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Heresbachstraße 29, 42719 Solingen

Wahltarife der BERGISCHE Krankenkasse

Wahltarif Selbstbehalt

180 € Cash on top - Deine gesunde Geld-zurück-Garantie

Das Plus der BERGISCHEN Krankenkasse für Azubis und Studenten! Du hast ein jährliches Einkommen zwischen 4.740 € und 18.000 €? Dann profitiere jährlich von bis zu 180 € Geld-zurück. Für dich und deine Gesundheit im Wahltarif Selbstbehalt.

So funktioniert´s

Wenn du gesund bist und eh selten zum Arzt gehst, dann ist der Wahltarif Selbstbehalt genau das Richtige für dich. Die BERGISCHE zahlt dir je nach Einkommenshöhe eine jährliche Prämie von bis zu 180 €. Du erhältst die volle Prämie, wenn du keine oder nur bestimmte Leistungen in Anspruch nimmst.

Für Leistungen, die deine Prämie mindern, wird ein Selbstbehalt vereinbart. Das bedeutet, dass du einen kleinen Anteil der Kosten trägst, zum Beispiel für eine ambulante Behandlung mit Verordnung oder einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus. Keine Sorge, dein maximaler Selbstbehalt ist gedeckelt. Außerdem gibt es viele Leistungen ohne Selbstbehalt, zum Beispiel Leistungen zur Krankheitsverhütung und Vorsorge, zur Empfängnisverhütung, zu Prävention, den FlexiBonus² und viele mehr. Für ärztliche Leistungen ohne Verordnung zahlst du nichts, das übernimmt weiter wie gewohnt die BERGISCHE.

Kurz: je mehr du verdienst, desto höher die Prämie. Je weniger bestimmte ärztliche Leistungen du nutzt, um so geringer dein Selbstbehalt. Deine Gesundheit zahlt sich für dich aus!

Unsere besonderen Behandlungs­programme

Besondere Versorgung – erstklassig medizinisch versorgt

Mit den Angeboten der BERGISCHEN KRANKENKASSE zur Besonderen Versorgung (früher auch: Integrierte Versorgung, IGV) werden aus verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen vertraglich miteinander verbundene Partner. Sie arbeiten gezielt zusammen und stimmen ihre jeweiligen Leistungen auf ein gemeinsames Behandlungsziel hin ab. Sie als Patient profitieren dadurch von einer spürbar besseren Qualität in der medizinischen Versorgung.

Ihre Vorteile

  • Systematische Abstimmung zwischen Ärzten und Spezialisten
  • Zuverlässige Behandlung durch Experten
  • Doppeluntersuchungen werden vermieden
  • Weniger oder kürzere Krankenhausaufenthalte
  • Kürzere Wartezeiten
  • Medizinische Behandlung auf qualitativ höchstem Niveau

Die Programme im Detail:

  • BKK Kinderwunsch – Kinderwunschbehandlung mit zusätzlichen Leistungen
  • Brust- und / oder Eierstockkrebs Früherkennung – Beratung und Risikobestimmung bei familiärer Disposition
  • Brustkrebs-OP ohne Chemo – Genexpressionsdiagnostik
  • clever für kids – zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
  • DentNet – ein bundesweites Netzwerk aus über 1.000 Zahnarztpraxen, Krankenkassen und Dentalunternehmen, welches qualitätsgesicherte zahnmedizinische Leistungen anbietet
  • Gesund schwanger – Spezialprogramm zur Vermeidung von Frühgeburten
  • Hausarztzentrierte Versorgung – Ihr Arzt als Lotse im Gesundheitswesen
  • Hautkrebsscreening für junge Menschen (u35) – für Menschen von 15 bis 34 Jahren
  • Homöopathie – ein Programm für homöopathische Behandlungsmöglichkeiten
  • Kardioversion – ambulante Behandlung tachykarder Herzrhythmusstörungen
  • Klinik Wersbach – stationäre Behandlung psychischer Diagnosen
  • Online-Hautcheck – Ersthilfe bei Hautproblemen
  • PAN Klinik – Behandlungsprogramm mit prä- und postoperativer Betreuung bei kurzstationären Operationen
  • Schlaganfallrisiko minimieren – mit der App Preventicus
  • solimed – das ärztliche Qualitätsnetzwerk
  • Spielend besser sehen! – eine Onlinetherapie für Kinder mit Amblyopie
  • Sportmedizin Orthopädie/Chirurgie – optimale ambulante Versorgung
  • Laserablation – ambulante Laser-Operation (Hämorrhoiden & Varizen)
  • Zweitmeinungsverfahren – ärztliche Zweitmeinung und Kostenübernahme für die Bereiche Orthopädie und Herz-Kreislauf-System mit Medexo
Teilnahme am Programm

Die Teilnahme an allen Behandlungsprogrammen der Besonderen Versorgung ist freiwillig. Wenn alle notwendigen medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind und Sie sich dafür entscheiden, erhalten Sie Ihre Einschreibungsunterlagen und weitere Informationen bei den zugelassenen/teilnehmenden Leistungserbringern und Ärzten. Mit Ihrer schriftlichen Teilnahmeerklärung (Einschreibung) stimmen Sie der Teilnahme am Wahltarif Besondere Versorgung zu.

Die Teilnahme endet, wenn einer der folgenden Gründe eintritt:

  • Wegfall der zugrunde liegenden Diagnose
  • Ende des Versicherungsverhältnisses bei der BERGISCHEN
  • Ende des Vertrags
  • Erklärung, an dem Vertrag nicht mehr teilnehmen zu wollen

 

Bei Fragen rufen Sie gern an unter 0212 2262-0.

Weitere Informationen unter https://www.bergische-krankenkasse.de/leistungsstark/behandlungsprogramme/besondere-versorgung

Krankengeld – Wahltarif für Selbstständige

§ 25 Wahltarife Krankentagegeld

Die BERGISCHE bietet

  •  hauptberuflich selbständig Erwerbstätigen (§ 44 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V),
  • unständig Beschäftigten (§ 44 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V),

einen Tarif zur Aufstockung des Krankengeldes, sofern diese das gesetzliche Krankengeld nach § 44 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 oder 3 SGB V oder § 46 Satz 4SGB V gewählt haben und

  • nach dem KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz) versicherten, selbständigen Künstlern und Publizisten

einen Tarif zur Wahl des Krankengeldes vom 15. bis zum 42. Tag an.

Kostenerstattung

Möchten Sie die Vorzüge eines Privatpatienten genießen? Gern informieren wir Sie über einen besonderen Service der BERGISCHEN Krankenkasse. Statt der Behandlung über die Versichertenkarte können Sie die so genannte Kostenerstattung wählen. Reichen Sie Ihre Privatrechnungen bequem und unbürokratisch ein. Die Kosten, welche bei einer Behandlung über die Versichertenkarte angefallen wären werden erstattet.

Wie funktioniert die Kostenerstattung?

Informieren Sie alle Ärzte und sonstigen Leistungserbringer über Ihre Wahl der Kostenerstattung. Zukünftig werden Sie für erbrachte Leistungen eine Privatrechnung bekommen, welche Sie zunächst selbst begleichen. Anschließend reichen Sie die Rechnung im Original zur anteiligen Erstattung ein.

Wie lange gilt meine Wahl der Kostenerstattung?

Sie sind für mindestens ein Kalendervierteljährlich an die Kostenerstattung gebunden – gerechnet vom Zeitpunkt Ihrer Wahl an. In diesem Zeitraum werden Ihre Arztkosten nicht über Ihre Versichertenkarte abgerechnet. Sie können die Teilnahme jederzeit beenden. 

Kann ich die Kostenerstattung einschränken?

Die Kostenerstattung kann auf die Bereiche stationäre Behandlung, ärztliche Versorgung, zahnärztliche Versorgung sowie veranlasste Leistungen (z. B. Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel) eingeschränkt werden. Eine ausgesprochene Wahl gilt dann jedoch für den gesamten gewählten Bereich. Die Wahl kann somit nicht auf eine einzelne Praxis oder ein einzelnes Krankenhaus eingegrenzt werden. Wählen Sie nur veranlasste Leistungen, so werden sämtliche Verordnungen (Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege usw.) auf einem Privatrezept vorgenommen.

Welche Behandlungskosten bekomme ich erstattet?

Es werden die Kosten für Behandlungen erstattet, die von zugelassenen Kassenärzten/Kassenzahnärzten durchgeführt werden. Eine Übersicht finden Sie auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung www.kvno.de bzw. www.kzvnr.de. Dabei muss es sich um Behandlungsmethoden handeln, welche im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind.

Eigenanteile – was kann auf mich zukommen?

Wenn Sie sich privat behandeln lassen, kann Ihr Arzt das 1,8fache bis 7,8fache gegenüber einer kassenrechtlichen Abrechnung ansetzen. Die Mehrkosten müssen von Ihnen getragen werden. Im Rahmen der Behandlung als Privatpatient kann Ihnen Ihr Arzt Leistungen anbieten, für welche es weder Studien noch wissenschaftlich fundierte Wirksamkeitsnachweise gibt. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass solche Leistungen ein nicht abschätzbares Risiko (Nebenwirkungen, Folgeschäden) mit sich bringen können.

Unser Tipp: Schließen Sie eine private Zusatzversicherung ab. Mit ihr können Sie unter anderem auch die Mehrkosten abdecken.