hkk
Die Krankenkasse "hkk" über sich
Mit 2,59 Prozent Zusatzbeitrag (Arbeitnehmer-Anteil 1,295 Prozent, Gesamtbeitrag 17,19 Prozent) ist die hkk auch 2026 eine der günstigsten Krankenkassen Deutschlands. Der Beitragsvorteil für Beschäftigte beträgt bis zu 627 Euro (der Arbeitgeber spart noch einmal dasselbe), für Selbstständige in der Regel bis zu 1.255 Euro jährlich. Die hkk zählt mit mehr als eine Million Versicherten zu den großen gesetzlichen Krankenkassen und ist in den vergangenen Jahren um mehrere hunderttausend Kunden gewachsen.
Auch die Leistungen übertreffen den Branchendurchschnitt deutlich: Unter anderem übernimmt die hkk Kosten von mehr als 1.000 Euro je Versicherten und Jahr für Naturmedizin, Schutzimpfungen und Vorsorge sowie für Schwangerschaftsleistungen. Die erweiterte Haushaltshilfe und innovative Behandlungsverfahren übertreffen ebenfalls die gesetzlichen Standards. Zudem fördert die hkk gesundheitsbewusstes Verhalten mit ihrem attraktiven Bonusprogramm. Für einen weiterführenden Gesundheitsschutz erhalten hkk-Kunden darüber hinaus private Zusatzangebote der LVM-Versicherung zu Sonderkonditionen.
Spitzenpositionen bei Krankenkassen-Vergleichen und gute Zufriedenheitswerte beim Deutschen Krankenversichertenmonitor (DKVM) bestätigen die Leistungs- und Servicequalität. Für Finanzkraft, Transparenz und Beitragsstabilität hat das Deutsche Finanz-Service Institut (DFSI) die Höchstbewertung vergeben. Die 1904 in Bremen gegründete hkk gehört zum Verband der Ersatzkassen (vdek). Über 1.600 Mitarbeitende, davon mehr als 50 Auszubildende, bearbeiten jährlich rund 3 Millionen Kundenanliegen und betreuen 2026 ein Haushaltsvolumen von rund 5 Milliarden Euro. Rund 3,8 Milliarden Euro davon entfallen auf die Krankenversicherung. Die Verwaltungskosten liegen mehr als 30 Prozent unter dem Branchendurchschnitt. Die Handelskrankenkasse fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und achtet auf einen nachhaltigen Umgang mit den Umweltressourcen.
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Informationen
Adresse
(Zentrale)
(Zentrale)
hkk
Martinistr. 26
28195 Bremen
Martinistr. 26
28195 Bremen
Geöffnet in:
bundesweit geöffnet
Mitglieder:
795.889 (01.07.2026)
Versicherte:
1007719 (01.07.2026)
Mitarbeiter:
1.540
(Stand 01.12.2025)
(Stand 01.12.2025)
Geschäftsstellen:
9
Vorstand:
Michael Lempe, Jessica Probst
Betriebsnummer:
OST 20013461
WEST 20013461
WEST 20013461
Kassentyp:
Satzungen:
Geschäftsbericht:
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:
Besondere Leistungen (Highlights)
Bis zu 280 Euro Extra-Bonus
Die hkk fördert im Rahmen des hkk-Bonusprogramms Gesundheitsaktivitäten mit bis zu 280 Euro jährlich, die zum Beispiel für die professionelle Zahnreinigung, Fitness-Tracker, Brillen, Kontaktlinsen und weitere Gesundheitsleistungen verwendet werden können.
Extraleistungen bis zu 1.000 Euro
Auch die Extraleistungen übertreffen den Branchendurchschnitt bei Weitem: Unter anderem erstattet die hkk zusätzliche Leistungen im Wert von über 1.000 Euro je Versicherten und Jahr in den Bereichen Naturmedizin, Schwangerschaft und Vorsorge.
Zusätzliche Vorsorge: Kinder, Check-up, Darmkrebsvorsorge und Hautkrebs-Screening
Für Vorsorge und Früherkennung bietet die hkk zusätzliche Leistungen. Dazu zählen ergänzende Kinder-Vorsorge-Untersuchungen, der Check-up ab 18 bis 34 Jahren, zusätzliche Darmkrebsvorsorge ab 40 Jahren, das Hautkrebs-Screening ab 18 Jahren und die sportmedizinische Untersuchung.
Jährlich zwei Gesundheitskurse
Die hkk ist die richtige Krankenkasse für alle, die fit bleiben, fit werden und Erkrankungen vorbeugen wollen. So bietet die hkk eines der umfangreichsten Kursprogramme zur Gesundheitsförderung und übernimmt für bis zu zwei Kurse jährlich den Großteil der Kurskosten. Die von der hkk geförderte Gesundheitswoche ermöglicht es, das Gesundheitsverhalten unter fachlicher Anleitung durch Bewegung, Ernährung und Entspannung zu optimieren - alleine oder gemeinsam mit der Familie. Eine mehrtägige Sportreise fördert den Einstieg in geeignete Sportarten oder die gezielte Verbesserungen bei der Ausübung der bisherigen Sportart.
Zusätzliche Zahnleistungen
Die Professionelle Zahnreinigung können Versicherte der hkk ab 18 Jahren im Rahmen eines Selektivvertrags bei teilnehmenden Leistungserbringern einmal jährlich kostenlos in Anspruch nehmen. Teilnehmer des hkk-Bonusprogramms können zusätzliche Zahnleistungen wie beispielsweise die professionelle Zahnreinigung oder die Glattflächenversiegelung in Anspruch nehmen. Darüber hinaus bietet die hkk vergünstigten Zahnersatz. Durch eine Kooperation mit dem Unternehmen dentaltrade erhalten hkk-Versicherte Kronen, Brücken und Implantate in zertifizierter Qualität zu einem deutlich vergünstigten Preis. Weitere Kosten können beim Zahnersatz durch die kostenlose Nutzung des Portals www.2te-zahnarztmeinung.de gespart werden. Nach Einstellung des Heil- und Kostenplans erhalten Sie dort günstige Vergleichsangebote.
Kostenübersicht in der hkk Service-App
Mit der digitalen Kostenübersicht in der hkk Service-App bieten die hkk mehr Transparenz. Es wird übersichtlich dargestellt, welche Leistungen im Namen des Versicherten bei der hkk abgerechnet wurden. Einfach, übersichtlich und verständlich.
Zusätzlicher Impfschutz für Reisen und ausgewählte Kinderschutzimpfungen
Als Extra-Leistung übernimmt die hkk 100 Prozent der Kosten für zusätzliche Kinderschutz- und Reiseimpfungen. Das gilt für die Kinderschutzimpfungen "Meningokokken Typ B", "HPV für Jungen" und Reiseschutzimpfungen für private Auslandsreisen, die von der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut für das jeweilige Reiseland empfohlen werden.
Medizinische Beratung rund um die Uhr
Ein Team aus Fachärzten, Zahnärzten, Apothekern und Krankenschwestern beantwortet Fragen rund um die Gesundheit. Hierzu zählt auch die Erklärung von medizinischen Diagnosen und der möglichen Untersuchungs- und Behandlungsverfahren. Die medizinische Beratungs-Hotline ist 24 Stunden an sieben Tagen die Woche zu erreichen.
Online-Angebote für Prävention, Therapie und weitere Unterstützung
hkk-Versicherte können von kostenlosen, mehrwöchigen Online-Kursen zu den Themen Ernährung, Stress und Bewegung profitieren.
Auch bei Therapien ist die hkk innovativ unterwegs: caterna für Kinder mit Amblyopie und die Online-Therapie Stottern - beide Therapien haben einen therapeutischen Ansatz via App, immer in Begleitung ihres behandelnden Arztes oder Therapeuten.
Aber auch beim Thema Pflege bietet die Digitalisierung Erleichterung: Eine Pflegesituation stellt das Leben der Pflegenden von heute auf morgen komplett auf den Kopf - für den Besuch mehrtägiger Pflegekurse bleibt selten Zeit. Die hkk bietet pflegenden Angehörigen deshalb die kostenlose Teilnahme an dem Online-Basiskurs „Grundlagen für die häusliche Pflege“ sowie "Alzheimer und Demenz". Ergänzend zu den Online-Pflegekursen bietet die hkk eine persönliche Online-Beratung für pflegende Angehörige über das Portal www.pflegen-und-leben.de an: Anonym, kostenfrei und datensicher können pflegende Angehörige ihre Fragen und Sorgen direkt und schriftlich an ausgebildete und geschulte Psychologinnen und Psychologen richten.
Sportmedizinische Untersuchung
Die sportmedizinische Untersuchung ermöglicht die frühzeitige Erkennung von möglichen Risiken durch sportliche Belastungen. So können Sporttreibende ihre Belastungsintensität optimieren.
Erweiterte Haushaltshilfe für Familien mit Kindern bis zu 14 Jahren
Für Eltern mit im Haushalt lebenden Kindern bis 14 Jahren wird bei schweren Erkrankungen eine Unterstützung über den gesetzlichen Rahmen hinaus geboten, sofern keine im Haushalt lebende Person diesen weiter führen kann.
Behandlungsfehlermanagement
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie von Ihrem Arzt richtig behandelt wurden, erhalten Sie bei der hkk Informationen zum weiteren Vorgehen und praktische Unterstützung bei den nächsten Schritten.
Extras für Schwangerschaft und Geburt
hkk-Kunden erhalten umfassende Extraleistungen während und nach der Schwangerschaft. Hierzu zählt das Vorsorgeprogramm BabyCare zur Reduktion des Risikos einer Fehlgeburt.
Außerdem übernimmt die hkk 80 Prozent und bis zu 300 Euro jährlich für den Toxoplasmosetest, den Antikörpertest Windpocken, den Antikörpertest Ringelröteln, den Streptokokken-Test, den Zytomegalie-Test, die Hebammen-Rufbereitschaft und ärztlich vorordnete Folsäure. Zu dieser Leistung zählt auch ein Geburtsvorbereitungskurs für den hkk-versicherten Ehe- oder Lebenspartner.
Manchmal verhindern medizinische Gründe eine natürliche Schwangerschaft, so dass eine künstliche Befruchtung als Alternative in Frage kommt. Die hkk übernimmt hierfür die Kosten über den gesetzlichen Anspruch von 50 Prozent hinaus: für bis zu 3 Versuche jeweils 200 Euro je hkk-versichertem Ehepartner – insgesamt also bis zu 1.200 Euro.
Arztterminservice
Die Berater des kostenlosen telefonischen Arzttermin-Services der hkk finden für Sie einen geeigneten Facharzt oder ein ambulantes Behandlungszentrum in Ihrer Nähe. Wenn Sie möchten, vereinbaren wir dort für Sie einen Termin in einem angemessenen Zeitrahmen. Unser qualifiziertes medizinisches Fachpersonal hilft auch bei der Beurteilung, ob eine bereits vereinbarte Wartezeit bis einem Untersuchungs- bzw. Behandlungstermin angemessen ist. Ist dies nicht der Fall, versuchen unsere Mitarbeiter, einen früheren Termin zu organisieren.
Krankenkassen in Deutschland
Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden.
Inhaltsverzeichnis
Krankenversicherung in Deutschland
In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.
Aufgaben der Krankenversicherung
Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten.
Gesetzliche und private Krankenkassen
GKV uind PKV
Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.
Kassenarten
Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).
Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig.
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Aufsichtsbehörde |
Anschrift |
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Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) |
Bundesamt für Soziale Sicherung |
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Gesundheits- und Sozialministerien |
Liste der Ministerien |
Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.
Quelle: GKV-Spitzenverband
Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen
Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen. >> zum Krankenkassen-Forum.
Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.
Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?
Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.
GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:
- Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
- Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
- Landwirte
- Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
- Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
- Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen
Welche Krankenkassen gibt es?
Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck.
In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.
Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK, LKK und die Knappschaft.
Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?
Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.
Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?
Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:
Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages
Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden.
Sparen durch Wahltarife
Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.
Sparen durch Bonusprogramme
Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen. Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.
Wieviele Krankenkassen gibt es?
Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..
Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag.
Beispiele
Rechenbeispiel Pflichtversicherte
Brutto-Monatseinkommen: 3800 € | Zusatzbeitrag: 2,9 %
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 € x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro
Rechenbeispiel Selbstständige
Brutto - Monatsüberschuss: 5000 € | Zusatzbeitrag: 3,3 %
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 € x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro