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BERGISCHE KRANKENKASSE

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Die Krankenkasse "BERGISCHE KRANKENKASSE" über sich

Bei der BERGISCHEN KRANKENKASSE arbeiten Menschen für Menschen und geben täglich alles für die Gesundheit. Aus diesem Grund profitieren alle Versicherten bei der BERGISCHEN KRANKENKASSE von über 1200 € Extras, die ganz ohne Punktesammeln jährlich in Anspruch genommen werden können. Wer darüber hinaus sportlich aktiv ist und Vorsorge betreibt, kann dafür Punkte sammeln und profitiert zusätzlich von bis zu 300 € Prämie im Jahr. Im Rahmen der kostenlosen Familienversicherung kommt übrigens auch jedes mitversicherte Familienmitglied in den Genuss aller Vorteile!

Unsere Extras im Überblick:

  • 75 € für professionelle Zahnreinigung (PZR)
  • 300 € für Sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung
  • 560 € für Sport- und Gesundheitskurse (zum Beispiel für Laufkurse, Yoga, Muskelaufbau, Ferienkurse für Kinder oder Gesundheitsreisen mit Wellnesscharakter)
  • 100 % Reiseschutzimpfungen
  • Bis zu 130 € Cashback aufs Konto oder Prämie bis zu 300 € z. B. für Fitnesstracker, Fitnesstudio & Co. über unseren FlexiBonus²
  • Über 550 € für Leistungen für Schwangere (z. B. Ersttrimesterscreening, Toxoplasmose-Screening, Hebammenrufbereitschaft oder weitere Hebammenberatung, nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel oder Arzneimittel der besonderen Therapierichtung, ph-Selbsttests etc.)
  • Zahnersatz zum Nulltarif

Mit der kasseneigenen Service-App erledigt sich Vieles im Handumdrehen. Bei der BERGISCHEN KRANKENKASSE können sämtliche Dokumente, wie beispielsweise Rechnungen und Bescheinigungen, ganz einfach abfotografiert und hochgeladen werden.

Doch manchmal ist ein persönliches Gespräch die bessere Alternative. Telefonisch erreichst du einen der qualifizierten Fachberater in durchschnittlich 9 Sekunden. Ewige Wartezeiten, unverbindliche Call-Center-Sprüche, Dudelmusik und nervige Computerstimme bevor es überhaupt richtig losgeht? Nicht bei der BERGISCHEN KRANKENKASSE!

Die BERGISCHE KRANKENKASSE ist zum 9. Mal in Folge vom TÜV Saarland ausgezeichnet (Veröffentlichung 11/2024). Neben dem Siegel „Service tested“ konnten wir zusätzlich die Auszeichnungen für „Kundenzufriedenheit“ und „Preis-Leistung“ erwerben. 5.000 Kunden haben uns in einer repräsentativen und anonymen Umfrage mit dem Urteil „Sehr gut“ bewertet. Besonders positiv beurteilt:

  • Freundlichkeit
  • Telefonische Erreichbarkeit
  • Fachkompetenz
  • Hilfsbereitschaft
  • Zuverlässigkeit
  • Serviceangebote

Und das ist noch nicht alles. Auch wurde die BERGISCHE KRANKENKASSE im Mai 2026 von FOCUS-MONEY im deutschlandweiten Krankenkassenvergleich erneut mehrfach mit Bestnoten ausgezeichnet und bleibt damit eine der besten Krankenkassen Deutschlands.

  • Top-Krankenkasse für Familien: exzellent
  • Top-Krankenkasse für Junge Leute: exzellent
  • Top-Krankenkasse für Sportler: Sehr gut
  • Top-Krankenkasse für Anspruchsvolle: exzellent
  • Top-Krankenkasse für Selbstständige: exzellent
  • Top-Krankenkasse für Smarte User: exzellent

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Ohne Kündigung bequem und sicher die Krankenkasse wechseln. Ihr Antrag genügt: als PDF zum Download oder Sie benutzen unser Onlineformular
Informationen
Adresse
(Zentrale)
BERGISCHE KRANKENKASSE
Heresbachstraße 29
42719 Solingen
Geöffnet in:
Hamburg
Hessen
Nordrhein-Westfalen
Mitglieder:
58740 (01.07.2026)
Versicherte:
76069 (01.07.2026)
Mitarbeiter:
189
(Stand 01.07.2026)
Geschäftsstellen:
8
Vorstand:
Sabine Stamm
Betriebsnummer:
OST 42039708
WEST 42039708
Kassentyp:
BKK
Satzungen:
satzung-bergische-krankenkasse-stand-01012026.pdf
Geschäftsbericht:
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:
BERGISCHE KRANKENKASSE Stellenangebote
Testnoten
1,3 Großer Krankenkassentest
1,5 Azubi Krankenkassentest
1,3 Für Familien
1,1 Leistungen im Test
1,5 Großer Krankenkassentest
1,2 Für Schwangere & junge Eltern
1,6 Selbständige Krankenkassentest
1,5 Studenten Krankenkassentest

Besondere Leistungen (Highlights)

Professionelle Zahnreinigung (PZR)

Die BERGISCHE KRANKENKASSE erstattet gegen Vorlage der Rechnung des Zahnarztes eine PZR im Jahr bis zu 75 €.

Dazu ergänzend bietet die BERGISCHE KRANKENKASSE über DentNet jährlich eine kostenfreie PZR an. DentNet ist ein bundesweites Netzwerk aus über 1000 Zahnarztpraxen und Dentalunternehmen, welches qualitätsgesicherte zahnmedizinische Leistungen anbietet.

Zusätzlich wird die Durchführung der PZR im FlexiBonus² Bonusprogramm bepunktet. Und nicht nur das! Auch kann eine PZR als Zweckprämie mit bis zu 300 € erstattet werden.

Weitere Zahnleistungen wie beispielsweise Zahnersatz zum Nulltarif, die kostenfreie Schwangerenprophylaxe oder eine Zahnkorrekturschiene zum Festpreis erhalten Sie über unseren Partner.

Prävention: Sport- und Gesundheitskurse

Ob Online, direkt vor der Haustür oder an anderen reizvollen Orten -  die BERGISCHE KRANKENKASSE zahlt pro Kalenderjahr bis zu 560 € für die Teilnahme an zwei zertifizierten Sport- und Gesundheitskursen aus den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung oder Suchtprävention.

Eigene Gesundheitskurse der BERGISCHEN KRANKENKASSE sind kostenfrei und gewähren sogar eine doppelte Belohnung! Die BERGISCHE zahlt bis zu zwei Präventionskurse im Jahr. Dazu kann mit den zertifizierten Kursen auch noch Prämienguthaben im Bonusprogramm Flexibonus² gesammelt werden. Weitere Informationen zu den Eigenkursen der BERGISCHEN KRANKENKASSE unter https://www.bergische-krankenkasse.de/eigenkurse.

Arbeitgeber erhalten auf Anfrage gesonderte Angebote im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung.

Die BERGISCHE KRANKENKASSE bietet eine Auswahl an naturheilkundlichen Gesundheitskursen wie Feldenkrais und Eutonie und bezuschusst diese mit 120 €.

FlexiBonus² Bonusprogramm (ab 16 Jahre)

FlexiBonus² - in 2 Schritten zur Belohnung

Werden Sie aktiv und belohnen Sie sich selbst mit bis zu 130 € Geldprämie oder 300 € Zweckprämie. Wählen Sie sich ganz nach Wunsch Ihr Highlight aus. Einfach und flexibel! Und so gehts:

1. Weisen Sie mindestens eine Maßnahme aus den Bereichen Vorsorge, Schutzimpfung oder Bewegung nach. Weitere Gesundheitsmaßnahmen erhöhen die Prämie.
2. Belohnung wählen: Geldprämie oder Zweckprämie

Als Zweckprämie erstatten wir eine Rechnung Ihrer Wahl bis zu 300 € pro Jahr aus den folgenden Bereichen:

Sportbudget:

  • Jahresbeitrag Fitnessstudio oder Sportverein
  • Gesundheitskurs außerhalb § 20 SGB V
  • digitales Sportangebot
  • Sport- und Fitnessausrüstung (bis zu 100 €)
  • Gerät zur Messung der Bewegungsintensität (z. B. Fitnesstracker, alle 2 Jahre)
  • Aus-/Fortbildung zum Übungsleiter/Trainer (C-, B-, A-Lizenzen)


Alternative Behandlung:

  • Osteopathie, Akupunktur oder Chiropraktik
  • Leistungen nach dem Hufeland-Verzeichnis und Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker


Sehhilfen: Brillen oder Kontaktlinsen (alle 3 Jahre)

Geburtsvorbereitungskurs: Kursgebühr einer Begleitperson

IGeL-Budget:

  • Hautkrebsscreening mit Auflichtmikroskopie
  • Glaukom-Vorsorge inklusive Augeninnendruck und Spiegelung Augenhintergrund
  • PSA-Wertmessung
  • Osteoporose-Screening (Knochendichtemessung)
  • Mammographievorsorge unter 50 Jahre
  • Ultraschalluntersuchung (Brust, Unterleib, Spirale)
  • Thin-Prep-Abstrich
  • FOBplus-Stuhltest bei Darmkrebsvorsorge
  • Check-Up (außerhalb gesetzl. Rhythmus)
  • Venen-Check
  • Impfungen

Versicherungsbudget: 

  • Private Zusatzversicherungen zur Kostenübernahme/-ergänzung von Sehhilfen, Naturheilverfahren oder Zahnersatz

Weitere Informationen zu unserem FlexiBonus² unter https://www.bergische-krankenkasse.de/leistungsstark/flexibonus2

App geht´s jetzt auch mit dem Bonusprogramm. Ab sofort können unsere Kunden in der App auch den FlexiBonus² auswählen (Menüpunkt Service), ihre Maßnahmen einreichen, die Nachweise hochladen sowie die Auszahlung beantragen. Dabei wird der aktuelle Bearbeitungsstand und die Höhe der eingereichten Punkte angezeigt.

FlexiBonus² Baby (im 1. Lebensjahr)

FlexiBonus² Baby (im 1. Lebensjahr)

Werden Sie aktiv und belohnen Sie sich mit bis zu 150 € Geldprämie oder 300 € Zweckprämie. Wählen Sie sich ganz nach Wunsch Ihr Highlight aus. Einfach und flexibel! Und so gehts:

1. Weisen Sie mindestens eine Maßnahme aus den Bereichen Vorsorge oder Schutzimpfung nach. Weitere Gesundheitsmaßnahmen erhöhen die Prämie.
2. Belohnung wählen: Geldprämie oder Zweckprämie

Als Zweckprämie erstatten wir eine Rechnung Ihrer Wahl bis zu 300 € pro Jahr aus den folgenden Budgets:

Sportbudget:

  • PEKiP
  • DELFI
  • Baby-Shiatsu, Baby-Yoga, Baby-Schwimmen
  • Wassergewöhnung
     

Alternative Behandlung:

  • Osteopathie, Akupunktur, Chiropraktik
  • Leistungen nach dem Hufeland-Verzeichnis und Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker
     

Hebammenbudget:

  • Stoffwindel-, Still-/Trageberatung
  • Beikosteinführung
  • Babymassage
     

Nabelschnurblut-Konservierung:

  • Einschreibegebühr
     

Dynamische Kopforthesen
 

Versicherungsbudget: 

  • Private Zusatzversicherungen zur Kostenübernahme/-ergänzung von Sehhilfen, Naturheilverfahren oder Zahnersatz

Weitere Informationen zu unserem FlexiBonus² unter https://www.bergische-krankenkasse.de/leistungsstark/flexibonus2

App geht´s jetzt auch mit dem Bonusprogramm. Ab sofort können unsere Kunden in der App auch den FlexiBonus² auswählen (Menüpunkt Service), ihre Maßnahmen einreichen, die Nachweise hochladen sowie die Auszahlung beantragen. Dabei wird der aktuelle Bearbeitungsstand und die Höhe der eingereichten Punkte angezeigt.

FlexiBonus² Kinder (1-15 Jahre)

FlexiBonus² (1 bis 15 Jahre)
Werde aktiv und belohne dich selbst mit bis zu 130 € Geldprämie oder 300 € Zweckprämie. Wähle ganz nach individuellem Wunsch ein Highlight aus. Einfach und flexibel! Und so gehts:

1. Weise mindestens eine Maßnahme aus den Bereichen Vorsorge, Schutzimpfung oder Bewegung nach. Weitere Gesundheitsmaßnahmen erhöhen die Prämie.
2. Belohnung wählen: Geldprämie oder Zweckprämie

Als Zweckprämie erstatten wir eine Rechnung deiner Wahl bis zu 300 € pro Jahr aus den folgenden Budgets:

Sportbudget:

  • Jahresbeitrag Sportverein
  • digitales Sportangebot
  • Gesundheitskurs außerhalb § 20 SGB V
  • Sport- und Fitnessausrüstung (1 Artikel bis zu 100 €)
  • Startgebühr organisierte Sportveranstaltung
     

Zahnbudget:

  • Zahnbehandlung
  • KfO-Zusatzleistungen
     

Alternative Behandlung:

  • Osteopathie, Akupunktur, Chiropraktik
  • Leistungen nach dem Hufeland-Verzeichnis und Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker
     

Sehhilfen: Brillen oder Kontaktlinsen (alle 3 Jahre)


Dynamische Kopforthesen
 

Versicherungsbudget: 

  • Private Zusatzversicherungen zur Kostenübernahme/-ergänzung von Sehhilfen, Naturheilverfahren oder Zahnersatz

Weitere Informationen zu unserem FlexiBonus² unter https://www.bergische-krankenkasse.de/leistungsstark/flexibonus2

App geht´s jetzt auch mit dem Bonusprogramm. Ab sofort können unsere Kunden in der App auch den FlexiBonus² auswählen (Menüpunkt Service), ihre Maßnahmen einreichen, die Nachweise hochladen sowie die Auszahlung beantragen. Dabei wird der aktuelle Bearbeitungsstand und die Höhe der eingereichten Punkte angezeigt.

Leistungen für Schwangere über 550 €

Die BERGISCHE KRANKENKASSE erstattet die Kosten von Leistungen für Schwangere je Schwangerschaft wie folgt:

1) Screenings und Antikörper-Bestimmung in unbegrenzter Höhe

• Toxoplasmose-Screening
• Antikörperbestimmung gegen Ringelröteln
• Antikörperbestimmung gegen Windpocken
• Zytomegalie-Screening
• B-Streptokokken-Untersuchung

2) Hebammenrufbereitschaft 250 €

3) Arzneimittel und ph-Selbsttests 50 €

• nichtverschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel, die während der Schwangerschaft mit den Wirkstoffen Jodid, Eisen, Magnesium und/oder Folsäure als Mono- oder Kombinationspräparate beansprucht werden
• nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen naturheilkundlichen Therapierichtungen
• ph-Selbsttests

4) Zusätzliche ärztliche Leistungen 150 €

• Triple-Test
• Nackenfaltenmessung
• Ersttrimester-Untersuchung

5) Hebammenberatung 100 €

• Zusätzliche Beratungskosten durch als Leistungserbringerin zugelassene Hebamme


Weitere Informationen dazu unter https://www.bergische-krankenkasse.de/schwanger.

Sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung

Sie möchten eine sportmedizinische Untersuchung durchführen? Dann sind Sie bei der BERGISCHEN KRANKENKASSE genau richtig. Sie bekommen bis zu 300 € im Jahr für die sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung, Lungenfunktionsuntersuchung oder Laktatbestimmung erstattet.

Senden Sie uns einfach die Rechnung zu, das war's! Das geht am schnellsten über unsere BERGISCHE App.

Außerdem können Sie damit sogar zusätzlich Punkte zu sammeln, die Sie über unser Bonusprogramm FlexiBonus² in bares Geld oder in eine attraktive Zweckprämie eintauschen können.

Reiseschutzimpfungen

Die BERGISCHE KRANKENKASSE erstattet 100% für Reiseschutzimpfungen. Damit bezahlen wir alle medizinisch notwendigen Reiseschutzimpfungen, die das Auswärtige Amt empfiehlt. Einfach Rechnung einreichen und Geld erstattet bekommen. 

  • Beratung
  • Impfstoff
  • Durchführung Impfung
  • Ausstellung Impfpass

Außerdem können Sie mit dem Nachweis einer Impfung im FlexiBonus² Bonusprogramm Boni sammeln und eine Geldprämie bis 130 € oder Zweckprämie bis 300 € erhalten.

Besondere Versorgung – erstklassig medizinisch versorgt

Mit den Angeboten der Besonderen Versorgung (früher auch: Integrierte Versorgung, IGV) werden aus verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen vertraglich miteinander verbundene Partner. Sie arbeiten gezielt zusammen und stimmen ihre jeweiligen Leistungen auf ein gemeinsames Behandlungsziel hin ab. Sie als Patient profitieren dadurch von einer spürbar besseren Qualität in der medizinischen Versorgung.

Ihre Vorteile

  • Systematische Abstimmung zwischen Ärzten und Spezialisten
  • Zuverlässige Behandlung durch Experten
  • Doppeluntersuchungen werden vermieden
  • Weniger oder kürzere Krankenhausaufenthalte
  • Kürzere Wartezeiten
  • Medizinische Behandlung auf qualitativ höchstem Niveau

Die Teilnahme ist freiwillig. Wenn alle notwendigen medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind und Sie sich dafür entscheiden, erhalten Sie Ihre Einschreibungsunterlagen und weitere Informationen bei den zugelassenen/teilnehmenden Leistungserbringern und Ärzten.

Weitere Informationen zu den Leistungen der Besonderen Versorgung finden Sie auf der Website der BERGISCHEN.

Integrative Medizin: Homöopathie – Naturheilkunde

Wer auf die Kraft naturheilkundlicher Behandlung vertraut, profitiert bei der BERGISCHEN KRANKENKASSE von einer qualitativ hochwertigen Versorgung. Sie ermöglicht professionelle Beratung und Behandlung durch Ärzte mit naturheilkundlicher und / oder homöopathischer Zusatzqualifikation. Die Abrechnung der Leistungen von bis zu 685,42 € jährlich erfolgt direkt mit der BERGISCHEN KRANKENKASSE.

Eingeschlossene Leistungen des Vertrages sind beispielsweise Anthroposophische Medizin, Ayurveda, Ernährungstherapie, Feldenkrais, Homöopathie, Kinesiologie, Osteopathie, Physikalische Therapie, Phytotherapie, Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) und Umweltmedizin.

Es erfolgt zunächst eine Erstanamnese, anschließend die Analyse und Beratung sowie Folgebehandlungen (bis zu 6 Einheiten pro Quartal).

Zur Sicherstellung des hohen qualitativen Anspruchs an dieses Angebot erfolgt die Erbringung der angebotenen ärztlichen Leistungen ausschließlich durch nach einer Weiterbildung von einer Ärztekammer verliehenen Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren und/oder Homöopathie besonders qualifizierte Ärzte. Diesen gleichgestellt sind Ärzte, die zum Führen des Homöopathie-Diploms des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte berechtigt sind.

Hier erfährst du mehr über die Teilnahme an unseren Programmen der Besonderen Versorgung.


Ergänzend dazu erstattet die BERGISCHE KRANKENKASSE im Rahmen des FlexiBonus² die Kosten einer Rechnung pro Jahr für Osteopathie, Akupunktur oder Chiropraktik sowie Leistungen nach dem Hufeland-Verzeichnis und Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker von bis zu 300 € bei Kindern und Erwachsenen.

Osteopathie

Wer auf die Kraft oder naturheilkundlicher Behandlung vertraut, profitiert bei der BERGISCHEN KRANKENKASSE von qualitativ hochwertiger Versorgung. Sie ermöglicht professionelle Beratung und Behandlung durch Ärzte mit naturheilkundlicher und / oder homöopathischer Zusatzqualifikation. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt direkt über die Versichertenkarte. 

Eingeschlossene Leistungen des Vertrages sind neben Osteopathie beispielsweise Anthroposophische Medizin, Ayurveda, Ernährungstherapie, Feldenkrais, Homöopathie, Kinesiologie, Physikalische Therapie, Phytotherapie, Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) und Umweltmedizin.

  • Erstanamnese: ausführliches Gespräch mit dem Arzt
  • Analyse und Beratung: Anhand der Symptome berät der Arzt zu Chancen und Grenzen der alternativen Therapie. Ein individueller Behandlungsplan wird erstellt.
  • Folgebehandlung: Durchführung der Behandlung nach Behandlungsplan

Zur Sicherstellung des hohen qualitativen Anspruchs an dieses Angebot erfolgt die Erbringung der angebotenen ärztlichen Leistungen ausschließlich durch nach einer Weiterbildung von einer Ärztekammer verliehenen Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren und/oder Homöopathie besonders qualifizierte Ärzte mit einer Kassenzulassung. 

Weitere Informationen auf der Website der BERGISCHEN unter: 
https://www.bergische-krankenkasse.de/leistungen-service/leistungen/behandlungsprogramme/integrative-medizin-homoeopathie-naturheilkunde

Zusätzliche Zahnleistungen und Zahnersatz zum Nulltarif

DentNet ist ein bundesweites Netzwerk aus über 1.000 Zahnarztpraxen und Dentalunternehmen, welches qualitätsgesicherte zahnmedizinische Leistungen anbietet. Der Zugang zu den hochwertigen Versorgungsangeboten soll unsere Kunden darin unterstützen, die Gesundheit herzustellen, zu erhalten und die Lebensqualität zu erhöhen.

Versicherte der BERGISCHEN KRANKENKASSE erhalten mit dem DentNet-Programm:

  • Zahnersatz zum Nulltarif (zuzahlungsfrei!) bzw. vergünstigter Zahnersatz
  • vergünstigte iKrone bzw. iBrücke „Made in Germany“ mit 5 Jahren Garantie
  • kostenfreie Professionelle Zahnreinigung
  • kostenfreie Schwangerenprophylaxe
  • Korrekturschiene zum Festpreis bei Zahnfehlstellung

Wählen Sie einfach einen DentNet-Zahnarzt durch Onlinesuche mit Onlineterminierung unter: https://www.dentnet.de/krankenkassen/bergische-krankenkasse-und-dentnet

Kinderwunsch - Künstliche Befruchtung

Der sehnliche Wunsch nach einem eigenen Kind braucht manchmal besondere Unterstützung. Die bietet unser Programm BKK Kinderwunsch, ein Angebot der Besonderen Versorgung. Versicherte Frauen können sich einschreiben, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:

  • verheiratetes Paar, Wohnsitz in Deutschland
  • beide Partner haben das 25. Lebensjahr vollendet
  • die Ehefrau hat noch nicht das 42. Lebensjahr und der Ehemann noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet  
  • die Behandlung erfolgt an einem Kinderwunschzentrum, das dem Vertrag angeschlossen ist

Die gesetzlichen Leistungen für eine Kinderwunschbehandlung umfassen eine Übernahme von 50 % der Kosten für maximal drei Befruchtungsversuche für Frauen, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das Programm bietet zusätzlich folgende Leistungen:

  • die Altersgrenze der Frau erweitert sich von 40 auf 42 Jahre 
  • 350 € zweimaliger Zuschuss zum Kryozyklus nach Transfer 
  • 250 € zweimaliger Zuschuss zur Blastozystenkultur nach Transfer
  • einmaliger Zuschuss zu einem vierten Befruchtungsversuch:
    800 € bei IVF-Behandlung oder
    1.000 € bei ICSI-Behandlung

Zuschuss für Frauen nach Vollendung des 40. Lebensjahres bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres:

  • 800 € zum 1. bis 3. Versuch bei IVF-Behandlung oder
  • 1.000 € zum 1. bis 3. Versuch bei ICSI-Behandlung

 

Weitere Informationen unter https://www.bergische-krankenkasse.de/leistungsstark/behandlungsprogramme/bkk-kinderwunsch

Private Zusatzversicherungen

Im Krankheitsfall genießen Versicherte der BERGISCHEN KRANKENKASSE und deren Familien einen umfassenden Versicherungsschutz. Diesen Schutz können Sie noch weiter auf Ihre individuellen Ansprüche ausrichten. Die privaten Ergänzungsversicherungen unserer Partner machen es möglich. Das Produktangebot reicht von Kranken- und Lebensversicherungen über Unfall- und Kfz-Versicherungen bis hin zu Haftpflicht- und Sachversicherungen sowie Berufsunfähigkeitsversicherungen.

  • Barmenia Versicherungen
  • Deutsche Krankenversicherung AG (DKV)
Kostenfreie ärztliche Zweitmeinung

Ihnen wurde zu einer Operation geraten und Sie möchten eine Zweitmeinung einholen? Versicherte der BERGISCHEN KRANKENKASSE profitieren von der Kooperation mit der Medexo GmbH, wodurch eine kostenfreie ärztliche Zweitmeinung für folgende Fachgebiete möglich ist:

Orthopädie

  • Hüfte
  • Hand
  • Fuß
  • Knie ohne Endoprothetik

Herz-Kreislauf-System

  • Kardiologie
  • Kardiochirurgie
  • Gefäßchirurgie

 

Weitere Informationen unter https://www.bergische-krankenkasse.de/medexo

HPV-Impfung von 18 bis 26 Jahre

Humane Papillomaviren (HPV) sind weit verbreitet. Sie können leicht durch Geschlechtsverkehr übertragen werden und zu Vorstufen von Gebärmutterhalskrebs und anderen Krebsvorstufen führen. Mit einer HPV-Impfung schützen sich Mädchen und Jungen vor den Folgen einer möglichen Infektion mit diesen und anderen HPV-Typen, von denen mittlerweile mehr als 100 bekannt sind.

Die Kosten für die HPV Impfung übernimmt die BERGISCHE KRANKENKASSE. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, dass die HPV-Impfung möglichst früh (im Alter zwischen 9 bis 18 Jahre) und am besten vor einer Infektion mit HPV durchgeführt wird. Je nach Alter benötigt man zum vollständigen Impfschutz zwei oder drei Spritzen.

Da versäumte Impfungen unbedingt nachgeholt werden sollen, übernimmt die BERGISCHE KRANKENKASSE die Kosten der HPV Impfung auch für Männer und Frauen im Alter von 18 bis 26 Jahren.

Weitere Informationen unter https://www.bergische-krankenkasse.de/impfungen

Krankenkassen in Deutschland

Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden. 

Inhaltsverzeichnis
  • 1 Die Krankenkasse "BERGISCHE KRANKENKASSE" über sich
  • 2 Besondere Leistungen (Highlights)
  • 3 Krankenversicherung in Deutschland
  • 4 Aufgaben der Krankenversicherung
  • 5 Gesetzliche und private Krankenkassen
  • 6 Kassenarten
  • 7 Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
  • 8 Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
  • 9 Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Krankenversicherung in Deutschland

In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.

Aufgaben der Krankenversicherung

Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten. 

Gesetzliche und private Krankenkassen

GKV uind PKV GKV uind PKV
Neun von zehn Menschen in Deutschland sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, deren Hauptmerkmal das Solidarprinzip ist. Dieses besagt, dass gesunde Versicherte für Kranke, Jüngere für Ältere, Alleinstehende für Familien und einkommensstarke für einkommensschwache Versicherte anteilig höhere Beiträge bezahlen. Durch das Solidarprinzip unterscheidet sich die GKV grundlegend von der PKV, in der das Äquivalenzprinzip gilt. Während sich die Höhe der Beiträge in der GKV nach dem jeweiligen Einkommen richten, richten sich die Beiträge in der PKV nach dem zu versichernden individuellen Risiko. 

Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.     

Kassenarten

Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).

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Die Abkürzung AOK steht für Allgemeine Ortskrankenkasse. In Deutschland gibt es 11 AOKs, welche 27 Millionen Versicherte betreuen (Stand 06/26). Dies entspricht einem Marktanteil von circa 37%. Damit sind die AOKs die zweitgrößte Kassenart.
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Die Abkürzung BKK steht für Betriebskrankenkassen. Die Betriebskrankenkassen unterscheiden sich in geöffnete und geschlossene Krankenkassen. Ca. 30 % der BKKen sind geschlossen und somit für die Allgemeinheit nicht zugänglich. Mit einem Marktanteil von 12,5% sind die BKKs die drittgrößte Kassenart.
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Die IKKen lassen sich auf Gesellenbruderschaften und Zünfte zurückführen. Sie haben mit über 5,2 Millionen Versicherten einen Marktanteil von 7 %. Sie sind die viertgrößte Kassenart. Momentan gibt es 6 IKKs, welche aber nicht alle bundesweit geöffnet sind.
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Zu den Ersatzkrankenkassen gehören die Techniker Krankenkasse, die BARMER, die HEK, die hkk, die KKH sowie die DAK. Diese sechs Krankenkassen haben zusammen circa 29 Millionen Versicherte und somit einen Marktanteil von etwa 37 % (Stand 06/26). Damit bilden die Ersatzkrankenkassen die größte Krankenkassenart.
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Bei der Knappschaft handelt es sich um eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse. Mittlerweile kann sie auf eine über 750 jährige Geschichte zurückblicken. Ihren Ursprung fand die Knappschaft bei den Bergleuten, welche sich aufgrund der besonderen Gefahren im Bergbau gegenseitig sozial absichern wollten. Damit ist die Knappschaft ist die älteste Sozialversicherung der Welt. Momentan zählt die Knappschaft 1,1 Millionen Versicherte (Stand 06/26).
Bild
Die Abkürzung LKK steht für Landwirtschaftliche Krankenkasse. In ihr sind Landwirtschaftliche Unternehmer und ihre Familienangehörigen grundsätzlich pflichtversichert, ein Wahlrecht wie bei den anderen Kassenarten besteht nicht. Ende 2025 zählte der LKK ca 505.000 Versicherte.

Aufsichtsbehörde der Krankenkassen

Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig. 

Aufsichtsbehörde

Anschrift

Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) 

Bundesamt für Soziale Sicherung
Referat II
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel: 0228 / 619-0
Fax: 0228 / 619-1870
Mail: poststelle@bas.bund.de
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/                                               

Gesundheits- und Sozialministerien
der Länder

Liste der Ministerien

Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung

Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.

Bild Quelle: GKV-Spitzenverband

Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen.  >> zum Krankenkassen-Forum.

Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.

Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?

Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.

GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:

  • Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
  • Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
  • Landwirte
  • Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
  • Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
  • Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen 

Welche Krankenkassen gibt es?

Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen. 

Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck. 

In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.

Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK,  LKK und die Knappschaft.


Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?

Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.


Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?

Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:

Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages 

Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden. 

Sparen durch Wahltarife 

Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.

Sparen durch Bonusprogramme

Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen.  Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.


Wieviele Krankenkassen gibt es?

Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen  in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..


Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag. 
 

Beispiele

Rechenbeispiel Pflichtversicherte

Brutto-Monatseinkommen: 3800 €  | Zusatzbeitrag: 2,9 % 
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 €  x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro

Rechenbeispiel Selbstständige

Brutto - Monatsüberschuss: 5000 €  | Zusatzbeitrag: 3,3 %   
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 €  x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro

Leistungen
  • Gesetzliche Leistungen der Krankenkassen
  • Satzungsleistungen der Krankenkassen
  • Ausgeschlossene Leistungen
  • Familienversicherung
  • Bonusprogramme
  • Wahltarife
  • Vorsorgeuntersuchungen
Personengruppen
  • Arbeitnehmer
  • Selbstständige
  • Studenten
  • Azubis
  • Rentner
  • Künstler & Publizisten
  • Weitere Personengruppen
Zahlen & Fakten
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