Hauptregion der Seite anspringen

Wahltarife der Techniker Krankenkasse

TK-Tarif 300Plus

TK-Tarif 300Plus

Nimmt  das teilnehmende Mitglied am TK-Tarif 300Plus innerhalb eines Kalenderjahres nur wenige oder keine Leistungen in Anspruch , erhältes  eine Prämie in Höhe von 300 Euro. Werden Leistungen in Anspruch genommen, reduziert sich dieser finanzielle Vorteil. Ggf. sind Behandlungskosten bis zur Grenze des Selbstbehalts in Höhe von 400 Euro zu zahlen.

Voraussetzung an der Tarif-Teilnahme ist in jährliches Einkommen von mindestens 30.000 Euro brutto.

Diese TK-Leistungen können ohne Auswirkungen auf  die  Prämie in Anspruch  genommen werden:

  • Arzt- und Zahnarztbesuche, die  nicht gesondert vergütet werden
  • Gesetzliche Vorsorgeleistungen wie Krebsfrüherkennung, Gesundheits-Check-up oder Zahnprophylaxe
  • Schutzimpfungen inklusive Reiseschutzimpfungen
  • Leistungen während der Schwangerschaft und der Entbindung
  • Gesundheitskurse, zum Beispiel Ernährung und Bewegung
  • Leistungen für familienversicherte Angehörige
  • TK-Services wie das TK-ÄrzteZentrum oder den TK-Erinnerungsservice

TK-Tarif Traveller

Teilnehmer am TK-Tarif Traveller erhalten anstelle einer jährlichen Geldprämie  weltweiten Krankenversicherungsschutz und exklusive Serviceleistungen des TK-Kooperationspartners ENVIVAS Krankenversicherung AG. 

Im Gegenzug trägt der Teilnehmer einen kleinen Eigenanteil (Selbstbehalt), falls er diese TK-Leistungen benötigt:

  • Badekuren in Deutschland
  • Fahrkosten zu stationären Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen.

Benötigt er die Leistungen nicht, bleibt das Reiseschutzpaket für ihn kostenlos.

TK-Tarif PrämieXtra

Teilnehmer am TK-Tarif PrämieXtra erhalten eine Prämie für jedes Kalenderjahr, wenn sie und ihre mitversicherten Angehörigen ab 18 Jahren nur bestimmte TK-Leistungen in Anspruch nehmen. Die Prämie richtet sich nach der Höhe ihrer Krankenversicherungsbeträge. Für jedes leistungsfreie Kalenderjahr erhält der Teilnehmer 1/12 seines  jährlichen Krankenkassenbeitrags – bis zur gesetzlichen Höchstgrenze von 600 EUR jährlich.

Diese TK-Leistungen kann der Teilnehmer in Anspruch nehmen, ohne dass die Prämie verloren geht:

  • Gesetzliche Vorsorgeleistungen wie Krebsfrüherkennung oder Gesundheits-Check-up
  • Zwei jährliche Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt
  • Schutzimpfungen inklusive Reiseschutzimpfungen
  • Leistungen während der Schwangerschaft und der Entbindung
  • Gesundheitskurse, zum Beispiel Ernährung und Bewegung
  • Leistungen für familienversicherte Kinder unter 18 Jahren
  • TK-Services, wie das TK-ÄrzteZentrum oder den TK-Erinnerungsservice

Alle  anderen TK-Leistungen – zum Beispiel stationäre Aufenthalten oder Kuren – führen zum Verlust der Prämie. Außerdem alle Arztbesuche außerhalb der gesetzlichen Vorsorge – auch wenn der Arzt lediglich ein Rezept ausstellt.

besondere Vorsorgeformen

Die TK führt zur Förderung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung ihrer Versicherten besondere Versorgungsformen im Sinne von § 53 Abs. 3 SGB V durch.

Krankengeld

TK-Krankengeldtarife richten sich an Selbstständige, Künstler und Publizisten sowie  Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber während einer Krankheit nicht wenigstens für sechs Wochen weiter Entgelt erhalten.

Teilnehmer an einem TK-Tarif Krankengeld können  finanzielle Lücken im Krankheitsfall  schließen: Es kann zum Beispiel ein früherer Beginn der Krankengeldzahlung sowie eine über das gesetzliche Krankengeld hinausgehende Krankengeldhöhe gewählt werden. Der  Krankengeldanspruch kann ganz nach den individuellen Bedürfnissen und finanziellen Ansprüchen zusammengestellt werden:

TK-Tarif Klassik 22:

  • Ergänzungstarif in Verbindung mit dem gesetzlichen Krankengeld
  • Krankengeldanspruch ab dem 22. bis zum 42. Tag einer Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder einer Rehabilitationseinrichtung
  • ab dem 43. Tag Absicherung über das gesetzliche Krankengeld
  • vorzeitige Krankengeldzahlung bereits ab 1. Tag bei vollstationärer Krankenhausbehandlung
  • Dauer des Krankengeldbezugs bis zu 26 Wochen innerhalb von 3 Jahren, zuzüglich weiteren 12 Wochen bei Krankenhausaufenthalten
  • Höhe des Krankengeldes ist bis zur gesetzlichen Höchstgrenze  in Abhängigkeit vom Einkommen individuell wählbar

TK-Tarif Klinik:

  • Ergänzungstarif mit oder ohne Wahl des gesetzlichen Krankengelds
  • Krankengeldzahlung ab dem1. Tag einer vollstationären Krankenhausbehandlung
  • Dauer des Krankengeldbezugs bis zu 12 Wochen innerhalb von 3 Jahren
  • Höhe des Krankengeldes ist bis zur gesetzlichen Höchstgrenze  in Abhängigkeit vom Einkommen individuell wählbar

TK-Tarif Plus:

  • Ergänzungstarif in Verbindung mit dem gesetzlichen Krankengeld ab 43. Tag
  • zur Absicherung von Einommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze
  • Krankengeldanspruch immer parallel und zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld
  • Höhe des Krankengeldes ist bis zur gesetzlichen Höchstgrenze  in Abhängigkeit vom Einkommen individuell wählbar
  • zur Absicherung vor dem 43. Tag ist der Tarif kombinierbar mit den TK-Tarifen KG Klassik 22 und KG Klinik

TK-Tarif KG Künstler und Publizisten:

  • Ergänzungstarif in Verbindung mit dem gesetzlichen Krankengeld
  • Krankengeldanspruch ab dem 15. bis 42. Tag einer Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder einer Rehabilitationseinrichtung
  • ab 43. Tag Absicherung über das gesetzliche Krankengeld.
  • vorzeitige Krankengeldzahlung bereits ab 1. Tag bei vollstationärer Krankenhausbehandlung
  • Dauer des Krankengeldbezugs bis zu 26 Wochen innerhalb von 3 Jahren, zuzüglich weiteren 12 Wochen bei Krankenhausaufenthalten
  • Höhe des Krankengeldes ist bis zur gesetzlichen Höchstgrenze  in Abhängigkeit vom Einkommen individuell wählbar