Bonusprogramme der BKK Wirtschaft & Finanzen
Bonusmodelle für Erwachsene
Bonusprogramm für Erwachsene
Mit einem Bonusprogramm der Krankenkasse lohnt es sich gleich doppelt, gesund zu leben. Denn wer auf seine Gesundheit achtet, gewinnt deutlich an Lebensqualität und erhält zusätzlich Geldprämien.
An beiden Bonusprogramm für Erwachsene der BKK W&F gleichzeitig teilnehmen können alle Versicherten ab 18 Jahren teilnehmen. Für jüngere Versicherte bieten wir ähnliche Programme für Kinder- und Jugendliche an.
Bonus für Leistungen zur Erfassung von Risiken, Früherkennung und Schutzimpfungen (Bonus I)Können Versicherte mindestens eine der folgenden Maßnahmen im Jahr 2021 nachweisen, besteht Anspruch auf einen Geldbonus in Höhe von 20 Euro je Voraussetzung für sogenannte Leistungen zur Erfassung von Risiken, Früherkennung und Schutzimpfungen:
Einmalig zwischen 18 und 34 Jahren möglich, ab 35 alle 3 Jahre.
Frauen ab 20 einmal jährlich Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen des Genitals, ab 30 zusätzlich jährliche Brustuntersuchung, 50-69 alle 2 Jahre Mammografie.
Männer ab 45 einmal jährlich Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Prostata und des äußeren Genitals.
Eimmal jährlich.
Jede im Jahr 2021 durchgeführte Impfung wird boniert. Ein bereits bestehender Impfstatus führt nicht zu einem Bonus.
Auf schriftliche Einladung der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN: Männer und Frauen ab 50. gegen Darmkrebs, Frauen ab 20 gegen Gebärmutterhalskrebs.
Untersuchungen durch Frauenärztinnen und Frauenärzte oder Beratung durch Hebammen zur Erkennung und Überwachung von Risikoschwangerschaften, serologische Untersuchungen (z.B. Rötelntest und Blutgruppenbestimmung) sowie Ultraschalluntersuchungen.
Voraussetzungen
Die Nachweise sind im BKK Bonusnachweis ärztlich zu bestätigen.
Bonus für Leistungen zur verhaltensbedingten Prävention (Bonus II)Können Versicherte mindestens drei der folgenden Maßnahmen im Jahr 2021 nachweisen, besteht Anspruch auf einen pauschalen Geldbonus in Höhe von 60 Euro für sogenannte Leistungen zur verhaltensbedingten Prävention:
Da die Voraussetzungen 6 bis 9 Statusmerkmale abbilden, sind diese gemeinsam mit mindestens einer verhaltensabhängigen Voraussetzung aus 1 bis 5 nachzuweisen.
Voraussetzungen
Die Nachweise sind im BKK Bonusnachweis vom Leistungserbringer (z.B. Arzt) zu bestätigen, Eigenbestätigungen reichen nicht aus.
Der Bonusnachweis muss darüber hinaus bis zum 31. März 2022 bei uns eingehen.
Die Teilnahme am Bonusprogramm unserer Krankenkasse ist zudem an eine ungekündigte Mitgliedschaft geknüpft. Mitglieder, deren Leistungsansprüche ruhen, können nicht am Bonusprogramm teilnehmen.
Bonusmodelle für Kinder
Bonusprogramme für Kinder
Mit einem Bonusprogramm der Krankenkasse lohnt es sich gleich doppelt, gesund zu leben. Denn wer auf seine Gesundheit achtet, gewinnt deutlich an Lebensqualität und erhält zusätzlich Geldprämien.
Für bei der BKK W&F-versicherte Neugeborene erhalten Eltern einen einmaligen Bonus von 50 Euro, wenn sie die vollständige Teilnahme an den Untersuchungen U1 bis U6 oder einen vollständigen von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfschutz nachweisen können. Werden beide Nachweise erbracht, summiert sich der Bonus auf 100 Euro.
Bonus für Leistungen zur Erfassung von Risiken, Früherkennnung und Schutzimpfungen (Bonus I)Teilnehmen können Versicherte von zwei bis 17, auch gleichzeitig zum Bonus II.
Weisen Versicherte mindestens eine der folgenden Maßnahmen im Jahr 2021 nach, besteht Anspruch auf einen Geldbonus in Höhe von 10 Euro je Voraussetzung für sogenannte Leistungen zur Erfassung von Risiken, Früherkennung und Schutzimpfungen:
U7, U7a, U8, U9, J1.
Vollständige Grundimmunisierung, Auffrischung oder Standard-Impfung.
Jede im Jahr 2021 durchgeführte Impfung wird boniert.
Ein bereits bestehender Impfstatus führt nicht zu einem Bonus.
Einmal je Kalenderhalbjahr.
Voraussetzungen
Die Nachweise sind im BKK Bonusnachweis ärztlich zu bestätigen.
Bonus für Leistungen zur verhaltensbedingten Prävention (Bonus II)Teilnehmen können Versicherte unter 18, auch gleichzeitig zum Bonus II.
Weisen Versicherte mindestens drei der folgenden Maßnahmen im Jahr 2021 nach, besteht Anspruch auf einen pauschalen Geldbonus in Höhe von 30 Euro für sogenannte Leistungen zur verhaltensbedingten Prävention:
z.B. Kinderturnen, Babyschwimmen, Eltern-Kleinkind-Kurse
Da die Voraussetzungen 6 bis 9 Statusmerkmale abbilden, sind diese gemeinsam mit mindestens einer verhaltensabhängigen Voraussetzung aus 1 bis 5 nachzuweisen.
Voraussetzungen
Die Nachweise sind im BKK Bonusnachweis vom Leistungserbringer (z.B. Arzt) zu bestätigen, Eigenbestätigungen reichen nicht aus.
Der Bonusnachweis muss darüber hinaus bis zum 31. März 2022 bei uns eingehen.
Die Teilnahme am Bonusprogramm unserer Krankenkasse ist zudem an eine ungekündigte Mitgliedschaft des Hauptversicherten geknüpft. Versicherte, deren Leistungsansprüche ruhen, können nicht am Bonusprogramm teilnehmen.