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Zusatzbeitrag der AOK PLUS: 3,10%

Der Beitragssatz der AOK PLUS, die in Sachsen und Thüringen geöffnet ist, beträgt 2026 17,70% (14,60% + 3,10% Zusatzbeitrag).

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Beitragstabelle für Arbeitnehmer

Wie hoch ist Ihr Anteil am SV-Beitrag zur Krankenversicherung bei der AOK PLUS?

monatlicher Verdienst
(Brutto)
Arbeitnehmer-Anteil am
Krankenkassenbeitrag
2025
Arbeitnehmeranteil am
Krankenkassenbeitrag
2026
2000,00 € 177,00 € 177,00 €
2500,00 € 221,25 € 221,25 €
3000,00 € 265,50 € 265,50 €
3500,00 € 309,75 € 309,75 €
4000,00 € 354,00 € 354,00 €
5512,50 €
ab 2026 5812,50 €
487,86 € 514,41 €

Beitragstabelle für Auszubildende

Die Ausbildungsvergütung ist abhängig von der Branche, vom Ausbildungsjahr und der Kasse. Wie hoch sind die monatlichen Abzüge für die Krankenversicherung bei der AOK PLUS?

Beitragstabelle für Selbständige

Wie hoch ist Ihr Beitrag zur Krankenversicherung als freiwillig versichertes Mitglied der AOK PLUS?

AOK PLUS Beitragsrechner

Berufsgruppe

Entwicklung des Zusatzbeitrags der AOK PLUS

Entwicklung des Zusatzbeitrags der AOK PLUS

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Fragen zum Zusatzbeitrag

Wie hoch liegt der Zusatzbeitrag bei der AOK Plus im Jahr 2026?

Die AOK Plus hatte der Zusatzbeitrag zum 01.01.2026 nicht erhöht.erbeträgt weiterhin 3,10 Prozent.

Wie hoch ist der Beitragssatz bei der AOK Plus im Jahr 2026?

Der Beitragssatz der AOK Plus beträgt im Jahr 2026 17,70 Prozent. 50 Prozent davon trägt der Arbeitgeber und 50 prozent der Arbeitnehmer.

Wer zahlt den Zusatzbeitrag?

Den Zusatzbeitrag der AOK Plus zahlen Versicherte und Arbeitgeber je zur Hälfte. Selbstständige, Freiberufler und Hausfrauen / Hausmänner führen den vollen Zusatzbeitrag an die AOK Plus ab. 

Ist der Zusatzbeitrag der AOK Plus niedriger als der Durchschnittssatz?

Nein, der Durchschnittssatz beträgt im Jahr 2026  2,90 Prozent. Damit ist der Zusatzbeitrag der AOK Plus um 0,20 Prozent höher als der Durchschnitt.

Wie funktioniert ein Wechsel in die AOK Plus?

Seit 2021 genügt es, dafür eine Wahlerklärung auszufüllen und abzusenden (Mitgliedsantrag AOK Plus). Eine Kündigung ist beim Krankenkassenwechsel nicht mehr erforderlich.