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Zusatzbeitrag der AOK PLUS: 1,80%

Der Beitragssatz der AOK Plus, die in Sachsen und Thüringen geöffnet ist, beträgt im Jahr 2024 16,41% (14,60% + 1,80% Zusatzbeitrag).

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Beitragstabelle für Arbeitnehmer

Wie hoch ist Ihr Anteil am SV-Beitrag zur Krankenversicherung bei der AOK PLUS?

monatlicher Verdienst
(Brutto)
Arbeitnehmer-Anteil am
Krankenkassenbeitrag
2023
Arbeitnehmeranteil am
Krankenkassenbeitrag
2024
2000,00 € 161,00 € 164,00 €
2500,00 € 201,25 € 205,00 €
3000,00 € 241,50 € 246,00 €
3500,00 € 281,75 € 287,00 €
4000,00 € 322,00 € 328,00 €
4987,50 €
ab 2024 5175,00 €
401,49 € 424,35 €

Beitragstabelle für Auszubildende

Die Ausbildungsvergütung ist abhängig von der Branche, vom Ausbildungsjahr und der Kasse. Wie hoch sind die monatlichen Abzüge für die Krankenversicherung bei der AOK PLUS?

Beitragstabelle für Selbständige

Wie hoch ist Ihr Beitrag zur Krankenversicherung als freiwillig versichertes Mitglied der AOK PLUS?

AOK PLUS Beitragsrechner

Berufsgruppe

Entwicklung des Zusatzbeitrags der AOK PLUS

Entwicklung des Zusatzbeitrags der AOK PLUS

Vergleichen Sie den Zusatzbeitrag 2024 aller Krankenkassen oder berechnen Sie jetzt ihre individuelle Ersparnis im Beitragsrechner

Fragen zum Zusatzbeitrag

Wie hoch liegt der Zusatzbeitrag bei der AOK Plus im Jahr 2023?

Die AOK Plus hatte der Zusatzbeitrag zum 01.01.2023 auf 1,5 Prozent erhöht.

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag bei der AOK Plus im Jahr 2024?

Der Beschluss zum Zusatzbeitrag 2024 wird am 19. Dezember 2023 durch den Verwaltungsrat der AOK PLUS getroffen.

Wer zahlt den Zusatzbeitrag?

Den Zusatzbeitrag der AOK Plus zahlen Versicherte und Arbeitgeber je zur Hälfte. Selbstständige, Freiberufler und Hausfrauen / Hausmänner führen den vollen Zusatzbeitrag an die AOK Plus ab. 

Welche sind die günstigsten Krankenkassen mit dem geringsten Zusatzbeitrag?

Die AOK Plus gehört zu den günstigsten Krankenkassen in Sachsen und Thüringen. Vergleichen Sie die Höhe der Zusatzbeiträge aller Krankenkassen.

Wie funktioniert ein Wechsel in die AOK Plus?

Ab 2021 genügt es, dafür eine Wahlerklärung auszufüllen und abzusenden (Mitgliedsantrag AOK Plus). Eine Kündigung ist beim Krankenkassenwechsel nicht mehr erforderlich.