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Bonusprogramme der BKK Wirtschaft & Finanzen

Bonusmodelle für Erwachsene

Bonusprogramm für Erwachsene

Bonus für Erwachsene ab 18 Jahren:

Erwachsene erhalten für jede nachgewiesene Maßnahme aus den Bonusstufen 1 und 2 einen Betrag von 20 Euro als Prämie.

In Stufe I werden Maßnahmen zur Vermeidung und Früherkennung von Krankheiten boniert:

1. Teilnahme am kostenfreien ärztlichen Gesundheits-Check-up.

Entweder:
a) Gesundheits-Check-up (Einmalig zwischen 18 und 34 Jahren möglich, ab 35 alle 3 Jahre) oder
b) Screening auf Hepatitis B oder Hepatitis C -Virusinfektion oder
c) Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung eines Bauchaortenaneurysmas

2. Teilnahme an einer kostenfreien Krebsfrüherkennungsuntersuchung. 

Entweder:
a) Krebsfrüherkennung nur für Frauen (ab 20 einmal jährlich Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen des Genitals, ab 30 zusätzlich einmal jährlich der Brust, von 50 bis 69 alle 2 Jahre Mammografie) oder
b) Krebsfrüherkennung nur für Männer (ab 45 einmal jährlich Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Prostata und des äußeren Genitals) oder
c) Früherkennung auf Hautkrebs oder
d) Früherkennung auf Lungenkrebs#

3. Nutzung der jährlichen zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung: Einmal jährlich.

4. Nachweis von Schutzimpfungen (Vollständige Grundimmunisierung, Auffrischung oder Standard-Impfung): Jede im Jahr 2026 durchgeführte Impfung wird boniert. Ein bereits bestehender Impfstatus führt nicht zu einem Bonus.

5. Teilnahme an einem organisierten Früherkennungsprogramm:  Auf schriftliche Einladung der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN: Männer und Frauen ab 50. gegen Darmkrebs, Frauen ab 20 gegen Gebärmutterhalskrebs.


6. Sportmedizinische Untersuchung: Nachweise einer Teilnahme an einer zusätzlichen Leistung zur Vorsorge nach § 12 Absatz VIII Nr. 6 der Satzung der BKK W&F)

7. Teilnahme an einer Maßnahme der Mutterschaftsvorsorge:  Untersuchungen durch Frauenärztinnen und Frauenärzte oder Beratung durch Hebammen zur Erkennung und Überwachung von Risikoschwangerschaften, serologische Untersuchungen (z.B. Rötelntest und Blutgruppenbestimmung) sowie Ultraschall.

 

Durch Stufe II kommen folgende Voraussetzungen als Nachweis gesundheitsbewussten Verhaltens hinzu:

1. Aktive Mitgliedschaft in einem Fitnesstudio

2. Aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein

3. Teilnahme an einem Gesundheitskurs oder Kompaktprogramm

4. Aktives Mitglied einer Betriebs-/Hochschulsportgruppe

5. Teilnahme an einer Sportveranstaltung: Nachweis mit Teilnahmeurkunde oder Ergebnisliste

Bonusmodelle für Kinder

Bonusprogramme für Kinder

Bonus für Neugeborene

Für bei der BKK W&F-versicherte Neugeborene erhalten Eltern einen einmaligen Bonus von 50 Euro, wenn sie die vollständige Teilnahme an den Untersuchungen U1 bis U6 oder einen vollständigen von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfschutz nachweisen können. Werden beide Nachweise erbracht, summiert sich der Bonus auf 100 Euro.

Bonus für Kinder und Jugendliche von 2 bis 17 Jahren

Kinder und Jugendliche erhalten für jede nachgewiesene Maßnahme aus den Bonusstufen 1 und 2 einen Betrag von 20 Euro als Prämie.

In Stufe I werden Maßnahmen zur Vermeidung und Früherkennung von Krankheiten boniert:

- Vollständige Teilnahme an allen im Jahr möglichen Kinderuntersuchungen: U7, U7a, U8, U9, U10, U11, J1 und J2.
- Nachweis von Schutzimpfungen: Vollständige Grundimmunisierung, Auffrischung oder Standard-Impfung. Ein bereits bestehender Impfstatus führt nicht zu einem Bonus.
- Vollständige Nutzung der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen: Zweimal im Jahr (= Einmal je Kalenderhalbjahr)
- Nachweis einer professionellen Zahnreinigung in einer Zahnarztpraxis


Durch Stufe II kommen folgende Voraussetzungen als Nachweis gesundheitsbewussten Verhaltens hinzu:

- Teilnahme an einem qualifizierten Entwicklungsprogramm im Präventionshandlungsfeld Bewegung: z.B. Kinderturnen, Babyschwimmen, Eltern-Kleinkind-Kurse
- Teilnahme an einer Sportveranstaltung
- Teilnahme an Gesundheitskurs oder Kompaktprogramm
- Aktives Mitglied in einem Sportverein
- Aktive Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio (ab dem 15. Lebensjahr möglich)