Hauptregion der Seite anspringen
Logo krankenkasseninfo.de
  • Krankenkassen
    • Zusatzbeitrag 2026
    • günstigste Krankenkasse 2026
    • Geschäftsstellensuche
    • Informationen
  • Test
  • Krankenkassenvergleich
  • Rechner
  • Wechsel
    • Krankenkassenwechsel
    • Krankenkasse kündigen
    • Wechsel von GKV zur PKV
    • Wechsel von PKV zur GKV
    • Musterkündigung
  • Ratgeber
    • Nachrichten
    • Magazin
    • Pressemitteilungen
    • Interviews
    • Leserfragen
    • GKV-Reform
Jetzt vergleichen
  • Krankenkassen
  • hkk
Logo hkk
Infos anfordern
Onlineantrag
Antrag (PDF)
Ergebnis der hkk im aktuellen Krankenkassentest
Übersicht
Zusatzbeitrag
Leistungen
Bonusprogramme
Wahltarife
Geschäftsstellen
Krankenkassentest

hkk

Logo hkk
hkk
Antrag (PDF)
Infos anfordern
Onlineantrag

Die Krankenkasse "hkk" über sich

Mit 2,59 Prozent Zusatzbeitrag (Arbeitnehmer-Anteil 1,295 Prozent, Gesamtbeitrag 17,19 Prozent) ist die hkk auch 2026 eine der günstigsten Krankenkassen Deutschlands. Der Beitragsvorteil für Beschäftigte beträgt bis zu 627 Euro (der Arbeitgeber spart noch einmal dasselbe), für Selbstständige in der Regel bis zu 1.255 Euro jährlich. Die hkk zählt mit mehr als eine Million Versicherten zu den großen gesetzlichen Krankenkassen und ist in den vergangenen Jahren um mehrere hunderttausend Kunden gewachsen.  

Auch die Leistungen übertreffen den Branchendurchschnitt deutlich: Unter anderem übernimmt die hkk Kosten von mehr als 1.000 Euro je Versicherten und Jahr für Naturmedizin, Schutzimpfungen und Vorsorge sowie für Schwangerschaftsleistungen. Die erweiterte Haushaltshilfe und innovative Behandlungsverfahren übertreffen ebenfalls die gesetzlichen Standards. Zudem fördert die hkk gesundheitsbewusstes Verhalten mit ihrem attraktiven Bonusprogramm. Für einen weiterführenden Gesundheitsschutz erhalten hkk-Kunden darüber hinaus private Zusatzangebote der LVM-Versicherung zu Sonderkonditionen.

Spitzenpositionen bei Krankenkassen-Vergleichen und gute Zufriedenheitswerte beim Deutschen Krankenversichertenmonitor (DKVM) bestätigen die Leistungs- und Servicequalität. Für Finanzkraft, Transparenz und Beitragsstabilität hat das Deutsche Finanz-Service Institut (DFSI) die Höchstbewertung vergeben. Die 1904 in Bremen gegründete hkk gehört zum Verband der Ersatzkassen (vdek). Über 1.600 Mitarbeitende, davon mehr als 50 Auszubildende, bearbeiten jährlich rund 3 Millionen Kundenanliegen und betreuen 2026 ein Haushaltsvolumen von rund 5 Milliarden Euro. Rund 3,8 Milliarden Euro davon entfallen auf die Krankenversicherung. Die Verwaltungskosten liegen mehr als 30 Prozent unter dem Branchendurchschnitt. Die Handelskrankenkasse fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und achtet auf einen nachhaltigen Umgang mit den Umweltressourcen.

Zur hkk wechseln
Ohne Kündigung bequem und sicher die Krankenkasse wechseln. Ihr Antrag genügt: als PDF zum Download oder Sie benutzen unser Onlineformular
Informationen
Adresse
(Zentrale)
hkk
Martinistr. 26
28195 Bremen
Geöffnet in:
bundesweit geöffnet
Mitglieder:
795.889 (01.07.2026)
Versicherte:
1007719 (01.07.2026)
Mitarbeiter:
1.540
(Stand 01.12.2025)
Geschäftsstellen:
9
Vorstand:
Michael Lempe, Jessica Probst
Betriebsnummer:
OST 20013461
WEST 20013461
Kassentyp:
Ersatzkrankenkasse
Satzungen:
satzungen-hkk-2025.pdf
Geschäftsbericht:
geschaeftsbericht-hkk-2024.pdf
Tansparenzbericht:
transparenz-berichte-hkk-2024.pdf
Stellenanzeigen:
hkk Stellenangebote
Testnoten
1,3 Großer Krankenkassentest
1,5 Azubi Krankenkassentest
1,7 Für Familien
1,4 Leistungen im Test
1,6 Großer Krankenkassentest
1,8 Für Schwangere & junge Eltern
1,2 Selbständige Krankenkassentest
1,2 Studenten Krankenkassentest

Besondere Leistungen (Highlights)

Bis zu 280 Euro Extra-Bonus

Die hkk fördert im Rahmen des hkk-Bonusprogramms Gesundheitsaktivitäten mit bis zu 280 Euro jährlich, die zum Beispiel für die professionelle Zahnreinigung, Fitness-Tracker, Brillen, Kontaktlinsen und weitere Gesundheitsleistungen verwendet werden können.

Extraleistungen bis zu 1.000 Euro

Auch die Extraleistungen übertreffen den Branchendurchschnitt bei Weitem: Unter anderem erstattet die hkk zusätzliche Leistungen im Wert von über 1.000 Euro je Versicherten und Jahr in den Bereichen Naturmedizin, Schwangerschaft und Vorsorge.

Zusätzliche Vorsorge: Kinder, Check-up, Darmkrebsvorsorge und Hautkrebs-Screening

Für Vorsorge und Früherkennung  bietet die hkk zusätzliche Leistungen. Dazu zählen ergänzende Kinder-Vorsorge-Untersuchungen, der Check-up ab 18 bis 34 Jahren, zusätzliche Darmkrebsvorsorge ab 40 Jahren, das Hautkrebs-Screening ab 18 Jahren und die sportmedizinische Untersuchung.

Jährlich zwei Gesundheitskurse

Die hkk ist die richtige Krankenkasse für alle, die fit bleiben, fit werden und Erkrankungen vorbeugen wollen. So bietet die hkk eines der umfangreichsten Kursprogramme zur Gesundheitsförderung und übernimmt  für bis zu zwei Kurse  jährlich den Großteil der Kurskosten. Die von der hkk geförderte Gesundheitswoche ermöglicht es, das Gesundheitsverhalten unter fachlicher Anleitung durch Bewegung, Ernährung und Entspannung zu optimieren -  alleine oder gemeinsam mit der Familie. Eine mehrtägige Sportreise fördert den Einstieg in geeignete Sportarten oder die gezielte Verbesserungen bei der Ausübung der bisherigen Sportart. 

Zusätzliche Zahnleistungen

Die Professionelle Zahnreinigung können Versicherte der hkk ab 18 Jahren im Rahmen eines Selektivvertrags bei teilnehmenden Leistungserbringern einmal jährlich kostenlos in Anspruch nehmen. Teilnehmer des hkk-Bonusprogramms können zusätzliche Zahnleistungen wie beispielsweise die professionelle Zahnreinigung oder die Glattflächenversiegelung in Anspruch nehmen. Darüber hinaus bietet die hkk vergünstigten Zahnersatz. Durch eine Kooperation mit dem Unternehmen dentaltrade erhalten hkk-Versicherte Kronen, Brücken und Implantate  in zertifizierter Qualität zu einem deutlich vergünstigten Preis. Weitere Kosten können beim Zahnersatz  durch die kostenlose Nutzung des Portals www.2te-zahnarztmeinung.de gespart werden. Nach Einstellung des Heil- und Kostenplans erhalten Sie dort günstige Vergleichsangebote.

Kostenübersicht in der hkk Service-App

Mit der digitalen Kostenübersicht in der hkk Service-App bieten die hkk mehr Transparenz. Es wird übersichtlich dargestellt, welche Leistungen im Namen des Versicherten bei der hkk abgerechnet wurden. Einfach, übersichtlich und verständlich.

Zusätzlicher Impfschutz für Reisen und ausgewählte Kinderschutzimpfungen

Als Extra-Leistung übernimmt die hkk 100 Prozent der Kosten für zusätzliche Kinderschutz- und Reiseimpfungen. Das gilt für die Kinderschutzimpfungen "Meningokokken Typ B", "HPV für Jungen" und Reiseschutzimpfungen für private Auslandsreisen, die von der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut für das jeweilige Reiseland empfohlen werden.

Medizinische Beratung rund um die Uhr

Ein Team aus Fachärzten, Zahnärzten, Apothekern und Krankenschwestern beantwortet Fragen rund um die Gesundheit. Hierzu zählt auch die Erklärung von medizinischen Diagnosen und der möglichen Untersuchungs- und Behandlungsverfahren. Die medizinische Beratungs-Hotline ist 24 Stunden an sieben Tagen die Woche zu erreichen.

Online-Angebote für Prävention, Therapie und weitere Unterstützung

hkk-Versicherte können von kostenlosen, mehrwöchigen Online-Kursen zu den Themen Ernährung, Stress und Bewegung profitieren.

Auch bei Therapien ist die hkk innovativ unterwegs: caterna für Kinder mit Amblyopie und die Online-Therapie Stottern - beide Therapien haben einen therapeutischen Ansatz via App, immer in Begleitung ihres behandelnden Arztes oder Therapeuten.

Aber auch beim Thema Pflege bietet die Digitalisierung Erleichterung: Eine Pflegesituation stellt das Leben der Pflegenden von heute auf morgen komplett auf den Kopf - für den Besuch mehrtägiger Pflegekurse bleibt selten Zeit. Die hkk bietet pflegenden Angehörigen deshalb die kostenlose Teilnahme an dem Online-Basiskurs „Grundlagen für die häusliche Pflege“ sowie "Alzheimer und Demenz". Ergänzend zu den Online-Pflegekursen bietet die hkk eine persönliche Online-Beratung für pflegende Angehörige über das Portal www.pflegen-und-leben.de an: Anonym, kostenfrei und datensicher können pflegende Angehörige ihre Fragen und Sorgen direkt und schriftlich an ausgebildete und geschulte Psychologinnen und Psychologen richten.

Sportmedizinische Untersuchung

Die sportmedizinische Untersuchung ermöglicht die frühzeitige Erkennung von möglichen Risiken durch sportliche  Belastungen. So können Sporttreibende ihre Belastungsintensität optimieren.

Erweiterte Haushaltshilfe für Familien mit Kindern bis zu 14 Jahren

Für Eltern mit im Haushalt lebenden Kindern bis 14 Jahren wird bei schweren Erkrankungen eine Unterstützung über den gesetzlichen Rahmen hinaus geboten, sofern keine im Haushalt lebende Person diesen weiter führen kann.

Behandlungsfehlermanagement

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie von Ihrem Arzt richtig behandelt wurden, erhalten Sie bei der hkk Informationen zum weiteren Vorgehen und praktische Unterstützung bei den nächsten Schritten.

Extras für Schwangerschaft und Geburt

hkk-Kunden erhalten umfassende  Extraleistungen während und nach der Schwangerschaft. Hierzu zählt das Vorsorgeprogramm BabyCare zur Reduktion des Risikos einer Fehlgeburt.

Außerdem übernimmt die hkk 80 Prozent und bis zu 300 Euro jährlich für den Toxoplasmosetest, den Antikörpertest Windpocken, den Antikörpertest Ringelröteln, den Streptokokken-Test, den Zytomegalie-Test, die Hebammen-Rufbereitschaft und ärztlich vorordnete Folsäure. Zu dieser Leistung zählt auch ein Geburtsvorbereitungskurs für den hkk-versicherten Ehe- oder Lebenspartner. 

Manchmal verhindern medizinische Gründe eine natürliche Schwangerschaft, so dass eine künstliche Befruchtung als Alternative in Frage kommt. Die hkk übernimmt hierfür die Kosten über den gesetzlichen  Anspruch von 50 Prozent hinaus: für bis zu 3 Versuche jeweils 200 Euro je hkk-versichertem Ehepartner – insgesamt also bis zu 1.200 Euro.

Arztterminservice

Die Berater des kostenlosen telefonischen Arzttermin-Services der hkk finden für Sie einen geeigneten Facharzt oder ein ambulantes Behandlungszentrum in Ihrer Nähe. Wenn Sie möchten, vereinbaren wir dort für Sie einen Termin in einem angemessenen Zeitrahmen. Unser qualifiziertes medizinisches Fachpersonal hilft auch bei der Beurteilung, ob eine bereits vereinbarte Wartezeit bis einem Untersuchungs- bzw. Behandlungstermin angemessen ist. Ist dies nicht der Fall, versuchen unsere Mitarbeiter, einen früheren Termin zu organisieren.

Krankenkassen in Deutschland

Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden. 

Inhaltsverzeichnis
  • 1 Die Krankenkasse "hkk" über sich
  • 2 Besondere Leistungen (Highlights)
  • 3 Krankenversicherung in Deutschland
  • 4 Aufgaben der Krankenversicherung
  • 5 Gesetzliche und private Krankenkassen
  • 6 Kassenarten
  • 7 Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
  • 8 Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
  • 9 Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Krankenversicherung in Deutschland

In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.

Aufgaben der Krankenversicherung

Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten. 

Gesetzliche und private Krankenkassen

GKV uind PKV GKV uind PKV
Neun von zehn Menschen in Deutschland sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, deren Hauptmerkmal das Solidarprinzip ist. Dieses besagt, dass gesunde Versicherte für Kranke, Jüngere für Ältere, Alleinstehende für Familien und einkommensstarke für einkommensschwache Versicherte anteilig höhere Beiträge bezahlen. Durch das Solidarprinzip unterscheidet sich die GKV grundlegend von der PKV, in der das Äquivalenzprinzip gilt. Während sich die Höhe der Beiträge in der GKV nach dem jeweiligen Einkommen richten, richten sich die Beiträge in der PKV nach dem zu versichernden individuellen Risiko. 

Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.     

Kassenarten

Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).

Bild
Die Abkürzung AOK steht für Allgemeine Ortskrankenkasse. In Deutschland gibt es 11 AOKs, welche 27 Millionen Versicherte betreuen (Stand 06/26). Dies entspricht einem Marktanteil von circa 37%. Damit sind die AOKs die zweitgrößte Kassenart.
Bild
Die Abkürzung BKK steht für Betriebskrankenkassen. Die Betriebskrankenkassen unterscheiden sich in geöffnete und geschlossene Krankenkassen. Ca. 30 % der BKKen sind geschlossen und somit für die Allgemeinheit nicht zugänglich. Mit einem Marktanteil von 12,5% sind die BKKs die drittgrößte Kassenart.
Bild
Die IKKen lassen sich auf Gesellenbruderschaften und Zünfte zurückführen. Sie haben mit über 5,2 Millionen Versicherten einen Marktanteil von 7 %. Sie sind die viertgrößte Kassenart. Momentan gibt es 6 IKKs, welche aber nicht alle bundesweit geöffnet sind.
Bild
Zu den Ersatzkrankenkassen gehören die Techniker Krankenkasse, die BARMER, die HEK, die hkk, die KKH sowie die DAK. Diese sechs Krankenkassen haben zusammen circa 29 Millionen Versicherte und somit einen Marktanteil von etwa 37 % (Stand 06/26). Damit bilden die Ersatzkrankenkassen die größte Krankenkassenart.
Bild
Bei der Knappschaft handelt es sich um eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse. Mittlerweile kann sie auf eine über 750 jährige Geschichte zurückblicken. Ihren Ursprung fand die Knappschaft bei den Bergleuten, welche sich aufgrund der besonderen Gefahren im Bergbau gegenseitig sozial absichern wollten. Damit ist die Knappschaft ist die älteste Sozialversicherung der Welt. Momentan zählt die Knappschaft 1,1 Millionen Versicherte (Stand 06/26).
Bild
Die Abkürzung LKK steht für Landwirtschaftliche Krankenkasse. In ihr sind Landwirtschaftliche Unternehmer und ihre Familienangehörigen grundsätzlich pflichtversichert, ein Wahlrecht wie bei den anderen Kassenarten besteht nicht. Ende 2025 zählte der LKK ca 505.000 Versicherte.

Aufsichtsbehörde der Krankenkassen

Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig. 

Aufsichtsbehörde

Anschrift

Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) 

Bundesamt für Soziale Sicherung
Referat II
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel: 0228 / 619-0
Fax: 0228 / 619-1870
Mail: poststelle@bas.bund.de
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/                                               

Gesundheits- und Sozialministerien
der Länder

Liste der Ministerien

Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung

Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.

Bild Quelle: GKV-Spitzenverband

Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen.  >> zum Krankenkassen-Forum.

Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.

Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?

Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.

GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:

  • Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
  • Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
  • Landwirte
  • Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
  • Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
  • Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen 

Welche Krankenkassen gibt es?

Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen. 

Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck. 

In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.

Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK,  LKK und die Knappschaft.


Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?

Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.


Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?

Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:

Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages 

Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden. 

Sparen durch Wahltarife 

Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.

Sparen durch Bonusprogramme

Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen.  Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.


Wieviele Krankenkassen gibt es?

Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen  in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..


Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag. 
 

Beispiele

Rechenbeispiel Pflichtversicherte

Brutto-Monatseinkommen: 3800 €  | Zusatzbeitrag: 2,9 % 
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 €  x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro

Rechenbeispiel Selbstständige

Brutto - Monatsüberschuss: 5000 €  | Zusatzbeitrag: 3,3 %   
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 €  x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro

Leistungen
  • Gesetzliche Leistungen der Krankenkassen
  • Satzungsleistungen der Krankenkassen
  • Ausgeschlossene Leistungen
  • Familienversicherung
  • Bonusprogramme
  • Wahltarife
  • Vorsorgeuntersuchungen
Personengruppen
  • Arbeitnehmer
  • Selbstständige
  • Studenten
  • Azubis
  • Rentner
  • Künstler & Publizisten
  • Weitere Personengruppen
Zahlen & Fakten
  • Nachrichten
  • Rechengrößen
  • Zusatzbeiträge der Krankenkassen
  • Umlage
  • Zuzahlungen
  • Lexikon
  • Mitglieder je Krankenkasse
  • Fusionen
  • Geschäftsberichte
  • Satzungen
  • Transparenzberichte
Impressum · Haftungsausschluss · Datenschutz · Über uns · Stellenangebote

© 2026 Krankenkassennetz.de GmbH