Bonusprogramme der BKK Wirtschaft & Finanzen
Bonusmodelle für Erwachsene
Bonusprogramm für Erwachsene
Bonus für Erwachsene ab 18 Jahren:
Erwachsene erhalten für jede nachgewiesene Maßnahme aus den Bonusstufen 1 und 2 einen Betrag von 20 Euro als Prämie.
In Stufe I werden Maßnahmen zur Vermeidung und Früherkennung von Krankheiten boniert:
1. Teilnahme am kostenfreien ärztlichen Gesundheits-Check-up.
Entweder:
a) Gesundheits-Check-up (Einmalig zwischen 18 und 34 Jahren möglich, ab 35 alle 3 Jahre) oder
b) Screening auf Hepatitis B oder Hepatitis C -Virusinfektion oder
c) Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung eines Bauchaortenaneurysmas
2. Teilnahme an einer kostenfreien Krebsfrüherkennungsuntersuchung.
Entweder:
a) Krebsfrüherkennung nur für Frauen (ab 20 einmal jährlich Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen des Genitals, ab 30 zusätzlich einmal jährlich der Brust, von 50 bis 69 alle 2 Jahre Mammografie) oder
b) Krebsfrüherkennung nur für Männer (ab 45 einmal jährlich Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Prostata und des äußeren Genitals) oder
c) Früherkennung auf Hautkrebs oder
d) Früherkennung auf Lungenkrebs
und „Jede im laufenden Kalenderjahr durchgeführte Impfung wird boniert. Ein bereits bestehender Impfstatus führt nicht zu einem Bonus.
3. Nutzung der jährlichen zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung: Einmal jährlich.
4. Nachweis von Schutzimpfungen (Vollständige Grundimmunisierung, Auffrischung oder Standard-Impfung): Jede im Jahr 2026 durchgeführte Impfung wird boniert. Ein bereits bestehender Impfstatus führt nicht zu einem Bonus.
5. Teilnahme an einem organisierten Früherkennungsprogramm: Auf schriftliche Einladung der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN: Männer und Frauen ab 50. gegen Darmkrebs, Frauen ab 20 gegen Gebärmutterhalskrebs.
6. Sportmedizinische Untersuchung: Nachweise einer Teilnahme an einer zusätzlichen Leistung zur Vorsorge nach § 12 Absatz VIII Nr. 6 der Satzung der BKK W&F)
7. Teilnahme an einer Maßnahme der Mutterschaftsvorsorge: Untersuchungen durch Frauenärztinnen und Frauenärzte oder Beratung durch Hebammen zur Erkennung und Überwachung von Risikoschwangerschaften, serologische Untersuchungen (z.B. Rötelntest und Blutgruppenbestimmung) sowie Ultraschall.
Durch Stufe II kommen folgende Voraussetzungen als Nachweis gesundheitsbewussten Verhaltens hinzu:
1. Aktive Mitgliedschaft in einem Fitnesstudio
2. Aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein
3. Teilnahme an einem Gesundheitskurs oder Kompaktprogramm
4. Aktives Mitglied einer Betriebs-/Hochschulsportgruppe
5. Teilnahme an einer Sportveranstaltung: Nachweis mit Teilnahmeurkunde oder Ergebnisliste
Bonusmodelle für Kinder
Bonusprogramme für Kinder
Bonus für Neugeborene
Für bei der BKK W&F-versicherte Neugeborene erhalten Eltern einen einmaligen Bonus von 50 Euro, wenn sie die vollständige Teilnahme an den Untersuchungen U1 bis U6 oder einen vollständigen von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfschutz nachweisen können. Werden beide Nachweise erbracht, summiert sich der Bonus auf 100 Euro.
Bonus für Kinder und Jugendliche von 2 bis 17 JahrenKinder und Jugendliche erhalten für jede nachgewiesene Maßnahme aus den Bonusstufen 1 und 2 einen Betrag von 20 Euro als Prämie.
In Stufe I werden Maßnahmen zur Vermeidung und Früherkennung von Krankheiten boniert:
- Vollständige Teilnahme an allen im Jahr möglichen Kinderuntersuchungen: U7, U7a, U8, U9, U10, U11, J1 und J2.
- Nachweis von Schutzimpfungen: Vollständige Grundimmunisierung, Auffrischung oder Standard-Impfung. Ein bereits bestehender Impfstatus führt nicht zu einem Bonus.
- Vollständige Nutzung der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen: Zweimal im Jahr (= Einmal je Kalenderhalbjahr)
- Nachweis einer professionellen Zahnreinigung in einer Zahnarztpraxis
Durch Stufe II kommen folgende Voraussetzungen als Nachweis gesundheitsbewussten Verhaltens hinzu:
- Teilnahme an einem qualifizierten Entwicklungsprogramm im Präventionshandlungsfeld Bewegung: z.B. Kinderturnen, Babyschwimmen, Eltern-Kleinkind-Kurse
- Teilnahme an einer Sportveranstaltung
- Teilnahme an Gesundheitskurs oder Kompaktprogramm
- Aktives Mitglied in einem Sportverein
- Aktive Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio (ab dem 15. Lebensjahr möglich)
Krankenkassen in Deutschland
Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden.
Inhaltsverzeichnis
Krankenversicherung in Deutschland
In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.
Aufgaben der Krankenversicherung
Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten.
Gesetzliche und private Krankenkassen
GKV uind PKV
Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.
Kassenarten
Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).
Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig.
|
Aufsichtsbehörde |
Anschrift |
|---|---|
|
Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) |
Bundesamt für Soziale Sicherung |
|
Gesundheits- und Sozialministerien |
Liste der Ministerien |
Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.
Quelle: GKV-Spitzenverband
Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen
Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen. >> zum Krankenkassen-Forum.
Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.
Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?
Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.
GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:
- Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
- Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
- Landwirte
- Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
- Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
- Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen
Welche Krankenkassen gibt es?
Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck.
In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.
Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK, LKK und die Knappschaft.
Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?
Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.
Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?
Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:
Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages
Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden.
Sparen durch Wahltarife
Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.
Sparen durch Bonusprogramme
Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen. Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.
Wieviele Krankenkassen gibt es?
Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..
Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag.
Beispiele
Rechenbeispiel Pflichtversicherte
Brutto-Monatseinkommen: 3800 € | Zusatzbeitrag: 2,9 %
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 € x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro
Rechenbeispiel Selbstständige
Brutto - Monatsüberschuss: 5000 € | Zusatzbeitrag: 3,3 %
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 € x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro