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Die Krankenkasse "energie-BKK" über sich

Seit über 100 Jahren ermöglicht die energie-BKK ihren Versicherten einen Zugang zur medizinischen Versorgung. An bundesweit vierzehn Standorten – die Hauptverwaltung ist in Hannover – ein motiviertes Team aus 260 Beschäftigten kümmert sich um die Gesundheit ihrer rund 135.000 Versicherten.

Die energie-BKK überzeugt durch ein umfangreiches Leistungsangebot und eine verbindliche, unbürokratische Betreuung. Sie versteht sich als verlässlicher Partner und sichert ihren Versicherten eine hohe Lebensqualität. Über die gesetzlich definierten Standardleistungen hinaus, bietet die energie-BKK eine Vielzahl an Zusatzleistungen. Dafür wird sie immer wieder ausgezeichnet.

Im neuesten Test von Focus Money aus 2026 wurde die energie-BKK mit einem HERVORRAGEND für ihre Zusatzleistungen & Services sowie einem SEHR GUT für ihre Transparenz ausgezeichnet. Das Vergleichsportal krankenkasseninfo.de hat sie erneut mit "sehr gut" ausgezeichnet (im Vergleich zu 72 Kassen). Auch das Handelsblatt zählt sie zu den Besten Dienstleistern unter den Krankenkassen. Und für die Zeitschrift ELTERN gehört sie zu den Besten (von 67) Krankenkassen für Familien in den Bereichen Schwangerschaft & Geburt sowie Eltern & Kind. 

Einige Zusatzleistungen im Überblick:

- 50 Euro für Professionelle Zahnreinigung
- attraktive Bonusprogramme
- eigene Service-App zur schnellen & sicheren Kommunikation
- Helmtherapie für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensmonat
- 100 Euro für Retentionsspangen je Kiefer
- kostenfreies Hautkrebsscreening schon ab 15 Jahren
- 100 % Kostenübernahme für alle ärztlich empfohlenen Schutzimpfungen
- 100 % Kostenübernahme für alle von der STIKO empfohlenen Reiseimpfungen
- 24/7 Arzt-Hotline
- Ärzte-Videochat
- Unterstützung für Behandlungen der Osteopathie und Homöopathie
- alle zwei Jahre 300 Euro für sportmedizinische Untersuchungen
- 80 % Kostenübernahme für zwei Präventionskurse jährlich in Ihrer Nähe
- und vieles mehr...

Gesund werden, gesund bleiben – kommen Sie zur energie-BKK! 

Zur energie-BKK wechseln
Ohne Kündigung bequem und sicher die Krankenkasse wechseln. Ihr Antrag genügt: als PDF zum Download oder Sie benutzen unser Onlineformular
Informationen
Adresse
(Zentrale)
energie-BKK
Oldenburger Allee 24
30659 Hannover
Geöffnet in:
bundesweit geöffnet
Mitglieder:
100.507 (01.07.2026)
Versicherte:
124156 (01.07.2026)
Geschäftsstellen:
14
Vorstand:
Frank Heine
Betriebsnummer:
OST 01085812
WEST 29717581
Kassentyp:
BKK
Satzungen:
satzungen-energie-bkk-2026.pdf
Geschäftsbericht:
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:
energie-BKK Stellenangebote
Testnoten
1,2 Großer Krankenkassentest
1,1 Azubi Krankenkassentest
1,0 Für Familien
1,0 Leistungen im Test
1,3 Großer Krankenkassentest
1,0 Für Schwangere & junge Eltern
1,5 Selbständige Krankenkassentest
1,3 Studenten Krankenkassentest

Besondere Leistungen (Highlights)

discovering hands - Brustkrebsvorsorge

 „Discovering hands“ ist eine Behandlungsmethode bei der blinde und sehbehinderte Frauen mit einer Qualifizierung als Medizinische Tastuntersucherin (MTU) frühzeitig kleinste Veränderungen an der Brust aufspüren. Unsere Versicherten können diese neue Methode altersunabhängig als Zusatzleistungen, über die gesetzlichen Standardleistungen hinaus in Anspruch nehmen. Wir beteiligen uns einmal pro Kalenderjahr mit einem Zuschuss bis zu maximal 50 Euro.

energie-aktiv Bonus

Gesundheitsbewusstes Verhalten zahlt sich bei uns aus. Machen Sie mit - holen Sie sich bis zu 70 Euro für Ihre Fitness.

Bonusprogramm

Mit unseren Bonusprogrammen „Ein Bonus für Ihre Gesundheit“ und „energie-aktiv Bonus“ können Sie bis zu 100 Euro und mehr erreichen.

Erstattung von Impfungen

Schutzimpfungen werden zu 100 Prozent übernommen, also ohne Zahlung eines Eigenanteils. Bei Reiseschutzimpfungen wie z. B. die Malaria-Prophylaxe erhalten Sie auch ohne Zuzahlung eines Eigenanteils, pro Kalenderjahr einen Zuschuss von 80 Prozent der Kosten, maximal 400 Euro. Ausgenommen sind Impfungen, die der Arbeitgeber unentgeltlich anbietet oder wenn die Impfung in seine Zuständigkeit fällt.

Gesundheitsreisen

Die energie-BKK bezuschusst u.a. die Aktivwoche zur Gesundheitsförderung einmal im Kalenderjahr (unter Anrechnung von fit for well und des Well-Aktiv-Programms) mit 160 EUR für Erwachsene bzw. 110 EUR für Kinder ab 4 Jahren.

Homöopathie

Die energie-BKK übernimmt die Kosten für die Behandlung der klassischen Homöopathie. Die Kosten für die verordneten homöopathischen Arzneimittel werden bis zu einem Betrag von 100 EUR pro Kalenderjahr und Versicherten erstattet.

Professionelle Zahnreinigung

Die energie-BKK erstattet die Kosten der professionellen Zahnreinigung durch einen Zahnarzt für alle die versichert sind. Erstattet werden maximal 2 Sitzungen je Kalenderjahr, bis zu 25 EUR pro Sitzung.

Kostenerstattung nicht verschreibungspflichtiger apothekenpflichtiger Arzneimittel

Kostenerstattung erfolgt für nicht verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie in voller Höhe max. bis zu einem Betrag von 100 EUR insgesamt pro Kalenderjahr und Versicherten.

In der Schwangerschaft gibt es Kostenerstattung für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel: Folsäure, Vitamin B 12, Jod (max. 120 EUR pro Jahr).

Geburtsvorbereitungskurse für werdende Väter

Erstattet werden bis zu 100 EUR im Jahr für die regelmäßige Teilnahme an Geburtsvorbereitungskursen von Hebammen für männliche Versicherte.

Hebammenrufbereitschaft

Die Kosten der Rufbereitschaft einer Hebamme unmittelbar vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin werden für maximal 5 Wochen erstattet, wenn die Hebamme eine telefonische oder persönliche 24-Stunden-Erreichbarkeit gewährleistet.

Dies gilt bei Hausgeburten, bei Entbindungen in Geburtshäusern, die von Hebammen geleitet werden und bei Geburten in Krankenhäusern, die von einer persönlich ausgesuchten Beleghebamme begleitet werden. Die Erstattung der Kosten ist je Versicherte und Jahr auf insgesamt 300,00 Euro begrenzt.

Kinderheldinnen (digitale Hebammen-Beratungsleistungen bei Unsicherheiten, Alltagsproblemen und Gesundheitsthemen insbesondere in Bezug auf Schwangerschaft).

 

HPV-Impfungen gegen Gebärmutterhalskrebs

Bei der energie-BKK gibt es keine Altersbegrenzung bei der Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs. Die Kosten werden in voller Höhe und ohnen Zuzahlungen erstattet.

24h Facharzthotline für alle medizinischen Fragen

Unter unserer kostenfreien Servicehotline erhalten alle Versicherten der energie-BKK direkt, in kürzester Zeit und rund um die Uhr die wichtigsten Informationen für Ihr persönliches Anliegen.

Krankenkassen in Deutschland

Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden. 

Inhaltsverzeichnis
  • 1 Die Krankenkasse "energie-BKK" über sich
  • 2 Besondere Leistungen (Highlights)
  • 3 Krankenversicherung in Deutschland
  • 4 Aufgaben der Krankenversicherung
  • 5 Gesetzliche und private Krankenkassen
  • 6 Kassenarten
  • 7 Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
  • 8 Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
  • 9 Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Krankenversicherung in Deutschland

In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.

Aufgaben der Krankenversicherung

Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten. 

Gesetzliche und private Krankenkassen

GKV uind PKV GKV uind PKV
Neun von zehn Menschen in Deutschland sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, deren Hauptmerkmal das Solidarprinzip ist. Dieses besagt, dass gesunde Versicherte für Kranke, Jüngere für Ältere, Alleinstehende für Familien und einkommensstarke für einkommensschwache Versicherte anteilig höhere Beiträge bezahlen. Durch das Solidarprinzip unterscheidet sich die GKV grundlegend von der PKV, in der das Äquivalenzprinzip gilt. Während sich die Höhe der Beiträge in der GKV nach dem jeweiligen Einkommen richten, richten sich die Beiträge in der PKV nach dem zu versichernden individuellen Risiko. 

Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.     

Kassenarten

Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).

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Die Abkürzung AOK steht für Allgemeine Ortskrankenkasse. In Deutschland gibt es 11 AOKs, welche 27 Millionen Versicherte betreuen (Stand 06/26). Dies entspricht einem Marktanteil von circa 37%. Damit sind die AOKs die zweitgrößte Kassenart.
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Die Abkürzung BKK steht für Betriebskrankenkassen. Die Betriebskrankenkassen unterscheiden sich in geöffnete und geschlossene Krankenkassen. Ca. 30 % der BKKen sind geschlossen und somit für die Allgemeinheit nicht zugänglich. Mit einem Marktanteil von 12,5% sind die BKKs die drittgrößte Kassenart.
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Die IKKen lassen sich auf Gesellenbruderschaften und Zünfte zurückführen. Sie haben mit über 5,2 Millionen Versicherten einen Marktanteil von 7 %. Sie sind die viertgrößte Kassenart. Momentan gibt es 6 IKKs, welche aber nicht alle bundesweit geöffnet sind.
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Zu den Ersatzkrankenkassen gehören die Techniker Krankenkasse, die BARMER, die HEK, die hkk, die KKH sowie die DAK. Diese sechs Krankenkassen haben zusammen circa 29 Millionen Versicherte und somit einen Marktanteil von etwa 37 % (Stand 06/26). Damit bilden die Ersatzkrankenkassen die größte Krankenkassenart.
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Bei der Knappschaft handelt es sich um eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse. Mittlerweile kann sie auf eine über 750 jährige Geschichte zurückblicken. Ihren Ursprung fand die Knappschaft bei den Bergleuten, welche sich aufgrund der besonderen Gefahren im Bergbau gegenseitig sozial absichern wollten. Damit ist die Knappschaft ist die älteste Sozialversicherung der Welt. Momentan zählt die Knappschaft 1,1 Millionen Versicherte (Stand 06/26).
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Die Abkürzung LKK steht für Landwirtschaftliche Krankenkasse. In ihr sind Landwirtschaftliche Unternehmer und ihre Familienangehörigen grundsätzlich pflichtversichert, ein Wahlrecht wie bei den anderen Kassenarten besteht nicht. Ende 2025 zählte der LKK ca 505.000 Versicherte.

Aufsichtsbehörde der Krankenkassen

Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig. 

Aufsichtsbehörde

Anschrift

Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) 

Bundesamt für Soziale Sicherung
Referat II
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel: 0228 / 619-0
Fax: 0228 / 619-1870
Mail: poststelle@bas.bund.de
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/                                               

Gesundheits- und Sozialministerien
der Länder

Liste der Ministerien

Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung

Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.

Bild Quelle: GKV-Spitzenverband

Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen.  >> zum Krankenkassen-Forum.

Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.

Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?

Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.

GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:

  • Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
  • Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
  • Landwirte
  • Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
  • Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
  • Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen 

Welche Krankenkassen gibt es?

Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen. 

Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck. 

In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.

Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK,  LKK und die Knappschaft.


Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?

Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.


Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?

Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:

Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages 

Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden. 

Sparen durch Wahltarife 

Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.

Sparen durch Bonusprogramme

Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen.  Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.


Wieviele Krankenkassen gibt es?

Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen  in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..


Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag. 
 

Beispiele

Rechenbeispiel Pflichtversicherte

Brutto-Monatseinkommen: 3800 €  | Zusatzbeitrag: 2,9 % 
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 €  x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro

Rechenbeispiel Selbstständige

Brutto - Monatsüberschuss: 5000 €  | Zusatzbeitrag: 3,3 %   
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 €  x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro

Leistungen
  • Gesetzliche Leistungen der Krankenkassen
  • Satzungsleistungen der Krankenkassen
  • Ausgeschlossene Leistungen
  • Familienversicherung
  • Bonusprogramme
  • Wahltarife
  • Vorsorgeuntersuchungen
Personengruppen
  • Arbeitnehmer
  • Selbstständige
  • Studenten
  • Azubis
  • Rentner
  • Künstler & Publizisten
  • Weitere Personengruppen
Zahlen & Fakten
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