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Leistungen und Satzungsleistungen der novitas bkk

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novitas bkk
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Inhaltsverzeichnis
  • 1. Vorsorge
  • 2. Prävention
  • 3. Naturheilverfahren
  • 4. Zahnvorsorge
  • 5. Impfungen
  • 6. Sehhilfen
  • 7. Schwangerschaft
  • 8. Kinder
  • 9. Krankenpflege / Haushaltshilfe
  • 10. Spezielle Leistungen
  • 11. DMP, Hausarztmodell
  • 12. Service
  • 13. Zusatzversicherungen
  • 14. Nachhaltigkeit

Vorsorge Vorsorge

Brustkrebsvorsorge

1. Brustkrebsfrüherkennungsuntersuchungen gibt es für Frauen ab 30 Jahren mit einer zusätzlichen manuellen Brustkrebsfrüherkennungsuntersuchung, die auch eine Anleitung zur Selbstuntersuchung der Brust beinhaltet.
2. Weiterhin übernimmt die novitas bkk zusätzlich für Frauen einmal jährlich eine besondere medizinische Tastuntersuchung der Brust durch speziell dafür ausgebildete blinde oder sehbehinderte medizinische Tastuntersucherinnen (MTU).
3. Gendiagnostik bei familiären Brustkrebs.
4. Qualitätsgesicherte Mamma-Diagnostik (QuaMaDi).

Hautscreening über den gesetzlichen Rahmen hinaus ab 18 Jahre

Versicherte der novitas bkk können ab dem vollendeten 15. Lebensjahr bis zum 34. Lebensjahr jährlich bei einer teilnehmenden vertragsärztlichen Praxis Hautscreening durchführen lassen.

weitere Leistungen im Bereich Krebsvorsorge / Früherkennung

Check-up: Die novitas bkk bietet Versicherten im Alter von 18 bis 34 Jahren einen einmaligen Check-up an.

sportmedizinische Untersuchungen

Bei aktiver Teilnahme am Bonusprogramm können bis zu 300 Euro als zweckgebundene Prämie pro Jahr für die sportmedizinische Untersuchungen genutzt werden.

Zuschuss zu Vorsorgekuren für chronisch kranke Kinder

Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss kalendertäglich 25 Euro.

Zuschuss zu ambulanten Vorsorgekuren

Bei Gewährung von ambulanten medizinischen Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten übernimmt die novitas bkk als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe pauschal 100 Euro.

Prävention Prävention

Gesundheitsreisen

Teilnehmende von zertifizierten Gesundheitsreisen zahlen zunächst den Gesamtbetrag und erhalten nach erfolgreichem Abschluss eine Teilnahmebescheinigung zur Abrechnung mit der novitas bkk. Der kalenderjährliche Zuschuss beträgt 220 Euro.

Zuschuss: 220€

eigene Präventionskurse vor Ort

Eigenes Angebot in den Bereichen Ernährung und Bewegung. Für eigene Kurse entfällt die Eigenbeteiligung für Versicherte.

Gesundheitskonto

Folgende Leistungen sind im Rahmen des Fürsorgebudget in Höhe von bis zu 50 Euro im Kalenderjahr abrufbar:
• Professionelle Zahnreinigung
• Homöopathische Arzneimittel
• Osteopathie
• Geburtsvorbereitung für werdende Väter
• Mehrleistungen für Schwangere
• alternative Heilmittel
• Knochendichtemessung ab dem 50. Lebensjahr

Präventionskurse von Fremdanbietern

Die novitas bkk fördert die Gesundheit und erstattet 80% der Kosten für Gesundheitskurse mit bis zu 300 Euro jährlich (maximal zwei Kurse pro versicherte Person und Kalenderjahr).

Gesundheitskonto Schwangerschaft

Im Rahmen des Fürsorgebudgets in Höhe von insgesamt 50 Euro profitieren Sie von folgenden Extraleistungen:
B-Streptokokken-Test, Antikörpersuchtest auf Ringelröteln und Windpocken, Zytomegalie-Test und nicht verschreibungspflichtige , apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Jod und Folsäure.

Naturheilverfahren Naturheilverfahren

Osteopathie

Das jährliche Fürsorgebudget in Höhe von 50 Euro kann als Zuschuss für Osteopathie im Rahmen des Gesundheitskontos genutzt werden. Bei aktiver Teilnahme am Bonusprogramm sind bis zu 300 Euro als zweckgebundene Prämie jährlich möglich. Voraussetzungen: ärztliche Verordnung und entsprechende Qualifikation des Fachpersonals.

Gesundheitskonto: wird übernommen
max Betrag: 50€
max Sitzungen: 1

Behandlungen mit Homöopathie

Versicherte können bei entsprechend qualifizierten Ärzten und Ärztinnen homöopathische Leistungen in Anspruch nehmen. Dafür genügt die Vorlage der Versichertenkarte ohne Zahlungen und bürokratischen Aufwand.

anthroposophische Therapien

Heileurythmie, medizinische Bäder und Teilkörpermassagen im Rahmen der anthroposophischen Medizin werden unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst.

weitere Naturheilverfahren

Folgende alternative Heilmittel können im Rahmen unseres Fürsorgebudgets bezuschusst werden:
Heileurythmie ( medizinische Bäder und Teilkörpermassagen im Rahmen der anthroposophischen Medizin), Teilkörpermassagen und Thermotherapien nach Ayurveda, Feldenkrais, Shiatsu, Tuina und Krankengymnastik nach Qigong im Rahmen der traditionellen chinesischen Medizin.

Bei aktiver Teilnahme am Bonusprogramm ist zusätzlich bis zu 300 Euro als zweckgebundene Prämie pro Jahr für z.B. Chelattherapie, Irisdiagnostik, Sehtest oder Akupunktur möglich.

Kostenübernahme rezeptfreie Medikamente (z.B.Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophische Medizin ) ab 18 Jahre

Ein Zuschuss für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie ist möglich (der Zuschuss für Osteopathie, professionelle Zahnreinigung, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, Geburtsvorbereitungskurse für werdende Väter und weitere Schwangerschaftsleistungen ist insgesamt im Kalenderjahr auf 50 Euro je versicherte Person begrenzt).

Gesundheitskonto: wird übernommen
max Betrag: 50€

Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)

Die novitas bkk übernimmt bundesweit Qi Gong und Tai Chi im Rahmen zertifizierter Präventionskurse. Außerdem kann das Fürsorgebudget in Höhe von 50 Euro als Zuschuss für alternative Heilmittel auch im Bereich der traditionellen chinesischen Medizin im Rahmen des Gesundheitskontos genutzt werden.

Zahnvorsorge Zahnvorsorge

professionelle Zahnreinigung

Die novitas bkk übernimmt einmal pro Jahr eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung bei Partnerzahnärzten. Alternativ ist ein Zuschuss von bis zu 350 Euro beim Zahnarzt Ihrer Wahl möglich. Dabei kann das jährliche Fürsorgebudget in Höhe von 50 Euro im Rahmen des Gesundheitskontos genutzt werden. Bei aktiver Teilnahme am Bonusprogramm können bis zu 300 Euro als zweckgebundene Prämie pro Jahr genutzt.

weitere Info: Zusätzlich ist ein Zuschuss von 50 EUR beim Zahnarzt der Wahl über den Flexcheck möglich.
Vertragszahnarzt: wird übernommen
max Prozentsatz: 100%
Anzahl: 1

höherwertiger Zahnersatz (über Regelversorgung)

Kooperation mit dent-net: Vergünstigter Zahnersatz bis hin zum Zahnersatz zum Nulltarif im Rahmen der Regelversorgung möglich.

Kooperation mit dem Auktionsportal „2te-Zahnarztmeinung.de“: Durch die kostenlose Nutzung des Auktionsportals können bei Zahnersatz durchschnittliche Einsparungen des Eigenanteils von 56 % erreicht werden.

weitere Zusatzleistungen für Zahngesundheit

1. Einen Zuschuss von 100 Euro für Kinder bis zum 18. Lebensjahr gibt es auch bei erstmaliger kieferorthopädischer Versorgung mit Multiband zur Versiegelung der Glattflächen (Oberflächenversiegelung).
2. Erstattung der Vollnarkose bei der chirurgischen Entfernung von Zähnen in Höhe von bis zu 100 Euro.

Impfungen Impfungen

Reiseimpfungen (Privatreisen)

Die novitas bkk beteiligt sich an den Kosten für Reiseschutzimpfungen gegen Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Tollwut, Typhus und bei Meningokokken A, C, W135, Y, Japanische Enzephalitis. Der Erstattungsbetrag ist auf kalenderjährlich 200 Euro mit einem festen Impfbudget und bei aktiver Teilnahme am Bonusprogramm bis zu 300 Euro als zweckgebundene Prämie pro Jahr begrenzt.

max Betrag: 200€
FSME: wird übernommen
Cholera: wird übernommen

Grippeschutzimpfung für alle Versicherten

Über den gesetzlichen Rahmen hinaus bietet die novitas bkk ein jährliches Impfbudget von 200 Euro, welches auch für die Grippeschutzimpfung ohne Altersbeschränkung genutzt werden kann.

Sehhilfen Sehhilfen

Zuschuss für Sehhilfen (Brille, Kontaktlinsen, Optoelektronik)

Bei aktiver Teilnahme am Bonusprogramm kann bis zu 300 Euro als zweckgebundene Prämie pro Jahr für Brillengläser und Kontaktlinsen genutzt werden.

Zuschuss für Brillen / Kontaktlinsen für Versicherte unter 18 Jahren

Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Sehhilfeverordnung zu Lasten der novitas bkk nicht vorliegen, kann bei aktiver Teilnahme am Bonusprogramm bis zu 300 Euro als zweckgebundene Prämie pro Jahr für Brillengläser und Kontaktlinsen genutzt werden.

Schwangerschaft Schwangerschaft

höherer Zuschuss bei künstlicher Befruchtung

Zusätzlich über den gesetzlichen Anspruch hinaus erhalten Versicherte - im Zuge der Zusatzleistungen - weitere Zuschüsse von bis zu 400 Euro bei erfolgten Behandlungsversuchen (bis zu drei Versuche) pro Ehepaar.

Hebammen-Rufbereitschaft

Bis zu 450 Euro als Zuschuss möglich: Unterstützung für die Hebammen-Rufbereitschaft in Höhe von 150 Euro und zusätzlich bei aktiver Teilnahme am Bonusprogramm eine Erhöhung um 300 Euro als zweckgebundene Prämie pro Jahr möglich. Außerdem wird die "Keleya"- die digitale Hebammenberatung zur Unterstützung und Versorgung von Schwangeren, werdenden und jungen Eltern. Täglich von 7 bis 22 Uhr ohne regionale Begrenzung per Telefon, Live- oder Videochat angeboten.

Geburtsvorbereitungskurse für den Partner

Das jährliche Fürsorgebudget in Höhe von 50 Euro kann als Zuschuss für einen Geburtsvorbereitungskurs für werdende Väter genutzt werden.

weitere zusätzliche Leistungen in der Schwangerschaft

1. Test auf Schwangerschaftsdiabetes
2. eigene Online-Geburtsvorbereitungskurse
3. Babycare, umfassendes Vorsorgeprogramm für Schwangere
4. Hallo Baby, Vorsorgeprogramm zur Vermeidung von Frühgeburten

Kostenübernahme rezeptfreie Arzneimittel für Schwangere

Das jährliche Fürsorgebudget in Höhe von 50 Euro kann als Zuschuss für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) und auch mit den Wirkstoffen Jod und Folsäure im Rahmen des Gesundheitskontos genutzt werden.

Kinder Kinder

Baby-Bonus

Über das Bonusprogrammes der novitas BKK können Babys 150 Euro als Babybonus im ersten Lebensjahr erhalten (für empfohlene Impfungen und die Untersuchungen U1-U6).

max Bonus: 250€

zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder

U10, U11, J1, J2

U11: wird übernommen
U10: wird übernommen
J2: wird übernommen

weitere Leistungen für Kinder

1. Gesundheitskurse für Kinder werden mit bis zu 300 Euro gefördert.
2. Bei aktiver Teilnahme am Bonusprogramm bis zu 300 Euro als zweckgebundene Prämie pro Jahr für für bestimmte Eltern-Kind-Kurse wie PEKIP oder Baby-Schwimmen.
3. Die novitas bkk erstattet bis zu 200 Euro jährlich für Reiseimpfungen, Impfungen gegen Meningokokken B und die HPV-Impfung für Mädchen und Jungen über das feste Impfbudget von 200 Euro pro Jahr .

weitere Leistungen für Babys

1. Versicherte können bei entsprechender qualifizierter ärztlicher Beratung homöopathische Leistungen in Anspruch nehmen. Dafür genügt die Vorlage der Versichertenkarte ohne Zahlungen und bürokratischen Aufwand.
2. Die novitas bkk erstattet bis zu 200 Euro jährlich für Impfungen wie z.B. gegen Meningokokken B bei Kindern vom 2. Lebensmonat bis zum 5. Lebensjahr über das feste Impfbudget von 200 Euro pro Jahr.
3. Keleya- digitale Hebammenberatung Unterstützung und Versorgung von Versorgung von Schwangeren, werdenden und jungen Eltern. Täglich von 7 bis 22 Uhr per Telefon, Live- oder Videochat ohne regionale Begrenzung.

Neurodermitis-Overalls

Neurodermitis-Overalls werden bezahlt.

Osteopathie für Kinder

Bis zu 50 Euro pro Jahr:
Das jährliche Fürsorgebudget in Höhe von 50 Euro kann als Zuschuss für Ostheopathie im Rahmen des Gesundheitskontos genutzt werden.
Die Leistung muss ärztlich verordnet sein und der Osteopath oder die Osteopathin muss vorgegebene Voraussetzungen erfüllen.

Allergie Bettwäsche

Die Kosten für Allergiebettwäsche werden übernommen.

Krankenpflege / Haushaltshilfe Krankenpflege / Haushaltshilfe

erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (mit Kind im Haushalt)

Haushaltshilfe wird als Ergänzung zur gesetzlichen Regelungen auch dann gewährt, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat.

Spezielle Leistungen Spezielle Leistungen

Online-Fitness-Kurse

Die novitas bkk fördert die Gesundheit ihrer Versicherten und erstattet die Kosten für zertifizierte Online-Fitnesskurse mit bis zu 300 Euro pro Jahr. Pro versicherte Person werden maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr bezuschusst, sofern diese von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert sind.

Modellversuche

Die novitas bkk beteiligt sich bundesweit an verschiedenen Modellvorhaben und Innovationsfondsprojekten.

Hospizleistungen

Bei der Betreuung einer Patientin oder eines Patienten in einem Hospiz (Pflegeeinrichtung für Schwerkranke und sterbende Menschen) zahlt die novitas bkk einen Zuschuss, wenn eine ambulante Versorgung im Haushalt oder der Familie nicht erbracht werden kann.

DMP, Hausarztmodell DMP, Hausarztmodell

Hausarztprogramm

Ein Hausarztmodell wird angeboten.

DMP Programme

Über den Wahltarif DMP bietet die novitas bkk das besondere Behandlungsprogramm BKK MedPlus an. Das ist die Möglichkeit, sich bei chronischen Erkrankungen von der novitas bkk umfassend betreuen und beraten zu lassen. Unterstützt werden von der BKK nachfolgende Krankheiten: Diabetes Mellitus Typ I und II, Brustkrebs, Erkrankung der Herzkranzgefäße (KHK), Asthma, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) und Osteoporose.

Service Service

Zusätzlicher Service für Studenten

1. Eigene Geschäftsstellen an Hochschulstandorten
2. Eigener Internetauftritt für Studierende: https://www.novitas-bkk.de/studenten/
3. kostenfreie Beglaubigung von Zeugnissen
4. Immatrikulationsservice zur Anforderung der Versichertenbescheinigung

Ärztehotline

Eine Hotline für ärztliche Beratung wird rund um die Uhr gebührenfrei an 365 Tagen im Jahr angeboten. Telefonnummer: 0800 1237654

Nummer: 0800 1237654

spezielle Hotline

Pflegefachberatung: 0800 072 82 92,
Fragen zum Krankengeld: 0800 051 6171,
Arbeitgeberservice: 0800 055 6446,
DMP-Hotline: 0800 6649 311,
Service-Hotline bei Fragen zu Regressen und Behandlungsfehlern: 0800 051 6171,
Service-Hotline für freiwillige Versicherte und Personen mit Rentenbezug: 0800 656 6100,
Servicehotline für die Familienversicherung und für Studierende: 0800 061 7181

Arbeitgeberhotline: 0800 055 6446
Pflegehotline: 0800 072 82 92

Betriebliche Gesundheitsförderung

Um erfolgreich am Markt agieren zu können, benötigen Unternehmen gesunde und engagierte Mitarbeitende. Die Förderung der Gesundheit der Mitarbeitenden sollte somit ein primäres Ziel eines jeden Unternehmens sein. Die novitas bkk ist dabei ein kompetenter Partner, denn ihre Expertinnen und Experten machen die Mitarbeitenden gesünder.
Neben der Unterstützung bei der Durchführung von Analysen, um Belastungsschwerpunkte im Unternehmen zu erkennen, bieten wir auch ein umfangreiches Maßnahmenpaket an. Vom einfachen Gesundheitstag über gezielte Vorsorgekurse bis hin zu langfristigen und maßgeschneiderten Gesundheitskonzepten - die novitas bkk findet das optimale Angebot.

Außerdem bietet die novitas bkk die Phileo-App an. Mit „Mein Phileo“ wurde für Unternehmen eine digitale Plattform geschaffen, die es ermöglicht, im Betrieb Präventionskampagnen anzustoßen und Veranstaltungen oder Webinare durchzuführen, um noch mehr Beschäftigte zu erreichen. Das Angebot reicht von Stressprävention, Kursen zu gesunder Ernährung am Arbeitsplatz über Yoga-Kurse bis zur Organisation von Laufgruppen oder Challenges.

Zusatzversicherungen Zusatzversicherungen

Zusatzversicherungen

Der Münchener Verein bietet als Kooperationspartner der novitas bkk leistungsstarke Versicherungsangebote mit rabattierten Beiträgen als Ergänzung zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.

Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit hat auch für die novitas bkk eine große Bedeutung. Wir legen Wert auf eine gute Erreichbarkeit unserer Geschäftsstellen mit dem öffentlichen Nahverkehr und haben unsere herkömmlichen Dienstfahrzeuge, da wo es Sinn macht, gegen Dienstfahrräder und Elektro-Fahrzeuge getauscht.

Unsere Printprodukte wie Broschüren, Newsletter, das Mitgliedermagazin usw. sind digital verfügbar. In unserer Online-Geschäftsstelle können Leistungsanträge bequem von zu Hause gestellt werden, ohne dass die Umwelt belastet wird. Über unsere kostenlose telefonische medizinische Beratung stehen unsere Kunden an 365 Tagen rund um die Uhr Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie medizinisches Fachpersonal mit gutem Rat zur Seite.

Ein Teil unserer Mitarbeitenden erledigen ihre Arbeit im Homeoffice, um auch Umweltressourcen zu sparen. Das papierlose Büro ist bei uns Standard.

Zu unsere zusätzlichen Satzungsleistungen gehören auch diverse alternative Naturheilverfahren.

Das Thema Nachhaltigkeit ist Bestandteil der Unternehmensstrategie 2023 bis 2027.

Krankenkassen in Deutschland

Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden. 

Inhaltsverzeichnis
  • 1 Vorsorge
  • 2 Prävention
  • 3 Naturheilverfahren
  • 4 Zahnvorsorge
  • 5 Impfungen
  • 6 Sehhilfen
  • 7 Schwangerschaft
  • 8 Kinder
  • 9 Krankenpflege / Haushaltshilfe
  • 10 Spezielle Leistungen
  • 11 DMP, Hausarztmodell
  • 12 Service
  • 13 Zusatzversicherungen
  • 14 Nachhaltigkeit
  • 15 Krankenversicherung in Deutschland
  • 16 Aufgaben der Krankenversicherung
  • 17 Gesetzliche und private Krankenkassen
  • 18 Kassenarten
  • 19 Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
  • 20 Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
  • 21 Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Krankenversicherung in Deutschland

In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.

Aufgaben der Krankenversicherung

Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten. 

Gesetzliche und private Krankenkassen

GKV uind PKV GKV uind PKV
Neun von zehn Menschen in Deutschland sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, deren Hauptmerkmal das Solidarprinzip ist. Dieses besagt, dass gesunde Versicherte für Kranke, Jüngere für Ältere, Alleinstehende für Familien und einkommensstarke für einkommensschwache Versicherte anteilig höhere Beiträge bezahlen. Durch das Solidarprinzip unterscheidet sich die GKV grundlegend von der PKV, in der das Äquivalenzprinzip gilt. Während sich die Höhe der Beiträge in der GKV nach dem jeweiligen Einkommen richten, richten sich die Beiträge in der PKV nach dem zu versichernden individuellen Risiko. 

Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.     

Kassenarten

Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).

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Die Abkürzung AOK steht für Allgemeine Ortskrankenkasse. In Deutschland gibt es 11 AOKs, welche 27 Millionen Versicherte betreuen (Stand 06/26). Dies entspricht einem Marktanteil von circa 37%. Damit sind die AOKs die zweitgrößte Kassenart.
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Die Abkürzung BKK steht für Betriebskrankenkassen. Die Betriebskrankenkassen unterscheiden sich in geöffnete und geschlossene Krankenkassen. Ca. 30 % der BKKen sind geschlossen und somit für die Allgemeinheit nicht zugänglich. Mit einem Marktanteil von 12,5% sind die BKKs die drittgrößte Kassenart.
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Die IKKen lassen sich auf Gesellenbruderschaften und Zünfte zurückführen. Sie haben mit über 5,2 Millionen Versicherten einen Marktanteil von 7 %. Sie sind die viertgrößte Kassenart. Momentan gibt es 6 IKKs, welche aber nicht alle bundesweit geöffnet sind.
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Zu den Ersatzkrankenkassen gehören die Techniker Krankenkasse, die BARMER, die HEK, die hkk, die KKH sowie die DAK. Diese sechs Krankenkassen haben zusammen circa 29 Millionen Versicherte und somit einen Marktanteil von etwa 37 % (Stand 06/26). Damit bilden die Ersatzkrankenkassen die größte Krankenkassenart.
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Bei der Knappschaft handelt es sich um eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse. Mittlerweile kann sie auf eine über 750 jährige Geschichte zurückblicken. Ihren Ursprung fand die Knappschaft bei den Bergleuten, welche sich aufgrund der besonderen Gefahren im Bergbau gegenseitig sozial absichern wollten. Damit ist die Knappschaft ist die älteste Sozialversicherung der Welt. Momentan zählt die Knappschaft 1,1 Millionen Versicherte (Stand 06/26).
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Die Abkürzung LKK steht für Landwirtschaftliche Krankenkasse. In ihr sind Landwirtschaftliche Unternehmer und ihre Familienangehörigen grundsätzlich pflichtversichert, ein Wahlrecht wie bei den anderen Kassenarten besteht nicht. Ende 2025 zählte der LKK ca 505.000 Versicherte.

Aufsichtsbehörde der Krankenkassen

Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig. 

Aufsichtsbehörde

Anschrift

Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) 

Bundesamt für Soziale Sicherung
Referat II
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel: 0228 / 619-0
Fax: 0228 / 619-1870
Mail: poststelle@bas.bund.de
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/                                               

Gesundheits- und Sozialministerien
der Länder

Liste der Ministerien

Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung

Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.

Bild Quelle: GKV-Spitzenverband

Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen.  >> zum Krankenkassen-Forum.

Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.

Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?

Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.

GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:

  • Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
  • Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
  • Landwirte
  • Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
  • Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
  • Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen 

Welche Krankenkassen gibt es?

Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen. 

Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck. 

In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.

Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK,  LKK und die Knappschaft.


Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?

Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.


Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?

Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:

Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages 

Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden. 

Sparen durch Wahltarife 

Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.

Sparen durch Bonusprogramme

Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen.  Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.


Wieviele Krankenkassen gibt es?

Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen  in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..


Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag. 
 

Beispiele

Rechenbeispiel Pflichtversicherte

Brutto-Monatseinkommen: 3800 €  | Zusatzbeitrag: 2,9 % 
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 €  x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro

Rechenbeispiel Selbstständige

Brutto - Monatsüberschuss: 5000 €  | Zusatzbeitrag: 3,3 %   
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 €  x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro

Leistungen
  • Gesetzliche Leistungen der Krankenkassen
  • Satzungsleistungen der Krankenkassen
  • Ausgeschlossene Leistungen
  • Familienversicherung
  • Bonusprogramme
  • Wahltarife
  • Vorsorgeuntersuchungen
Personengruppen
  • Arbeitnehmer
  • Selbstständige
  • Studenten
  • Azubis
  • Rentner
  • Künstler & Publizisten
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