200 Euro zusätzlich erstattet.

Zahnersatz bis hin zum Nulltarif

Bei Partnerzahnärzten oder -zahnärztinnen ist die Regelversorgung komplett ohne Zuzahlung möglich. Wird mit dem Bonusheft die Teilnahme an der jährlichen Vorsorgeuntersuchung in den letzten zehn Jahren nachgewiesen, entfällt in den beteiligten ärztlihchen Praxen für Zahnmedizin der Eigenanteil und der Zahnersatz wird im Rahmen der Regelversorgung bis hin zum Nulltarif gewährt. Die novitas bkk übernimmt automatisch den vorgeschriebenen Festzuschuss zuzüglich 30 Prozent. Können die erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen nicht nachgewiesen, verringert sich die Leistung entsprechend. Dennoch lohnt sich beim Zahnersatz auch in diesem Fall die Teilnahme an diesem besonderen Versorgungsangebot.

Gesundheitskurse- für Erwaschsene und Kinder

Die novitas bkk fördert die Gesundheit der Versicherten und erstattet die Kosten für zwei Gesundheitskurse zu 80 Prozent mit bis zu 300 Euro jährlich.

"Wir zu Dir"- Hausbesuchsservice und Online-Geschäftsstelle

Mit dem "Wir zu Dir"- Service kommen die Mitarbeitenden der novitas bkk auf Wunsch auch zu ihren Kunden und Kundinnen nach Hause.

Alternativ ist unsere Online-Geschäftsstelle täglich 24 Stunden geöffnet. Am Feierabend noch schnell eine Mitgliedsbescheinigung für den Arbeitgeber ausdrucken, über eine geschützte Verbindung  Bonusschecks hochladen oder sich einen Überblick über den Stand Ihrer Anträge verschaffen – das alles funktioniert mit unserer neuen Online-Geschäftsstelle ohne Umwege oder Wartezeiten. 

Arzt-Termin-Service und medizinische Beratungshotline

Die novitas bkk vereinbart für die Versicherten montags bis freitags innerhalb von 48 Stunden zeitnah ärztliche Termine. An 365 Tagen beraten rund um die Uhr Ärzte und Ärztinnen, Zahnärzte und Zahnärztinnen und medizinisches Fachpersonal zu medizinischen Fragen.

Persönliche Ansprechperson

Bei der novitas bkk hilft Ihnen eine persönliche Kontaktperson weiter.

Die novitas bkk möchte, dass sich jeder Einzelne  persönlich betreut und angesprochen fühlt. Deshalb haben Kunden ind Kundinnen immer eine Ansprechperson, die  bei allen Gesundheits- oder Versicherungsfragen begleitet

Zuschuss Fitnessstudio

Bei aktiver Teilnahme am Bonusprogramm können bis zu 300 Euro als zweckgebundene Prämie für einen Zuschuss für ein Fitnessstudio pro Jahr genutzt werden.

Keleya - digitale Hebammenberatung während der Schwangerschaft

Täglich von 7 Uhr bis 22 Uhr können Schwangere und Mütter ohne Terminabsprache mit einer Hebamme chatten (Video- oder Livechat) oder telefonieren. Immer dann, wenn es gerade nötig ist.

Fitnesstracker

Bei aktiver Teilnahme am Bonusprogramm der novitas bkk ist ein Zuschuss für einen Fitnesstracker bis zu 200 Euro möglich.

Homöopathie und alternative Heilmittel

Die novitas bkk bietet umfassende homöopathische Leistungen, vor allem Erstanamnese, Folgeanamnese und Beratung ohne regionale Beschränkung. Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte.

Es können alternative Heilmittel (Ayurveda, Feldenkrais, Shiatsu, usw.) über das Gesundheitskonto Fürsorgebudget bezuschusst werden.

Krankenkassen in Deutschland

Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden. 

Inhaltsverzeichnis
  • 1 Die Krankenkasse "novitas bkk" über sich
  • 2 Besondere Leistungen (Highlights)
  • 3 Krankenversicherung in Deutschland
  • 4 Aufgaben der Krankenversicherung
  • 5 Gesetzliche und private Krankenkassen
  • 6 Kassenarten
  • 7 Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
  • 8 Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
  • 9 Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Krankenversicherung in Deutschland

In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.

Aufgaben der Krankenversicherung

Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten. 

Gesetzliche und private Krankenkassen

GKV uind PKV GKV uind PKV
Neun von zehn Menschen in Deutschland sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, deren Hauptmerkmal das Solidarprinzip ist. Dieses besagt, dass gesunde Versicherte für Kranke, Jüngere für Ältere, Alleinstehende für Familien und einkommensstarke für einkommensschwache Versicherte anteilig höhere Beiträge bezahlen. Durch das Solidarprinzip unterscheidet sich die GKV grundlegend von der PKV, in der das Äquivalenzprinzip gilt. Während sich die Höhe der Beiträge in der GKV nach dem jeweiligen Einkommen richten, richten sich die Beiträge in der PKV nach dem zu versichernden individuellen Risiko. 

Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.     

Kassenarten

Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).

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Die Abkürzung AOK steht für Allgemeine Ortskrankenkasse. In Deutschland gibt es 11 AOKs, welche 27 Millionen Versicherte betreuen (Stand 06/26). Dies entspricht einem Marktanteil von circa 37%. Damit sind die AOKs die zweitgrößte Kassenart.
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Die Abkürzung BKK steht für Betriebskrankenkassen. Die Betriebskrankenkassen unterscheiden sich in geöffnete und geschlossene Krankenkassen. Ca. 30 % der BKKen sind geschlossen und somit für die Allgemeinheit nicht zugänglich. Mit einem Marktanteil von 12,5% sind die BKKs die drittgrößte Kassenart.
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Die IKKen lassen sich auf Gesellenbruderschaften und Zünfte zurückführen. Sie haben mit über 5,2 Millionen Versicherten einen Marktanteil von 7 %. Sie sind die viertgrößte Kassenart. Momentan gibt es 6 IKKs, welche aber nicht alle bundesweit geöffnet sind.
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Zu den Ersatzkrankenkassen gehören die Techniker Krankenkasse, die BARMER, die HEK, die hkk, die KKH sowie die DAK. Diese sechs Krankenkassen haben zusammen circa 29 Millionen Versicherte und somit einen Marktanteil von etwa 37 % (Stand 06/26). Damit bilden die Ersatzkrankenkassen die größte Krankenkassenart.
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Bei der Knappschaft handelt es sich um eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse. Mittlerweile kann sie auf eine über 750 jährige Geschichte zurückblicken. Ihren Ursprung fand die Knappschaft bei den Bergleuten, welche sich aufgrund der besonderen Gefahren im Bergbau gegenseitig sozial absichern wollten. Damit ist die Knappschaft ist die älteste Sozialversicherung der Welt. Momentan zählt die Knappschaft 1,1 Millionen Versicherte (Stand 06/26).
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Die Abkürzung LKK steht für Landwirtschaftliche Krankenkasse. In ihr sind Landwirtschaftliche Unternehmer und ihre Familienangehörigen grundsätzlich pflichtversichert, ein Wahlrecht wie bei den anderen Kassenarten besteht nicht. Ende 2025 zählte der LKK ca 505.000 Versicherte.

Aufsichtsbehörde der Krankenkassen

Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig. 

Aufsichtsbehörde

Anschrift

Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) 

Bundesamt für Soziale Sicherung
Referat II
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel: 0228 / 619-0
Fax: 0228 / 619-1870
Mail: poststelle@bas.bund.de
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/                                               

Gesundheits- und Sozialministerien
der Länder

Liste der Ministerien

Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung

Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.

Bild Quelle: GKV-Spitzenverband

Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen.  >> zum Krankenkassen-Forum.

Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.

Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?

Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.

GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:

  • Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
  • Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
  • Landwirte
  • Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
  • Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
  • Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen 

Welche Krankenkassen gibt es?

Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen. 

Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck. 

In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.

Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK,  LKK und die Knappschaft.


Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?

Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.


Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?

Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:

Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages 

Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden. 

Sparen durch Wahltarife 

Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.

Sparen durch Bonusprogramme

Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen.  Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.


Wieviele Krankenkassen gibt es?

Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen  in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..


Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag. 
 

Beispiele

Rechenbeispiel Pflichtversicherte

Brutto-Monatseinkommen: 3800 €  | Zusatzbeitrag: 2,9 % 
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 €  x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro

Rechenbeispiel Selbstständige

Brutto - Monatsüberschuss: 5000 €  | Zusatzbeitrag: 3,3 %   
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 €  x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro

Leistungen
  • Gesetzliche Leistungen der Krankenkassen
  • Satzungsleistungen der Krankenkassen
  • Ausgeschlossene Leistungen
  • Familienversicherung
  • Bonusprogramme
  • Wahltarife
  • Vorsorgeuntersuchungen
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