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Kasernenstr. 61, 40213 Düsseldorf

Leistungen und Satzungsleistungen der AOK Rheinland/Hamburg

Vorsorge

Vorsorge

Brustkrebsvorsorge

Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann ein Ultraschall zur Brustkrebsfrüherkennung mit bis zu 80 % bezuschusst werden.

Hautscreening über den gesetzlichen Rahmen hinaus ab 18 Jahre

Die AOK Rheinland/Hamburg bietet Hautscreening auch für Versicherte im Alter von 18-34 Jahren an. Darüber hinaus ist ein Zuschuss über das Bonusprogramm AOK-Vital+ auch bei einer nicht med. Notwendigkeit möglich. Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann die Auflichtungsmikroskopie in Rahmen des Hautkrebsscreenings mit bis zu 80 % bezuschusst werden.

weitere Leistungen im Bereich Krebsvorsorge / Früherkennung

Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können folgende Leistungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden:
- Blutuntersuchungen zur Früherkennung häufiger Krankheiten
- Chlamydientest ab 25 Jahren
- Gesundheits-Check-Up ab 25 Jahren
- HPV-Test
- Glaukom-Untersuchung
- Thin-Prep-Pap-Test
- Sehscreening bei Kleinkindern

sportmedizinische Untersuchungen

Ein Zuschuss erfolgt für alle Versicherten in Höhe von 70 Euro je Kalenderjahr.

Magen- und Darmkrebsvorsorge

Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann die Darmkrebsfrüherkennung ab 18 Jahren mit bis zu 80 % bezuschusst werden.

Zuschuss zu ambulanten Vorsorgekuren

Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Rheinland/Hamburg zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie zu en Fahrkosten einen Zuschuss von 16,00 EUR täglich.

Zuschuss zu Vorsorgekuren für chronisch kranke Kinder

Für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss zu Vorsorgekuren 25,00 EUR täglich.

Prävention

Prävention

Gesundheitsreisen

Die AOK Rheinland/Hamburg bezuschusst Gesundheitsreisen mit bis zu 200 Euro.

Zuschuss: 150€
Anbieter: Akon

eigene Präventionskurse

In Hamburg bietet die AOK Rheinland/Hamburg ihren Versicherten eigene kostenfreie Präventionskurse an. Zusätzlich erhalten interessierte Kunden von uns einen "Aktiv und Entspannt"-Gutschein für eine kostenlose Teilnahme an einem Präventionskurse bei einem unserer Partner.

Präventionskurse von Fremdanbietern

Die Teilnahme an Präventionskursen, die von der zentralen Prüfstelle Prävention auf ihre Qualität geprüft worden sind, bezuschusst die AOK Rheinland/Hamburg zu 100 %, maximal 200 Euro für zwei Gesundheitskurse je Kalenderjahr (100 Euro je Kurs).

Naturheilverfahren

Naturheilverfahren

Osteopathie

Osteopathische Behandlungen gehören zu den ausgewählten Gesundheitsleistungen, die über das Bonusprogramm AOK-Vital+ bezuschusst werden. (80 % max. 3 Behandlungen mit je max. 60 Euro)

max Sitzungen: 3
Gesundheitskonto: wird übernommen
max Betrag: 180€
max Satz je Sitzung: 60€

Behandlungen mit Homöopathie

Homöopathische Behandlungen gehören zu den ausgewählten Gesundheitsleistungen, die über das Bonusprogramm AOK-Vital+ bezuschusst werden (max. 80 %).

weitere Naturheilverfahren

Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können zusätzlich folgende Leistungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden:
Chiropraktiker; Phytotherapie beim Vertragsarzt, Ayurveda, Lichttherapie bei Winterdepression, Massagen

Kostenübernahme rezeptfreie Medikamente (z.B.Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophische Medizin ) ab 18 Jahre

Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können OTC-Präparate aus Apotheken mit bis zu 80 % bezuschusst werden.

Zahnvorsorge

Zahnvorsorge

professionelle Zahnreinigung

Alle Versicherten, die zwischen 16 und 25 Jahren einmalig eine Zahnreinigung gemäß §12f der Satzung in Anspruch genommen haben, haben dauerhaften Anspruch auf die volle Erstattung einer professionellen Zahnreinigung pro Jahr (bei Durchführung in der Zahnklinik der AOK Rheinland/Hamburg). Bei anderen Zahnarztpraxen ist der Leistungsanspruch auf 35 Euro pro Jahr begrenzt.

Zuschuss: 60€
Vertragszahnarzt: wird übernommen
Anzahl: 1

höherwertiger Zahnersatz (über Regelversorgung)

Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können Inlays, Onlays, Implantate und Kunststofffüllungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden.

weitere Zusatzleistungen für Zahngesundheit

Es besteht Anspruch auf Zahnsteinentfernung gemäß § 12f der Satzung in Höhe von 35 EUR, sowie auf eine intensive Beratung und Anleitung zur täglichen Zahnpflege. Dieser Betrag kann bei Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ um bis zu 25 EUR auf insgesamt bis zu 60 EUR jährlich aufgestockt werden. Weiterhin können bei Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ Zuschüsse für folgende Leistungen gewährt werden: Schnarcher Schiene, festsitzender Retainer, Sportmundschutz, sowie Vollnarkose und Lachgassedierung.

Impfungen

Impfungen

Reiseimpfungen (Privatreisen)

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Impfung von der STIKO empfohlen wird. Die Impfungen, die Bestandteil der Vereinbarungen mit den KVen NO und HH über Reiseschutzimpfungen (Satzungsleistung)sind, können über die eGK abgerechnet werden. Die Übrigen Impfungen müssen im Kostenerstattungsverfahren abgewickelt werden. Die geleisteten Zuzahlungen für die Impfungen werden erstattet (bis maximal 100 Euro im Jahr).

Meningokokken B: wird übernommen
Prozent: 100%
Gelbfieber: wird übernommen
FSME: wird übernommen
Cholera: wird übernommen

Grippeschutzimpfung für alle Versicherten

Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die Kosten für Grippeschutzimpfungen zu 100 Prozent für alle Versicherten.

Sehhilfen

Sehhilfen

Zuschuss für Sehhilfen (Brille, Kontaktlinsen, Optoelektronik)

Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können Brillen, Kontaktlinsen oder Reinigungsmittel mit bis zu 80 % max. 250 EUR alle 3 Jahre bezuschusst werden.

Zuschuss für Brillen / Kontaktlinsen für Versicherte unter 18 Jahren

Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können Brillen, Kontaktlinsen oder Reinigungsmittel mit bis zu 80 % max. 250 EUR alle 3 Jahre bezuschusst werden.

Schwangerschaft

Schwangerschaft

Kostenübernahme rezeptfreie Arzneimittel für Schwangere

Für schwangere Versicherte können nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Jodid, Magnesium, Folsäure, wenn diese durch einen Vertragsarzt auf Rezept verordnet werden, in Höhe von 80 % bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 250 EUR über den AOK Baby-Bonus finanziert werden. Es erfolgt kein Zuschuss für Nahrungsergänzungsmittel.

höherer Zuschuss bei künstlicher Befruchtung

Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt insgesamt 75% der entsprechend der gesetzlichen Vorgaben mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten der Maßnahmen, die bei ihrem Versicherten durchgeführt werden.

Hebammen-Rufbereitschaft

Die Hebammenrufbereitschaftspauschale wird bis zu einem Maximalbetrag von 250 EUR als erweiterte Satzungsleistung übernommen.

Geburtsvorbereitungskurse für den Partner

Die Teilnahme an Geburtsvorbereitungskursen wird von der AOK Rheinland/Hamburg ebenfalls für den werdenden Vater oder eine Begleitperson der werdenden Mutter
bis zu einem Betrag von 111,44 EUR übernommen, sofern ein Versicherungsschutz der werdenden Mutter zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme bei der AOK Rheinland/Hamburg besteht.

weitere zusätzliche Leistungen in der Schwangerschaft

Bei Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ können folgende Mehrleistungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden:
- Erste-Hilfe-Kurse für Notfälle bei Babys und Kleinkindern
- Babyschlafsack
- Familien- oder Elternzimmer
- PEKiP-Kurse
- Hebammenzusatzleistungen während der Schwangerschaft und rund um die Versorgung des Kindes bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres.

Kinder

Kinder

zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder

Das Sehscreening für Kleinkinder wird im Rahmen des AOK-Vital+ mit bis zu 80 % bezuschusst.

Die U10 und U11 werden voll erstattet.

weitere Infos: Die Jugendvorsorgeuntersuchungen (J2) wird im Rahmen des Gesundheitskontos finanziert.
J2: wird übernommen
U11: wird übernommen
U10: wird übernommen

Neurodermitis-Overalls

Kinder bis 6 Jahre erhalten einen Zuschuss von 50 EUR für einen Neurodermitis Overall. Die AOK Rheinland/Hamburg kümmert sich nach Möglichkeit zudem um die Bestellung und den Versand direkt nach Hause.

Mitaufnahme einer Begleitperson im Falle einer stationären Behandlung

Rooming-In kann bis zum 10. Lebensjahr ohne medizinische Prüfung bei Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ mit bis zu 80 % bezuschusst werden.

Allergie Bettwäsche

Bei einer Hausstaubmilbenallergie kann die AOK Rheinland/Hamburg im Einzelfall die Kosten für spezielle Bettwäsche für Allergiker tragen. Das sind antiallergene Zwischenbezüge für Betten und Matratzen, sogenannte Encasings. Voraussetzung ist unter anderem eine ärztliche Verordnung für Milbenbettwäsche.

weitere Leistungen für Kinder

Der Erlebnisraum „U-Boot“ animiert zur kreativen Gesundheitserziehung und vermittelt Anregungen für gesundheitspädagogische Projekte. Schonendes Laser OP Verfahren bei vergrößerten Mandeln.
Im Rahmen des Bonusprogrammes AOK-Vital+ können grundsätzlich folgende Leistungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden: Versiegelung der Prämolaren, Sehhilfen, sportärztliche Untersuchung, Sportvereine und Sportkurse.

weitere Leistungen für Babys

Die AOK Rheinland/Hamburg bietet Versicherten kostenfreie Baby-Erste-Hilfe Kurse an. Zudem können bei Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ folgende Leistungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden:
- Babyschlafsack
- PEKiP-Kurse
- Rooming-In für Kinder bis zum 10. Lebensjahr und/oder Babyschwimmen ausgegeben werden.
Besondere Versorgung von Babys und Kleinkindern mit Asthma; Baby-Erste-Hilfe Kurse für die bei der AOK Rheinland/Hamburg versicherten frischen Mütter; AOK Familienbegleiter für Familien mit chronisch kranken Kindern. AOK-Patientenbegleiter für Familien mit chronisch kranken Kindern.

Osteopathie für Kinder

Säuglinge erhalten im 1. Lebensjahr osteopathische Behandlungen über den AOK Baby-Bonus in Höhe von 80 % bis zu einem Maximalbetrag von 250 EUR. Sofern das Neugeborene, sowie auch die Mutter bei der AOK Rheinland/Hamburg versichert sind. Nach dem 1. Lebensjahr kann Osteopathie im Rahmen des Bonusmodells AOK-Vital+ mit bis zu 80 %, max. 60 EUR für je 3 Behandlungen pro Kalenderjahr bezuschusst werden.

Die Osteopathie darf nur durch zugelassene oder nicht zugelassene Ärzte, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten erbracht werden, welche speziellen Verbänden angehören. Ob eine Erstattung erfolgen kann, sollte im Vorfeld geklärt werden.

Krankenpflege / Haushaltshilfe

Krankenpflege / Haushaltshilfe

zusätzliche häusliche Krankenpflege

Die AOK Rheinland/Hamburg erstattet über die gesetzlichen Vorgaben hinaus zusätzlich die von einem Vertragsarzt verordnete häusliche Krankenpflege im Haushalt
des Versicherten, wenn hierdurch Grundpflege, Behandlungspflege und/oder hauswirtschaftliche Versorgung über eine selbstbeschaffte Ersatzkraft (z. B. Angehörige, Nachbarn oder im Rahmen der Quartiershilfe) sichergestellt wird und es sich um einfachste Maßnahmen der medizinischen Behandlungspflege handelt. Der Leistungsanspruch beträgt maximal 6 EUR bzw. 12 EUR pro Tag. Voraussetzung für den Anspruch auf maximal 12 EUR ist, dass die Ersatzkraft nicht im gleichen Haus lebt, wie der Versicherte.

erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (mit Kind im Haushalt)

Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg erhalten im Gegensatz zur gesetzlichen Regelung auch Haushaltshilfe, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Spezielle Leistungen

Spezielle Leistungen

Online-Fitness-Kurse

In Kooperation mit der CyberConcept GmbH und der Oviva AG bietet die AOK Rheinland/Hamburg eine Reihe von digitalen Präventionskursen zu den Themen Ernährung, Bewegung, Entspannung und Rauchentwöhnung an. Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die komplette Kursgebühr. Für dieKunden entstehen keine Kosten und die Rechnung geht direkt an die AOK. Die einzige Voraussetzung dafür ist, der Kurs zu 100 % (bei Oviva 80%) abgeschlossen wurde und noch keine zwei Kurse zur Erstattung eingereicht wurden.

Modellversuche

Die AOK Rheinland/Hamburg bietet ihren Versicherten die Teilnahme an folgenden Modellvorhaben kostenfrei an:

1) APPV: Stärkung der ambulanten psychiatrischen Grundversorgung durch die häusliche psychiatrische Krankenpflege.

2) GBV: Versorgung psychisch schwerstkranker Versicherter durch festen Ansprechpartner und wohnortnaher Krisenintervention.

DMP, Hausarztmodell

DMP, Hausarztmodell

Hausarztprogramm

Die AOK Rheinland/Hamburg setzt die Inhalte des § 73 b SGB V zusammen mit den Partnern des Hausärzteverbandes (Landesverbände Nordrhein und Hamburg) und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft um

DMP Programme

Die AOK bietet ihren Versicherten, die an einer bestimmten chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme zu folgenden Indikationen an: Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Brustkrebs, Koronare Herzkrankheit (KHK), Chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD), Asthma bronchiale. Die Implementierung weiterer Diagnosen ist geplant. Diese Programme heißen AOK-Curaplan.

Service

Service

Zusätzlicher Service für Studenten

1. An den meisten Hochschulstandorten bietet die AOK Rheinland/Hamburg auf dem Campus oder in unmittelbarer Nähe ihre Beratung an.
2. Spezielle Onlineseminare und Vorträge bspw. zu Lernstrategien & Zeitmanagement, strategischer Karriereplanung sowie „Study-Life-Balance“ werden angeboten.
3. Online Vortrag für ausländische Studenten in englischer Sprache zum Thema „Studying and Working in Germany“ an.
4. Regelmäßig erforderliche Bescheinigungen wie zum Beispiel für den Beitragszuschuss vom BAföG-Amt werden automatisch zugeschickt.
5. Über die WEB-Seite können Studierende kostenfreie E-Books zu studienrelevanten Themen sowie zu Gesundheit- und Entspannung kostenfrei herunterladen.

Ärztehotline

Die AOK Rheinland/Hamburg bietet mit AOK-Clarimedis unter der Telefonnummer 0800 1 265 265 rund um die Uhr Beratung zu medizinischen Fragen aller Art. Bei AOK-Clarimedis arbeiten Fachärzte, Krankenschwestern und Pharmakologen, die sich für alle Fragen Zeit nehmen. AOK-Clarimedis ist ein exklusiver Service für Versicherte der AOK.

spezielle Hotline

Die AOK-Pflegehotline (0800 329 0 329) AOK-Babytelefon (0800 1 265 265) AOK-Zweitmeinungsservice (0 800 100 65 99) Infotelefon für Arbeitgeber - AOK-Business (0800 0 326 111) Organspende Hotline (0800 0 326 327), Lichtblick (0800 3 737 374), Patientenbegleitung (0800 0 512 512)

Arbeitgeberhotline: 0800 0 326 111
Baby-Hotline: 0 800 0 326 326
Pflegehotline: 0800 329 0329

Betriebliche Gesundheitsförderung

Die AOK Rheinland/Hamburg berät gemeinsam mit ihrem Tochterunternehmen, dem BGF-Institut, jährlich rund 1.500 Betriebe und unterstützt Arbeitgeber bei der Entwicklung eines umfassenden Gesundheitsmanagements. Dieses wird mit Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung individuell auf die Unternehmen zugeschnitten, trägt somit zum wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen bei und erhöht gleichzeitig die Attraktivität als Arbeitgeber. Zu den Maßnahmen gehören hochwertige Leistungen, wie Fehlzeitenanalysen oder Gesundheitsförderungsprogramme mit den Schwerpunkten physische und psychische Belastungen. Darüber hinaus stehen zahlreiche Seminar- und Onlineangebote für Führungskräfte und Mitarbeiter zur Verfügung. Mehr als 85 MitarbeiterInnen sowie zahlreiche freiberufliche Mitarbeiter/innen moderieren u.a. Gesundheitsprozesse, analysieren Arbeitssituationen, führen Rücken-Fit-Trainings in den Betrieben durch oder beraten in Sucht-Fragen. Seit 2012 arbeitet das Institut eng mit der Deutschen Sporthochschule in Köln zusammen und wird kontinuierlich vom Wissenschaftlichen Beirat begleitet. Jedes Jahr wird zudem ein Gesundheitspreis für erfolgreiche BGF-Programme verliehen. Unter dem Markennamen BGF-Care werden spezifische Angebote für Mitarbeiter im Gesundheitswesen angeboten, um mit einem ganzheitlichen Ansatz Gesundheitsförderung umzusetzen. Daneben bietet das BGF-Institut Qualifizierungsmaßnahmen zu BGM und BGFfür Mitarbeiter in Unternehmen an. Das Produktportfolio steht auch als online-Angebote zur Verfügung.

Zusatzversicherungen

Zusatzversicherungen

Zusatzversicherungen

Die AOK Rheinland/Hamburg vermittelt private Zusatzversicherungen ihres Kooperationspartners, der vigo Krankenversicherung VVaG.

Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit

Die AOK Rheinland/Hamburg legt Wert auf eine ökologisch nachhaltige Unternehmensentwicklung und berücksichtigt Auswirkungen auf die Umwelt in ihren Unternehmensentscheidungen. Denn eine gesunde Umwelt fördert die Gesundheit eines jeden Einzelnen und auch der Gemeinschaft – hierfür stehen wir als Gesundheitskasse! Das Handeln im Sinne von Mensch und Umwelt haben wir ganz konkret in unseren Unternehmensleitsätzen verankert. Für Fortschritt sorgt unser Stabsbereich Nachhaltigkeit gemeinsam mit einem interdisziplinären Gremium und allen Bereichen des Unternehmens. Schritt für Schritt passen wir Gebäude, Arbeitsprozesse und Ressourcen an ökologische Standards an. Wichtigster Wegweiser ist die regelmäßige CO2-Bilanzierung unseres Unternehmens, die uns Einspar- und Entwicklungspotentiale aufzeigt. Hieran arbeiten wir gemeinsam mit externen Experten. An all unseren Standorten beziehen wir Strom aus 100% erneuerbaren Energien inklusive 50% Neuanlagenanteil. Die Erreichbarkeit unserer Standorte durch öffentliche Verkehrsmittel ist ein zentrales Auswahlkriterium bei neuen Immobilien. Wir unterstützen unsere Beschäftigten in einer emissionsarmen Anreise zum Arbeitsplatz, z. B. durch die Installation von E-Ladesäulen für E-Autos und E-Bikes vor Ort. Neubauten planen wir mit Unterstützung der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) und streben den Gold-Standard an. Um unsere benötigten Ressourcen zu verringern, arbeiten wir intensiv an der Digitalisierung unserer Arbeitsprozesse. Papier, welches wir für das Krankenkassengeschäft benötigen, stammt aus nachhaltiger Waldwirtschaft und ist FSC-zertifiziert. Durch die Online-Geschäftsstelle, sowie Informationen und Seminare zum Thema "Umwelt und Gesundheit" unterstützen wir auch unsere Kunden in einem verantwortungsbewussten Alltag. AOK-Kundenzeitschriften drucken wir auf Umweltpapier mit dem Blauen Engel und auch unsere Give-Aways wählen wir verantwortungsbewusst hinsichtlich Material und Produktionsbedingungen aus. In der Gesundheitsbildung der Jüngsten unserer Gesellschaft, nämlich in den Kitas, Grund- und weiterführenden Schulen, setzen wir uns für ein positives Verständnis zum Zusammenhang zwischen Gesundheit und Natur ein. Gemeinsam mit unseren Partnern sensibilisieren wir zum Beispiel für schützenswerten Lebensraum entlang des Rheins und fördern Bewegungsprojekte in der Natur. Die seit vielen Jahren durch Mitarbeiterspenden finanzierten AOK-Lichtblick-Freizeiten für Geschwister chronisch kranker Kinder wurden wiederholt von der UN-Dekade für biologische Vielfalt ausgezeichnet.
Weitere Informationen finden Sie unter aok.de/rh/nachhaltigkeit oder im AOK-Bericht "Klima, Umwelt und Gesundheit" unter aok.de/rh/nachhaltigkeit/bericht2021.