BKK Freudenberg
Die Krankenkasse "BKK Freudenberg" über sich
BKK Freudenberg – seit 1874 mit der Rhein-Neckar Region verbunden
Als mittelständische Krankenkasse ist die BKK Freudenberg in der Metropolregion verankert und kennt die Bedürfnisse der Kunden. Durch Netzwerke mit Partnern sind qualitativ hochwertige Verträge mit Institutionen im Gesundheitswesen vor Ort abgeschlossen.
Motivierend & fördernd
Die BKK Freudenberg bietet den Kunden nicht nur die gesamte Leistungspalette der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern auch eine Vielzahl weiterer Leistungsbausteine. „Die Fitnesskasse“ ist nicht nur unser Motto, sondern spiegelt unser Engagement für das Wohlbefinden und die Gesundheit unserer Kunden wider. Wir bieten ein umfassendes Angebot an Gesundheitsdiensten, das von präventiven Bewegungsprogrammen bis hin zu Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen reicht. Unsere Bonusprogramme unterstützen die Mitglieder dabei, in Fitnessstudios und über Sportvereine aktiv zu bleiben. Zudem fördern wir durch erweiterte Leistungen zur Krebsfrüherkennung und durch unser vielfältiges digitales Angebot, darunter zahlreiche Online-Gesundheitskurse, die proaktive Gesundheitspflege. So ermöglichen wir es jedem Einzelnen, seine persönliche Fitness gezielt zu verbessern und langfristig zu erhalten.
Persönlich & nah
Beratung von Mensch zu Mensch: Bei persönlichen Fragen können Sie Ihren Ansprechpartner direkt anrufen einfach, persönlich und direkt – ohne Callcenter oder ihm eine Mail schreiben.
Beständig & allzeit bereit
Im Falle einer Erkrankung wird klar, wie wichtig es ist, bei einer leistungsstarken Krankenkasse versichert zu sein. Ob schnelle, unkomplizierte Hilfe im Krankheitsfall oder kompetente Beratung in besonderen Lebenslagen – diese Betreuung gibt Ihnen ein rundum sicheres Gefühl in allen Lebenslagen, denn wir sind für Sie da, um alles für Ihre Gesundheit zu tun.
Zur BKK Freudenberg wechseln
Informationen
Adresse
(Zentrale)
(Zentrale)
BKK Freudenberg
Höhnerweg 2 - 4
69469 Weinheim
Höhnerweg 2 - 4
69469 Weinheim
Geöffnet in:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Hessen
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Sachsen
Bayern
Berlin
Hessen
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Sachsen
Mitglieder:
36.929 (01.08.2026)
Versicherte:
48068 (01.08.2026)
Mitarbeiter:
72
(Stand 01.08.2026)
(Stand 01.08.2026)
Geschäftsstellen:
2
Vorstand:
Helmut Heller
Betriebsnummer:
OST 63922962
WEST 63922962
WEST 63922962
Kassentyp:
Satzungen:
Geschäftsbericht:
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:
Besondere Leistungen (Highlights)
Fit4Sports+ - 200 EUR Bonus für Beiträge im Fitnessstudio
Bei Fit4Sports+ ganz einfach es sind nur zwei Punkte für den Bonus notwendig. Mit regelmäßigem Sport im Fitnessstudio und einer Wahlmaßnahme, z. B. Trainingssteuerung im Fitnesstudio sind Sie dabei.
- 200 EUR Belohnung
- Für die Erfüllung der Pflicht-Maßnahme (mind. 6 Monate Sport im Fitnessstudio) sowie von mind. einer Wahl-Maßnahme (z. B. Trainingssteuerung)
- Teilnahme ab Vollendung des 16. Lebensjahres möglich
Um von mehreren Bonusprogrammen zu profitieren, können Sie das Bonusprogramm Fit4Sports+ mit einem der anderen Programme (Fit4Health, Fit4Kids oder Fit4Babys) kombinieren. Die Bonusprogramme Fit4Sports und Fit4Sports+ können leider nicht gleichzeitig genutzt werden.
Fit4Baby und Fit4Kids bis zu 500 EUR Kinderbonus
Mit Fit4Baby und Fit4Kids profitiert Ihr Kind ab Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bereits ab der ersten erfüllten Maßnahme, z. B. einer U-Untersuchung beim Kinderarzt.
- 15 EUR je Gesundheitsuntersuchung gemäß den Richtlinien des
Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) - 15 EUR je zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
- 5 EUR je Impfung (Picks)
- 10 EUR je zahnärztliche Untersuchung für Kinder und Jugendliche (§22 SGB V)
- Teilnahme ab Geburt bis zum 18. Geburtstag möglich
Fit4Kids oder Fit4Babys können Sie mit Bonusprogrammen Fit4Sports oder Fit4Sports+ kombinieren.
Fit4Sport - 50 EUR Aktivbonus
Bei Fit4Sports gibt es für Klein und Groß viele neue Gelegenheiten zu punkten und die zwei erforderlichen Maßnahmen zu erfüllen, z. B. mit der Teilnahme an Bundesjugendspielen oder einem Sportabzeichen.
- 50 EUR Belohnung
- Für die Erfüllung von zwei Maßnahmen, z. B. für Sport im Verein oder für die Teilnahme an Bundesjugendspielen
- Teilnahme bereits für Kinder möglich
Um von mehreren Bonusprogrammen zu profitieren, können Sie das Bonusprogramm Fit4Sports mit einem der anderen Programme (Fit4Health, Fit4Kids oder Fit4Babys) kombinieren. Die Bonusprogramme Fit4Sports und Fit4Sports+ können leider nicht gleichzeitig genutzt werden.
Professionelle Zahnreinigung kostenfrei
Als BKK Freudenberg Versicherter erhalten Sie ab 18 Jahren einmal im Jahr (einmal je Kalenderhalbjahr) die professionelle Zahnreinigung in Partnerpraxen kostenfrei.
Teilnehmende Zahnarztpraxen in Ihrer Umgebung finden Sie auf www.dent-net.
Möchten Sie die Zahnreinigung beim Zahnarzt Ihrer Wahl durchführen lassen, wird diese mit jährlich 60 EUR bezuschusst. Ohne Altersgrenze, d. h. auch Kinder und Jugendliche profitieren von dieser Regelung.
Impfungen/Reiseimpfungen/Grippeschutzimpfungen
Als exklusive Leistung erstattet Ihnen die BKK Freudenberg alle ärztlich empfohlene Schutzimpfungen zu 100%, auch Reiseimpfungen und Malariaprophylaxe. Die Erstattung beinhaltet den Impfstoff und die ärztliche Impfleistung.
Osteopathische Behandlung
Die BKK Freudenberg erstattet Ihnen jährlich 400 EUR. 8 Behandlungen, 80 % der Kosten bis 50 Euro pro Sitzung.
Hautkrebs Screening
In vielen Bundesländern wird das Hautscreening für unter 18-Jährige von der BKK Freudenberg übernommen, und direkt über die Gesundheitskarte abgerechnet.
In den übrigen Bundesländern können Versicherte der BKK Freudenberg ab dem Alter von 15 Jahren jährlich das Hautkrebsscreening nach vorliegen bestimmter Risikofaktoren durchführen lassen. Erstattet werden 1 x im Kalenderjahr bis zu 35 EUR. Rechnet der Arzt nur die Auflichtmikroskopie privat ab und die Untersuchung über die Krankenversicherungskarte beträgt die Erstattung 17,50 EUR.
Homöopathische Behandlung
Sanfte Behandlungs- und Heilverfahren erfreuen sich steigender Beliebtheit. Gerne bietet Ihnen die BKK Freudenberg die homöopathische Behandlung als ergänzende Leistung zur Schulmedizin an.
Homöopathische Arzneimittel
Die BKK Freudenberg erstattet Ihnen die Kosten für nicht verschreibungs- aber apothekenplichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, pro Arzneimittel in voller Höhe bis zu einem Betrag von 110 EUR pro Kalenderjahr.
Geld zurück mit dem Tarif Prämienzahlung
Mit dem “Wahltarif Prämienzahlung“ erhalten Sie ohne finanzielles Risiko bis zu 250 EUR im Jahr zurück.
Brustkrebsuntersuchung mit Discovering Hands
Die BKK Freudenberg erstattet die Kosten für eine besondere Form der Brustkrebsuntersuchung durch blinde und sehbehinderte Menschen mit der Qualifizierung als medizinische Taktile Untersucherinnen (MTU) in Höhe von maximal 75 EUR einmal im Kalenderjahr. Die taktile Brustuntersuchung ist eine ergänzende Diagnoseform in der Brustkrebsfrüherkennung bei allen Altersgruppen.
Fit4Health Vorsorgebonus
Profitieren Sie bereits ab der ersten erfüllten Maßnahme, z. B. einer altersgerechten Gesundheitsuntersuchung gemäß den gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
- 10 EUR je Gesundheitsuntersuchung
- 10 EUR je Zahnvorsorgeuntersuchung (§ 55 SGB V)
- 5 EUR je Impfung (Picks)
- Teilnahme ab dem 18. Geburtstag möglich
Das Bonusprogramm Fit4Sports oder Fit4Sports+ können Sie mit dem Programm Fit4Health kombinieren.
Online Kundencenter und Service App
- immer für Sie erreichbar
- 24 Stunden an jedem Ort
- weltweit
- sicher und bequem Rechnungen übermitteln, Daten ändern, Bescheinigungen erstellen, eine Gesundheitskarte beantragen, u.v.m..
Schwangerenvorsorge Extrabudget
Für das kleine Leben möchten wir nur das Beste geben. Deshalb stellen wir Ihnen ein Extrabudget von 250 EUR für weitere Vorsorgeleistungen während der Schwangerschaft zur Verfügung.
Folgende Leistungen werden im Rahmen des Budgets erstattet:
- Vom Arzt auf Privatrezept verordnete, nicht verschreibungs- aber apothekenpflichtige Arzneimittel, die aufgrund der Schwangerschaft eingenommen werden und von der Versorgung nicht ausgeschlossen sind. Nicht erstattungsfähig sind Nahrungsergänzungsmittel (z. B. Kombipräparate mit Vitaminen und Mineralstoffen, eisenhaltige Säfte).
- Toxoplasmosetest für Schwangere, die einer besonderen Infektionsgefahr mit dem Erreger ausgesetzt sind, z. B. wegen Kontakt mit Tieren, insbesondere Katzen
- Serologische Untersuchungen auf Infektionen z.B. HIV
- Feststellung der Antikörper auf Ringelröteln und Windpocken für Schwangere, die einer besonderen Infektionsgefahr mit dem Erreger ausgesetzt sind, z. B. Tagesmütter, Erzieherinnen, Lehrerinnen
- Zytomegalie-Test (auch CMV-Antikörpertest) für Schwangere, bei Vorliegen einer erhöhten Infektionsgefahr (u.a. bei Kontakt mit Kleinkindern bis 3 Jahren)
- B-Streptokokken-Test für Schwangere in der 35.-37. Schwangerschaftswoche, um eine bakterielle Besiedlung zu erkennen und durch prophylaktische Gabe eines Antibiotikums mit Beginn der Geburt eine Infektion des Neugeborenen zu verhindern
- Großer oraler Glukosetoleranztest (auch oGTT 75-g) für Schwangere zwischen der 24. und 27. Schwangerschaftswoche, die aufgrund familiärer Vorbelastungen, Vorerkrankungen oder Risikofaktoren wie Adipositas ein erhöhtes Risiko für einen Gestationsdiabetes mellitus aufweisen
- Digitale Angebote zur Geburtsvorbereitung und Nachsorge, wenn das Angebot von zugelassenen Hebammen/Entbindungspflegern durchgeführt wird
- Geburtsvorbereitungskurs des Partners
Zusätzliche Darmkrebsvorsorge ab 40 Jahren
Immunologischer Stuhltest ab dem Alter von 40 Jahren
Versicherten ab 40 Jahren können einmal jährlich einen Stuhltest kostenfrei beziehen. Der Immunologische Stuhltest kann online über die Website der BKK direkt nach Hause bestellt werden - unkompliziert und diskret.
Krankenkassen in Deutschland
Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden.
Inhaltsverzeichnis
Krankenversicherung in Deutschland
In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.
Aufgaben der Krankenversicherung
Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten.
Gesetzliche und private Krankenkassen
GKV uind PKV
Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.
Kassenarten
Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).
Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig.
|
Aufsichtsbehörde |
Anschrift |
|---|---|
|
Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) |
Bundesamt für Soziale Sicherung |
|
Gesundheits- und Sozialministerien |
Liste der Ministerien |
Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.
Quelle: GKV-Spitzenverband
Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen
Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen. >> zum Krankenkassen-Forum.
Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.
Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?
Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.
GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:
- Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
- Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
- Landwirte
- Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
- Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
- Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen
Welche Krankenkassen gibt es?
Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck.
In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.
Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK, LKK und die Knappschaft.
Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?
Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.
Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?
Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:
Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages
Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden.
Sparen durch Wahltarife
Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.
Sparen durch Bonusprogramme
Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen. Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.
Wieviele Krankenkassen gibt es?
Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..
Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag.
Beispiele
Rechenbeispiel Pflichtversicherte
Brutto-Monatseinkommen: 3800 € | Zusatzbeitrag: 2,9 %
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 € x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro
Rechenbeispiel Selbstständige
Brutto - Monatsüberschuss: 5000 € | Zusatzbeitrag: 3,3 %
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 € x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro