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IKK - Die Innovationskasse

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Die Krankenkasse "IKK - Die Innovationskasse" über sich

Wechseln Sie sich glücklich zur IKK - Die Innovationskasse

Bis zu 1.440 Euro für Ihre Gesundheit

Mit der IKK - Die Innovationskasse immer einen Schritt voraus. Ob Bonusprogramm, Gesundheitskurse oder Zusatzleistungen für die ganze Familie: Bei der Innovationskasse profitieren Sie von Anfang an von innovativen Gesundheitslösungen und erstklassigen Leistungen.

Besondere Leistungen der IKK - Die Innovationskasse

Zu den smarten Zusatzleistungen der Innovationskasse zählt sowohl die jährliche Übernahme der professionellen Zahnreinigung beim Wunschzahnarzt von bis zu 250 Euro sowie die Übernahme der Gesundheitskurse in Höhe von bis zu 240 Euro. Mit den Wahltarifen der Innovationskasse erhalten die Mitglieder attraktive Prämienvorteile, wie zum Beispiel mit unserem IK-Geld-Zurück-Tarif, so sind bis zu 600 Euro Prämie jährlich möglich.

Gesundheitsbewusstes Verhalten belohnt die IK im Rahmen ihres ausgezeichneten Bonusprogramms ganz besonders: Erwachsene ab 16 Jahre können so einen Zuschuss von bis zu 350 Euro erhalten, im dritten Bonusjahr verdoppelt sich die Prämie auf 700 Euro und die kleinsten Versicherten begrüßt die IK mit einem attraktiven Baby Bonus von bis zu 200 Euro.

Wer jetzt nicht wechselt, ist schon bei der IK! Überzeugen Sie sich selbst von den besonderen Extras!

Zur IKK - Die Innovationskasse wechseln
Ohne Kündigung bequem und sicher die Krankenkasse wechseln. Ihr Antrag genügt: als PDF zum Download oder Sie benutzen unser Onlineformular
Informationen
Adresse
(Zentrale)
IKK - Die Innovationskasse
Überseeboulevard 5
20457 Hamburg
Geöffnet in:
bundesweit geöffnet
Mitglieder:
211.534 (01.08.2026)
Versicherte:
257747 (01.08.2026)
Geschäftsstellen:
15
Vorstand:
Ralf Hermes
Betriebsnummer:
OST 14228571
WEST 14228571
Kassentyp:
IKK
Satzungen:
satzungen-ikk-die-innovationskasse-2026.pdf
Geschäftsbericht:
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:
IKK - Die Innovationskasse Stellenangebote
Testnoten
2,0 Großer Krankenkassentest
1,6 Azubi Krankenkassentest
2,1 Für Familien
2,3 Leistungen im Test
2,3 Großer Krankenkassentest
3,0 Für Schwangere & junge Eltern
1,7 Selbständige Krankenkassentest
1,8 Studenten Krankenkassentest

Besondere Leistungen (Highlights)

900 Gründe, volle Wartezimmer zu meiden - Mit unseren flexiblen Wahltarifen bis zu 900 € sparen

Die richtige Wahl! Mit Sicherheit.
Das zahlt sich aus!

Fast nie beim Arzt und selten Leistungen in Anspruch genommen? Das muss belohnt werden! Mit den Wahltarifen der Innovationskasse erhalten Sie attraktive Prämienvorteile.Alle Informationen finden Sie unter: die-ik.de/wahltarif


Wahltarife mit Selbstbehalt

Mit den IK-Wahltarifen Selbstbehalt können Sie Ihren Leistungsanspruch selbst einschätzen. Ob Facharzt, Hausarzt, Zahnersatz oder IK-SPAR100, prüfen Sie welche Leistungen Sie selten in Anspruch nehmen. Das Beste: Ein finanzielles Risiko ist durch die vertraglich festgelegte Höhe des Selbstbehaltes begrenzt und der Wahltarif wirkt sich auch nicht auf Ihre mitversicherten Angehörigen aus.

Wahltarif

Ihre IK Prämie

Ihr Selbstbehalt

Zahnersatz

bis zu 300 Euro im Jahr*

bis zu 1.000 Euro im Jahr*

Facharzt

bis zu 400 Euro im Jahr*

bis zu 800 Euro im Jahr*

Hausarzt

bis zu 120 Euro im Jahr*

bis zu 300 Euro im Jahr*

Arzt (Facharzt + Hausarzt)

bis zu 520 Euro im Jahr*

bis zu 1.100 Euro im Jahr*

Arzt (Facharzt + Hausarzt + Zahnersatz)

bis zu 820 Euro im Jahr*

bis zu 2.100 Euro im Jahr*

SPAR100

bis zu 100 Euro im Jahr*

bis zu 120 Euro im Jahr*

Hinweis zur Höchstprämienzahlung: Nehmen Mitglieder an mehreren Selbstbehalttarifen teil, darf die Prämienzahlung maximal 30 v. H., der vom Mitglied im Kalenderjahr selbst getragenen Beiträge betragen, jedoch nicht mehr als 900 Euro.

 

Baby Bonus - Bis zu 200 Euro Willkommensbonus

Die Geburt Ihres Kindes ist mit Sicherheit eine der aufregendsten und schönsten Ereignisse im Leben.

Auch die IK möchte Ihren Nachwuchs gebührend begrüßen und Sie zugleich daran erinnern, wie wichtig die richtige Gesundheitsvorsorge gleich von Beginn an ist.

Wann erhält man den ersten Bonus in Höhe von 100 Euro?

Den ersten Bonus in Höhe von 100 Euro erhält man, sofern die vorgesehenen Früherkennungsuntersuchungen zur Schwangerenvorsorge wahrgenommen wurden. Den Nachweis lässt man sich von dem Arzt im persönlichen IK-Frauen-Bonusheft bestätigen. Reichen Sie uns dieses vollständig ausgefüllt ein, damit die IK den Bonus überweisen kann.

Das IK-Frauen-Bonusheft kann schnell und kostenfrei online bestellt werden..

Wann erhält man den zweiten Bonus in Höhe von 100 Euro?

Den zweiten Willkommensbonus in Höhe von 100 Euro erhält man im 1.Lebensjahr des Kindes. Dabei ist es völlig unerheblich, ob das Kind über die Mama oder den Papa bei der IK versichert wird. Den Nachweis über die erfüllten Voraussetzungen bestätigt der Arzt in dem IK-Baby-Bonusheft. Reichen Sie uns dieses vollständig ausgefüllt ein, damit die IK den Bonus überweisen kann.

Welche Nachweise sind zu erbringen?

  • das Baby ist bei der IK versichert
  • das Baby hat die ersten sechs Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U6 nachgewiesen
  • die Schutzimpfungen wurden im ersten Lebensjahr des Kindes gemäß Schutzimpfungsrichtlinie durchgeführt.
Das neue IK-Bonusprogramm

Bonus für Erwachsene ab 16 Jahre

Individuell und einfach: Wer am neuen IK-Bonusprogramm teilnimmt, bekommt bereits ab der ersten Maßnahme einen Bonus. Jeder, der aktiv Vorsorge- und Gesundheitsbonus kombiniert, erhöht seinen Bonus weiter. Alle, die mit Ausdauer dabeibleiben, können ihren Bonus sogar verdoppeln.

Der Vorsorgebonus

So einfach ist der Start ins neue IK-Bonusprogramm: Ob Früherkennungsuntersuchungen, Zahnvorsorge oder Schutzimpfungen. Ab der ersten Vorsorgemaßnahme zahlen wir bereits einen Bonus.

Alter ab 16 Jahre

1. + 2. Vorsorgemaßnahme = 40 Euro Bonus je Maßnahme

ab 3. Vorsorgemaßnahme = 30 Euro Bonus je Maßnahme

ab 5. Vorsorgemaßnahme = 20 Euro Bonus je Maßnahme

Alter bis 15 Jahre

1. + 2. Vorsorgemaßnahme = 15 Euro Bonus je Maßnahme

ab 3. Vorsorgemaßnahme =  10 Euro Bonus je Maßnahme

 

Der Gesundheitsbonus

Wer im Sportverein oder Fitnessstudio fit bleibt und im Vitalcheck auf seinen Körper achtet, wird mit einem Gesundheitsbonus von bis zu 50 Euro im Bonuszeitraum belohnt.

Aktivcheck                                             Bonus              

Sportverein oder Fitnessstudio          25 Euro             

+

Präventionskurs (auch online)            25 Euro

+

Vitalcheck                                               Bonus

BMI                                                          10 Euro

+

Nichtraucher                                           10 Euro

 

Der IK Superbonus

Das Beste kommt zum Schluss. Ihre Treue zur IK zahlt sich aus. Wir führen das IK SuperBonusjahr ein. Dadurch wird Ihr Kombibonus zum IK Superbonus. Wenn Sie dabeibleiben, verdoppeln wir im 3. Jahr Ihren Bonus.

Der Kombibonus          1. Bonusjahr                2. Bonusjahr      3. SuperBonusjahr

bis 15 Jahre                            100 Euro                  100 Euro               200 Euro

zwischen 16 und 34 Jahre     300 Euro                  300 Euro               600 Euro

ab 35 Jahren                            350 Euro                  350 Euro               700 Euro

 

Oder einen Zuschuss zu den Kosten einer der selbst beschafften Leistungen folgender Kategorien von bis zu 500 Euro:

- Durchführung der Proteomanaylse (Test) auf die näherspezifizierten Krankheiten zur Vermeidung von invasiven Maßnahmen wie Biopsien und/oder zur rechtzeitigen Erkennung von wirksamen Therapieeinstellung von chronischen Erkrankungen

Zusätzlich: Als Teilnehmer am IK-Bonusprogramm profitieren Sie zusätzlich von einem kostenlosen Patienten-Rechtsschutz - einer besonderen Serviceleistung der IK! Mehr dazu unter: https://www.die-ik.de/bonus Alternativ zur bestehenden Gruppen-Patientenrechtsschutzversicherung können Bonusprogramm-Teilnehmer bei einer vorhandenen (Patienten-Rechtsschutz-)Versicherung auf Antrag einen Zuschuss von 5 EUR erhalten.

Wer jetzt nicht wechselt, ist schon bei der IK! Überzeugen Sie sich selbst von den besonderen Extras!

 

Der einzigartige Zahnersatztarif bei Ihrer Innovationskasse

Der einzigartige Zahnersatztarif bei Ihrer Innovationskasse
Mit unserem neuartigen IK-Selbstbehalttarif, den es bisher noch nicht im gesetzlichen Krankenkassenbereich gibt, profitieren Sie von einer jährlichen Prämie von 300 Euro*. Diese wird Ihnen ausgezahlt, wenn Sie im Falle der Versorgung mit Zahnersatz einen Selbstbehalt von bis zu 1.000 Euro tragen. Gestalten Sie so Ihren Krankenversicherungsschutz individuell und sparen damit bares Geld.


Was ist der IK-Selbstbehalttarif bei Zahnersatz?
Mit der Wahl zum IK-Selbstbehalttarif tragen Sie am gesetzlichen Kassenanteil bei Zahnersatz einen Selbstbehalt in Höhe von maximal 1.000 Euro jährlich. Im Gegenzug erhalten Sie eine Prämie in Höhe von 300 Euro pro Jahr ausgezahlt jeweils zu Beginn des Tarifjahres auf Ihr Konto.

Als Zahnersatz gelten die nach den jeweiligen Kapiteln abgerechneten Leistungen des einheitlichen Bewertungsmaßstabes für zahnärztliche Leistungen (BEMA, Teil 5) und ggfs. der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ, Abschnitt F) wie zum Beispiel:
-   Kronen, Brücken


Wer kann teilnehmen?
Den IK-Selbstbehalttarif bei Zahnersatz kann wählen, wer
-      als Mitglied bei der Innovationskasse versichert ist und
-      seine Beiträge selbst trägt.


Für welchen Zeitraum gilt der IK-Selbstbehalttarif bei Zahnersatz?
Mit Ihrer Wahl des IK-Selbstbehalttarifs bei Zahnersatz nehmen Sie am 1. des auf den Eingang IhrerTeilnahmeerklärung folgenden Kalendermonats verbindlich teil. Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Mit der Wahl des IK-Selbstbehalttarifs bei Zahnersatz binden Sie sich zudem für 3 Jahre an diesen Selbstbehalt-Tarif sowie an die Mitgliedschaft bei der Innovationskasse.Alle anderen gesetzlichen Leistungen bleiben davon unberührt – Sie genießen damit weiterhin einen optimalen Versicherungsschutz bei der Innovationskasse.

Die Teilnahme am IK-Selbstbehalttarif bei Zahnersatz endet automatisch mit Ablauf der
Mindestbindungsfrist von 3 Jahren. Eine Teilnahme kann danach erneut erklärt werden, mit der
dann auch eine erneute Mindestbindung beginnt.


Beispiel:
Eingang der Teilnahmeerklärung bei der Innovationskasse: 07.03.2024
Beginn IK-Selbstbehalttarif bei Zahnersatz: 01.04.2024
Ende IK-Selbstbehalttarif bei Zahnersatz: 31.03.2027

* Für die Prämienhöhe gelten die gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen nach § 53 Abs. 8 Satz 4 SGB V.

 

GESUNA@work - digitale Betriebliche Gesundheitsförderung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Das kostenlose Online Angebot GESUNA@work liefert praktische Bewegungs- und Ernährungstipps für die Pause am Arbeitsplatz oder zu Hause. Maßgefertigt für alle Gewerke. Von Profis für Profis.

Die Teilnahme an GESUNA ist komplett kostenfrei.

Und für Mitglieder der IK lohnt sich der Einsatz nicht nur gesundheitlich, sondern auch finanziell: Für die erfolgreiche Teilnahme zahlt die IK einen attraktiven Bonus von 100 Euro für den Arbeitnehmer und 200 Euro für den Arbeitgeber.

Jetzt mitmachen auf: https://fit.die-ik.de/einstieg

--> Alternativ bieten wir auch eine persönliche Betriebliche Gesundheitsförderung an.

Hautkrebs-Screening schon ab 0 Jahren möglich

Das Hautkrebs-Screening ist wichtig. IK-Versicherte können daher bereits ab 0 Jahren alle 2 Jahre teilnehmen. Dieses Angebot gilt ausschließlich für Mitglieder die in Schleswig-Holstein leben. In Mecklenburg-Vorpommern können unsere Kunden diese Leistung bereits ab 16 Jahren, alle 2 Jahre durchführen.

Dieses Angebot gilt bei Inanspruchnahme eines (Fach-)Arztes für Haut- und Geschlechtskrankheiten mit zusätzlicher Fortbildung für das Hautkrebsscreening.

IK-SPAR100 Wahltarif

Verzichten, sparen, profitieren. Mit Sicherheit.


Was ist der Selbstbehalt IK-SPAR100? 
Mit dem neuen IK-Selbstbehalttarif SPAR100 belohnen wir 
Ihre Eigenverantwortung. Als Mitglied der Innovationskasse 
erhalten Sie eine Prämie von bis zu 100 Euro jährlich, wenn 
Sie auf bestimmte Satzungsmehrleistungen verzichten oder 
im Bedarfsfall einen Selbstbehalt von maximal 120 Euro pro 
Kalenderjahr tragen.


Das Beste daran: Alle gesetzlichen Grundleistungen bleiben 
vollumfänglich erhalten – Ihr optimaler Schutz bei der Innova-
tionskasse ist Ihnen garantiert!
Wann erhalte ich die Prämie?
Die Prämie zu den Selbstbehalttarifen wird pro Jahr jeweils  
zum Beginn des Tarifjahres – also im Voraus – auf das vom   
Versicherten angegebene Konto ausgezahlt.


Wann erhalte ich die Prämie?
Sie können den Tarif wählen, wenn Sie:
1. Als Mitglied bei der Innovationskasse versichert sind,
2. Ihre Beiträge selbst tragen und
3. nicht am Wahltarif Leistungsfreiheit (§ 16e der Satzung)                                                              
    teilnehmen    

 

Kostenlose Vorsorgeprogramme (auch digital mit der BabyCare App) für Familien
Vorsorgeprogramm PlanBaby

"Wenn Paare Eltern werden wollen"

Heute wird eine Schwangerschaft meist aus beruflichen Gründen sorgsam geplant. Ihr Eintritt stellt sich jedoch nicht auf Knopfdruck ein. Was bei einigen Paaren „auf Anhieb klappt“, lässt bei anderen länger auf sich warten. Hier helfen wir mit dem Vorsorgeprogramm "planBaby" - die richtige Entscheidung für die Planung Ihrer Schwangerschaft, um Probleme und Risiken von Anfang an zu verringern.

Das Rauchen, Alkohol und Medikamenteneinnahme für eine Schwangerschaft schädlich sein können, ist inzwischen weitgehend bekannt. Aber auch Stress, Über- oder Untergewicht und Mangelernährung können eine Ursache für Kinderlosigkeit darstellen.

Weitere mögliche Risikofaktoren
  • Fehlende Zahnprophylaxe: Die Zahngesundheit hat einen großen Einfluss auf die Fruchtbarkeit und den Verlauf einer Schwangerschaft. Eine Parodontitis ist eine bakterielle Infektion und kann - bleibt sie unbehandelt - die Wahrscheinlichkeit einer Frühgeburt erhöhen. Deshalb sollten Frauen mit Kinderwunsch frühzeitig ihren Zahnarzt aufsuchen, um Behandlungen während der Schwangerschaft möglichst zu vermeiden.
     
  • Chronische Krankheiten: Bei Krankheiten wie z.B. Diabetes, Bluthochdruck oder Schilddrüsenerkrankungen sollte ein Kinderwunsch stets mit dem Arzt besprochen werden. Meist empfiehlt dieser eine Umstellung der Medikation vor dem Eintritt einer Schwangerschaft.
     
  • Impfschutz: Ein ausreichender Impfschutz trägt dazu bei, dass während der Schwangerschaft keine Probleme auftreten und das Neugeborene durch die mütterlichen Antikörper geschützt ist. Deshalb sollten Frauen mit Kinderwunsch bereits frühzeitig ihren Impfstatus vom Arzt überprüfen lassen.

Das planBaby Servicepaket:

Im planBaby-Ratgeber erfahren Paare auf 144 Seiten alles über Fruchtbarkeit und Schwangerschaft - für eine verantwortungsvolle Familienplanung.

Mit Hilfe der beiliegenden Fragebögen zum Thema „Fit für ein Baby“ können zukünftige Mütter und Väter ihr individuelles Gesundheits- und Ernährungsprofil analysieren lassen.

Mehr Infos zum Programm unter https://www.die-ik.de/leistungen-a-bis-z/familie/programm-planbaby

Vorsorgeprogramm BabyCare + BabyCare App Das Vorsorgeprogramm in der Schwangerschaft

Die Schwangerschaft wird von Frauen ganz unterschiedlich erlebt: Die Einen sind überglücklich, die Anderen besorgt und für wieder Andere bedeutet die Schwangerschaft ein ständiges Wechselbad der Gefühle in den verschiedenen Schwangerschaftsphasen. In dieser Phase gibt es viele Dinge, die bedacht und geplant werden und Fragen, die beantwortet werden müssen, wie zum Beispiel:

  • Was kann ich für meine Gesundheit und die meines Kindes tun?
  • Liegen erblich bedingte Schwangerschafts- oder Geburtsrisiken vor und soll ich Untersuchungen zum Ausschluss von Fehlgeburten durchführen lassen?
  • Wo bekomme ich fachlich kompetente Beratung bei psychischen und psychosozialen Problemen?
  • Wie finde ich eine Hebamme, die zu mir passt?

Mit BabyCare möchten wir Sie während Ihrer Schwangerschaft und auch nach der Geburt ein Stück weit begleiten. Das Programm ist eine Leistung der IK und für Sie als Versicherte kostenlos. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gern, wenn Sie eine Schwangerschaft planen!

Das BabyCare Servicepaket

BabyCare informiert Sie mit einem modernen und informativen Handbuch über alle Risiken und auch "Nicht-Risiken" in der Schwangerschaft. Es ist ein Ratgeber mit wertvollen Tipps und Hinweisen für die Schwangerschaft, die Geburt Ihres Kindes und die ersten Wochen danach.

Anhand eines Fragebogens werden Ihre individuellen Risiken ermittelt. Er berücksichtigt beispielsweise alle Ursachen, die zu Komplikationen während der Schwangerschaft führen können. Sie müssen ein wenig Zeit investieren, um den mehrseitigen Fragebogen auszufüllen. Dafür erhalten Sie nach der Auswertung durch ein Expertenteam persönliche Empfehlungen für einen gesunden Schwangerschaftsverlauf und als kleines Dankeschön eine CD mit beruhigenden Klängen für Mutter und Kind.

In einer Rezeptbroschüre finden Sie spezielle Rezepte, die Nahrungsmittel beinhalten, die für Ihre Schwangerschaft und für die Entwicklung des Kindes günstig sind. Denn die Ernährung spielt jetzt eine ganz besondere Rolle.

In einem Tagebuch können Sie beschreiben, wie Sie sich fühlen und was gerade in Ihrem Bauch passiert.

Wenn mit der Auswertung des Fragebogens ersichtlich wird, dass Sie zu Vaginalinfektionen neigen, erhalten Sie ein Päckchen Testhandschuhe. Mit diesem Test können Sie Entzündungen frühzeitig sehr einfach erkennen, rechtzeitig zum Arzt gehen und damit für Ihr Kind die häufigste Frühgeburtsursache verringern.

Weitere Informationen

BabyCare ist Ihr sicherer Begleiter in der Schwangerschaft und in der ersten Zeit danach. Durch die gründliche Vorbereitung und das Gefühl, alles für die gesunde Entwicklung Ihres Kindes getan zu haben, können Sie die Geburt Ihres Kindes "entspannt" auf sich zukommen lassen. Weitere Informationen zum Programm finden Sie auch unter https://www.die-ik.de/leistungen-a-bis-z/familie/programm-babycare

Wie kann ich an dem Programm teilnehmen?

Ganz einfach!

Teilnehmen können alle weiblichen Mitglieder der IK und mitversicherte Familienangehörige. Unseren BabyCare Flyer können Sie telefonisch über die IK-Servicenummer 0385/6373-830 anfordern.

BabyCare App

Dieses und vieles mehr können Sie mit der BabyCare App- Gesund & Schwanger tun:

  • Den voraussichtlichen Geburtstermin und damit die aktuelle Schwangerschaftswoche errechnen.
  • Mit 15 Kurztests herausfinden, welche Themen in Ihrer aktuellen Schwangerschaft wichtig sind und eventuell einer Anpassung bedürfen.
  • Erfahren, was in jeder Schwangerschaftswoche passiert.
  • Prüfen, ob Sie ausreichend mit wichtigen Nährstoffen versorgt sind und ob Ihre Medikamente für Ihr Ungeborenes unbedenklich sind.
  • In der umfangreichen Fragen & Antworten Datenbank stöbern.
  • Das Gymnastikprogramm mit Übungen als Videos inkl. bebilderter textueller Anleitung zu Hause durchführen.
  • Gesunde Rezeptideen für eine nährstoffoptimierte Ernährung zum Nachkochen erhalten.
  • Den BabyCare Fragebogen ausfüllen und eine persönliche Analyse erhalten.
  • Schöne Entspannungsmusik "Du in mir" hören.

 

Krampfadern-OP
Besondere Behandlungsangebote der Innovationskasse Das innovative Verfahren

Alternativ zum üblichen Behandlungsverfahren bieten wir unseren Versicherten innovative und vor allem schonende Therapieformen mittels Laser oder Radiowellen an. Dabei wird eine dünne Sonde in die betroffene Vene vorgeschoben. Über diese dünne Sonde wird die Krampfader mit Laser oder Radiowellen von innen erhitzt, so dass sie sich verschließt und schließlich ganz verödet. Im Vergleich zum Venenstripping sind keine Schnitte in die Haut notwendig. Daher bleiben kaum Narben zurück. Die Behandlung wird ambulant durchgeführt. Sie können nach dem Eingriff nach Hause gehen und sich in Ihrer gewohnten Umgebung erholen.

Durch besondere Anforderungen an die teilnehmenden Ärzte und ihre Praxisausstattung ist eine hohe Behandlungsqualität sichergestellt.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Behandlung von beiden Beinen ist in einer Sitzung möglich
  • kein Krankenhausaufenthalt notwendig
  • sofortige Linderung der Symptome
  • kaum Schmerzen
  • minimale bis gar keine Blutergüsse, Schwellungen oder Narbenbildung
  • lediglich ein kleiner Einstich wird vorgenommen um die Vene zu verschließen
  • hohe Akzeptanz und Patientenzufriedenheit

 

Professionelle Zahnreinigung - bis zu 250 Euro für Ihre Zahngesundheit

Gesund beginnt im Mund

Strahlende und gesunde Zähne sind nicht nur schön, sondern auch weniger anfällig für Karies und Parodontitis. Damit das so bleibt, ergänzt die professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt sinnvoll die tägliche Mundhygiene.

Gönnen Sie sich was.Obwohl die professionelle Zahnreinigung keine Standardleistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist, bezuschusst die IK bis zu 250 Euro für 2 professionelle Zahnreinigungen beim Wunschzahnarzt im Jahr.

 

 

TeleClinic: Online-Arzt 24/7 schnell und bequem erreichbar
Holen Sie sich den Arzt immer an Ihre Seite!

Arztgespräch, Rezept und Krankschreibung in Minuten per App.
Ihr Kind ist krank oder Sie haben gesundheitliche Fragen und wissen nicht was Sie tun sollen? Gemeinsam mit unserem Gesundheitspartner TeleClinic bieten wir Ihnen und Ihren IK-Familienversicherten die beste medizinische Behandlung bei Allgemeinmedizinern und anderen Fachärzten rund um die Uhr an allen 7 Tagen der Woche.

 

Wahltarif mit Leistungsfreiheit (IK-Geld-Zurück) mit bis zu 600 € Prämie

Sie und Ihre mitversicherten volljährigen Angehörigen gehen zur Vorsorge, nehmen keine weiteren Leistungen in Anspruch und hätten dafür gern eine Beitragsrückerstattung? Das können wir sehr gut verstehen und bieten Ihnen mit dem Wahltarif Leistungsfreiheit (IK-Geld-Zurück) die Möglichkeit einer Prämienzahlung. Die ausgezahlte Prämie beträgt 1/12 der selbst aufgebrachten Krankenversicherungsbeiträge für das jeweilige Kalenderjahr, maximal 600 Euro. Das rechnet sich!

Der Wahltarif mit Leistungsfreiheit (IK-Geld-Zurück) läuft grundsätzlich über einen Zeitraum von 12 Monaten. Entscheiden Sie sich bitte, ob die Wahltarife mit Selbstbehalt besser zu Ihnen passen oder der Wahltarif mit Leistungsfreiheit - eine Kombination ist nicht möglich.

Ernährungstherapie nutri GmbH
Persönliche digitale Ernährungstherapie

Sie haben eine Lebensmittelallergie oder -unverträglichkeit? Leiden Sie an einer Erkrankung wie Adipositas, Diabetes mellitus, Bluthochdruck oder an einer Darmerkrankung? Gesundheitliche Beeinträchtigungen können durch ein gesundheitsförderliches Essverhalten positiv beeinflusst werden. Ihre Innovationskasse unterstützt Sie dabei mit der “Ernährungstherapie.Online” der nutri GmbH - via Videochat.

Symptome und Diagnosen

Ihre persönliche digitale Ernährungstherapie kann Sie bei den folgenden Symptomen und Diagnosen unterstützen:

  • Übergewicht und Adipositas
  • Erkrankungen des Verdauungssystems
  • Lebensmittelallergien und -intoleranzen
  • Diabetes mellitus
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Fehl- und Mangelernährung
  • Vor- und Nachbehandlung bariatrischer Operationen
  • Rheuma und Gicht
  • Nierenerkrankungen
Vorteile der digitalen Ernährungstherapie
  • Zertifizierte Ernährungsfachkräfte beraten Sie persönlich und individuell nach den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
  • Beratung egal wo Sie sind – nutri GmbH betreut Sie örtlich ungebunden aus der Ferne via Videochat
Wie starten? Ganz einfach!
  1. Sie benötigen eine Überweisung oder eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung mit einer Diagnose.
  2. Danach melden Sie sich direkt unter ernaehrungstherapie.online/krankenkassen/die-ik/ an.
  3. Die nutri GmbH teilt Ihnen mit, wie viele Beratungseinheiten bezuschusst werden und wie hoch Ihr Eigenanteil sein wird.
  4. Die nutri GmbH rechnet nach Beendigung Ihrer Ernährungstherapie den Zuschuss direkt mit der IK ab.

Haben Sie zuvor Fragen oder wünschen eine individuelle Beratung? Kontaktieren Sie die IK gern telefonisch unter 0385 6373-845 oder senden Sie eine Nachricht an praevention(at)die-ik(dot)de.

Gesundheitsreisen mit AKON (auch mit Kindern möglich)

GESUNDHEITSREISEN

IK-Kompaktkurse in Sterne-Hotels:

In Zusammenarbeit mit "AKON Aktivkonzept" bietet die IK ihren Versicherten, denen eine regelmäßige Teilnahme an mehrwöchigen Kursen am Wohnort aufgrund von privaten oder beruflichen Gründen nicht möglich ist (z.B. unregelmäßige Arbeitszeiten, familiäre bzw. private Belastungen, beispielsweise durch Betreuung von Kindern), bundesweit Präventionskurse in Sterne-Hotels an.

In komfortablen Hotels in Deutschland und dem benachbarten Ausland werden zertifizierte Präventionskurse angeboten, für die die IK ihren Versicherten Kosten erstattet. Viele verschiedene Kurskombinationen zu Themen der Ernährung, Bewegung und Entspannung werden in den schönsten Urlaubsregionen von der See bis zu den Alpen angeboten: Beispielsweise Yoga in den Alpen, Ernährung im Mittelgebirge oder Nordic Walking am Strand. Speziell für junge Familien ist dabei das Angebot von Kinderbetreuung gedacht: Während die Kinder betreut werden, können die Eltern ganz entspannt etwas für die eigene Gesundheit tun.

Teilnahme:

Wer teilnehmen möchte, bucht die Präventionsreise unter akon.de, bezahlt die Teilnahme und reicht nach seiner Rückkehr die Teilnahmebescheinigung bei der IK ein.

KURZKUREN:

Die ständig wechselnden Ansprüche der modernen Arbeitswelt stellen Sie vor hohe Anforderungen. Der verantwortungsvolle Umgang mit Ihrer Gesundheit ist daher eine Voraussetzung, um Sie für die beruflichen Belastungen zu stärken. Wir unterstützen Sie dabei mit unserem attraktiven Angebot einer IK-Gesundheitswoche.

Zusätzliche digitale Gesundheitsanwendungen bis zu 350 Euro (jährlich)

Sofern die digitale Gesundheitsanwendung nicht im Verzeichnis des BfArM gelistet ist, so hat die IK eine zusätzliche Möglichkeit zur Kostenübernahme einer digitalen Gesundheitsanwendung in ihrer Satzung geschaffen. Demnach werden die tatsächlichen Kosten bis max. 350,00 Euro pro Kalenderjahr erstattet.

Dies gilt beim Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen für:

- digitales Sprachtraining für Kinder im Vorschul- bzw. Grundschulalter
- Online-Sehschulen zur Behandlung von Sehschwäche
- Digitalen Tinnitus-Therapien

Voraussetzungen für eine Kostenerstattung über die Satzung der IK sind:
- Eine Verordnung vom behandelnden Arzt
- Antrag auf Kostenübernahme vor der Inanspruchnahme
- Es handelt sich nicht um eine gelistete DiGA des BfArM
- Schulung der Versicherten in der Anwendung des Produkts

Im Zusammenhang mit der Kostenübernahmeerklärung seitens der IK, sind die Kosten zunächst von Ihnen zu zahlen.

Zur Erstattung reichen Sie dann bitte die Rechnung mit den Zahlungsbelegen unter Nennung Ihrer aktuellen Bankverbindung bei der IK ein.

Krankenkassen in Deutschland

Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden. 

Inhaltsverzeichnis
  • 1 Die Krankenkasse "IKK - Die Innovationskasse" über sich
  • 2 Besondere Leistungen (Highlights)
  • 3 Krankenversicherung in Deutschland
  • 4 Aufgaben der Krankenversicherung
  • 5 Gesetzliche und private Krankenkassen
  • 6 Kassenarten
  • 7 Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
  • 8 Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
  • 9 Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Krankenversicherung in Deutschland

In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.

Aufgaben der Krankenversicherung

Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten. 

Gesetzliche und private Krankenkassen

GKV uind PKV GKV uind PKV
Neun von zehn Menschen in Deutschland sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, deren Hauptmerkmal das Solidarprinzip ist. Dieses besagt, dass gesunde Versicherte für Kranke, Jüngere für Ältere, Alleinstehende für Familien und einkommensstarke für einkommensschwache Versicherte anteilig höhere Beiträge bezahlen. Durch das Solidarprinzip unterscheidet sich die GKV grundlegend von der PKV, in der das Äquivalenzprinzip gilt. Während sich die Höhe der Beiträge in der GKV nach dem jeweiligen Einkommen richten, richten sich die Beiträge in der PKV nach dem zu versichernden individuellen Risiko. 

Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.     

Kassenarten

Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).

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Die Abkürzung AOK steht für Allgemeine Ortskrankenkasse. In Deutschland gibt es 11 AOKs, welche 27 Millionen Versicherte betreuen (Stand 06/26). Dies entspricht einem Marktanteil von circa 37%. Damit sind die AOKs die zweitgrößte Kassenart.
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Die Abkürzung BKK steht für Betriebskrankenkassen. Die Betriebskrankenkassen unterscheiden sich in geöffnete und geschlossene Krankenkassen. Ca. 30 % der BKKen sind geschlossen und somit für die Allgemeinheit nicht zugänglich. Mit einem Marktanteil von 12,5% sind die BKKs die drittgrößte Kassenart.
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Die IKKen lassen sich auf Gesellenbruderschaften und Zünfte zurückführen. Sie haben mit über 5,2 Millionen Versicherten einen Marktanteil von 7 %. Sie sind die viertgrößte Kassenart. Momentan gibt es 6 IKKs, welche aber nicht alle bundesweit geöffnet sind.
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Zu den Ersatzkrankenkassen gehören die Techniker Krankenkasse, die BARMER, die HEK, die hkk, die KKH sowie die DAK. Diese sechs Krankenkassen haben zusammen circa 29 Millionen Versicherte und somit einen Marktanteil von etwa 37 % (Stand 06/26). Damit bilden die Ersatzkrankenkassen die größte Krankenkassenart.
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Bei der Knappschaft handelt es sich um eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse. Mittlerweile kann sie auf eine über 750 jährige Geschichte zurückblicken. Ihren Ursprung fand die Knappschaft bei den Bergleuten, welche sich aufgrund der besonderen Gefahren im Bergbau gegenseitig sozial absichern wollten. Damit ist die Knappschaft ist die älteste Sozialversicherung der Welt. Momentan zählt die Knappschaft 1,1 Millionen Versicherte (Stand 06/26).
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Die Abkürzung LKK steht für Landwirtschaftliche Krankenkasse. In ihr sind Landwirtschaftliche Unternehmer und ihre Familienangehörigen grundsätzlich pflichtversichert, ein Wahlrecht wie bei den anderen Kassenarten besteht nicht. Ende 2025 zählte der LKK ca 505.000 Versicherte.

Aufsichtsbehörde der Krankenkassen

Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig. 

Aufsichtsbehörde

Anschrift

Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) 

Bundesamt für Soziale Sicherung
Referat II
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel: 0228 / 619-0
Fax: 0228 / 619-1870
Mail: poststelle@bas.bund.de
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/                                               

Gesundheits- und Sozialministerien
der Länder

Liste der Ministerien

Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung

Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.

Bild Quelle: GKV-Spitzenverband

Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen.  >> zum Krankenkassen-Forum.

Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.

Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?

Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.

GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:

  • Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
  • Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
  • Landwirte
  • Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
  • Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
  • Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen 

Welche Krankenkassen gibt es?

Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen. 

Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck. 

In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.

Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK,  LKK und die Knappschaft.


Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?

Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.


Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?

Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:

Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages 

Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden. 

Sparen durch Wahltarife 

Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.

Sparen durch Bonusprogramme

Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen.  Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.


Wieviele Krankenkassen gibt es?

Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen  in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..


Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag. 
 

Beispiele

Rechenbeispiel Pflichtversicherte

Brutto-Monatseinkommen: 3800 €  | Zusatzbeitrag: 2,9 % 
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 €  x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro

Rechenbeispiel Selbstständige

Brutto - Monatsüberschuss: 5000 €  | Zusatzbeitrag: 3,3 %   
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 €  x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro

Leistungen
  • Gesetzliche Leistungen der Krankenkassen
  • Satzungsleistungen der Krankenkassen
  • Ausgeschlossene Leistungen
  • Familienversicherung
  • Bonusprogramme
  • Wahltarife
  • Vorsorgeuntersuchungen
Personengruppen
  • Arbeitnehmer
  • Selbstständige
  • Studenten
  • Azubis
  • Rentner
  • Künstler & Publizisten
  • Weitere Personengruppen
Zahlen & Fakten
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