Hauptregion der Seite anspringen
Logo krankenkasseninfo.de
  • Krankenkassen
    • Zusatzbeitrag 2026
    • günstigste Krankenkasse 2026
    • Geschäftsstellensuche
    • Informationen
  • Test
  • Krankenkassenvergleich
  • Rechner
  • Wechsel
    • Krankenkassenwechsel
    • Krankenkasse kündigen
    • Wechsel von GKV zur PKV
    • Wechsel von PKV zur GKV
    • Musterkündigung
  • Ratgeber
    • Nachrichten
    • Magazin
    • Pressemitteilungen
    • Interviews
    • Leserfragen
    • GKV-Reform
Jetzt vergleichen
  • Krankenkassen
  • Techniker Krankenkasse
Logo Techniker Krankenkasse
Infos anfordern
Onlineantrag
Antrag (PDF)
Ergebnis der Techniker Krankenkasse im aktuellen Krankenkassentest
Übersicht
Zusatzbeitrag
Leistungen
Bonusprogramme
Wahltarife
Geschäftsstellen
Krankenkassentest

Techniker Krankenkasse

Logo Techniker Krankenkasse
Techniker Krankenkasse
Antrag (PDF)
Infos anfordern
Onlineantrag

Die Krankenkasse "Techniker Krankenkasse" über sich

Die Techniker Krankenkasse steht dafür, ihren Kunden stets das beste Paket aus Leistungen, Service und attraktivem Beitragssatz zu bieten – und das bereits seit fast 140 Jahren. Sie ist täglich rund um die Uhr erreichbar, sowohl telefonisch und auch in den sozialen Medien. Die TK bietet komfortable Online-Services und innovative, digitale Therapieformen. Die Kunden profitieren von vielen Zusatzleistungen, z.B. bei der Vorsorge, auf Reisen oder im Sport. Die Techniker Krankenkasse steht für neue Ideen und mehr Qualität im Gesundheitswesen.

Der TK wird ihre umfassende Leistungs- und Servicestärke sowie das hervorragende Preis-Leistungs-Verhältnis regelmäßig in Kassentests mit Auszeichnungen als Testsieger und Bestnoten bestätigt, zum Beispiel 

  • "Beste Kasse" - bereits seit 2006 wird die TK im jährlichen großen Kassenvergleich von Focus-Money als beste bundesweit geöffnete Kasse ausgezeichnet, zuletzt in Focus-Money Ausgabe 7/2026
  • Testsieger seit 2011 im jährlichen GKV-Rating des Deutschen Finanz-Service Instituts (dfsi-institut.de/ratings), letzte Veröffentlichung des Tests "Beste Krankenkassen" auf handelsblatt.com am 13.11.2025

 

Zur Techniker Krankenkasse wechseln
Ohne Kündigung bequem und sicher die Krankenkasse wechseln. Ihr Antrag genügt: als PDF zum Download oder Sie benutzen unser Onlineformular
Informationen
Adresse
(Zentrale)
Techniker Krankenkasse
Bramfelder Str. 140
22305 Hamburg
Geöffnet in:
bundesweit geöffnet
Mitglieder:
9682758 (01.07.2026)
Versicherte:
12449839 (01.07.2026)
Mitarbeiter:
15006
(Stand 01.07.2026)
Geschäftsstellen:
159
Vorstand:
Dr. Jens Baas, Stellv.: Thomas Ballast, Mitglied des Vorstands: Karen Walkenhorst
Betriebsnummer:
OST 15027365
WEST 15027365
Kassentyp:
Ersatzkrankenkasse
Satzungen:
satzungen-techniker-krankenkasse-2026.pdf
Geschäftsbericht:
tk-geschaftsbericht-2024.pdf
Tansparenzbericht:
tk-transparenzbericht-2024.pdf
Stellenanzeigen:
Techniker Krankenkasse Stellenangebote
Testnoten
1,4 Großer Krankenkassentest
1,2 Azubi Krankenkassentest
1,5 Für Familien
1,9 Leistungen im Test
1,2 Großer Krankenkassentest
1,3 Für Schwangere & junge Eltern
1,4 Selbständige Krankenkassentest
1,3 Studenten Krankenkassentest

Besondere Leistungen (Highlights)

TK-Doc - der Doktor für die Hosentasche

Migräne, Erkältung, Übelkeit, Rückenschmerzen. Und dann auch noch lange in einem Wartezimmer sitzen? Zum Glück geht es auch anders: Versicherte können schnell und live mit einem Arzt oder einer Ärztin kommunizieren – entweder telefonisch, von Angesicht zu Angesicht per Videoanruf oder per Text-Chat. Telefonisch können sich Versicherte sieben Tage die Woche rund um die Uhr unter der Telefonnummer 040 – 46 06 61 91 00 beraten lassen.

Neben der allgemeinen medizinischen Beratung bietet die TK-Doc App mit der TK-OnlineSprechstunde eine volldigitalisierte Fernbehandlung. Hier können Sie sich per Videosprechstunde behandeln lassen. Dazu gehören neben einer Diagnose und Empfehlungen für die Therapie auch das mögliche Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder eines Rezepts.

Über eine sichere Übermittlung von Dokumenten, medizinischen Befunden oder Verordnungen an die Ärztinnen und Ärzte hinaus, bietet die App weitere nützliche Funktionen: 

  • Mit dem Symptom-Checker können TK-Versicherte aktuelle Beschwerden und Vorerkrankungen erfassen und erhalten eine Übersicht möglicher Erkrankungen. Im Fall von häufigen Erkrankungen wie zum Beispiel Migräne oder Grippe, erhalten Versicherte direkt hilfreiche Tipps auf tk.de, wie sie die Beschwerden selbst lindern können. Darüber hinaus können die Ergebnisse direkt über eine sichere Datenverbindung mit den Ärztinnen und Ärzten geteilt werden.
     
  • Der Laborwert-Checker ermöglicht TK-Versicherten mehr als 120 verschiedene Laborwerte zu überprüfen – zum Beispiel aus Blut- oder Urinanalysen. Das digitale Werkzeug weist auf Abweichungen zu den Normwerten hin und gibt Hinweise, welche Verhaltensweisen und Erkrankungen hinter den abweichenden Werten stecken können, welche Laborwerte zusätzlich zu beachten sind und wie die Werte verbessert werden können.

Die TK-Doc App ist für TK-Versicherte kostenlos und ist in deutscher sowie englischer Sprache nutzbar.

Die TK-App - vieles schneller erle­digen

Weniger Papier, mehr Zeit: Die TK-App bietet viele Funktionen, Ihre Anliegen zu erledigen - ganz bequem am Smartphone. 

Ihre Vorteile in der TK-App
  • Einfach digital am TK-Bonusprogramm und TK-Fit teilnehmen
  • Über Ihr Profil direkt Ihre neue Adresse, E-Mail oder Telefonnummer mitteilen oder eine neue Gesundheitskarte bestellen
  • Sicherer Zugang zur elektronischen Patientenakte TK-Safe
  • In den Übersichten die von Ihrer Praxis übermittelten Krankmeldungen und verordneten Medikamente einsehen.
  • Kosten z.B. für Arzneimittel, Fahrkosten, Impfungen, Osteopathie, Professionelle Zahnreinigung etc. einreichen
  • Versicherungsbescheinigungen einfach ausdrucken, auch als Ersatz für Ihre Gesundheitskarte für den Besuch bei Ihrer Ärzt:in
  • Erinnerungsservice für Ihre Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen einstellen
  • Einfacher Zugang zum TK-GesundheitsCoach über das Bonusprogramm in der App
TK-Gesundheitsdividende - verdoppelt Ihre Barprämie aus dem TK-Bonusprogramm

Mit der TK-Gesundheitsdividende können Sie Ihre Barprämie aus dem TK-Bonusprogramm verdoppeln - sofern Sie die Prämie in Ihre Gesundheit investieren.

Für jede Maßnahme erhalten Sie 1.000 Bonuspunkte, die direkt ab der ersten Maßnahme ausgezahlt werden können. Wählen Sie die direkte Auszahlung, ist jede Maßnahme zehn Euro wert. Mit der TK-Gesundheitsdividende verdoppeln wir diesen, das heißt, Sie erhalten 20 Euro pro Maßnahme.

Beispiel - eine Person (35 Jahre) reicht folgende Maßnahmen ein: 1x Zahnvorsorge, 1x  Check-up, 1x Hautkrebsfrüherkennung, 1x Mitglied im Sportverein oder Fitnessstudio, 1x Teilnahme an Gesundheitskurs: 5.000 Punkte, das entspricht 50 Euro Gesundheitsbonus oder 100 Euro TK-Gesundheitsdividende.

Nun nur noch die Rechnung für den Beitrag zum Fitness-Studio, für die professionelle Zahnreinigung, Sportschuhe, einen Fitness-Tracker oder digital uploaden und Kosten erstatten lassen. 

Mit der TK-App fürs Bonusprogramm können Sie das Ganze komfortabel und online erledigen. Je mehr Maßnahmen Sie nachweisen können, desto höher wird Ihr Auszahlungsbetrag.

Reiseschutzimpfungen

Volle Kostenübernahme der Impfkosten für private Auslandsreisen, zum Beispiel gegen Hepatitis A und B sowie die Malariaprophylaxe in Tablettenform. Grundlage hierfür sind die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).

HPV-Schutzimpfung für Frauen und Männer bis 26 Jahre

Für die von der STIKO empfohlene HPV-Schutzimpfung für Mädchen bietet die TK als Mehrleistung eine erweiterte Altersgrenze für alle Versicherten bis einschließlich 26 Jahre.

Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche

Als Mehrleistung bietet die TK die volle Kostenübernahme der zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche: U10 (7–8 Jahre), U11 (9–10 Jahre) und J2 (16–17 Jahre). 

Geburtsvorbereitungskurs für Begleitperson

Kostenübernahme von 80 Prozent der entstandenen Kosten für eine Vertrauensperson nach Wahl bis zu einem Höchstsatz von 100 Euro. Die Vertrauensperson muss dabei nicht TK-versichert sein.

Hebammen-Rufbereitschaft

Die TK übernimmt die Kosten für die sogenannte Hebammen-Rufbereitschaft. Diese Leistung wird grundsätzlich als Pauschale berechnet. Die TK erstattet die Kosten bis zu einem Betrag von 250 Euro. Dazu muss die Schwangere lediglich die Rechnung der Hebamme im Original bei der TK einreichen. 

Erweiterter Anspruch auf künstliche Befruchtung

Die Techniker unterstützt die künstliche Befruchtung zusätzlich zur Regelleistung mit 500€ pro Behandlungsversuch. In der Regel umfasst dies drei Versuche – solange hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht und somit die Regelleistung greift – auch über den 3. Versuch hinaus. Zusätzlicher Vorteil: Es müssen nicht beide Partner bei der TK versichert sein.

Freie Krankenhauswahl

In welches Krankenhaus Sie gehen, entscheiden Sie in Absprache mit Ihrem Arzt selbst. Einzige Voraussetzung ist, dass es sich um ein geeignetes Vertragskrankenhaus der TK handelt.

Alternative Medizin
  • Osteopathie wird vielfach als Ergänzung zu schulmedizinischen Behandlungsmethoden geschätzt. Die TK übernimmt pro Kalenderjahr für bis zu drei Behandlungen jeweils 40 Euro pro Sitzung - jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.
  • Alternative Arzneimittel erstattet die TK für bis zu 100 Euro pro Versicherten und Jahr. Dies gilt für nicht verschreibungs- aber apothekenpflichtige Medikamente der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie. TK-Versicherte lassen sich diese via Privatrezept oder grünem Rezept verordnen und reichen die Rechnung zusammen mit den Rezept bei der TK zur Erstattung ein. 
  • Homöopathische Behandlungen werden bei der TK per Versichertenkarte voll übernommen - bei allen Ärzten mit Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte e.V. oder vergleichbarer anerkannter Qualifikation. Zum Leistungsumfang gehört die Erst- und Folgeanamnese, Homöopathische Analyse und Suche nach den geeigneten Arzneimitteln (Repertorisation). Nach 24 Monaten folgt ein Ruhejahr. Nach Ablauf des Ruhejahres gibt es einen erneuter Anspruch auf homöopathische Behandlung.

Krankenkassen in Deutschland

Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden. 

Inhaltsverzeichnis
  • 1 Die Krankenkasse "Techniker Krankenkasse" über sich
  • 2 Besondere Leistungen (Highlights)
  • 3 Krankenversicherung in Deutschland
  • 4 Aufgaben der Krankenversicherung
  • 5 Gesetzliche und private Krankenkassen
  • 6 Kassenarten
  • 7 Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
  • 8 Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
  • 9 Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Krankenversicherung in Deutschland

In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.

Aufgaben der Krankenversicherung

Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten. 

Gesetzliche und private Krankenkassen

GKV uind PKV GKV uind PKV
Neun von zehn Menschen in Deutschland sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, deren Hauptmerkmal das Solidarprinzip ist. Dieses besagt, dass gesunde Versicherte für Kranke, Jüngere für Ältere, Alleinstehende für Familien und einkommensstarke für einkommensschwache Versicherte anteilig höhere Beiträge bezahlen. Durch das Solidarprinzip unterscheidet sich die GKV grundlegend von der PKV, in der das Äquivalenzprinzip gilt. Während sich die Höhe der Beiträge in der GKV nach dem jeweiligen Einkommen richten, richten sich die Beiträge in der PKV nach dem zu versichernden individuellen Risiko. 

Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.     

Kassenarten

Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).

Bild
Die Abkürzung AOK steht für Allgemeine Ortskrankenkasse. In Deutschland gibt es 11 AOKs, welche 27 Millionen Versicherte betreuen (Stand 06/26). Dies entspricht einem Marktanteil von circa 37%. Damit sind die AOKs die zweitgrößte Kassenart.
Bild
Die Abkürzung BKK steht für Betriebskrankenkassen. Die Betriebskrankenkassen unterscheiden sich in geöffnete und geschlossene Krankenkassen. Ca. 30 % der BKKen sind geschlossen und somit für die Allgemeinheit nicht zugänglich. Mit einem Marktanteil von 12,5% sind die BKKs die drittgrößte Kassenart.
Bild
Die IKKen lassen sich auf Gesellenbruderschaften und Zünfte zurückführen. Sie haben mit über 5,2 Millionen Versicherten einen Marktanteil von 7 %. Sie sind die viertgrößte Kassenart. Momentan gibt es 6 IKKs, welche aber nicht alle bundesweit geöffnet sind.
Bild
Zu den Ersatzkrankenkassen gehören die Techniker Krankenkasse, die BARMER, die HEK, die hkk, die KKH sowie die DAK. Diese sechs Krankenkassen haben zusammen circa 29 Millionen Versicherte und somit einen Marktanteil von etwa 37 % (Stand 06/26). Damit bilden die Ersatzkrankenkassen die größte Krankenkassenart.
Bild
Bei der Knappschaft handelt es sich um eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse. Mittlerweile kann sie auf eine über 750 jährige Geschichte zurückblicken. Ihren Ursprung fand die Knappschaft bei den Bergleuten, welche sich aufgrund der besonderen Gefahren im Bergbau gegenseitig sozial absichern wollten. Damit ist die Knappschaft ist die älteste Sozialversicherung der Welt. Momentan zählt die Knappschaft 1,1 Millionen Versicherte (Stand 06/26).
Bild
Die Abkürzung LKK steht für Landwirtschaftliche Krankenkasse. In ihr sind Landwirtschaftliche Unternehmer und ihre Familienangehörigen grundsätzlich pflichtversichert, ein Wahlrecht wie bei den anderen Kassenarten besteht nicht. Ende 2025 zählte der LKK ca 505.000 Versicherte.

Aufsichtsbehörde der Krankenkassen

Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig. 

Aufsichtsbehörde

Anschrift

Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) 

Bundesamt für Soziale Sicherung
Referat II
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel: 0228 / 619-0
Fax: 0228 / 619-1870
Mail: poststelle@bas.bund.de
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/                                               

Gesundheits- und Sozialministerien
der Länder

Liste der Ministerien

Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung

Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.

Bild Quelle: GKV-Spitzenverband

Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen.  >> zum Krankenkassen-Forum.

Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.

Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?

Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.

GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:

  • Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
  • Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
  • Landwirte
  • Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
  • Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
  • Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen 

Welche Krankenkassen gibt es?

Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen. 

Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck. 

In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.

Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK,  LKK und die Knappschaft.


Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?

Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.


Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?

Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:

Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages 

Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden. 

Sparen durch Wahltarife 

Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.

Sparen durch Bonusprogramme

Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen.  Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.


Wieviele Krankenkassen gibt es?

Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen  in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..


Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag. 
 

Beispiele

Rechenbeispiel Pflichtversicherte

Brutto-Monatseinkommen: 3800 €  | Zusatzbeitrag: 2,9 % 
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 €  x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro

Rechenbeispiel Selbstständige

Brutto - Monatsüberschuss: 5000 €  | Zusatzbeitrag: 3,3 %   
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 €  x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro

Leistungen
  • Gesetzliche Leistungen der Krankenkassen
  • Satzungsleistungen der Krankenkassen
  • Ausgeschlossene Leistungen
  • Familienversicherung
  • Bonusprogramme
  • Wahltarife
  • Vorsorgeuntersuchungen
Personengruppen
  • Arbeitnehmer
  • Selbstständige
  • Studenten
  • Azubis
  • Rentner
  • Künstler & Publizisten
  • Weitere Personengruppen
Zahlen & Fakten
  • Nachrichten
  • Rechengrößen
  • Zusatzbeiträge der Krankenkassen
  • Umlage
  • Zuzahlungen
  • Lexikon
  • Mitglieder je Krankenkasse
  • Fusionen
  • Geschäftsberichte
  • Satzungen
  • Transparenzberichte
Impressum · Haftungsausschluss · Datenschutz · Über uns · Stellenangebote

© 2026 Krankenkassennetz.de GmbH