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Zusatzbeitrag der AOK Bayern: 1,58%

Der Beitragssatz der AOK Bayern beträgt im Jahr 2024 16,18% (14,6% + 1,58% Zusatzbeitrag).

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Beitragstabelle für Arbeitnehmer

Wie hoch ist Ihr Anteil am SV-Beitrag zur Krankenversicherung bei der AOK Bayern?

monatlicher Verdienst
(Brutto)
Arbeitnehmer-Anteil am
Krankenkassenbeitrag
2024
Arbeitnehmeranteil am
Krankenkassenbeitrag
2025
2000,00 € 161,80 €
2500,00 € 202,25 €
3000,00 € 242,70 €
3500,00 € 283,15 €
4000,00 € 323,60 €
5175,00 € 418,66 €

Beitragstabelle für Auszubildende

Die Ausbildungsvergütung ist abhängig von der Branche, vom Ausbildungsjahr und der Kasse. Wie hoch sind die monatlichen Abzüge für die Krankenversicherung bei der AOK Bayern?

Beitragstabelle für Selbständige

Wie hoch ist Ihr Beitrag zur Krankenversicherung als freiwillig versichertes Mitglied der AOK Bayern?

AOK Bayern Beitragsrechner

Berufsgruppe

Entwicklung des Zusatzbeitrags der AOK Bayern

Entwicklung des Zusatzbeitrags der AOK Bayern

Vergleichen Sie den Zusatzbeitrag 2024 aller Krankenkassen oder berechnen Sie jetzt ihre individuelle Ersparnis im Beitragsrechner

Fragen zum Zusatzbeitrag

Wie hoch ist im Jahr 2024 bei der AOK Bayern der Zusatzbeitrag?

Die AOK Bayern erhebt im Jahr 2024 einen Zusatzbeitrag von 1,58 Prozent. Er wurde nicht erhöht.

Wer muss den Zusatzbeitrag bezahlen?

Versicherte Mitglieder der AOK Bayern führen jeweils den halben Zusatzbeitrag an die Krankenkasse ab. Die andere Hälfte übernehmen deren Arbeitgeber.

Lohnt sich ein Wechsel in die AOK Bayern?

Der Zusatzbeitrag der AOK Bayern liegt etwa unter dem Durchschnitt. Wenn man in einer Kasse mit höherem Zusatzbeitrag versichert ist, kann man bei den monatlichen Sozialabgaben sparen und je nach Kasse weitere Vorteile für sich und die Familie wahrnehmen. Ein genaues Bild ergibt sich durch einen Krankenkassentest.

Wie schnell geht ein Wechsel in die AOK Bayern?

Um in die AOK Bayern zu wechseln, genügt es seit 2021 eine Wahlerklärung auszufüllen (Mitgliedsantrag AOK Bayern). Die Frist beträgt ab dem Ende des Monats, in dem der Antrag gestellt wird, noch zwei volle Monate. Wer ein Studium, eine Ausbildung oder einen neuen Job beginnt, hat sofortiges Wahlrecht ohne diese Frist.