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Die Krankenkasse "AOK PLUS" über sich

Mit der AOK PLUS gesund versichert. Ihre Gesundheit im Blick, mit individueller Vorsorge und Zusatzangeboten. Optimal versorgt, mit starken Leistungen und Programmen in Behandlung, Therapie und Pflege. Immer an Ihrer Seite, über die „Meine AOK“-App, in über 130 Filialen vor Ort und dem kostenfreien Service-Telefon, rund um die Uhr. Rund 3,5 Mio Versicherte schenken Ihr Vertrauen der AOK PLUS. Damit zählt die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen zu den größten Krankenkassen in Deutschland. 



 

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Informationen
Adresse
(Zentrale)
AOK PLUS
Sternplatz 7
01067 Dresden
Geöffnet in:
Sachsen
Thüringen
Mitglieder:
2.743.268 (01.07.2026)
Versicherte:
3472840 (01.07.2026)
Geschäftsstellen:
130
Vorstand:
Dr. Stefan Knupfer (stellvertretende Vorsitzende - Ilona Wojnowski)
Betriebsnummer:
OST S 05174740
WEST T 01000159
Kassentyp:
AOK
Satzungen:
satzung-aok-plus-2025.pdf
Geschäftsbericht:
geschaeftsberichte-aok-plus-2024.pdf
Tansparenzbericht:
transparenzbericht-aok-plus-2024.pdf
Stellenanzeigen:
AOK PLUS Stellenangebote
Testnoten
1,0 Großer Krankenkassentest
1,0 Azubi Krankenkassentest
1,0 Für Familien
1,0 Leistungen im Test
1,0 Großer Krankenkassentest
1,0 Für Schwangere & junge Eltern
1,1 Selbständige Krankenkassentest
1,0 Studenten Krankenkassentest

Besondere Leistungen (Highlights)

AOK PLUS Bonusprogramm per "Meine AOK“-App

Das AOK PLUS Bonusprogramm ist per "Meine AOK"-App (ab Geburt) oder herkömmlich in Papierform verwaltbar. Sportlich- und Vorsorgeaktive Versicherte erhalten Prämien von bis zu 240 Euro ausgezahlt. Diese sind jährlich wiederholbar. Durch die Umwandlung der Barprämie in PLUS-Leistungen kann der Betrag auf bis zu 480 Euro verdoppelt werden – beispielsweise für Kostenerstattungen bei Sehhilfen, Heilpraktikerleistungen, Fitnessstudiobeiträge oder Mitgliedsbeiträge für Sportvereine.

Allein mit sportlichen Aktivitäten, wie z. B. radeln, wandern, schwimmen, welche einfach über den Fitnesstracker/Schrittzähler in der „Meine AOK“-App erfasst werden, können jährlich 90 Euro oder 180 Euro für PLUS-Leistungen erreicht werden.

Führt man zusätzlich Challenges (Gesundheitsziele) innerhalb der AOK NAVIDA App durch, sind jährlich nochmal bis zu 60 Euro Barprämie / 120 Euro für PLUS-Leistungen möglich. Innerhalb des Gesundheitsziel “Fit in Deiner Umgebung”, verschenken wir sogar einen kostenfreien dreimonatigen Premium-Zugang für komoot.

Und das Beste, alle gesammelten Bonuspunkte/Geldbeträge können in die Folgejahre übertragen werden.

In bestimmten zeitlichen Abständen ist sogar eine Barprämie von 300 Euro / 600 Euro als PLUS-Leistungen möglich.

Besondere ambulante Versorgung

Im Rahmen von Versorgungsverträgen (z. B. für Herz-Kreislauf Erkrankungen, Schmerztherapie, Psyche, Diabetes, Arthroskopie) erfolgt eine Optimierung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Leistungserbringern wie ambulant tätigen Ärzten, Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen anhand von festen Kooperationsregeln und Qualitätsstandards. Die Teilnahme für die Versicherten ist freiwillig, kostenfrei und jederzeit kündbar.

Zusätzlich gibt es bei der AOK PLUS auch Hausarztverträge. In denen ist neben einer qualitativ hochwertige Versorgung geregelt, dass zunächst der Hausarzt seine Patienten untersucht, berät und dann bei Bedarf an Fachärzte, Therapeuten oder ins Krankenhaus überweist. Auf diese Weise laufen alle Informationen immer zu ihm zurück und der Hausarzt wird ein echter Lotse im Gesundheitswesen.

Check-up PLUS

Die AOK PLUS bietet eine zusätzliche Diabetes-Vorsorge. Im Rahmen des gesetzlichen Check-up zur Früherkennung von u.a. Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen wird zusätzlich ein mögliches Diabetes-Risiko bzw. ein bisher unentdeckter Diabetes mellitus ermittelt. Der Vorsorgecheckup erfolgt für Versicherte zw. 18 und 35 Jahren einmalig und  ab dem 35. Lebensjahr aller drei Jahre.

 

 

Haut-Check

Die AOK PLUS bietet erweiterte Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchungen für Versicherte von 14 bis 34 Jahren (ab 35 J. Regelleistung):

  • Hautcheck aller 2 Jahre inkl. erforderlicher Auflichtmikroskopie


 

Mehr Geld für professionelle Zahnreinigung

Eine professionelle Zahnreinigung wird von den Zahnärzten empfohlen und von der AOK PLUS mit 40 EUR pro Jahr für Versicherte ab 18 Jahren unterstützt.

Während einer genehmigten Kieferorthopädischen-Behandlung mit Multiband/ Multibrackets übernimmt die AOK PLUS sogar 2x jährlich die Kosten für eine erweiterte Prophylaxe bei einem Kieferorthopäden oder kieferorthopädisch tätigen Zahnarzt (Zahnreinigung inklusive Entfernen/Einsetzen der Bögen) in Höhe von bis zu 100 Euro (50 Euro pro Kalenderhalbjahr).

Zusätzlich können weitere Kosten für professionelle Zahnreinigungen über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.

Onlineportal „Meine AOK“ einfach per App und Web nutzen

Onlineportal „Meine AOK“ (per App und im Web nutzbar) - Ihr persönlicher Zugang zur AOK PLUS - rund um die Uhr, sicher & datenschutzkonform, Zugriff von überall.

Ihre Vorteile:

Zugriff und Verwaltung von persönlichen Daten: Ändern Sie ganz bequem Ihre persönlichen Daten nach einer Hochzeit, einem Umzug oder Ähnlichem. 

Digitales Postfach: Briefe und Unterlagen erhalten Sie nachhaltig (papierlos) von Ihrer AOK schnell und sicher in Ihr persönliches Postfach. 

Anträge & Bescheinigungen: Laden Sie Nachweise und Rechnungen für Anträge und Kostenerstattungen ganz einfach im Onlineportal „Meine AOK“ hoch.

Bearbeitungsstatus von Anträgen nachverfolgen: Im Bereich „Meine Vorgänge“ können Sie für viele Anträge den aktuellen Bearbeitungsstatus einsehen, wie zum Beispiel für Anträge auf Krankengeld, Kinderkrankengeld und Mutterschaftsgeld, vom Eingang über die Bearbeitung bis hin zur Entscheidung.

Mutterschaftsgeld beantragen: Senden Sie uns Ihre Unterlagen über „Meine AOK“ zu und genießen Sie mehr Zeit mit Ihrem Nachwuchs.

Studentenbescheinigung anfordern: Fordern Sie Ihren Versicherungsnachweis zur Vorlage bei der Hochschule einfach und schnell über „Meine AOK“ an.

Elektronische Gesundheitskarte anfordern: Karte verloren? Sie können sich über „Meine AOK“ ganz einfach eine neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) anfordern. Auch das Bild können Sie hier bequem aktualisieren.

Kinderkrankengeld: Stellen Sie ganz bequem einen Online-Antrag auf Kinderkrankengeld. Die erforderlichen Nachweise laden Sie im Onlineportal hoch. Zudem erhalten Sie einen Überblick darüber, wie viele Tage Kinderkrankengeld Sie bereits in Anspruch genommen haben.

Elektronische Patientenquittung einsehen: Sie haben jederzeit Einsicht in Ihre elektronische Patientenquittung (ePQ). So behalten Sie stets die Übersicht über alle Leistungen, die über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit der AOK abgerechnet wurden.

Krankmeldungen einsehen: Sehen Sie alle Krankmeldungen der letzten vier Jahre ein, die Ihr Arzt oder Ihre Ärztin an die AOK übermittelt hat. Neben der Hauptdiagnose als Grund für die Arbeitsunfähigkeit erscheinen auch der Name der ausstellenden Person und die Dauer der Krankmeldung.

Mitgliedsbescheinigung beantragen: Sollten Sie einmal eine Mitgliedsbescheinigung benötigen, können Sie diese ganz bequem über „Meine AOK“ anfordern.

Einmal registrieren, von überall auf „Meine AOK“ zugreifen: Haben Sie sich einmal für „Meine AOK“ registriert, können Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten sowohl in der App als auch im Web anmelden. So können Sie „Meine AOK“ jederzeit mobil und flexibel auf jedem kompatiblen Endgerät oder webbasiert am PC nutzen.

Osteopathie

Bis zu 180 Euro jährlich für Osteopahtie! Bei der AOK PLUS erhalten Sie 90 % der Kosten für max. 3 osteopathische Behandlungen im Jahr (max. 60 EUR pro Sitzung), wenn die osteopathische Behandlung von einem Arzt empfohlen wird (z. B. über ein Privatrezept) und wenn die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer erfolgt, der Mitglied eines Verbandes der Osteopathen ist oder eine Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in diesen Verbänden berechtigt.

Zusätzlich können weitere Kosten für die Osteopathie über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.

SchwangerschaftPLUS Paket - 500 Euro für zusätzliche Leistungen

Mit dem SchwangerschaftPLUS Paket stehen Ihnen und Ihrer jungen Familie 500 Euro für zusätzliche Leistungen zur Verfügung.

Das SchwangerschaftPLUS Paket erweitert bereits bestehende Einzelleistungen um neue Angebote. Sie können sich aus insgesamt sieben Leistungen ein individuelles Vorsorgepaket zusammenstellen.

Egal ob Sie zusätzliche Blut- und Ultraschalluntersuchungen benötigen, eine Hebammenrufbereitschaft vor und nach der Entbindung wünschen oder Spezialleistungen zur Minimierung von Frühgeburten in Anspruch nehmen.

Sie entscheiden ganz flexibel, welche Leistungen für Sie und Ihr Kind wichtig sind. Die Leistungen können Sie je nach Bedarf frei auswählen und kombinieren - bis maximal 500 Euro.

Alle Leistungen auf einen Blick:

  • Schwangerschaftsvorsorge: zusätzliche Blut- & Ultraschalluntersuchungen.

  • Geburtsvorbereitungskurs für Begleitperson: Erstattung der Kursgebühren auch für nicht AOK PLUS versicherte Begleitperson

  • Medikamente: nichtverschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Jodid, Eisen, Magnesium und Folsäure während der Schwangerschaft. Zusätzlich Jodid als Monopräparat von der Geburt bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes.

  • Hebammenrufbereitschaft bis max. 250 Euro: Zuschuss zur Intensivunterstützung vor/nach der Entbindung.

  • Zahnfüllungen in der Schwangerschaft: Mehrkosten für alternative Zahnfüllungen in der Schwangerschaft (z.B. Keramik).

  • Online-Geburtsvorbereitungskurs: Erstattung von nicht-persönlichen Kursen (z.B. von zu Hause aus) für werdende Mütter.

  • Hilfsmittel zur Vermeidung von Frühgeburten: Erstattung von Kosten (z.B.: Teststreifen) zur Minimierung des Risikos der Frühgeburt.

  • Willkommensgeschenk nach der Geburt (exklusiv)

Vorsorgeuntersuchung U10, U11 und J2 für Kinder und Jugendliche

Die AOK PLUS übernimmt die Vorsorgeuntersuchung J2 für Jugendliche von 16 bis 17 Jahren.Schwerpunkte der Vorsorgeuntersuchung J2 sind das frühzeitige Erkennen und Behandeln von Haltungsstörungen, Kropfbildung, Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen sowie die Diabetes-Vorsorge.

Die Untersuchung ist kostenfrei, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte beim Arzt genügt. Auch die Untersuchungen U10 und 11 können Versicherte bequem per Chipkarte nutzen.

Wahl- und Zusatztarife; Zusatzversicherung

In dem vielfältigen Angeboten der AOK PLUS ist für jeden etwas Passendes dabei. Ob alternative Heilmittel, Reiseschutz, Pflege oder Zahnersatz – bei den Zusatzversicherungsangeboten unseres Kooperationspartner MünchenerVerein findet jeder den richtigen Versicherungsschutz. Und das ohne Wartezeit und Gesundheitsprüfung. Außerdem können sich Selbstständige mittels des Krankengeld-Wahltarifes der AOK PLUS zusätzlich absichern.
 
Sie leben gesund und nehmen kaum ärtzliche Hilfe in Anspruch? Dann melden Sie sich für den Wahltarif AOK PLUS aktiv an und bekommen jährlich eine Prämie ausgezahlt.

Zusätzliche Arzneimittel für Kinder bis 18. Lj.

Die AOK PLUS übernimmt die Kosten für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, über das 12. LJ hinaus bis zum vollendeten 18. LJ. Hierin sind schulmedizinische Medikamente ebenso enthalten, wie homöopathische Arzneimittel, anthroposophische Arzneimittel und Phytotherapie.

Zusätzlich können weitere Kosten für rezeptfreie Medikamente (z.B. Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophische Medizin ) über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.

Künstliche Befruchtung

Für eine künstliche Befruchtung übernimmt die AOK PLUS zusätzlich die Kosten zu den mit dem Behandlungsplan genehmigten Leistungen in Höhe von 25%. Damit trägt die AOK PLUS mit dem gesetzlichen Anteil 75% der Kosten. Die noch verbleibenden Kosten können durch entsprechende Beantragung der Versicherten über die Förderung durch Bund und Land weitestgehend gedeckt werden.
Sofern die medizinische Indikation und Notwendigkeit besteht und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, übernehmen wir im Rahmen der Satzung über den Basiszuschuss hinaus auch folgende weitere exklusive Ergänzungsleistungen:

• bis zu 300 Euro für die im Zusammenhang mit der künstlichen Befruchtung medizinisch erfordlichen TESE (testikuläre Spermienextraktion) sowie bis zu 200 Euro für Assisted Hatching (Schlüpfhilfe Embryo)

AOK NAVIDA App - Ihre persönliche Gesundheitsassistentin inkl. 90 Tage Premium-Zugang für komoot

Gesund bleiben und gesund werden mit „AOK NAVIDA“ - das kann die App:

  • Videosprechstunde inkl. Facharztterminvermittlung auch aus dem Ausland: Buchen und verwalten Sie online einen Arzttermin (bei Hautärzten mit Fotouploudmöglichkeit). 
  • Medizinisches Beratungstelefon: Medizinische Experten beantworten Ihre Fragen zu Diagnosen, Laborwerten oder zu anderen gesundheitlichen Themen. 
  • Vorsorgekompass: Erstellen Sie in wenigen Schritten Ihren individuellen Vorsorgeplan. So haben Sie zukünftig im Blick, welche Untersuchungen anstehen und wann. 
  • Motivationscoach für selbstgesteckte Gesundheitsziele: NAVIDA ermittelt Ihr persönliches Leistungsniveau und schlägt Ihnen passende Challenges vor. In Verbindung mit Ihrer Fitness-App behalten Sie immer Ihren Fortschritt im Blick. Zusätzlich sichern Sie sich Punkte im Bonusprogramm. Pro Kalenderjahr können Sie sich bis zu vier Gesundheitsziele á 15 € bonifizieren lassen. Beim absolvieren aller Challenger sind das ganze 60 Euro im Jahr Geldprämie, die man sogar auf 120 Euro verdoppeln kann, wenn man das Geld für eine PLUS-Leistung, wie z. B. den Beitrag fürs Fitnessstudio nutzt. Und ganz nebenbei stärken Sie langfristig Ihre Gesundheit. 
  • exklusiver Gutschein für 90 Tage Premium-Zugang für komoot (innerhalb des Gesundheitsziel “Fit in Deiner Umgebung”)
  • Magazin-Artikel & Eventkalender: hilfreiche Informationen und Ideen für einen gesunden Alltag inkl. Eventkalender mit interessanten kostenfreien Gesundheitsangeboten und Pflegekursen.

Krankenkassen in Deutschland

Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden. 

Inhaltsverzeichnis
  • 1 Die Krankenkasse "AOK PLUS" über sich
  • 2 Besondere Leistungen (Highlights)
  • 3 Krankenversicherung in Deutschland
  • 4 Aufgaben der Krankenversicherung
  • 5 Gesetzliche und private Krankenkassen
  • 6 Kassenarten
  • 7 Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
  • 8 Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
  • 9 Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Krankenversicherung in Deutschland

In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.

Aufgaben der Krankenversicherung

Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten. 

Gesetzliche und private Krankenkassen

GKV uind PKV GKV uind PKV
Neun von zehn Menschen in Deutschland sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, deren Hauptmerkmal das Solidarprinzip ist. Dieses besagt, dass gesunde Versicherte für Kranke, Jüngere für Ältere, Alleinstehende für Familien und einkommensstarke für einkommensschwache Versicherte anteilig höhere Beiträge bezahlen. Durch das Solidarprinzip unterscheidet sich die GKV grundlegend von der PKV, in der das Äquivalenzprinzip gilt. Während sich die Höhe der Beiträge in der GKV nach dem jeweiligen Einkommen richten, richten sich die Beiträge in der PKV nach dem zu versichernden individuellen Risiko. 

Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.     

Kassenarten

Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).

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Die Abkürzung AOK steht für Allgemeine Ortskrankenkasse. In Deutschland gibt es 11 AOKs, welche 27 Millionen Versicherte betreuen (Stand 06/26). Dies entspricht einem Marktanteil von circa 37%. Damit sind die AOKs die zweitgrößte Kassenart.
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Die Abkürzung BKK steht für Betriebskrankenkassen. Die Betriebskrankenkassen unterscheiden sich in geöffnete und geschlossene Krankenkassen. Ca. 30 % der BKKen sind geschlossen und somit für die Allgemeinheit nicht zugänglich. Mit einem Marktanteil von 12,5% sind die BKKs die drittgrößte Kassenart.
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Die IKKen lassen sich auf Gesellenbruderschaften und Zünfte zurückführen. Sie haben mit über 5,2 Millionen Versicherten einen Marktanteil von 7 %. Sie sind die viertgrößte Kassenart. Momentan gibt es 6 IKKs, welche aber nicht alle bundesweit geöffnet sind.
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Zu den Ersatzkrankenkassen gehören die Techniker Krankenkasse, die BARMER, die HEK, die hkk, die KKH sowie die DAK. Diese sechs Krankenkassen haben zusammen circa 29 Millionen Versicherte und somit einen Marktanteil von etwa 37 % (Stand 06/26). Damit bilden die Ersatzkrankenkassen die größte Krankenkassenart.
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Bei der Knappschaft handelt es sich um eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse. Mittlerweile kann sie auf eine über 750 jährige Geschichte zurückblicken. Ihren Ursprung fand die Knappschaft bei den Bergleuten, welche sich aufgrund der besonderen Gefahren im Bergbau gegenseitig sozial absichern wollten. Damit ist die Knappschaft ist die älteste Sozialversicherung der Welt. Momentan zählt die Knappschaft 1,1 Millionen Versicherte (Stand 06/26).
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Die Abkürzung LKK steht für Landwirtschaftliche Krankenkasse. In ihr sind Landwirtschaftliche Unternehmer und ihre Familienangehörigen grundsätzlich pflichtversichert, ein Wahlrecht wie bei den anderen Kassenarten besteht nicht. Ende 2025 zählte der LKK ca 505.000 Versicherte.

Aufsichtsbehörde der Krankenkassen

Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig. 

Aufsichtsbehörde

Anschrift

Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) 

Bundesamt für Soziale Sicherung
Referat II
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel: 0228 / 619-0
Fax: 0228 / 619-1870
Mail: poststelle@bas.bund.de
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/                                               

Gesundheits- und Sozialministerien
der Länder

Liste der Ministerien

Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung

Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.

Bild Quelle: GKV-Spitzenverband

Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen.  >> zum Krankenkassen-Forum.

Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.

Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?

Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.

GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:

  • Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
  • Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
  • Landwirte
  • Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
  • Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
  • Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen 

Welche Krankenkassen gibt es?

Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen. 

Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck. 

In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.

Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK,  LKK und die Knappschaft.


Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?

Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.


Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?

Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:

Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages 

Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden. 

Sparen durch Wahltarife 

Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.

Sparen durch Bonusprogramme

Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen.  Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.


Wieviele Krankenkassen gibt es?

Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen  in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..


Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag. 
 

Beispiele

Rechenbeispiel Pflichtversicherte

Brutto-Monatseinkommen: 3800 €  | Zusatzbeitrag: 2,9 % 
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 €  x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro

Rechenbeispiel Selbstständige

Brutto - Monatsüberschuss: 5000 €  | Zusatzbeitrag: 3,3 %   
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 €  x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro

Leistungen
  • Gesetzliche Leistungen der Krankenkassen
  • Satzungsleistungen der Krankenkassen
  • Ausgeschlossene Leistungen
  • Familienversicherung
  • Bonusprogramme
  • Wahltarife
  • Vorsorgeuntersuchungen
Personengruppen
  • Arbeitnehmer
  • Selbstständige
  • Studenten
  • Azubis
  • Rentner
  • Künstler & Publizisten
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