BKK EUREGIO
Die Krankenkasse "BKK EUREGIO" über sich
Die BKK Euregio ist für alle Versicherten, die in Hamburg oder Nordrhein-Westfalen leben oder arbeiten geöffnet. Sie versteht sich als Premiumkasse für den anspruchsvollen, preis- und leistungsbewussten Versicherten. Wer auf Service und Leistungen besonders viel Wert legt, ist bei ihr genau richtig. Bei der BKK EUREGIO genießen Sie ein besonders breites Leistungsspektrum von „A“ wie Akupunktur bis „Z“ wie Zahnersatz.
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Informationen
Adresse
(Zentrale)
(Zentrale)
BKK EUREGIO
Boos-Fremery-Str. 66
52525 Heinsberg
Boos-Fremery-Str. 66
52525 Heinsberg
Geöffnet in:
Hamburg
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen
Mitglieder:
50000 (01.01.2026)
Versicherte:
63500 (01.01.2026)
Geschäftsstellen:
1
Vorstand:
Thomas Graf
Betriebsnummer:
OST 30168049
WEST 30168049
WEST 30168049
Kassentyp:
Satzungen:
Geschäftsbericht:
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:
Besondere Leistungen (Highlights)
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
Die Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie werden in Höhe von 75 % insgesamt max. 150 EUR kalenderjährlich übernommen, wenn diese durch einen Arzt als Privatrezept verordnet wurden. Arzneimittel, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss von der Vorsorgung ausgeschlossen wurden, werden nicht erfasst.
Bonusmodell
Mit unseren Bonusmodellen belohnen wir Versicherte, die sich um Vorbeugung und Prävention kümmern. Versicherte erhalten einen Geldbonus, wenn sie die folgenden für das jeweilige Alter und Geschlecht empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen.
Auch die Inanspruchnahme von Schutzimpfungen, die zu einem vollständigen Impfstatus führen, wird mit einem Geldbonus belohnt.
Darüber hinaus erhalten Versicherte einen Bonus, wenn sie
Leistungen zur primären Prävention (Gesundheitskurse) in Anspruch nehmen, die wir bezuschussen oder • mindestens einmal kalenderjährlich eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen oder mindestens einmal kalenderjährlich eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen.
BKK AktivWoche
Die BKK AktivWoche ist ein in Deutschland einzigartiges Angebot, welches in einem einwöchigen Kurzurlaub qualifizierte Maßnahmen zur Gesundheitsförderung mit Spaß und Lebensfreude verbindet.
Die Kosten der Therapieprogramms werden von der BKK EUREGIO getragen. Versicherte zahlen lediglich die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und An- und Abreise. Mit speziellen Rahmenvertraegen ist es gelungen, mit Pensionen, Hotels und Vermietern von Ferienwohungen besonders günstige Konditionen zu vereinbaren.
Digitale Hebammenberatung
Mit Keleya bieten wir Ihnen die perfekte digitale Unterstützung, um Ihre Schwangerschaft und die Zeit danach bestmöglich zu erleben. Vom individuellen Fitness- und Yoga-Programm bis hin zur täglichen Hebammen-Sprechstunde – alles, was Sie brauchen, um sich sicher und gut vorbereitet zu fühlen.
Das Premium Abo für 12 Monate:
- Fitness, Yoga & Meditationen:
Zugang zur größten Fitness- und Yoga-Bibliothek für Schwangere, mit maßgeschneiderten Workouts für jedes Trimester und Ihr Fitnesslevel. - Wöchentliche Live-Sessions:
Teilnahme an Live-Sessions mit Experten zu Themen wie Hypnobirthing, Babyhandling oder Stillvorbereitung. - Symptomtracking & personalisierte Empfehlungen:
Verfolgen Sie die Entwicklung Ihres Babys Woche für Woche. Sie erhalten ebenfalls maßgeschneiderte Tipps. - Praktische Tools:
Mit Checklisten und einer Rezeptbibliothek behalten Sie immer den Überblick und finden gesunde Rezepte.
Hebammen Sprechstunde – Rundum gut beraten:
- Verfügbarkeit von 7 bis 22 Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen:
Bei Fragen oder Sorgen können Sie jederzeit auf das Wissen unserer Hebammen zugreifen. - Schnelle Hilfe:
Stellen Sie Fragen via Telefon oder Chat, die Hebamme antwortet innerhalb von 15 Minuten. - Kompetente Beratung zu allen Themen:
Ob Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, Stillen oder Ernährung – wir sind immer für Sie da.
Erweiterte Schwangerschafts-/Mutterschaftsleistungen
Neben den üblichen Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen übernehmen wir zusätzliche Kosten bis zu 100 Euro je Schwangerschaft für bestimmte Untersuchungen und Angebote, die von Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder direkt von Ihnen veranlasst werden können. Dazu gehören:
- Nackenfaltenmessung
- Toxoplasmosetest (sofern keine Leistung nach den Mutterschaftsrichtlinien)
- Triple-Test
- Nicht-invasive Pränataltests (NIPT)
- Geburtsvorbereitungskurse für den Ehemann oder Partner (bis zu 85 Euro jährlich)
- Antikörperbestimmung gegen Ringelröteln und Windpocken
- Zytomegalie-Test
- B-Streptokokkenuntersuchung
- Ph-Wert-Testhandschuhe (bis zu 50 Euro)
Zusätzlich für Ihre Sicherheit:
Wir erstatten Ihnen außerdem bis zu 250 Euro je Schwangerschaft für eine Hebammenrufbereitschaft. Voraussetzung ist, dass Sie eine zugelassene Hebamme mit Rufbereitschaft beauftragen.
Erweiterte Vorsorge für Kinder
Zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und Förderung der geistigen und körperlichen Entwicklung haben Kinder bis zum 3. Lebensjahr Anspruch auf kalenderjährlich maximal zwei Kurse aus dem Bereich Babyschwimmen, Kleinkinderschwimmen, Babymassage, PEKiP oder Kidix. Erstattet werden bis maximal 150 € je Kalenderjahr.
Osteopathie
Die BKK EUREGIO übernimmt die Kosten für drei Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten.
Erstattet werden 80 % des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 EUR pro Sitzung.
Prävention - Jedes Jahr bis zu 200 Euro
chön, dass Sie etwas für Ihre Gesundheit tun möchten! Hier finden Sie dafür das passende Angebot. In unserer Kursdatenbank sind eine Vielzahl qualitätsgeprüfter Gesundheitskurse, die ausschließlich von qualifizierten Fachleuten geleitet werden.
Wir unterstützen Ihren gesunden Lebensstil mit bis zu 200 Euro für maximal zwei durch die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifizierte Kurse je Kalenderjahr. Dies bedeutet, dass wir bei regelmäßiger Teilnahme grundsätzlich 100 % der Kurskosten erstatten können. Zudem erhalten Sie für jeden durch uns bezuschussten Gesundheitskurs 10 Euro über unser Bonusmodell.
Professionelle Zahnreinigung
Im Rahmen einer Satzungsmehrleistung gewährt die BKK EUREGIO einen Zuschuss zu den Kosten einer professionellen Zahnreinigung.
Der Anspruch setzt voraus, dass die Leistung von einem zugelassenen oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Zahnärzten erbracht wird.
Erstattet werden die tatsächlichen Kosten, jedoch maximal 50,00 € pro Kalenderjahr. Zur Erstattung sind jeweils die spezifizierten Rechnungen bzw. Nachweise einzureichen.
Reiseimpfung
Neben den üblichen Regelimpfungen zahlt die BKK EUREGIO grundsätzlich auch für Reiseimpfungen, wie z. B. Schutzimpfungen gegen:
- Cholera
- Gelbfieber
- Hepatitis A
- Hepatitis B
- FSME
Reiseimpfungen gehören nicht zum vorgeschriebenen Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kostenerstattung ist also eine von den vielen Mehrleistungen der BKK EUREGIO.
Schutzkleidung für Kinder
10 % der Kinder in Deutschland sind von Neurodermitis betroffen. Bei etwa 60 Prozent tritt die Hauterkrankung im ersten Lebensjahr auf. Rote, trockene und juckende Haut sind nur die äußerlichen Anzeichen dieser Erkrankungen. Der Leidensdruck der Kinder und Eltern ist oft viel höher. M it einem Neurodermitis-Overall soll die Haut Ihres Kindes vor lokalen Infektionen geschützt und der Juckreiz so besser kontrolliert werden.
Wir bezuschussen deshalb die Kosten für einen Neurodermitis-Overall mit bis zu 100 Euro jährlich für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres.
Stationäre Vorsorgeleistung für Lebendorganspender
Bei uns versicherte Lebendorganspender erhalten zur Regenerierung ihrer Gesundheit sowie zur Vermeidung ambulanter Behandlungen im zeitlichen Zusammenhang mit der Organentnahme eine stationäre Vorsorgeleistung.
Eine stationäre Vorsorgeleistung kommt in Betracht, sofern nach den für andere Leistungsträger geltenden Vorschriften keine Leistung zur medizinischen Rehabilitation gewährt wird.
Sportmedizinische Untersuchung und Beratung
Sportmedizinische Untersuchungen und Beratungen fallen nicht in die Leistungspflicht
der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Kostenübernahme kann daher grundsätzlich
nicht erfolgen. Als eine der wenigen Krankenkassen in Deutschland eröffnen wir unseren Versicherten jedoch im Rahmen einer Satzungsmehrleistung die Möglichkeit der Kostenerstattung für:
- eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung, wenn diese nach ärztlicher Bescheinigungdazu geeignet und notwendig ist, kardiale oder orthopädische Erkrankungen zu verhüten und ihre Verschlimmerung zu vermeiden.
- zusätzlich ein Belastungs-Elektrokardiogramm, eine Lungenfunktionsuntersuchung und eine Laktatbestimmung im Rahmen der sportmedizinischen Vorsorgeuntersuchung, sofern ärztlich bescheinigte Risiken vorliegen.
Der Anspruch setzt voraus, dass die Leistung von zugelassenen Vertragsärzten oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Leistungserbringern erbracht wird, die die Zusatzbezeichnung
„Sportmedizin“ führen.
Die BKK erstattet 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch insgesamt nicht mehr als 150 €.
Eine erneute Bezuschussung ist frühestens mit Ablauf des auf die Erstattung folgenden Kalenderjahres möglich.
Sportzahnschutzschiene
Wenn es beim Sport etwas härter zugeht, sollten Zähne, Wangen und Lippen vor unliebsamen Verletzungen geschützt werden. Eine Sportzahnschutzschiene kann Schlimmeres verhindern. Wir bezuschussen die Anschaffungskosten, damit Sie sicher Ihren Sport ausüben können
Wir erstatten einmal im Kalenderjahr 80 v. H. der Kosten, maximal 80,00 €.
Eine erneute Bezuschussung ist frühestens mit Ablauf des auf die Erstattung folgenden Kalenderjahres möglich. Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass die Leistung von einem zugelassenen Vertragszahnarzt veranlasst wird.
Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen
Nicht alle Vorsorgeuntersuchungen fallen in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Kostenübernahme bzw. Abrechnung dieser Untersuchungen über die elektronische Gesundheitskarte ist deshalb nicht möglich.
Im Rahmen einer Satzungsmehrleistung gewährt die BKK EUREGIO jedoch auch zu folgenden Vorsorgeuntersuchungen, die nicht im einheitlichen Bewertungsmaßstab als abrechnungsfähige Leistungen enthalten sind, einen Zuschuss in Höhe von insgesamt maximal 100,00 € pro Kalenderjahr für:
- Erweiterte Krebsvorsorge
- Erweiterte augenärztliche Vorsorge
- Erweiterte Vorsorge gegen Herz-Kreislauferkrankungen
- Zusätzliche Laboruntersuchungen im Rahmen erweiterte Vorsorge
- Knochendichtemessungen im Rahmen der Osteoporosevorsorge
- Vorsorgeuntersuchung J2 im Alter von 16 bis 17 Jahren, soweit diese nicht Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung ist
Der Anspruch setzt voraus, dass die Leistung von zugelassenen oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Ärzten oder Zahnärzten erbracht wird und die Leistung nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen ist.
Krankenkassen in Deutschland
Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden.
Inhaltsverzeichnis
Krankenversicherung in Deutschland
In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.
Aufgaben der Krankenversicherung
Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten.
Gesetzliche und private Krankenkassen
GKV uind PKV
Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.
Kassenarten
Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).
Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig.
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Aufsichtsbehörde |
Anschrift |
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Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) |
Bundesamt für Soziale Sicherung |
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Gesundheits- und Sozialministerien |
Liste der Ministerien |
Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.
Quelle: GKV-Spitzenverband
Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen
Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen. >> zum Krankenkassen-Forum.
Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.
Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?
Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.
GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:
- Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
- Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
- Landwirte
- Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
- Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
- Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen
Welche Krankenkassen gibt es?
Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck.
In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.
Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK, LKK und die Knappschaft.
Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?
Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.
Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?
Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:
Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages
Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden.
Sparen durch Wahltarife
Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.
Sparen durch Bonusprogramme
Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen. Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.
Wieviele Krankenkassen gibt es?
Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..
Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag.
Beispiele
Rechenbeispiel Pflichtversicherte
Brutto-Monatseinkommen: 3800 € | Zusatzbeitrag: 2,9 %
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 € x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro
Rechenbeispiel Selbstständige
Brutto - Monatsüberschuss: 5000 € | Zusatzbeitrag: 3,3 %
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 € x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro