R+V Betriebskrankenkasse
Die Krankenkasse "R+V Betriebskrankenkasse" über sich
Die R+V Betriebskrankenkasse (R+V BKK) ist eine seit 2002 bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse. Historisch bedingt versteht sie sich als Krankenkasse der genossenschaftlichen FinanzGruppe. Etwa 40 % der Versicherten haben einen dementsprechenden Hintergrund. Sie arbeiten z. B. in einer Volks- oder Raiffeisenbank, bei der R+V Versicherung AG, der Union Investment Gruppe oder bei anderen genossenschaftlichen Unternehmen.
Versicherte profitieren von zahlreichen Zusatzangeboten, die zunehmend auch digital zur Verfügung stehen. Mit Wahltarifen haben Mitglieder die Möglichkeit, den Versicherungsschutz nach individuellen Bedürfnissen anzupassen. Sowohl in gesundheitlicher als auch in finanzieller Hinsicht.
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Informationen
Adresse
(Zentrale)
(Zentrale)
R+V Betriebskrankenkasse
65215 Wiesbaden
65215 Wiesbaden
Geöffnet in:
bundesweit geöffnet
Mitglieder:
135.641 (01.07.2026)
Versicherte:
171881 (01.07.2026)
Mitarbeiter:
357
(Stand 01.07.2026)
(Stand 01.07.2026)
Geschäftsstellen:
1
Vorstand:
Thomas Schaaf und Jochen Gertz
Betriebsnummer:
OST 01085890
WEST 48944809
WEST 48944809
Kassentyp:
Satzungen:
Geschäftsbericht:
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:
Besondere Leistungen (Highlights)
Professionelle Zahnreinigung
Versicherte der R+V BKK erhalten pro Kalenderjahr einen Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung in Höhe von 50 Euro bei einem Zahnarzt ihrer Wahl.
Zusätzlich kann einmal pro Kalenderjahr eine professionelle Zahnreinigung bei teilnehmenden Zahnärzten des DentNet-Netzwerkes kostenfrei durchgeführt werden.
Homöopathie und Anthroposophische Medizin
Die R+V BKK bezuschusst im Rahmen besonderer Versorgungsverträgen anthroposophische und homöopathische ärztliche Leistungen für ihre Versicherten.
Medizinische Hotline
Ärzte und medizinisches Fachpersonal aus über 23 Fachbereichen – von der Augenheilkunde über die Psychologie und Orthopädie bis hin zur Zahnheilkunde – stehen für Ihre Fragen und Sorgen zur Verfügung. Sie können über Symptome sprechen, Behandlungs- und Therapiemethoden erfragen und sich auch Medikamente und deren Wirkung und mögliche Nebenwirkungen erklären lassen. Die Suche nach geeigneten Fachärzten und Krankenhäusern in Wohnortnähe gehört ebenfalls zum Leistungsspektrum von unserem Service.
Für unsere Kunden ist dieser umfassende Telefon-Service kostenfrei und steht rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung. Er ersetzt natürlich nicht den Besuch beim Arzt, sondern ist vielmehr als Ergänzung zu sehen, um offene Fragen nach einem Arztbesuch oder bei gesundheitlichen Beschwerden zu erörtern.
Medizinische Fachgebiete: Allgemeinmedizin, Allergologie, Augenheilkunde, Chirurgie, Dermatologie, Diabetologie, Gastroenterologie, Geriatrie, Gynäkologie, HNO, Homöopathie, Innere Medizin, Kardiologie, Kinderheilkunde, Neurologie, Onkologie, Orthopädie, Pneumologie, Psychologie, Radiologie, Rheumatologie, Urologie, Zahnmedizin.
Unterstützung bei der Reisevorbereitung und Hilfe im Urlaubsland
Auch bei geplanten Reisen ist unser Service eine gute Hilfe. Zum Beispiel, wenn Sie Informationen über nötige Reiseschutzimpfungen brauchen oder über mögliche Gesundheitsrisiken im Urlaubsland und notwendige Medikamente, die ins Gepäck sollten.
Unser Service unterstützt Sie auch vor Ort. Zum Beispiel dann, wenn Sie auf der Suche nach deutsch- oder englischsprachigen (Fach-)Ärzten sind. Sollten sprachliche Barrieren vorliegen, besteht die Möglichkeit, dass sich der behandelnde Arzt im Urlaubsland mit einem Arzt in Deutschland austauscht, der Ihnen im Anschluss die Situation schildert. Notwendige Eingriffe und Behandlungen können damit in Ihrem Sinne abgeklärt werden.
Arzt -Terminservice
Ob Facharzt, Zahnarzt oder ambulante Behandlungen im Krankenhaus. Geschulte Mitarbeitende unterstützen bei der Terminvermittlung bzw. bei der Terminoptimierung. Der Service steht allen Versicherten der R+V BKK bequem per Telefon oder online zur Verfügung.
Live Online-Hebammenberatung
Versicherte der R+V BKK können während der Schwangerschaft und nach der Geburt eines Kindes die Hebammenberatung per Telefon oder Chat, einen digitalen Geburtsvorbereitungskurs, einen digitalen Stillkurs und einen digitalen Rückbildungskurs und viele weitere videobasierte, sowie Live-Kurse von Glimmer kostenfrei in Anspruch nehmen.
Osteopathie
Eine vom Arzt verordnete Osteopathie-Behandlung bezuschusst die R+V BKK mit bis zu 120 EUR im Kalenderjahr. Die Zuschüsse werden für maximal drei Sitzungen pro Jahr gewährt (bis maximal 40 Euro pro Sitzung).
Präventionkurse
Bei regelmäßiger Teilnahme werden die Kosten bis max. 100 Euro je Präventionskurs erstattet. Pro Kalenderjahr bezuschusst die R+V BKK zwei Kurse. Für alle Präventionsangebote inklusive Zuschüsse für Gesundheitsreise werden jährlich insgesamt bis zu 200 Euro zur Verfügung gestellt.
Impfschutz
Die R+V BKK übernimmt auch die vollen Kosten für Reisen in Länder, für die die ständige Impfkommision eine vorbeugende Schutzimpfung empfhielt (abzgl. gesetzl. Abschläge). Es handelt sich um folgende Impfungen: Cholera, Gelbfieber, Hepatitis A, Meningokokken, Tollwut, Typhus, FSME (Zeckenschutz), Polio, Japanische Enzephalitis.
Außerdem bezuschusst die R+V BKK folgende Impfungen:
- HPV-Schutzimpfung für Mädchen und Jungen von 9 bis 15 Jahren sowie für Frauen im Alter von 16 bis 26 Jahren
- Meningokokken Typ B Impfung für Kinder bis 17 Jahre
- FSME
- Grippe
Wahltarif mit Beitragsrückzahlung
Wenn das Mitglied und seine Familienversicherten ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch nehmen, erhält das Mitglied im Gegenzug eine Prämie von bis zu 300 Euro. Sie verlieren allerdings nicht zwangsläufig Ihre Prämie nach einem Arztbesuch. Vorsorgeuntersuchungen z.B. sind ausgenommen. Auch ambulante Behandlungen ohne Verodnungsfolge sind kein Problem.
Bonusprogramm
Aktivitäten, die sich positiv auf die Gesundheit auswirken, werden im Bonusprogramm der R+V BKK mit jeweils 10 Euro pro Maßnahme belohnt. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der R+V BKK sowie ihre mitversicherten Angehörigen. Alle gesetzlichen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, Impfungen, Zahnvorsorge und Screenings werden anerkannt. Zusätzlich können zwei Aktivitäten aus untenstehenden Bereichen eingereicht werden:
- Sportverein / Fitnessstudio/ Hochschulsport/ Betriebssport
- Sportabzeichen
- Präventionskurs
- Sportveranstaltung
Somit können Versicherte über unser Bonusprogramm einen Bonus von über 100 Euro erhalten.
Bonusprogramm für Kinder bis 14 Jahre
Die R+V Betriebskrankenkassen bietet für Kinder ihr Bonusprogramm Mein Aktivbonus KIDS an. Alle gesetzlichen U-Untersuchungen, Zahnvorsorge, Impfungen und Hör-Screening werden mit 5 Euro pro Maßnahme belohnt. Zusätzlich können zwei Aktivitäten aus untenstehenden Bereichen eingereicht werden: werden anerkannt. Zusätzlich können zwei Aktivitäten aus untenstehenden Bereichen eingereicht werden:
- Sportverein
- Sportabzeichen
- Schwimmabzeichen
- Präventionskurs
- Baby-Schwimmen
- Eltern-Kind-Turnen
Hebammen-Rufbereitschaft
Hebammen-Rufbereitschaft wird von der 38. bis zur 42. Schwangerschaftswoche in Höhe von bis zu 250 Euro je Geburt bezahlt.
Geburtsvorbereitungskurse für werdende Väter
Die R+V BKK erstattet die vollen Kosten für Geburtsvorbereitungskurse für werdende Väter, wenn die werdende Mutter bei uns versichert ist.
Alternativ steht der Online Videokurs "Hey Papa Kurs" über die Glimmer App kostenfrei zur Verfügung.
Private Zusatzversicherungen der R+V Krankenversicherung AG zu günstigen Konditionen
Der Partner, die R+V Krankenversicherung AG, bietet modernen Gesundheitsschutz mit dem R+V Gesundheitskonzept ELAN.
Krankenkassen in Deutschland
Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden.
Inhaltsverzeichnis
Krankenversicherung in Deutschland
In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.
Aufgaben der Krankenversicherung
Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten.
Gesetzliche und private Krankenkassen
GKV uind PKV
Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.
Kassenarten
Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).
Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig.
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Aufsichtsbehörde |
Anschrift |
|---|---|
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Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) |
Bundesamt für Soziale Sicherung |
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Gesundheits- und Sozialministerien |
Liste der Ministerien |
Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.
Quelle: GKV-Spitzenverband
Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen
Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen. >> zum Krankenkassen-Forum.
Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.
Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?
Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.
GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:
- Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
- Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
- Landwirte
- Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
- Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
- Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen
Welche Krankenkassen gibt es?
Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck.
In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.
Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK, LKK und die Knappschaft.
Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?
Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.
Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?
Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:
Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages
Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden.
Sparen durch Wahltarife
Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.
Sparen durch Bonusprogramme
Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen. Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.
Wieviele Krankenkassen gibt es?
Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..
Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag.
Beispiele
Rechenbeispiel Pflichtversicherte
Brutto-Monatseinkommen: 3800 € | Zusatzbeitrag: 2,9 %
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 € x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro
Rechenbeispiel Selbstständige
Brutto - Monatsüberschuss: 5000 € | Zusatzbeitrag: 3,3 %
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 € x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro