Techniker Krankenkasse
Die Krankenkasse "Techniker Krankenkasse" über sich
Die Techniker Krankenkasse steht dafür, ihren Kunden stets das beste Paket aus Leistungen, Service und attraktivem Beitragssatz zu bieten – und das bereits seit fast 140 Jahren. Sie ist täglich rund um die Uhr erreichbar, sowohl telefonisch und auch in den sozialen Medien. Die TK bietet komfortable Online-Services und innovative, digitale Therapieformen. Die Kunden profitieren von vielen Zusatzleistungen, z.B. bei der Vorsorge, auf Reisen oder im Sport. Die Techniker Krankenkasse steht für neue Ideen und mehr Qualität im Gesundheitswesen.
Der TK wird ihre umfassende Leistungs- und Servicestärke sowie das hervorragende Preis-Leistungs-Verhältnis regelmäßig in Kassentests mit Auszeichnungen als Testsieger und Bestnoten bestätigt, zum Beispiel
- "Beste Kasse" - bereits seit 2006 wird die TK im jährlichen großen Kassenvergleich von Focus-Money als beste bundesweit geöffnete Kasse ausgezeichnet, zuletzt in Focus-Money Ausgabe 7/2026
- Testsieger seit 2011 im jährlichen GKV-Rating des Deutschen Finanz-Service Instituts (dfsi-institut.de/ratings), letzte Veröffentlichung des Tests "Beste Krankenkassen" auf handelsblatt.com am 13.11.2025
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Informationen
Adresse
(Zentrale)
(Zentrale)
Techniker Krankenkasse
Bramfelder Str. 140
22305 Hamburg
Bramfelder Str. 140
22305 Hamburg
Geöffnet in:
bundesweit geöffnet
Mitglieder:
9682758 (01.07.2026)
Versicherte:
12449839 (01.07.2026)
Mitarbeiter:
15006
(Stand 01.07.2026)
(Stand 01.07.2026)
Geschäftsstellen:
159
Vorstand:
Dr. Jens Baas, Stellv.: Thomas Ballast, Mitglied des Vorstands: Karen Walkenhorst
Betriebsnummer:
OST 15027365
WEST 15027365
WEST 15027365
Kassentyp:
Satzungen:
Geschäftsbericht:
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:
Besondere Leistungen (Highlights)
TK-Doc - der Doktor für die Hosentasche
Migräne, Erkältung, Übelkeit, Rückenschmerzen. Und dann auch noch lange in einem Wartezimmer sitzen? Zum Glück geht es auch anders: Versicherte können schnell und live mit einem Arzt oder einer Ärztin kommunizieren – entweder telefonisch, von Angesicht zu Angesicht per Videoanruf oder per Text-Chat. Telefonisch können sich Versicherte sieben Tage die Woche rund um die Uhr unter der Telefonnummer 040 – 46 06 61 91 00 beraten lassen.
Neben der allgemeinen medizinischen Beratung bietet die TK-Doc App mit der TK-OnlineSprechstunde eine volldigitalisierte Fernbehandlung. Hier können Sie sich per Videosprechstunde behandeln lassen. Dazu gehören neben einer Diagnose und Empfehlungen für die Therapie auch das mögliche Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder eines Rezepts.
Über eine sichere Übermittlung von Dokumenten, medizinischen Befunden oder Verordnungen an die Ärztinnen und Ärzte hinaus, bietet die App weitere nützliche Funktionen:
- Mit dem Symptom-Checker können TK-Versicherte aktuelle Beschwerden und Vorerkrankungen erfassen und erhalten eine Übersicht möglicher Erkrankungen. Im Fall von häufigen Erkrankungen wie zum Beispiel Migräne oder Grippe, erhalten Versicherte direkt hilfreiche Tipps auf tk.de, wie sie die Beschwerden selbst lindern können. Darüber hinaus können die Ergebnisse direkt über eine sichere Datenverbindung mit den Ärztinnen und Ärzten geteilt werden.
- Der Laborwert-Checker ermöglicht TK-Versicherten mehr als 120 verschiedene Laborwerte zu überprüfen – zum Beispiel aus Blut- oder Urinanalysen. Das digitale Werkzeug weist auf Abweichungen zu den Normwerten hin und gibt Hinweise, welche Verhaltensweisen und Erkrankungen hinter den abweichenden Werten stecken können, welche Laborwerte zusätzlich zu beachten sind und wie die Werte verbessert werden können.
Die TK-Doc App ist für TK-Versicherte kostenlos und ist in deutscher sowie englischer Sprache nutzbar.
Die TK-App - vieles schneller erledigen
Weniger Papier, mehr Zeit: Die TK-App bietet viele Funktionen, Ihre Anliegen zu erledigen - ganz bequem am Smartphone.
Ihre Vorteile in der TK-App- Einfach digital am TK-Bonusprogramm und TK-Fit teilnehmen
- Über Ihr Profil direkt Ihre neue Adresse, E-Mail oder Telefonnummer mitteilen oder eine neue Gesundheitskarte bestellen
- Sicherer Zugang zur elektronischen Patientenakte TK-Safe
- In den Übersichten die von Ihrer Praxis übermittelten Krankmeldungen und verordneten Medikamente einsehen.
- Kosten z.B. für Arzneimittel, Fahrkosten, Impfungen, Osteopathie, Professionelle Zahnreinigung etc. einreichen
- Versicherungsbescheinigungen einfach ausdrucken, auch als Ersatz für Ihre Gesundheitskarte für den Besuch bei Ihrer Ärzt:in
- Erinnerungsservice für Ihre Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen einstellen
- Einfacher Zugang zum TK-GesundheitsCoach über das Bonusprogramm in der App
TK-Gesundheitsdividende - verdoppelt Ihre Barprämie aus dem TK-Bonusprogramm
Mit der TK-Gesundheitsdividende können Sie Ihre Barprämie aus dem TK-Bonusprogramm verdoppeln - sofern Sie die Prämie in Ihre Gesundheit investieren.
Für jede Maßnahme erhalten Sie 1.000 Bonuspunkte, die direkt ab der ersten Maßnahme ausgezahlt werden können. Wählen Sie die direkte Auszahlung, ist jede Maßnahme zehn Euro wert. Mit der TK-Gesundheitsdividende verdoppeln wir diesen, das heißt, Sie erhalten 20 Euro pro Maßnahme.
Beispiel - eine Person (35 Jahre) reicht folgende Maßnahmen ein: 1x Zahnvorsorge, 1x Check-up, 1x Hautkrebsfrüherkennung, 1x Mitglied im Sportverein oder Fitnessstudio, 1x Teilnahme an Gesundheitskurs: 5.000 Punkte, das entspricht 50 Euro Gesundheitsbonus oder 100 Euro TK-Gesundheitsdividende.
Nun nur noch die Rechnung für den Beitrag zum Fitness-Studio, für die professionelle Zahnreinigung, Sportschuhe, einen Fitness-Tracker oder digital uploaden und Kosten erstatten lassen.
Mit der TK-App fürs Bonusprogramm können Sie das Ganze komfortabel und online erledigen. Je mehr Maßnahmen Sie nachweisen können, desto höher wird Ihr Auszahlungsbetrag.
Reiseschutzimpfungen
Volle Kostenübernahme der Impfkosten für private Auslandsreisen, zum Beispiel gegen Hepatitis A und B sowie die Malariaprophylaxe in Tablettenform. Grundlage hierfür sind die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).
HPV-Schutzimpfung für Frauen und Männer bis 26 Jahre
Für die von der STIKO empfohlene HPV-Schutzimpfung für Mädchen bietet die TK als Mehrleistung eine erweiterte Altersgrenze für alle Versicherten bis einschließlich 26 Jahre.
Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
Als Mehrleistung bietet die TK die volle Kostenübernahme der zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche: U10 (7–8 Jahre), U11 (9–10 Jahre) und J2 (16–17 Jahre).
Geburtsvorbereitungskurs für Begleitperson
Kostenübernahme von 80 Prozent der entstandenen Kosten für eine Vertrauensperson nach Wahl bis zu einem Höchstsatz von 100 Euro. Die Vertrauensperson muss dabei nicht TK-versichert sein.
Hebammen-Rufbereitschaft
Die TK übernimmt die Kosten für die sogenannte Hebammen-Rufbereitschaft. Diese Leistung wird grundsätzlich als Pauschale berechnet. Die TK erstattet die Kosten bis zu einem Betrag von 250 Euro. Dazu muss die Schwangere lediglich die Rechnung der Hebamme im Original bei der TK einreichen.
Erweiterter Anspruch auf künstliche Befruchtung
Die Techniker unterstützt die künstliche Befruchtung zusätzlich zur Regelleistung mit 500€ pro Behandlungsversuch. In der Regel umfasst dies drei Versuche – solange hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht und somit die Regelleistung greift – auch über den 3. Versuch hinaus. Zusätzlicher Vorteil: Es müssen nicht beide Partner bei der TK versichert sein.
Freie Krankenhauswahl
In welches Krankenhaus Sie gehen, entscheiden Sie in Absprache mit Ihrem Arzt selbst. Einzige Voraussetzung ist, dass es sich um ein geeignetes Vertragskrankenhaus der TK handelt.
Alternative Medizin
- Osteopathie wird vielfach als Ergänzung zu schulmedizinischen Behandlungsmethoden geschätzt. Die TK übernimmt pro Kalenderjahr für bis zu drei Behandlungen jeweils 40 Euro pro Sitzung - jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.
- Alternative Arzneimittel erstattet die TK für bis zu 100 Euro pro Versicherten und Jahr. Dies gilt für nicht verschreibungs- aber apothekenpflichtige Medikamente der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie. TK-Versicherte lassen sich diese via Privatrezept oder grünem Rezept verordnen und reichen die Rechnung zusammen mit den Rezept bei der TK zur Erstattung ein.
- Homöopathische Behandlungen werden bei der TK per Versichertenkarte voll übernommen - bei allen Ärzten mit Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte e.V. oder vergleichbarer anerkannter Qualifikation. Zum Leistungsumfang gehört die Erst- und Folgeanamnese, Homöopathische Analyse und Suche nach den geeigneten Arzneimitteln (Repertorisation). Nach 24 Monaten folgt ein Ruhejahr. Nach Ablauf des Ruhejahres gibt es einen erneuter Anspruch auf homöopathische Behandlung.
Krankenkassen in Deutschland
Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden.
Inhaltsverzeichnis
Krankenversicherung in Deutschland
In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.
Aufgaben der Krankenversicherung
Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten.
Gesetzliche und private Krankenkassen
GKV uind PKV
Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.
Kassenarten
Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).
Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig.
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Aufsichtsbehörde |
Anschrift |
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Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) |
Bundesamt für Soziale Sicherung |
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Gesundheits- und Sozialministerien |
Liste der Ministerien |
Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.
Quelle: GKV-Spitzenverband
Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen
Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen. >> zum Krankenkassen-Forum.
Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.
Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?
Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.
GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:
- Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
- Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
- Landwirte
- Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
- Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
- Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen
Welche Krankenkassen gibt es?
Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck.
In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.
Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK, LKK und die Knappschaft.
Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?
Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.
Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?
Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:
Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages
Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden.
Sparen durch Wahltarife
Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.
Sparen durch Bonusprogramme
Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen. Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.
Wieviele Krankenkassen gibt es?
Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..
Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag.
Beispiele
Rechenbeispiel Pflichtversicherte
Brutto-Monatseinkommen: 3800 € | Zusatzbeitrag: 2,9 %
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 € x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro
Rechenbeispiel Selbstständige
Brutto - Monatsüberschuss: 5000 € | Zusatzbeitrag: 3,3 %
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 € x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro