Hauptregion der Seite anspringen
Logo krankenkasseninfo.de
  • Krankenkassen
    • Zusatzbeitrag 2026
    • günstigste Krankenkasse 2026
    • Geschäftsstellensuche
    • Informationen
  • Test
  • Krankenkassenvergleich
  • Rechner
  • Wechsel
    • Krankenkassenwechsel
    • Krankenkasse kündigen
    • Wechsel von GKV zur PKV
    • Wechsel von PKV zur GKV
    • Musterkündigung
  • Ratgeber
    • Nachrichten
    • Magazin
    • Pressemitteilungen
    • Interviews
    • Leserfragen
    • GKV-Reform
Jetzt vergleichen
  • Krankenkassen
  • AOK Bayern
Logo AOK Bayern
Infos anfordern
Onlineantrag
Antrag (PDF)
Ergebnis der AOK Bayern im aktuellen Krankenkassentest
Übersicht
Zusatzbeitrag
Leistungen
Bonusprogramme
Wahltarife
Geschäftsstellen
Krankenkassentest

AOK Bayern

Logo AOK Bayern
AOK Bayern
Antrag (PDF)
Infos anfordern
Onlineantrag

Die Krankenkasse "AOK Bayern" über sich

Egal wo Sie jetzt im Leben stehen: Die AOK Bayern ist für Sie da. Als starke Gemeinschaft von mehr als 4,6 Millionen Menschen in Bayern begleiten wir Versicherte in jeder Lebensphase – von Familien mit Kindern über Berufsstarter, Auszubildende und Studierende bis hin zu Berufserfahrenen.

Nicht ohne Grund sind wir die Nummer 1 im Freistaat. Unsere Größe steht für Sicherheit, persönliche Betreuung und starke Gesundheitsleistungen – vor Ort in Bayern und digital.

Es gibt viele gute Gründe, sich bei der AOK Bayern zu versichern. Der wichtigste ist Ihre Gesundheit. Ob innovative Behandlungsmethoden, ergänzende Vorsorge, attraktive Gesundheitsangebote oder zusätzliche Leistungen für Familien, Kinder und Schwangere – bei uns profitieren Sie von einem umfangreichen Leistungsangebot und vielen Extras, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen.

Kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner unterstützen Sie persönlich in unseren Geschäftsstellen, bei Ihnen zu Hause, telefonisch oder online. Mit digitalen Services, moderner Vorsorge und persönlicher Nähe entwickelt sich die AOK Bayern kontinuierlich weiter – mit dem Anspruch, für die Menschen in Bayern eine der leistungsstärksten Krankenkassen zu sein. Willkommen bei der AOK Bayern.

Zur AOK Bayern wechseln
Ohne Kündigung bequem und sicher die Krankenkasse wechseln. Ihr Antrag genügt: als PDF zum Download oder Sie benutzen unser Onlineformular
Informationen
Adresse
(Zentrale)
AOK Bayern
Carl-Wery-Str. 28
81739 München
Geöffnet in:
Bayern
Mitglieder:
3622633 (01.07.2026)
Versicherte:
4613239 (01.07.2026)
Mitarbeiter:
ca. 11000
(Stand 01.07.2026)
Geschäftsstellen:
180
Vorstand:
Dr. Irmgard Stippler (Vorsitzende) , Stephan Abele (Stellv. Vorsitzender)
Betriebsnummer:
OST 87880235
WEST 87880235
Kassentyp:
AOK
Satzungen:
satzung-aok-bayern-stand-20260227.pdf
Geschäftsbericht:
geschaftsbericht-2024.pdf
Tansparenzbericht:
transparenzbericht-2024-stand-08-2025.pdf
Stellenanzeigen:
AOK Bayern Stellenangebote
Testnoten
1,0 Großer Krankenkassentest
1,0 Azubi Krankenkassentest
1,0 Für Familien
1,0 Leistungen im Test
1,0 Großer Krankenkassentest
1,0 Für Schwangere & junge Eltern
1,0 Selbständige Krankenkassentest
1,0 Studenten Krankenkassentest

Besondere Leistungen (Highlights)

Digitales Bonusprogramm: Bis zu 230 € Bonus plus 100 € Familienbonus

Das digitale Bonusprogramm der AOK Bayern können Sie bequem über die Meine AOK-App oder das Onlineportal „Meine AOK“ nutzen. Für gesundheitsbewusstes Verhalten sammeln Sie Bonuspunkte, die Sie sich als Geldprämie auszahlen lassen können. Besonders attraktiv: Auch Aktivitäten aus dem Fitnesstracking über einen geeigneten Fitnesstracker werden belohnt. Allein dadurch sind bis zu 90 € Geldprämie pro Jahr möglich. Zusammen mit weiteren Bonusmöglichkeiten können sich Versicherte auf bis zu 230 € Bonus im Jahr freuen.

Zusätzliche Vorteile für Familien und junge Versicherte ab dem 01.01.2026:

  • Kinder und Jugendliche (0 bis 17 Jahre) erhalten mit der ersten bonifizierten Maßnahme einen einmaligen Starterbonus von 100 €.
  • Bereits mit der ersten U-Untersuchung werden die Punkte als Babybonus gutgeschrieben.
  • Auszubildende unter 18 Jahren, die sich mit Beginn ihrer Ausbildung erstmals bei der AOK Bayern versichern, können sich ebenfalls zusätzlich 100 € Bonus sichern.
Wahltarif AOK Premium: Bis zu 500 € Prämie

Mit dem Wahltarif AOK Premium können Versicherte je nach Einkommen jährlich bis zu 500 € Prämie erhalten. Der Tarif bietet eine attraktive Form der Beitragsrückerstattung, wenn nur wenige kostenrelevante Leistungen in Anspruch genommen werden. Das finanzielle Risiko bleibt dabei überschaubar, da für jede Tarifstufe eine Höchstgrenze festgelegt ist. Nur bestimmte Leistungen wie eingelöste Kassenrezepte für Arznei- und Heilmittel sowie stationäre Krankenhausaufenthalte reduzieren die Prämie. Familien profitieren zusätzlich von einem Familienbonus in Höhe von 50 €.

Professionelle Zahnreinigung: Bis zu 100 € Zuschuss

Die AOK Bayern bezuschusst zwei professionelle Zahnreinigungen pro Jahr mit jeweils 50 Euro. Versicherte können dadurch bis zu 100 Euro jährlich für die zahnmedizinische Vorsorge erhalten. Davon profitieren Familien ebenso wie Einzelversicherte, die ihre Zahngesundheit fördern und Gesundheitskosten reduzieren möchten.

Präventionskurse und Gesundheitsreisen: Bis zu 300 € Zuschuss pro Jahr

Die AOK Bayern unterstützt ihre Versicherten mit attraktiven Leistungen für Prävention und Gesundheitsförderung. Für bis zu zwei zertifizierte Präventionskurse pro Jahr werden jeweils 100 % der Kurskosten bis maximal 150 € je Kurs übernommen.

Darüber hinaus profitieren Versicherte von vielfältigen Online-Angeboten zur Gesundheitsförderung – beispielsweise in den Bereichen Bewegung, Entspannung, Schlaf und mentale Gesundheit. Viele digitale Gesundheitsangebote stehen AOK-Versicherten kostenfrei zur Verfügung.

Die Zuschüsse können auch für zertifizierte Präventionsangebote im Rahmen von Gesundheits- und Präventionsreisen genutzt werden. So unterstützt die AOK Bayern ihre Versicherten dabei, aktiv etwas für ihre Gesundheit zu tun und Erkrankungen vorzubeugen.

Reise- und Schutzimpfungen: Gut geschützt mit 100 % Kostenübernahme für Impfstoffe

Die AOK Bayern unterstützt ihre Versicherten mit attraktiven Leistungen rund um Reise- und Schutzimpfungen. Die Kosten für Impfstoffe oder notwendige Medikamente zur Malariaprophylaxe werden zu 100 % übernommen. Zusätzlich beteiligt sich die AOK Bayern mit bis zu 15 € an den Beratungs- und Behandlungskosten beim Arzt.

Zum AOK-Gesundheitsvorteil gehören zahlreiche Reise- und Schutzimpfungen sowie weitere Leistungen zur Vorbeugung von Infektionskrankheiten. So profitieren Familien, Reisende und gesundheitsbewusste Versicherte von zusätzlicher Vorsorge und einem umfassenden Gesundheitsschutz im In- und Ausland.

Wahltarif AOK €xtra: Bis zu 150 € Prämie - besonders attraktiv für Studierende und Auszubildende

Mit dem Wahltarif AOK €xtra können Versicherte jährlich bis zu 150 € Prämie erhalten. Der Tarif bietet eine attraktive Form der Beitragsrückerstattung und ist besonders für Studierende und Auszubildende interessant. Wer gesund bleibt und keine über die Vorsorge hinausgehenden ärztlichen oder zahnärztlichen Leistungen benötigt, kann sich einen zusätzlichen finanziellen Vorteil sichern.

 

Der AOK-Gesundheitsvorteil: Viele Extras ohne Gesundheitsbudget

„Gesundheit nehmen wir persönlich.“ Denn jeder Mensch hat andere Bedürfnisse. Genau dafür gibt es den AOK-Gesundheitsvorteil: Mit zahlreichen zusätzlichen Leistungen unterstützt die AOK Bayern Versicherte in unterschiedlichen Lebensphasen – von der Schwangerschaft über die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen bis hin zu Vorsorge, Sport und Reisen.

Zum AOK-Gesundheitsvorteil gehören unter anderem Leistungen in den Bereichen Schwangerschaft und Entbindung, Kinder- und Jugendgesundheit, Krebsvorsorge und Check-ups, Zahngesundheit, Reisen und Schutzimpfungen, alternative Medizin sowie Sport und Prävention.

Besonders attraktiv: Die Leistungen werden nicht durch ein Gesundheitsbudget oder Gesundheitskonto begrenzt. Versicherte können die jeweiligen Zusatzleistungen im Rahmen der geltenden Voraussetzungen unabhängig voneinander nutzen.

Weitere Informationen und die jeweiligen Voraussetzungen zu den erweiterten Vorsorge- und Zusatzleistungen finden Sie unterwww.aok.de/pk/bayern/aok-gesundheitsvorteil.

Osteopathie für Kinder und Schwangere: Bis zu 300 € Zuschuss

Die AOK Bayern unterstützt Schwangere sowie Babys, Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre mit Zuschüssen für osteopathische Behandlungen. Für bis zu sechs Behandlungen werden jeweils bis zu 50 € erstattet, sodass Zuschüsse von insgesamt bis zu 300 € möglich sind. Davon profitieren insbesondere Familien, die zusätzliche Unterstützung rund um Schwangerschaft, Entwicklung und Gesundheit ihrer Kinder nutzen möchten.

Hebammenrufbereitschaft: Bis zu 250 € Zuschuss für werdende Eltern

Die AOK Bayern unterstützt werdende Eltern mit einem Zuschuss von bis zu 250 € für die Hebammenrufbereitschaft in den letzten Wochen der Schwangerschaft. Nimmt eine Schwangere die Betreuung durch eine zugelassene freiberufliche Hebamme in Anspruch, beteiligt sich die AOK Bayern an den Kosten.

So profitieren Familien von zusätzlicher Sicherheit, persönlicher Betreuung und einer individuellen Begleitung rund um Schwangerschaft und Geburt.

Kinder- und Jugendarztvertrag: Mehr Vorsorge für Kinder und Jugendliche

Gemeinsam mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte bietet die AOK Bayern einen besonderen Versorgungsvertrag für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr an. Familien profitieren von zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen über die gesetzlichen U-Untersuchungen hinaus sowie von weiteren Leistungen zur Unterstützung einer gesunden Entwicklung.

Dazu gehören unter anderem zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen im Grundschul- und Jugendalter, regelmäßige Überprüfungen der Sprachentwicklung sowie Hör- und Sehtests. Die kostenfreien Zusatzleistungen bieten Familien einen spürbaren Vorsorgevorteil und ergänzen die regulären Untersuchungen sinnvoll.

So unterstützt die AOK Bayern Eltern dabei, die Gesundheit und Entwicklung ihrer Kinder von klein auf bestmöglich im Blick zu behalten.

Künstliche Befruchtung: Bis zu 3.000 € zusätzliche Unterstützung

Die AOK Bayern unterstützt Ehepaare mit Kinderwunsch zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen bei einer künstlichen Befruchtung. Für die drei gesetzlich vorgesehenen Standard-Versuche werden für AOK-versicherte Ehepartner jeweils bis zu 500 € zusätzlich übernommen.

Darüber hinaus fördert die AOK Bayern einen weiteren Versuch mit bis zu 1.500 €. Insgesamt können Versicherte so zusätzliche Zuschüsse von bis zu 3.000 € für die Erfüllung ihres Kinderwunsches erhalten.

Damit gehört die AOK Bayern zu den Krankenkassen mit besonders umfangreichen Leistungen rund um Familienplanung und Kinderwunsch.

Immer in Ihrer Nähe: Die meisten Geschäftsstellen in Bayern

Die AOK Bayern ist mit den meisten Geschäftsstellen in Bayern vor Ort für ihre Versicherten da. Persönliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner unterstützen bei Fragen rund um Gesundheit, Familie, Ausbildung, Studium und Versicherungsschutz. Ergänzt wird die Betreuung durch telefonische und digitale Services, sodass Versicherte die passende Unterstützung erhalten – persönlich, telefonisch oder online.

AOK-Clarimedis: Medizinische Beratung rund um die Uhr - telefonisch und per Video

Mit AOK-Clarimedis bietet die AOK Bayern ihren Versicherten eine kostenfreie medizinische Beratung an 365 Tagen im Jahr – rund um die Uhr. Fachärzte und medizinische Experten beantworten Fragen zu Gesundheit, Diagnosen, Therapien und Behandlungsmöglichkeiten telefonisch unter 0800 1 265265.

Ein besonderer Vorteil: Die AOK Bayern stellt den Service selbst zur Verfügung. Dadurch kennen die medizinischen Experten nicht nur gesundheitliche Themen, sondern auch die Leistungen und Zusatzangebote der AOK Bayern und können Versicherten hierzu wertvolle Hinweise geben.

Zusätzlich profitieren Versicherte von exklusiven Videoberatungen in den Fachgebieten Orthopädie, Onkologie sowie Schwangerschaft und Geburt. Ärztinnen, Ärzte und Hebammen beraten dabei persönlich per Video zu individuellen Gesundheitsfragen.

Online-Hautcheck mit OnlineDoctor: Fachärztliche Diagnose in wenigen Stunden

Die AOK Bayern bietet ihren Versicherten mit OnlineDoctor eine digitale und unkomplizierte Möglichkeit, akute Hautprobleme fachärztlich beurteilen zu lassen. Dazu werden einfach Fotos und Informationen online an eine Hautarztpraxis übermittelt. Innerhalb weniger Stunden erhalten Versicherte eine fachärztliche Diagnose sowie eine individuelle Handlungsempfehlung.

Der Online-Hautcheck eignet sich unter anderem bei Rötungen, Schwellungen, Warzen, Hautausschlägen, Schuppen, Flecken, Abszessen sowie bei veränderten Muttermalen, die ärztlich beurteilt werden sollten. Besonders hilfreich: Auch veränderte Muttermale können über den Online-Hautcheck fachärztlich eingeschätzt werden.

So erhalten Versicherte schnell fachärztliche Unterstützung – bequem von zu Hause aus und ohne Wartezeit auf einen Termin vor Ort.

Innovative Krebstherapien: Moderne Strahlenchirurgie und Protonentherapie

Die AOK Bayern ermöglicht ihren Versicherten den Zugang zu innovativen Krebstherapien und übernimmt die Kosten für ausgewählte moderne Behandlungsmethoden. Dazu gehören die hochpräzise Strahlenchirurgie mit ZAP-X zur Behandlung von Gehirntumoren sowie die Protonentherapie, bei der Tumore besonders zielgenau und schonend bestrahlt werden. Die AOK Bayern übernimmt zudem die Kosten für das radiochirurgische Verfahren CyberKnife.

Die AOK Bayern gehört zu den Vorreitern bei der Kostenübernahme innovativer Krebsbehandlungen und bietet ihren Versicherten damit Zugang zu modernen Therapieformen in spezialisierten Behandlungszentren. Zu diesen Behandlungsmethoden gehören die radiochirurgischen Verfahren CyberKnife und ZAP-X. Versicherte profitieren dabei von Behandlungsangeboten unter anderem an den Standorten München und Nürnberg.

Krankenkassen in Deutschland

Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden. 

Inhaltsverzeichnis
  • 1 Die Krankenkasse "AOK Bayern" über sich
  • 2 Besondere Leistungen (Highlights)
  • 3 Krankenversicherung in Deutschland
  • 4 Aufgaben der Krankenversicherung
  • 5 Gesetzliche und private Krankenkassen
  • 6 Kassenarten
  • 7 Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
  • 8 Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
  • 9 Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Krankenversicherung in Deutschland

In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.

Aufgaben der Krankenversicherung

Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten. 

Gesetzliche und private Krankenkassen

GKV uind PKV GKV uind PKV
Neun von zehn Menschen in Deutschland sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, deren Hauptmerkmal das Solidarprinzip ist. Dieses besagt, dass gesunde Versicherte für Kranke, Jüngere für Ältere, Alleinstehende für Familien und einkommensstarke für einkommensschwache Versicherte anteilig höhere Beiträge bezahlen. Durch das Solidarprinzip unterscheidet sich die GKV grundlegend von der PKV, in der das Äquivalenzprinzip gilt. Während sich die Höhe der Beiträge in der GKV nach dem jeweiligen Einkommen richten, richten sich die Beiträge in der PKV nach dem zu versichernden individuellen Risiko. 

Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.     

Kassenarten

Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).

Bild
Die Abkürzung AOK steht für Allgemeine Ortskrankenkasse. In Deutschland gibt es 11 AOKs, welche 27 Millionen Versicherte betreuen (Stand 06/26). Dies entspricht einem Marktanteil von circa 37%. Damit sind die AOKs die zweitgrößte Kassenart.
Bild
Die Abkürzung BKK steht für Betriebskrankenkassen. Die Betriebskrankenkassen unterscheiden sich in geöffnete und geschlossene Krankenkassen. Ca. 30 % der BKKen sind geschlossen und somit für die Allgemeinheit nicht zugänglich. Mit einem Marktanteil von 12,5% sind die BKKs die drittgrößte Kassenart.
Bild
Die IKKen lassen sich auf Gesellenbruderschaften und Zünfte zurückführen. Sie haben mit über 5,2 Millionen Versicherten einen Marktanteil von 7 %. Sie sind die viertgrößte Kassenart. Momentan gibt es 6 IKKs, welche aber nicht alle bundesweit geöffnet sind.
Bild
Zu den Ersatzkrankenkassen gehören die Techniker Krankenkasse, die BARMER, die HEK, die hkk, die KKH sowie die DAK. Diese sechs Krankenkassen haben zusammen circa 29 Millionen Versicherte und somit einen Marktanteil von etwa 37 % (Stand 06/26). Damit bilden die Ersatzkrankenkassen die größte Krankenkassenart.
Bild
Bei der Knappschaft handelt es sich um eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse. Mittlerweile kann sie auf eine über 750 jährige Geschichte zurückblicken. Ihren Ursprung fand die Knappschaft bei den Bergleuten, welche sich aufgrund der besonderen Gefahren im Bergbau gegenseitig sozial absichern wollten. Damit ist die Knappschaft ist die älteste Sozialversicherung der Welt. Momentan zählt die Knappschaft 1,1 Millionen Versicherte (Stand 06/26).
Bild
Die Abkürzung LKK steht für Landwirtschaftliche Krankenkasse. In ihr sind Landwirtschaftliche Unternehmer und ihre Familienangehörigen grundsätzlich pflichtversichert, ein Wahlrecht wie bei den anderen Kassenarten besteht nicht. Ende 2025 zählte der LKK ca 505.000 Versicherte.

Aufsichtsbehörde der Krankenkassen

Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig. 

Aufsichtsbehörde

Anschrift

Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) 

Bundesamt für Soziale Sicherung
Referat II
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel: 0228 / 619-0
Fax: 0228 / 619-1870
Mail: poststelle@bas.bund.de
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/                                               

Gesundheits- und Sozialministerien
der Länder

Liste der Ministerien

Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung

Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.

Bild Quelle: GKV-Spitzenverband

Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen.  >> zum Krankenkassen-Forum.

Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.

Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?

Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.

GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:

  • Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
  • Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
  • Landwirte
  • Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
  • Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
  • Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen 

Welche Krankenkassen gibt es?

Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen. 

Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck. 

In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.

Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK,  LKK und die Knappschaft.


Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?

Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.


Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?

Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:

Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages 

Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden. 

Sparen durch Wahltarife 

Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.

Sparen durch Bonusprogramme

Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen.  Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.


Wieviele Krankenkassen gibt es?

Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen  in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..


Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag. 
 

Beispiele

Rechenbeispiel Pflichtversicherte

Brutto-Monatseinkommen: 3800 €  | Zusatzbeitrag: 2,9 % 
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 €  x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro

Rechenbeispiel Selbstständige

Brutto - Monatsüberschuss: 5000 €  | Zusatzbeitrag: 3,3 %   
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 €  x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro

Leistungen
  • Gesetzliche Leistungen der Krankenkassen
  • Satzungsleistungen der Krankenkassen
  • Ausgeschlossene Leistungen
  • Familienversicherung
  • Bonusprogramme
  • Wahltarife
  • Vorsorgeuntersuchungen
Personengruppen
  • Arbeitnehmer
  • Selbstständige
  • Studenten
  • Azubis
  • Rentner
  • Künstler & Publizisten
  • Weitere Personengruppen
Zahlen & Fakten
  • Nachrichten
  • Rechengrößen
  • Zusatzbeiträge der Krankenkassen
  • Umlage
  • Zuzahlungen
  • Lexikon
  • Mitglieder je Krankenkasse
  • Fusionen
  • Geschäftsberichte
  • Satzungen
  • Transparenzberichte
Impressum · Haftungsausschluss · Datenschutz · Über uns · Stellenangebote

© 2026 Krankenkassennetz.de GmbH