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Die Krankenkasse "BKK Wirtschaft & Finanzen" über sich

Die BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN (BKK W&F) ist eine geöffnete gesetzliche Krankenversicherung. Gegründet wurde sie 1999 als Krankenkasse eines weltweit renommierten Wirtschaftsprüfungsunternehmens. Ihr Versichertenwachstum resultiert bis heute wesentlich aus Empfehlungen im Freundes- und Bekanntenkreis, Fusionen gehören nicht zur Unternehmenshistorie.

Umfangreiche Zusatzleistungen von der Familienplanung bis zur Rente machen Sie zum Geheimtipp für Anspruchsvolle - ohne Einschränkungen durch undurchsichtige Gesundheitskonten.

Die BKK W&F ist ideal für alle, die das beste Gesamtpaket aus zusätzlichen Leistungen über alle Lebensphasen hinweg suchen und digitale -aber persönliche- Beratung durch feste Ansprechpartner suchen.

Ein Wechsel zur BKK W&F ist mit einer Frist von zwei vollen Kalendermonaten möglich: Wer sich in diesem Monat entscheidet, ist bei durchgängiger Beschäftigung ab dem Ersten des übernächsten Monats versichert. Bei jedem Arbeitgeberwechsel und zum Beginn einer Ausbildung ist der Wechsel sofort möglich, wenn keine zeitliche Lücke entsteht.

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Ohne Kündigung bequem und sicher die Krankenkasse wechseln. Ihr Antrag genügt: als PDF zum Download oder Sie benutzen unser Onlineformular
Informationen
Adresse
(Zentrale)
BKK Wirtschaft & Finanzen
Bahnhofstr. 19
34212 Melsungen
Geöffnet in:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Mitglieder:
19670 (17.08.2026)
Versicherte:
27387 (17.08.2026)
Mitarbeiter:
54
(Stand 01.08.2025)
Geschäftsstellen:
3
Vorstand:
Maribel Soto Sobrino-Bahri
Betriebsnummer:
OST 06785450
WEST 46967693
Kassentyp:
BKK
Satzungen:
satzung.pdf
Geschäftsbericht:
geschaeftsberichte-bkk-wirtschaft-finanzen-2023.pdf
Tansparenzbericht:
transparenz-berichte-bkk-wirtschaft-finanzen-2023.pdf
Stellenanzeigen:
BKK Wirtschaft & Finanzen Stellenangebote
Testnoten
1,2 Großer Krankenkassentest
1,6 Azubi Krankenkassentest
1,4 Für Familien
1,0 Leistungen im Test
1,2 Großer Krankenkassentest
1,3 Für Schwangere & junge Eltern
1,6 Selbständige Krankenkassentest
1,6 Studenten Krankenkassentest

Besondere Leistungen (Highlights)

1.000 Euro Zuschuss zur künstlichen Befruchtung + höhere Altersgrenzen & 4. Versuch

Die BKK W&F erstattet über den gesetzlichen Anteil in Höhe von 50 Prozent der Behandlungskosten hinaus zusätzlich weitere 500 Euro für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft. Dieser Zuschuss erhöht sich auf bis zu 1.000 Euro, wenn auch der Ehemann bei der BKK W&F versichert ist.

Um auch dem generellen Wandel in der späteren Familienplanung gerecht zu werden, haben einige Betriebskrankenkassen wie die BKK W&F einen Exklusivvertrag „BKK Kinderwunsch“ mit dem Berufsverband für Reproduktionsmedizin Bayern geschlossen, dem sich auch Kinderwunschzentren aus dem gesamten Bundesgebiet anschließen können. Er regelt neben zusätzlichen Zuschüssen wie

  • 350 Euro bei einem geplanten Kryozyklus,
  • 250 Euro bei einer Blastozystenkultur und
  • 100 Euro für die Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen im Vorfeld einer Krebstherapie

weitere Besonderheiten über die gesetzlichen Regelleistungen hinaus. Dazu gehören

  • eine Beteiligung an einem vierten Behandlungsversuch, wenn beide Ehepartner bei uns versichert sind.
  • ein einfacher Verfahrenswechsel von der In-vitro-Fertilisation (IVF) zur Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Hier werden maximal zwei anstatt drei Embryonen eingesetzt, um eine Mehrlingsschwangerschaft zu vermeiden. Auch lässt sich damit eine zusätzliche hormonelle Stimulationsbehandlung vermeiden, sofern noch kryokonservierte Eizellen vorhanden sind.
  • Zuschuss für Frauen zwischen 40 und 42 (1 Tag vor dem 42. Geburtstag)
  • Beratung mit digitaler Anamnese
600 Euro für Gesundheitskurse

Die BKK W&F erstattet zwei Mal im Kalenderjahr die Kosten zertifizierter Angebote zu 100 Prozent, bis zur Gesamthöhe von 600 Euro. Alternativ werden bis zu 200 Euro für das Kursprogramm einer Gesundheitsreise übernommen.

360 Euro für Osteopathie - weitere alternative Methoden inklusive!

Die BKK W&F vereint seit vielen Jahren die klassische Schulmedizin mit der bewährten Naturheilkunde. Profitieren auch Sie von dem vollen Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung mit besonderem Engagement für Naturheilkunde und mit Zusatzleistungen wie der Osteopathie (100%, bis zu 360 EUR). Homöopathische und anthroposophische Behandlungen bei teilnehmenden Vertragsärzten werden sogar direkt mit uns abgerechnet - ohne Eigenanteil und ohne die bei vielen anderen Krankenkassen verbreitete Anrechnung auf Leistungen der Osteopathie.

300 Euro für zusätzliche Schwangerschaftsvorsorge (zusätzlich 300 Euro für Hebammenrufbereitschaft)

Schwangere erhalten ein Mehrleistungsbudget von 300 Euro je Schwangerschaft. Es lässt sich für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen einsetzen – etwa Toxoplasmose-, Zytomegalie- und B-Streptokokken-Test –, für die Teilnahme einer frei wählbaren Begleitperson am Geburtsvorbereitungskurs oder für die Hebammenrufbereitschaft. Für die Rufbereitschaft in der 30. bis 42. Schwangerschaftswoche kommen bis zu 300 Euro hinzu, zusammen also bis zu 600 Euro.

Volle Kostenerstattung für Sportmedizinische Untersuchungen

Versicherte der BKK W&F können eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung in Anspruch nehmen, wenn diese nach ärztlicher Bescheinigung dazu geeignet und notwendig ist, kardiale oder orthopädische Erkrankungen zu verhüten oder frühzeitig zu erkennen und ihre Verschlimmerung zu vermeiden.
Sofern ärztlich bescheinigte Risiken vorliegen, aufgrund derer zusätzlich ein Belastungselektrokardiogramm, eine Lungenfunktionsuntersuchung oder eine Laktatbestimmung erforderlich sind, können Versicherte auch diese erweiterten Leistungen zusätzlich in Anspruch nehmen.


Die BKK W&F erstattet jährlich 100 % des Rechnungsbetrages.

150 Euro für Naturarzneimittel

Die BKK W&F bezuschusst nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie mit 150 EUR, ohne Eigenanteil. Wichtig ist hier, dass deren Einnahme ärztlich verordnet wurde.

150 Euro Zuschuss für Zahnreinigungen

Die BKK W&F erstattet bis zu 150 EUR der Kosten für die Durchführung professioneller Zahnreinigungen durch einen beliebigen Zahnarzt (maximal 100 Euro für die erste Reinigung und bis zu 50 Euro insgesamt für weitere Reinigungen)

Alternativ kann der Zuschuss auch für:
- Mehrkosten für Zahnfüllungen   nach § 28 Abs. 2 Satz 2 SGB V, erbracht von zugelassenem Zahnarzt
- Vollnarkose und Lachgas-Sedierung (nur bei der chirurgischen Entfernung von Weisheitszähnen, und nur wenn keine Kassenleistung nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses)
- 3D-Röntgen (DVT)        nur bei einem kieferchirurgischen Eingriff
- Fissuren-Versiegelung der Prämolaren (vordere Backenzähne) (nur kariesfreie Zähne, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
- Glattflächenversiegelung vor Brackets  (nur bei einer von uns nach § 29 SGB V bezahlten Zahnspange, vor Vollendung des 18. Lebensjahres)
- Festsitzender Frontzahnretainer inkl. Reparaturen (siehe eigene Bedingungen
- Zweite Zahnsteinentfernung im Kalenderjahr    
- Kariesinfiltration

50 Euro für Hautkrebsscreening, Glaukomvorsorge & Co

Über gesetzlich geregelten Vorsorgeleistungen hinaus erstattet die BKK W&F als besondere Mehrleistung bis zu 50 Euro pro Versicherten und Kalenderjahr für viele privat finanzierte Vorsorgeuntersuchungen bei vorliegenden Risikofaktoren:

- jährliche Hautkrebsvorsorge inklusive Auflichtmikroskopie, sofern im Kalenderjahr kein Anspruch aus der Regelversorgung oder dem besonderen Versorgungsvertrag besteht

- Glaukom-Vorsorge

- Mammographie vor Vollendung des 50. Lebensjahres oder Tastuntersuchung durch qualifizierte blinde oder sehbehinderte Untersucherinnen und Untersucher (discovering hands)

- Ultraschall der Brust

- Gesundheits-Check-up vor Vollendung des 35. Lebensjahres

- Knochendichtemessung ab Vollendung des 55. Lebensjahres bei begründetem Osteoporose-Verdacht – höchstens einmal pro Jahr, eine Wiederholung frühestens nach zwei Jahren, mit ärztlicher Verordnung und nur, sofern kein Anspruch aus der Regelleistung besteht

- Darmkrebs-Früherkennung

- Hodenkrebs-Früherkennung (Sonographie)

- Früherkennung eines Vitamin-D-Mangels

20 Euro je Maßnahme: Der BKK W&F Gesundheitsbonus

Versicherte jeden Alters haben die Möglichkeit, an Bonusprogrammen teilzunehmen: jede erfüllte Voraussetzung wird einzeln und ohne gemeinsame Obergrenze mit einem Geldbetrag in Höhe von 20 Euro boniert, auch bei Kindern und Jugendlichen.

Neugeborene erhalten einen pauschalen Bonus von bis zu 100 Euro.

100%-ige Kostenerstattung von Impfstoffen

Die BKK W&F übernimmt als Mehrleistung die Kosten des Impfstoffes aller von der STIKO empfohlenen Impfungen, auch auf Reisen.

 

Haushaltshilfe - auch ohne Kind länger als die gesetzlich geregelt

Wie lange die Haushaltshilfe benötigt wird, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit und der individuellen Situation: die maximale Dauer geht bei der BKK W&F aber über die gesetzliche Regelleistung hinaus: anstelle von bis zu 4 Wochen für Alleinstehende und bis zu 26 Wochen für Versicherte mit Kind (in der Regelleistung unter 12 oder behindert) beteiligt sich die BKK W&F bis zu 30 Wochen lang an den Kosten.

Gesundheitstelefon & Video-Sprechstunden inklusive

Sie sind umgezogen und suchen einen neuen Hausarzt oder Spezialisten? Sie benötigen einen Facharzttermin in Ihrer Nähe? Das Gesundheitstelefon der BKK W&F stehen Ihnen Tag und Nacht Ärzte und Krankenschwestern zur Verfügung, um Ihre medizinischen Fragen ausführlich und ohne Zeitdruck zu beantworten.

Zudem stehen Versicherten die Experten der Teleclinic mit 24/7-Service als Videosprechstunde zur Verfügung.
 

Knochendichtemessung (Osteoporose-Früherkennung)
  • Leistung: Die BKK W&F erstattet die Kosten für eine Knochendichtemessung im Rahmen des Vorsorgebudgets.
  • Voraussetzungen:
    • Begründeter Verdacht / Vorliegen des Krankheitsrisikos für Osteoporose
    • Ärztliche Verordnung ab Vollendung des 55. Lebensjahres
    • Maximal eine Untersuchung pro Jahr (Wiederholung frühestens nach 2 Jahren), sofern kein Anspruch in der gesetzlichen Regelversorgung besteht (in der Regelversorgung zahlt die GKV die Messung meist erst nach einem osteoporotischen Knochenbruch).
  • Budget: Teilt sich das 50-Euro-Vorsorgebudget mit den anderen Checks (u. a. Vitamin-D-Test)
Untersuchung zur Früherkennung auf Vitamin-D-Mangel
  • Leistungsumfang: Die Bestimmung des Vitamin-D-Spiegels fällt unter das gemeinsame Budget für zusätzliche medizinische Vorsorgeuntersuchungen.
  • Erstattungshöhe: Erstattet werden für die dort genannten Vorsorgeleistungen insgesamt bis zu 50,00 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten.
  • Altersgrenze: Die Leistung gilt für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Voraussetzung: Es müssen Risikofaktoren vorliegen, die auf eine Schwächung der Gesundheit oder eine drohende Erkrankung hinweisen (oder der Vermeidung einer Verschlimmerung dienen). Die Untersuchung muss von einem zugelassenen Vertragsarzt oder berechtigten Arzt durchgeführt werden.
  • Abrechnung: Versicherte bezahlen die Rechnung beim Arzt zunächst selbst und reichen die spezifizierte Rechnung zur Erstattung ein (Frist: bis zum 31. März des Folgejahres).
Versorgung mit Vitamin-D-Präparaten ggf. über das Budget für alternative Arzneimittel

Wird bei einem Check ein Mangel festgestellt, kann für rezeptfreie Medikamente folgendes greifen:

  • Soweit der Arzt bei leichten Mangelzuständen oder zur Prävention apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Präparate (z. B. auf phytotherapeutischer oder anthroposophischer Basis) verordnet, können diese über das 150-Euro-Budget für alternative Arzneimittel eingereicht werden (sofern keine Leistungspflicht der Regelversorgung greift)
Zusätzlicher Check-up vor 35 Jahren
  • Leistung: Bei vorliegenden Risikofaktoren übernimmt die BKK W&F vor dem 35. Lebensjahr zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen (Check-up).
  • Zusammenhang: Dies ermöglicht jüngeren Versicherten bei familiärer Belastung oder Risikofaktoren (z. B. Mangelerscheinungen, Stoffwechselthemen) eine erweiterte ärztliche Abklärung vor dem regulären gesetzlichen Rhythmus.
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Dann ist unser Wahltarif ExtraPlus Budget genau der Richtige für Sie: wenn Sie sich verpflichten, innerhalb eines Jahres wenige bestimmte Leistungen nicht in Anspruch nehmen, erhalten Sie von der BKK W&F sofort eine jährliche Prämie in Höhe von 120 Euro zur Finanzierung vielfältiger Mehrleistungen im Wert von bis zu 200 Euro pro Jahr über eine private Zusatzversicherung.

Krankenkassen in Deutschland

Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden. 

Inhaltsverzeichnis
  • 1 Die Krankenkasse "BKK Wirtschaft & Finanzen" über sich
  • 2 Besondere Leistungen (Highlights)
  • 3 Krankenversicherung in Deutschland
  • 4 Aufgaben der Krankenversicherung
  • 5 Gesetzliche und private Krankenkassen
  • 6 Kassenarten
  • 7 Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
  • 8 Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
  • 9 Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Krankenversicherung in Deutschland

In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.

Aufgaben der Krankenversicherung

Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten. 

Gesetzliche und private Krankenkassen

GKV uind PKV GKV uind PKV
Neun von zehn Menschen in Deutschland sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, deren Hauptmerkmal das Solidarprinzip ist. Dieses besagt, dass gesunde Versicherte für Kranke, Jüngere für Ältere, Alleinstehende für Familien und einkommensstarke für einkommensschwache Versicherte anteilig höhere Beiträge bezahlen. Durch das Solidarprinzip unterscheidet sich die GKV grundlegend von der PKV, in der das Äquivalenzprinzip gilt. Während sich die Höhe der Beiträge in der GKV nach dem jeweiligen Einkommen richten, richten sich die Beiträge in der PKV nach dem zu versichernden individuellen Risiko. 

Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.     

Kassenarten

Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).

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Die Abkürzung AOK steht für Allgemeine Ortskrankenkasse. In Deutschland gibt es 11 AOKs, welche 27 Millionen Versicherte betreuen (Stand 06/26). Dies entspricht einem Marktanteil von circa 37%. Damit sind die AOKs die zweitgrößte Kassenart.
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Die Abkürzung BKK steht für Betriebskrankenkassen. Die Betriebskrankenkassen unterscheiden sich in geöffnete und geschlossene Krankenkassen. Ca. 30 % der BKKen sind geschlossen und somit für die Allgemeinheit nicht zugänglich. Mit einem Marktanteil von 12,5% sind die BKKs die drittgrößte Kassenart.
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Die IKKen lassen sich auf Gesellenbruderschaften und Zünfte zurückführen. Sie haben mit über 5,2 Millionen Versicherten einen Marktanteil von 7 %. Sie sind die viertgrößte Kassenart. Momentan gibt es 6 IKKs, welche aber nicht alle bundesweit geöffnet sind.
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Zu den Ersatzkrankenkassen gehören die Techniker Krankenkasse, die BARMER, die HEK, die hkk, die KKH sowie die DAK. Diese sechs Krankenkassen haben zusammen circa 29 Millionen Versicherte und somit einen Marktanteil von etwa 37 % (Stand 06/26). Damit bilden die Ersatzkrankenkassen die größte Krankenkassenart.
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Bei der Knappschaft handelt es sich um eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse. Mittlerweile kann sie auf eine über 750 jährige Geschichte zurückblicken. Ihren Ursprung fand die Knappschaft bei den Bergleuten, welche sich aufgrund der besonderen Gefahren im Bergbau gegenseitig sozial absichern wollten. Damit ist die Knappschaft ist die älteste Sozialversicherung der Welt. Momentan zählt die Knappschaft 1,1 Millionen Versicherte (Stand 06/26).
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Die Abkürzung LKK steht für Landwirtschaftliche Krankenkasse. In ihr sind Landwirtschaftliche Unternehmer und ihre Familienangehörigen grundsätzlich pflichtversichert, ein Wahlrecht wie bei den anderen Kassenarten besteht nicht. Ende 2025 zählte der LKK ca 505.000 Versicherte.

Aufsichtsbehörde der Krankenkassen

Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig. 

Aufsichtsbehörde

Anschrift

Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) 

Bundesamt für Soziale Sicherung
Referat II
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel: 0228 / 619-0
Fax: 0228 / 619-1870
Mail: poststelle@bas.bund.de
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/                                               

Gesundheits- und Sozialministerien
der Länder

Liste der Ministerien

Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung

Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.

Bild Quelle: GKV-Spitzenverband

Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen.  >> zum Krankenkassen-Forum.

Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.

Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?

Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.

GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:

  • Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
  • Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
  • Landwirte
  • Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
  • Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
  • Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen 

Welche Krankenkassen gibt es?

Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen. 

Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck. 

In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.

Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK,  LKK und die Knappschaft.


Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?

Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.


Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?

Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:

Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages 

Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden. 

Sparen durch Wahltarife 

Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.

Sparen durch Bonusprogramme

Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen.  Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.


Wieviele Krankenkassen gibt es?

Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen  in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..


Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag. 
 

Beispiele

Rechenbeispiel Pflichtversicherte

Brutto-Monatseinkommen: 3800 €  | Zusatzbeitrag: 2,9 % 
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 €  x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro

Rechenbeispiel Selbstständige

Brutto - Monatsüberschuss: 5000 €  | Zusatzbeitrag: 3,3 %   
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 €  x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro

Leistungen
  • Gesetzliche Leistungen der Krankenkassen
  • Satzungsleistungen der Krankenkassen
  • Ausgeschlossene Leistungen
  • Familienversicherung
  • Bonusprogramme
  • Wahltarife
  • Vorsorgeuntersuchungen
Personengruppen
  • Arbeitnehmer
  • Selbstständige
  • Studenten
  • Azubis
  • Rentner
  • Künstler & Publizisten
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