Wahltarife der AOK Bayern
AOK-Krankengeld-Wahltarif
Krankengeld nach SGB V §53 (6)Hauptberuflich selbständig Erwerbstätige, Künstler und Publizisten sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigte können einen AOK-Krankengeld-Wahltarif als Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld wählen:
Der Tarif KG 22 steht hauptberuflich selbständig Erwerbstätigen, sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigten zur Wahl.
Der Tarif KG 15 ist auf die individuellen Bedürfnisse von Künstlern und Publizisten ausgerichtet.