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Wahltarife der AOK Niedersachsen

AOK Selbstbehalttarife

Der AOK-Wahltarif Selbstbehalt ist ganz einfach aufgebaut: Je nach Einkommen bietet die AOK sieben unterschiedliche Tarifklassen an. Die Versicherten entscheiden sich für den Wahltarif, der Ihren beitragspflichtigen Einnahmen entspricht. Oder Sie wählen einen niedrigeren Tarif, wenn Ihnen der maximale Selbstbehalt in Ihrem Tarif zu hoch ist. Die Wahl eines höheren Tarifes ist nicht möglich.

Im Anschluss starten man dem Einkommen entsprechend mit einem Grundbonus für ein Kalenderjahr. Dieses "Startkapital" verringert sich über das Jahr, wenn man bestimmte Leistungen in Anspruch nimmt. Für jeden Arztbesuch mit anschließendem Rezept für Medikamente und Heilmittel, das zu Lasten der AOK eingelöst wird, werden je nach Tarif zwischen 15 Euro und 160 Euro abgezogen. Für jeden Krankenhausaufenthalt zwischen 30 Euro und 320 Euro. Wer also Leistungen in Anspruch nimmt, die einen Selbstbehalt auslösen, braucht zuerst den Grundbonus auf. Erst danach greift der Selbstbehalt. Je weniger Leistungen man in Anspruch nimmt, desto höher fällt der Bonus am Ende des Kalenderjahres aus.
Bitte beachten Sie: Übersteigen die Selbstbehalte den Bonus, werden diese ebenfalls mit Ablauf des Kalenderjahres fällig. Dann kommt es zu einer Forderung des Selbstbehalts an Sie.         

 Jahreseinkommen              Bonus      Selbstbehalt         max. Selbstb.

1Bis 12.000 € 50,00 € 15,00 €30,00 € 130,00 €
212.001 € bis 18.000 €100,00 €30,00 €60,00 €180,00 €
318.001 € bis 24.000 €150,00 €45,00 €90,00 € 230,00 €
424.001 € bis 30.000 €200,00 €60,00 €120,00 €280,00 €
530.001 € bis 36.000 €250,00 €75,00 €150,00 €340,00 €
636.001 € bis JAE-Grenze*350,00 €110,00 €220,00 € 450,00 €
7Über JAE-Grenze*500,00 €160,00 €320,00 € 620,00 €

Krankengeld-Wahltarif

Die AOK Niedersachsen bietet Krankengeld-Wahltarife für Mitglieder, die hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind (Krankengeldanspruch vom 22. Tag bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeitund) und für dem KSVG versicherte Künstler und Publizisten (Krankengeldanspruch vom 15. Tag bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit) an.