AOK Rheinland/Hamburg
Die Krankenkasse "AOK Rheinland/Hamburg" über sich
Die AOK Rheinland/Hamburg betreut als Krankenkasse knapp 3 Millionen Versicherte und mehr als 195.000 Arbeitgeber. Über ihre Vertragspartner - unter anderem ca. 34.000 Ärzte und Zahnärzte, rund 2.700 Apotheken, ca. 8.000 Therapeuten und über 200 Krankenhäuser - sichert die AOK Rheinland/Hamburg eine optimale medizinische Versorgung mit allen modernen, wissenschaftlich anerkannten Behandlungs- und Heilmethoden. Die AOK Rheinland/Hamburg bietet als Krankenversicherung auch in Ihrer Nähe in rund 80 Geschäftsstellen eine umfassende und kompetente Beratung. Wir sind täglich (24h) unter der Telefonnummer 0211 - 819 50000 gerne für Sie da und beraten Sie rund um Fragen zu Leistungen, Beiträgen, Services und Angeboten Ihrer Krankenkasse.
Zur AOK Rheinland/Hamburg wechseln
Informationen
Adresse
(Zentrale)
(Zentrale)
AOK Rheinland/Hamburg
Wanheimer Str. 68
40468 Düsseldorf
Wanheimer Str. 68
40468 Düsseldorf
Geöffnet in:
Hamburg
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen
Mitglieder:
2.215.219 (01.07.2026)
Versicherte:
2980895 (01.07.2026)
Geschäftsstellen:
68
Vorstand:
Vorsitzender des Vorstands Günter Wältermann, Stellv. Vorsitzender des Vorstands Matthias Mohrmann, Mitglied des Vorstands Sabine Deutscher
Betriebsnummer:
OST 15039702
WEST 34364249
WEST 34364249
Kassentyp:
Satzungen:
Geschäftsbericht:
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:
Besondere Leistungen (Highlights)
AOK-Vital+
Regelmäßige Vorsorge oder z. B. die Mitgliedschaft in einem Sportverein sind nicht nur gut für Ihre Gesundheit, sondern auch für Ihren Geldbeutel.
Bei AOK-Vital+ wird Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die Sie sammeln und jederzeit in Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen umwandeln können. Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit 1.000 Bonuspunkten belohnt – das entspricht einem Zuschuss von bis zu 20 EUR.
AOK-Fit+
Regelmäßige Vorsorge oder z. B. die Mitgliedschaft in einem Sportverein sind nicht nur gut für Ihre Gesundheit, sondern auch für Ihren Geldbeutel.
AOK-Fit+ ist ein digitales Bonusprogramm, das Sie über die AOK-Bonus-App selbst verwalten können. In der App haben Sie die Möglichkeit, Ihren Punktestand einzusehen, Nachweise hochzuladen oder sich Geldprämien auszahlen zu lassen.
Jede nachgewiesene und anerkannte Maßnahme wird mit 1.000 oder 3.000 Bonuspunkten belohnt. Die Bonuspunkte können Sie jederzeit in eine Geldprämie umwandeln und sich auszahlen lassen. Jede Maßnahme ist uns 10 EUR oder 30 EUR wert.
AOK Baby-Bonus
Seit dem 01.01.2019 gibt es bei der AOK Rheinland/Hamburg den Baby-Bonus.
Der Baby-Bonus ist eine Satzungsleistung der AOK Rheinland/Hamburg. Je Schwangerschaft können bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes zusätzliche ärztliche Leistungen zur Vorsorge, nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel, wenn sie von einem Vertragsarzt verordnet wurden, sowie Leistungen für Neugeborene in Höhe von 80 % bis zu einem Maximalbetrag von 250,00 EUR bezuschusst werden. Es erfolgt kein Zuschuss für Nahrungsergänzungsmittel.
Hebammen-Rufbereitschaft
Aufgrund einer erweiterten Satzungsleistung, wird die Hebammenrufbereitschaftspauschale bis zu einem Maximalbetrag von 250 EUR übernommen.
Geburtsvorbereitungskurse
Die Teilnahme an Geburtsvorbereitungskursen wird von der AOK Rheinland/Hamburg übernommen: Dies gilt ebenfalls für den werdenden Vater oder (ab 01.07.2021) eine Begleitperson der werdenden Mutter. Voraussetzung ist lediglich, dass zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme eine Mitgliedschaft bei der AOK Rheinland/Hamburg der werdenden Mutter besteht. Eine Mitgliedschaft des werdenden Vater oder der Begleitperson ist nicht erforderlich.
Meine AOK - Die Online-Geschäftsstelle der AOK Rheinland/Hamburg
Die Online-Geschäftsstelle dient als virtuelle Geschäftsstelle und steht allen Versicherten zur Verfügung. Sie können beispielsweise mühelos über Ihr Postfach mit der AOK Rheinland/Hamburg kommunizieren, Leistungen beantragen, Bescheinigungen anfordern und Ihre Versicherungszeiten einsehen.
Über die App „Meine AOK“ können Sie schnell online die AOK kontaktieren: beispielsweise Krankmeldungen übermitteln und Bescheinigungen bestellen."
AOK-Pflegehotline & Pflegeberatung
Fragen rund um das Thema Pflege werden in der Pflegehotline unter 0800 329 0 329 beantwortet.
Online-Rückrufservice & Terminvereinbarung
Wenn Sie Versicherter der AOK Rheinland/Hamburg sind, eine Frage haben und zu einer bestimmten Uhrzeit zurückgerufen werden möchten, dann können Sie diesen Wunsch auch übers Internet kundtun. Sie geben einfach im Online-Formular das Themengebiet an und schildern kurz, um was es sich handelt. Die Kundenberater der AOK Rheinland/Hamburg melden sich innerhalb von 2 Stunden.
Für ein Beratungsgespräch in einer der AOK-Geschäftsstellen oder auch bei Ihnen zu Hause können Sie als Versicherter der AOK Rheinland/Hamburg jetzt online einen Termin vereinbaren. Sie geben dazu einfach das gewünschte Datum und die Uhrzeit ein und der Termin wird Ihnen per E-Mail bestätigt.
Ärztehotline & Videosprechstunden bei Clarimedis
Der medizinische Informationsservice AOK-Clarimedis beantwortet allen Versicherten Fragen zum Thema Gesundheit – rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr. Fachärzte und medizinische Experten stehen für Fragen rund um Diagnosen, Therapien und Erkrankungen kostenfrei für AOK-Kunden zur Verfügung. Mit klaren Worten werden komplexe Zusammenhänge der Medizin verständlich erläutert.
Darüber hinaus bietet die AOK Rheinland/Hamburg Videosprechstunden zu den Themen Orthopädie, Onkologie und Schwangerschaft & Geburt an. Fachärztinnen, Fachärzte und Hebammen beraten die Versicherten bequem von zuhause.
Krankenkassen in Deutschland
Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden.
Inhaltsverzeichnis
Krankenversicherung in Deutschland
In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.
Aufgaben der Krankenversicherung
Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten.
Gesetzliche und private Krankenkassen
GKV uind PKV
Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.
Kassenarten
Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).
Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig.
|
Aufsichtsbehörde |
Anschrift |
|---|---|
|
Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) |
Bundesamt für Soziale Sicherung |
|
Gesundheits- und Sozialministerien |
Liste der Ministerien |
Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.
Quelle: GKV-Spitzenverband
Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen
Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen. >> zum Krankenkassen-Forum.
Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.
Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?
Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.
GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:
- Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
- Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
- Landwirte
- Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
- Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
- Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen
Welche Krankenkassen gibt es?
Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck.
In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.
Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK, LKK und die Knappschaft.
Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?
Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.
Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?
Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:
Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages
Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden.
Sparen durch Wahltarife
Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.
Sparen durch Bonusprogramme
Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen. Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.
Wieviele Krankenkassen gibt es?
Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..
Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag.
Beispiele
Rechenbeispiel Pflichtversicherte
Brutto-Monatseinkommen: 3800 € | Zusatzbeitrag: 2,9 %
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 € x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro
Rechenbeispiel Selbstständige
Brutto - Monatsüberschuss: 5000 € | Zusatzbeitrag: 3,3 %
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 € x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro