BKK Herkules
Die Krankenkasse "BKK Herkules" über sich
Schneller und persönlicher Service ist die Grundlage der Leistungsstärke der BKK Herkules. Die BKK Herkules bietet zahlreiche Mehrleistungen bei einem Zusatzbeitragssatz von 3,48% (Stand: 01.01.2025). Das attraktive Bonusprogramm bringt nicht nur finanzielle Vorteile, sondern steigert auch die Gesundheit. Die Gesundheit unserer Kunden und die individuelle Betreuung stehen für uns im Mittelpunkt.
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Informationen
Adresse
(Zentrale)
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BKK Herkules
Jordanstraße 6
34117 Kassel
Jordanstraße 6
34117 Kassel
Geöffnet in:
Bayern
Hessen
Niedersachsen
Hessen
Niedersachsen
Mitglieder:
23.790 (01.01.2026)
Versicherte:
30262 (01.01.2026)
Geschäftsstellen:
1
Vorstand:
Stephan Huhn
Betriebsnummer:
OST 47034953
WEST 47034953
WEST 47034953
Kassentyp:
Satzungen:
Geschäftsbericht:
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:
Besondere Leistungen (Highlights)
Zusätzliche Krebsvorsorgen
Hautkrebsscreening: Es wird ein Zuschuss für ein Screening bereits im Alter von 15 – 35 Jahren alle 2 Jahre mit bis zu 30 € gegeben. Zudem wird ab 18 Jahren, über eine vertragsärztliche Versorgung, alle 2 Jahre ein Hautscreening kostenfrei angeboten.
Darmkrebsvorsorge: Die BKK Herkules bezuschusst Vorsorgeuntersuchungen außerhalb der Regelversorgung mit max. 30 Euro pro Jahr.
Darmkrebsvorsorgen werden zusätzlich über das Bonusprogramm mit 10 Euro prämiert.
Brustkrebsvorsorge: Brustkrebsvorsorge, außerhalb der Regelversorgung wird mit max. 30 Euro pro Kalenderjahr bezuschusst. Zudem erhalten Sie für eine Tastuntersuchung (Discovering Hands) durch qualifizierte Medizinische Tastuntersucher/innen (MTU) einen Zuschuss von 58,50 Euro.
Über das Bonusprogramm wird das Mammografie-Screening (50-70 Jahre) mit 10 Euro sowie das Brustkrebs-Screening (ab 30 Jahre) mit 15 Euro prämiert.
Brillen und Kontaktlinsen
Über die gesetzlichen Leistungen hinaus wird alle zwei Jahre ein Zuschuss für Brillen und Kontaktlinsen bei einem sphärischen oder zylindrischen Korrekturbedarf von mindestens 0,5 Dioptrien je Auge in Höhe von 15 € je Brillenglas bzw. je Kontaktlinse gewährt.
Kostenerstattung oder Zuschuss in Anspruch nehmen und zusätzlich im Bonus prämieren lassen!
Höherwertige Zahnfüllungen
Außerhalb des gesetzlichen Leistungskataloges werden 20 € je Zahn für höherwertige Kunststofffüllungen bis maximal 200 € im Jahr als Zuschuss erstattet.
"Bonus GesundLeben" für Erwachsene, "Herkulesbonus" für Kinder und Jugendliche, "Babybonus"
Die BKK Herkules bietet attraktive Bonusprogramme für Groß und Klein und unterstützt gesundheitsbewusstes Verhalten: Punkte für Ihre Gesundheitsleistungen sammeln, Nachweise bequem online einreichen und Barprämie erhalten!
- Bonus GesundLeben für Erwachsene (ab 18 Jahre)
Erhalten Sie mehr als 400 € Prämie für beispielsweise die jährliche Zahnvorsorge (20 Punkte), Mitgliedschaft im Sportverein (15 Punkte) und im Fitnessstudio (10 Punkte), die Zahnreinigung (15 Punkte) sowie Krebsvorsorge (15 Punkte) und vieles mehr.
- Herkulesbonus für Kinder und Jugendliche
Über 350 € Prämie für die U- und J-Untersuchungenvbeim Kinderarzt (10 Punkte), der Nichtraucherstatusv(20 Punkte), die Mitgliedschaft im Sportverein (15 Punkte), kinderzahnärztliche Untersuchungen (10 Punkte), Schwimmkurs (je 10 Punkte) und mehr. Treuebonus on top: Am 18. Geburtstag zahlen wir bis zu 500 € Treuebonus, wenn man in den Jahren davor (zweimaliges Aussetzen gestattet) am Herkulesbonus teilgenommen hat. Je mehr Jahre man teilnimmt, desto höher ist die Prämie des Treuebonus!
- Babybonus (ab Geburt bis zu 1 Jahr)
Bis zu 225 € Prämie im ersten Lebensjahr für die U-Untersuchungen und weitere Leistungen erhalten.
Die PRÄMIENWAHL:
1-fache Prämie: Gesamtpunktzahl · 1 €
= direkte Auszahlung auf Ihr Konto.
1,5-facher Zuschuss: Gesamtpunktzahl · 1,5 €
= Auszahlung der erhöhten Prämie als Zuschuss für eine nachweislich erbrachte Gesundheitsleistung
Ausführliche Informationen unter www.bkk-herkules.de/bonusprogramme.
Alternative Arzneimittel
Im Rahmen unserer Satzungsmehrleistungen beteiligt sich die BKK Herkules an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie. Erstattet werden die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel, insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 200,00 EUR pro Kalenderjahr und Versicherten.
Fitnessstudio, Prävention, Heilpraktiker, Massagen, Hyaluronsäure-Anwendung, Retainer
Die BKK Herkules erstattet max. 70 EUR je Kalenderjahr und Versicherten jeweils für:
- Medizinische Massagen und Krankengymnastik
- Akupunktur außerhalb der ärztlichen Verordnung
- Heilpraktikerbehandlungskosten inklusive der von Heilpraktikern verordneten homöopathischen Arzneimittel
- Präventionskurse außerhalb des Präventionsleitfadens
- Mitgliedsbeitrag zum Fitnessstudio
- Hyaluronsäure-Anwendung bei Kniegelenkproblemen
- einen Zuschuss für einen festsitzenden Retainer im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung.
Osteopathie
Im Rahmen der Satzungsmehrleistungen erstattet die BKK Herkules ihren Versicherten bis zu 160 € im Kalenderjahr. Erstattet werden hierbei 100 % des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 40,00 EUR je Sitzung für insgesmat 4 Sitzungen im Jahr. Kostenerstattung oder Zuschuss in Anspruch nehmen und zusätzlich im Bonus prämieren lassen!
Professionelle Zahnreinigung
Wir beteiligen uns bei Ihrem Wunschzahnarzt mit maximal 40 € im Jahr an Ihrer Zahnreinigung, wenn Sie das 15. Lebensjahr vollendet haben. Im Rahmen unserer Vertragszahnärzte über www.dent-net.de erhalten unsere Versicherten zudem jährlich eine kostenlose Zahnreinigung ab dem 18. Lebensjahr.
Kostenerstattung oder Zuschuss in Anspruch nehmen und zusätzlich im Bonus prämieren lassen!
Kurse für Kinder und Babys
Die BKK Herkules unterstützt die Entwicklung Ihres Kindes bis zum 6. Lebensjahr pro Jahr mit Kursen aus den Bereichen Babyschwimmen, Kleinkinderschwimmen, Babymassage oder Pekip. Bei regelmäßiger Teilnahme wird ein Zuschuss in Höhe von maximal 100,00 EUR je Kalenderjahr gewährt. Kostenerstattung oder Zuschuss in Anspruch nehmen und zusätzlich im Bonus prämieren lassen!
Reise- Schutzimpfungen
Für selbst bezahlte ärztlich empfohlene Schutzimpfungen werden von der BKK Herkules 100% der für die Impfstoffe erforderlichen Sachkosten und die Kosten des ärztlichen Honorars der Impfung erstattet. Die Kosten werden nicht erstattet, sofern andere Kostenträger zuständig sind (z.B. öffentlicher Gesundheitsdienst, Arbeitgeber).
Die BKK Herkules übernimmt zusätzlich zu den Schutzimpfungen nach § 20d Abs. 1 SGB V die Kosten auch für Schutzimpfungen, die wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos aufgrund eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes (Urlaubsreise) indiziert sind, in Höhe von 100%, wenn diese von der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut (STIKO) empfohlen werden. Kostenerstattung oder Zuschuss in Anspruch nehmen
und zusätzlich im Bonus prämieren lassen!
Die Kosten werden nicht erstattet, wenn der Arbeitgeber die Impfung unentgeltlich anbietet oder die Durchführung der Impfung in die Zuständigkeit des Arbeitgebers fällt.
Präventionskurse
Die BKK Herkules bietet in ganz Deutschland qualitätsgeprüfte Präventionskurse zu den Gesundheitsthemen Ernährung, Bewegung, Entspannung sowie Kurse zum Umgang mit Genuss- und Suchtmitteln an.
Für zertifizierte Präventionskurse bieten wir jedes Jahr ein Budget von 560 €, in dem jeder
Kurs mit 100 % bezuschusst wird.
Kostenerstattung oder Zuschuss in Anspruch nehmen und zusätzlich im Bonus prämieren lassen!
Nicht zertifizierte Präventionskurse werden mit max. 70 € pro Jahr bezuschusst.
Gesundheitsreisen
Die Teilnahme an einer Gesundheitsreise, wie z.B. der BKK Aktivwoche oder Well - Aktiv wird mit maximal 200 EUR pro Jahr bezuschusst bzw. fpr Kinder ab 6 Jahre mit 160 €. Der Zuschuss wird unabhängig vom Zuschuss für zertifizierte Präventionskurse in Höhe von max. 560 € pro Jahr gewährt!
Kostenerstattung oder Zuschuss in Anspruch nehmen und zusätzlich im Bonus prämieren lassen!
Psychische Gesundheit
Online-Programm bei Stress und psychischen Belastungen: die BKK Herkules bietet eine kostenfreie Teilnahme an "NOVEGO" mit Unterstützung in belastenden Situationen, Burnout, Ängsten, Schlafproblemen an. Zusätzlich kann Kontakt zu einem geschulten Psychologenteam aufgenommen werden.
Online-Programm zur Unterstützung bei Depressionen: neben der ärztlichen Beratung bietet die BKK Herkules eine kostenfreie Teilnahme an "Moodgym.de" an. Sie erhalten Übungen die bei der Vorbeugung von Depressionen helfen können.
Online-Psychotherapie
kostenfrei bundesweites Online-Psychotherapie-Angebot, um langen Wartezeiten auf einen Therapieplatzent gegenwirken. Diese besonders intensive Form der Psychotherapie hebt sich von der Regelversorgung ab, soll chronifizierte Krankheitsverläufe vermeiden und einen Transfer des Therapiefortschritts in den Alltag erleichtern. Das Angebot erfüllt höchste Datenschutzstandards. Zunächst eine erste Online-Sprechstunde. Dafür steht ein bundesweites Netzwerk von aktuell über 100 Psychotherapeuten zur Verfügung. In der Sprechstunde wird ein Antrag auf Psychotherapie gestellt, der uns von dem Dienstleister KIRINUS über ein Portal bereitgestellt wird. Innerhalb von drei Wochen entscheiden wir als Krankenkasse über den Antrag. Nach Antragsbewilligung schließen sich an die Sprechstunde zwei probatorische Sitzungen an, die in der Regel bereits online durchgeführt
werden. Bei der daraufhin folgenden Psychotherapie handelt es sich um eine Kurzzeit-Online-Psychotherapie (24 Sitzungen). Diese wird ergänzt um maximal 24 asynchrone Therapieeinheiten („Chat-Feedbacks“) zwischen den Sitzungen. Dabei erhalten die Versicherten digital bereitgestellte Arbeitsaufträge und Reflexionsaufgaben, zu denen sie digitales therapeutisches Feedback erhalten. weitere Informationen unter:
https://onlinepsychotherapie.kirinus.de/
Babybonus (bis zu 225 €)
Ab Geburt können Sie bis zu 225 Euro Prämie im ersten Lebensjahr für Ihr Baby erhalten. Nachgewiesen werden können die ersten U-Untersuchungen, das Neugeborenen-Hörscreening, die kinderzahnärztlichen Untersuchungen, Teilnahme am Babyschwimmen oder Schutzimpfungen. Für die U1 bis 4 oder das Neugeborenen-Hörscreening gibt es jeweils bereits 50 Punkte.
Geburtsvorbereitungskurse
Über die gesetzlich geregelten Leistungen der Mutter hinaus, beteilt sich die BKK Herkules auch an den Kosten des Geburtsvorbereitungskurses für eine Begleitperson (sofern bei der BKK Herkules versichert). Erstattet werden insgesamt für Schwangerschaftsleistungen max. 600 EUR im Kalenderjahr. Kostenerstattung oder Zuschuss in Anspruch nehmen und zusätzlich im Bonus prämieren lassen!
Schwangerschaftsleistungen
Die BKK Herkules erstattet für die unten aufgeführten Satzungsmehrleistungen insgesamt max. 600,00 EUR je Schwangerschaft.
- Unterbringung des begleitenden Elternteils im Elternzimmer, sofern bei der BKK Herkules versichert
- Geburtsvorbereitungskurs für eine Begleitperson, sofern bei der BKK Herkules versichert
- vorgeburtliche Ergänzungsuntersuchungen für weiterführende vorgeburtliche Diagnostik, wie zusätzliche Blutuntersuchungen (z.B. B-Streptokokken, Toxoplasmose, Mangelerscheinugungen von Vitaminen), zusätzliche Blutuntersuchungen
- Leistungen zur Minimierung eines konkreten Risikos einer Frühgeburt (z.B.: pH-Wert Teststreifen)
-Antikörperbestimmung auf Ringelröteln und Windpocken sowie Streptokokken-Test
- Nackenfaltenmessung
- Toxoplasmosetest, sofern keine Leistung nach den Mutterschafts-Richtlinien
- Triple-Test
- nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Jodid, Eisen, Magnesium und oder Folsäure in der Schwangerschaft, sowie für Jodid als Monopräparats bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres des Kindes
- Digitale Geburtsvorbereitungskurse (Online-Kurse)
- Mehrkosten für alternative Zahnfüllungen
- Hebammenrufbereitschaft (nach Hebammengesetz mit entspr. Vergütungsvereinbarung): Die BKK Herkules erstattet die Kosten bis max. 350,00 Euro
Kostenerstattung oder Zuschuss in Anspruch nehmen und zusätzlich im Bonus prämieren lassen!
Krankenkassen in Deutschland
Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden.
Inhaltsverzeichnis
Krankenversicherung in Deutschland
In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.
Aufgaben der Krankenversicherung
Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten.
Gesetzliche und private Krankenkassen
GKV uind PKV
Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.
Kassenarten
Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).
Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig.
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Aufsichtsbehörde |
Anschrift |
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Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) |
Bundesamt für Soziale Sicherung |
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Gesundheits- und Sozialministerien |
Liste der Ministerien |
Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.
Quelle: GKV-Spitzenverband
Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen
Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen. >> zum Krankenkassen-Forum.
Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.
Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?
Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.
GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:
- Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
- Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
- Landwirte
- Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
- Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
- Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen
Welche Krankenkassen gibt es?
Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck.
In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.
Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK, LKK und die Knappschaft.
Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?
Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.
Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?
Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:
Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages
Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden.
Sparen durch Wahltarife
Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.
Sparen durch Bonusprogramme
Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen. Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.
Wieviele Krankenkassen gibt es?
Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..
Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag.
Beispiele
Rechenbeispiel Pflichtversicherte
Brutto-Monatseinkommen: 3800 € | Zusatzbeitrag: 2,9 %
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 € x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro
Rechenbeispiel Selbstständige
Brutto - Monatsüberschuss: 5000 € | Zusatzbeitrag: 3,3 %
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 € x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro