Hauptregion der Seite anspringen
Logo krankenkasseninfo.de
  • Krankenkassen
    • Zusatzbeitrag 2026
    • günstigste Krankenkasse 2026
    • Geschäftsstellensuche
    • Informationen
  • Test
  • Krankenkassenvergleich
  • Rechner
  • Wechsel
    • Krankenkassenwechsel
    • Krankenkasse kündigen
    • Wechsel von GKV zur PKV
    • Wechsel von PKV zur GKV
    • Musterkündigung
  • Ratgeber
    • Nachrichten
    • Magazin
    • Pressemitteilungen
    • Interviews
    • Leserfragen
    • GKV-Reform
Jetzt vergleichen
  • Krankenkassen
  • AOK Niedersachsen
Logo AOK Niedersachsen
Infos anfordern
Onlineantrag
Antrag (PDF)
Ergebnis der AOK Niedersachsen im aktuellen Krankenkassentest
Übersicht
Zusatzbeitrag
Leistungen
Bonusprogramme
Wahltarife
Geschäftsstellen
Krankenkassentest

AOK Niedersachsen

Logo AOK Niedersachsen
AOK Niedersachsen
Antrag (PDF)
Infos anfordern
Onlineantrag

Die Krankenkasse "AOK Niedersachsen" über sich

Die AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen ist mit fast 3,1 Millionen Versicherten die mitgliederstärkste Krankenversicherung in Niedersachsen. Als starke Solidargemeinschaft bietet sie ihren Versicherten Schutz und Sicherheit im Krankheitsfall durch eine optimale medizinische Versorgung mit allen modernen, wissenschaftlich anerkannten Behandlungs- und Heilmethoden. Als Rückgrat der gesundheitlichen Versorgung steht sie für eine bezahlbare medizinische Versorgung mit allen modernen, wissenschaftlich anerkannten Behandlungs- und Heilmethoden. Dabei geht sie mit innovativen Projekten wie speziellen Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke sowie individuellen Tarifen neue Wege. Die AOK Niedersachsen hilft nicht nur gesundheitsbewusst zu leben, sie zeigt auch Wege, Freude an der eigenen Gesundheit zu empfinden und damit ein Stück neue Lebensqualität zu gewinnen.

Zur AOK Niedersachsen wechseln
Ohne Kündigung bequem und sicher die Krankenkasse wechseln. Ihr Antrag genügt: als PDF zum Download oder Sie benutzen unser Onlineformular
Informationen
Adresse
(Zentrale)
AOK Niedersachsen
Hildesheimer Straße 273
30519 Hannover
Geöffnet in:
Niedersachsen
Mitglieder:
2.400.000 (01.01.2026)
Versicherte:
3079000 (01.01.2026)
Geschäftsstellen:
85
Vorstand:
Dr. Jürgen Peter
Betriebsnummer:
OST 29720865
WEST 29720865
Kassentyp:
AOK
Satzungen:
satzung-aok-niedersachsen-stand-10032026.pdf
Geschäftsbericht:
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:
AOK Niedersachsen Stellenangebote
Testnoten
1,6 Großer Krankenkassentest
1,6 Azubi Krankenkassentest
1,4 Für Familien
2,0 Leistungen im Test
1,9 Großer Krankenkassentest
1,9 Für Schwangere & junge Eltern
1,7 Selbständige Krankenkassentest
1,6 Studenten Krankenkassentest

Besondere Leistungen (Highlights)

Service vor Ort

Die AOK Niedersachsen ist landesweit an über 100 Standorten mit mehr als 6.800 Mitarbeitern für ihre Versicherten aktiv. Unsere Beratung kann telefonisch, online und auch persönlich in Anspruch genommen werden.

Informationen per Telefon, Internet und Magazine

24-Stunden-Service

Ob per E-Mail oder Telefon – Sie erreichen uns rund um die Uhr.

  • 0800 0265637 (kostenfrei)
  • aok.service@nds.aok.de

Meine AOK“ (Onlineportal und App)

„Meine AOK“ ist ein besonderer Onlineservice der AOK Niedersachsen. Viele Angebote und Funktionen lassen sich über „Meine AOK“ einfach und sicher nutzen. Die AOK-Versicherung bequem rund um die Uhr managen – über das Onlineportal meine.aok.de oder mit der „Meine AOK“-App.

aok.de

Hier finden Sie umfangreiche Informationen zu den Leistungen und Services der AOK.

AOK-Gesundheitsmagazin

Das Magazin ist speziell auf das Alter und die damit verbundene Lebenssituation abgestimmt.

Meine AOK“ (Onlineportal und App)

Egal, ob Versicherte eine Mitgliedschaftsbescheinigung brauchen, sich von Zuzahlungen befreien lassen oder einfach nur mit uns in Kontakt treten möchten: meine.aok.de ist 365 Tage im Jahr 24 Stunden am Tag für sie geöffnet. Über das "Meine AOK" - Onlineservice (meine.aok.de) oder unterwegs über die „Meine AOK“-App können Versicherte viele Angebote und Funktionen einfach und sicher über „Meine AOK“ nutzen. Bei Bedarf verwalten und ändern sie ihre Daten und bestellen ganz bequem eine neue Versichertenkarte.

Kundenservice

Der TÜV Süd hat den Kundenservice der AOK Niedersachsen zertifiziert. Die Gesundheitskasse hat in der Gesamtbewertung ein „gut“ erhalten. Da die AOK Niedersachsen Wert auf die Meinung ihrer Versicherten legt, haben wir den TÜV Süd mit der Prüfung beauftragt. Bewertet wurden der Kundenservice und die Leistungen. Der TÜV Süd vergibt das Siegel deutschlandweit auf der Grundlage von Kundenbefragungen. Es gilt für zwei Jahre.

Mehr Informationen zur Bewertung auf www.tuev-sued.de/ms/verbraucherinfo.

AOK-Gesundheitsprogramm

Die AOK bietet ein umfassendes und abwechslungsreiches Kursangebot, um Versicherte bei einer gesunden Lebensweise zu unterstützen: AOK-Kurse zu Bewegung, Sport, Ernährung, Stressbewältigung, Entspannung oder Rückenfitness. 

AOK-Gesundheitsprogramme online

Online-Programme

Werden Sie von zu Hause aus aktiv für Ihre Gesundheit. Nehmen Sie an AOK-Online-Programmen teil, erhalten Sie von uns eine individuelle Begleitung.

Medizinisches Infotelefon AOK-Clarimedis

An 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erhalten Versicherte von einen Expertenteam aus Fachärzten, Krankenschwestern und Apothekern telefonisch Antworten zu Krankheiten, Operationen, Diagnosen oder Arzneimitteln: 0800 1265265 (kostenfrei).

Mit den Videoberatungen zu den Fachrichtungen Dermatologie, Orthopädie, Onkologie und Schwangerschaft & Geburt von AOK-Clarimedis können Versicherten den Rat von Fachärztinnen, Fachärzte und Hebammen bequem von zu Hause aus einholen.

Pflegeberatung und -service

Mit dem AOK-Pflegeservice unterstützen wir Versicherte und ihre Angehörigen mit allen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung und vielen Extras, wie beispielsweise unseren AOK-Pflegeberatern sowie Pflegekursen und Schulungen durch Pflegefachkräfte der AOK. 

AOK-Curaplan - Behandlungsprogramme für chronisch Kranke

Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos. Alle Programme basieren auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Strukturierte Behandlungsprogramme bieten wir bei diesen gesundheitlichen Einschränkungen an: Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Asthma (Kinder und Erwachsene), COPD (chronisch-obstruktive Lungenkrankheit), Koronare Herzkrankheit, Brustkrebs. Mehr Informationen auf www.aok-curaplan.de

Bonusprogramm AOK Aktiv-Bonus

Bei diesem Bonusprogramm zahlt es sich doppelt aus, aktiv zu sein – besonders für Familien. Wer ärztliche und zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen nutzt, an Gesundheitskursen teilnimmt, sich durch Impfungen schützt oder sportlich aktiv ist, wird mit Punkten belohnt. Jeder Punkt ist 1 Euro wert.

AOK-Wahltarife

Für alle, die gesundheitsbewusst leben und auch die Kosten im Auge behalten, haben wir  besondere Tarife entwickelt. Hier bestimmen Sie selbst, wie viel Sie zahlen.

Zusatzversicherung AOK-Privat

Mit einer privaten Zusatzversicherung AOK-Privat ergänzen Verischerte den Leistungsumfang ihrer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung – für die passende Absicherung in jedem Lebensabschnitt.

AOK-Mehrleistungen

Nutzen Sie Angebote wie Homöopathie, Schutzimpfungen für Auslandsreisen oder Osteopathie. Für Rechnungen erhalten Sie von uns dafür bis zu 500 Euro. Wir erstatten die Kosten für Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Kalenderjahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen. Davon ist eine Kostenerstattung für Osteopathie für maximal vier Behandlungen bis zu je 75 Euro möglich. Versicherte reichen dazu einfach auf ihren Namen ausgestellte Rechnungen bei ihrer AOK ein. Oder laden ein Foto/einen Scan über den „Meine AOK“-Onlineservice hoch, verfügbar als Onlineportal und App, und bekommen das Geld auf ihr Konto überwiesen.

Krankenkassen in Deutschland

Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden. 

Inhaltsverzeichnis
  • 1 Die Krankenkasse "AOK Niedersachsen" über sich
  • 2 Besondere Leistungen (Highlights)
  • 3 Krankenversicherung in Deutschland
  • 4 Aufgaben der Krankenversicherung
  • 5 Gesetzliche und private Krankenkassen
  • 6 Kassenarten
  • 7 Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
  • 8 Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
  • 9 Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Krankenversicherung in Deutschland

In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.

Aufgaben der Krankenversicherung

Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten. 

Gesetzliche und private Krankenkassen

GKV uind PKV GKV uind PKV
Neun von zehn Menschen in Deutschland sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, deren Hauptmerkmal das Solidarprinzip ist. Dieses besagt, dass gesunde Versicherte für Kranke, Jüngere für Ältere, Alleinstehende für Familien und einkommensstarke für einkommensschwache Versicherte anteilig höhere Beiträge bezahlen. Durch das Solidarprinzip unterscheidet sich die GKV grundlegend von der PKV, in der das Äquivalenzprinzip gilt. Während sich die Höhe der Beiträge in der GKV nach dem jeweiligen Einkommen richten, richten sich die Beiträge in der PKV nach dem zu versichernden individuellen Risiko. 

Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.     

Kassenarten

Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).

Bild
Die Abkürzung AOK steht für Allgemeine Ortskrankenkasse. In Deutschland gibt es 11 AOKs, welche 27 Millionen Versicherte betreuen (Stand 06/26). Dies entspricht einem Marktanteil von circa 37%. Damit sind die AOKs die zweitgrößte Kassenart.
Bild
Die Abkürzung BKK steht für Betriebskrankenkassen. Die Betriebskrankenkassen unterscheiden sich in geöffnete und geschlossene Krankenkassen. Ca. 30 % der BKKen sind geschlossen und somit für die Allgemeinheit nicht zugänglich. Mit einem Marktanteil von 12,5% sind die BKKs die drittgrößte Kassenart.
Bild
Die IKKen lassen sich auf Gesellenbruderschaften und Zünfte zurückführen. Sie haben mit über 5,2 Millionen Versicherten einen Marktanteil von 7 %. Sie sind die viertgrößte Kassenart. Momentan gibt es 6 IKKs, welche aber nicht alle bundesweit geöffnet sind.
Bild
Zu den Ersatzkrankenkassen gehören die Techniker Krankenkasse, die BARMER, die HEK, die hkk, die KKH sowie die DAK. Diese sechs Krankenkassen haben zusammen circa 29 Millionen Versicherte und somit einen Marktanteil von etwa 37 % (Stand 06/26). Damit bilden die Ersatzkrankenkassen die größte Krankenkassenart.
Bild
Bei der Knappschaft handelt es sich um eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse. Mittlerweile kann sie auf eine über 750 jährige Geschichte zurückblicken. Ihren Ursprung fand die Knappschaft bei den Bergleuten, welche sich aufgrund der besonderen Gefahren im Bergbau gegenseitig sozial absichern wollten. Damit ist die Knappschaft ist die älteste Sozialversicherung der Welt. Momentan zählt die Knappschaft 1,1 Millionen Versicherte (Stand 06/26).
Bild
Die Abkürzung LKK steht für Landwirtschaftliche Krankenkasse. In ihr sind Landwirtschaftliche Unternehmer und ihre Familienangehörigen grundsätzlich pflichtversichert, ein Wahlrecht wie bei den anderen Kassenarten besteht nicht. Ende 2025 zählte der LKK ca 505.000 Versicherte.

Aufsichtsbehörde der Krankenkassen

Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig. 

Aufsichtsbehörde

Anschrift

Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) 

Bundesamt für Soziale Sicherung
Referat II
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel: 0228 / 619-0
Fax: 0228 / 619-1870
Mail: poststelle@bas.bund.de
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/                                               

Gesundheits- und Sozialministerien
der Länder

Liste der Ministerien

Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung

Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.

Bild Quelle: GKV-Spitzenverband

Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen.  >> zum Krankenkassen-Forum.

Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.

Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?

Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.

GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:

  • Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
  • Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
  • Landwirte
  • Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
  • Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
  • Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen 

Welche Krankenkassen gibt es?

Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen. 

Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck. 

In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.

Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK,  LKK und die Knappschaft.


Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?

Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.


Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?

Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:

Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages 

Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden. 

Sparen durch Wahltarife 

Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.

Sparen durch Bonusprogramme

Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen.  Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.


Wieviele Krankenkassen gibt es?

Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen  in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..


Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag. 
 

Beispiele

Rechenbeispiel Pflichtversicherte

Brutto-Monatseinkommen: 3800 €  | Zusatzbeitrag: 2,9 % 
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 €  x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro

Rechenbeispiel Selbstständige

Brutto - Monatsüberschuss: 5000 €  | Zusatzbeitrag: 3,3 %   
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 €  x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro

Leistungen
  • Gesetzliche Leistungen der Krankenkassen
  • Satzungsleistungen der Krankenkassen
  • Ausgeschlossene Leistungen
  • Familienversicherung
  • Bonusprogramme
  • Wahltarife
  • Vorsorgeuntersuchungen
Personengruppen
  • Arbeitnehmer
  • Selbstständige
  • Studenten
  • Azubis
  • Rentner
  • Künstler & Publizisten
  • Weitere Personengruppen
Zahlen & Fakten
  • Nachrichten
  • Rechengrößen
  • Zusatzbeiträge der Krankenkassen
  • Umlage
  • Zuzahlungen
  • Lexikon
  • Mitglieder je Krankenkasse
  • Fusionen
  • Geschäftsberichte
  • Satzungen
  • Transparenzberichte
Impressum · Haftungsausschluss · Datenschutz · Über uns · Stellenangebote

© 2026 Krankenkassennetz.de GmbH