Bertelsmann BKK
Die Krankenkasse "Bertelsmann BKK" über sich
Die Bertelsmann BKK wurde 1957 in Gütersloh gegründet. Sie ist eine speziell auf den Bertelsmann-Konzern ausgerichtete Betriebskrankenkasse. Die bestmögliche Gesundheitsversorgung aktiver und ehemaliger Bertelsmann-Mitarbeitender und ihrer Familien steht bei ihr im Fokus. Darüber hinaus ist die BKK offen für Interessenten aus den beitrittsberechtigten Bundesländern, die vom persönlichen und individuellen Service und der Vielzahl an hochwertigen und innovativen Mehrleistungen profitieren möchten. Den Mitarbeitern von Bertelsmann stehen zudem weitere unternehmensinterne Gesundheitsangebote offen.
Informationen
Adresse
(Zentrale)
(Zentrale)
Bertelsmann BKK
Carl-Miele-Str. 214
33311 Gütersloh
Carl-Miele-Str. 214
33311 Gütersloh
Geöffnet in:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Sachsen
Thüringen
Bayern
Berlin
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Sachsen
Thüringen
Mitglieder:
36.150 (01.07.2026)
Versicherte:
46100 (01.07.2026)
Mitarbeiter:
90
(Stand 01.03.2026)
(Stand 01.03.2026)
Geschäftsstellen:
3
Vorstand:
Thomas Johannwille
Betriebsnummer:
OST 31323584
WEST 31323584
WEST 31323584
Kassentyp:
Satzungen:
Geschäftsbericht:
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:
Besondere Leistungen (Highlights)
Aktivwoche, Well-Aktiv, fit for well
Die Aktivwoche verbindet in einem einwöchigen Kurzurlaub Gesundheitsförderung mit Spaß und Lebensfreude.
Zudem bietet die Bertelsmann BKK mit Well-Aktiv eine auf vier Tage verkürzte Variante der Aktivwoche.
Die BKK beteiligt sich an der BKK-Aktivwoche mit einem Zuschuss in Höhe von 200 € für Erwachsene bzw. 150 € für Kinder ab 6 Jahren im Familienprogramm.
In gleichem Maße wird das Angebot "fit for well" des Anbieters Akon Aktivkonzept bezuschusst.
Ambulante Vorsorgemaßnahmen für Kinder
Für chronisch kranke Kleinkinder hat die BKK den Zuschuss familienfreundlich auf 25 EUR je Tag erhöht.
Bonusprogramm Erwachsene
Im Bonusprogramm 2026 können alle Versicherten einen Bonus bis zu 160 Euro erzielen, auch familienversicherte Angehörige. Der Bonus ist nicht begrenzt, auch höhere Auszahlungen sind möglich.
Zur Teilnahme bietet die Bertelsmann BKK sowohl eine App als auch eine Papierversion .
Darmkrebs-Früherkennung
Versicherte der Bertelsmann BKK können ab 30 Jahren ein kostenloses immunologisches Testset zur Früherkennung von Darmkrebs bestellen.
Frühgeburtenprävention "Gesund schwanger"
Die Versicherten, die sich für die Teilnahme eingeschrieben haben, haben bei teilnehmenden Ärzten einen Anspruch auf:
- Risikoscreening, inklusive ausführlicher Beratung und Aufklärung
- vaginaler Frühultraschall zur frühzeitigen Bestätigung einer intakten Schwangerschaft (vor Beginn der 9. Schwangerschaftswoche)
- ärztlich durchgeführtes Infektionsscreening zur Früherkennung einer Scheideninfektion (zwischen der 16. und 24. Schwangerschaftswoche)
Gesundheitsbudget
Die Bertelsmann BKK stellt ein Gesundheitsbudget in Höhe von insgesamt 150 € im Jahr zur Verfügung für Privatrechnungen aus den folgenden Bereichen:
- Sportmedizinische Untersuchung (150 €)
Die sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung werden erstattet, wenn diese dazu geeignet ist, bei der gewünschten Sportart kardiale oder orthopädische Erkrankungen zu verhüten oder ihre Verschlimmerung zu vermeiden.
- professionelle Zahnreinigung (50 €)
- Osteopathie (3 x 40 € bis zu insgesamt 120 €)
-Schwangerschaftsvorsorge (bis 100 €) für:
- Antikörpertest auf Ringelröteln, Streptokokken und Windpocken
- Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel mit dem Wirkstoff Folsäure
- Toxoplasmose-Screening bei erhöhtem Ansteckungsrisiko (z.B. Kontakt mit Katzen).
Ärztliche Früherkennung (20 €)
- Hautkrebs: Früherkennung bis zu einem Alter von 34 Jahren sofern Risikofaktoren vorliegen
- Glaukom: Messung Augeninnendruck ab 40 Jahren, bei familiärem Risiko oder hoher Myopie
- Brustkrebs: Ultraschalluntersuchung bei Frauen bis 49 Jahre
- Prostatakrebs: PSA-Test für Männer von 55 bis 69 Jahren oder bei familiärer Vorbelastung
Häusliche Krankenpflege
Dient die häusliche Krankenpflege der Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung, übernimmt die Bertelsmann BKK auch die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Voraussetzung ist, dass keine Leistungen der Pflegeversicherung bezogen werden
Haushaltshilfe
Als Mehrleistung leistet die Bertelsmann BKK auch dann Haushaltshilfe, wenn:
- durch eine ambulante Operation ein stationärer Krankenhausaufenthalt vermieden wird, oder
- keine stationäre Krankenhausbehandlung stattfindet, die Haushaltshilfe aber bei einer akuten Krankheit notwendig ist (hier haben wir die Altersgrenze angehoben: Im Haushalt lebt ein Kind unter 14 Jahren).
Hautkrebsfrüherkennung
Hautkrebsfrüherkennungsuntersuchung in diesen Bundesländern bereits vor der gesetzlichen Anspruchsgrenze ab 35 Jahren.
- Baden-Württemberg (alle 2 Jahre, auch unter 35)
- Bayern (jährlich unter 35, danach alle 2 Jahre)
- Berlin (alle 2 Jahre unter 35)
- Brandenburg (alle 2 Jahre, auch unter 35)
- Hamburg (jährlich unter 35, danach alle 2 Jahre)
- Hessen (alle zwei Jahre, auch unter 35)
- Mecklenburg-Vorpommern (jährlich unter 35, danach alle 2 Jahre)
- Niedersachsen (jährlich unter 35, danach alle 2 Jahre)
- Nordrhein-Westfalen (ab 19 alle 2 Jahre)
- Rheinland-Pfalz (alle 2 Jahre, auch unter 35)
- Schleswig-Holstein (jährlich unter 35, danach alle 2 Jahre)
- Thüringen (jährlich unter 35, danach alle 2 Jahre)
- Sachsen-Anhalt (alle 2 Jahre, auch unter 35)
HPV-Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs
HPV-Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs: als Mehrleistung erstatten wir die vollen Kosten, wenn die Impfung von 15 bis 26 Jahren nicht mehr über die Gesundheitskarte abgerechnet wird.(STIKO empfiehlt nur bis 17 Jahre)
Qualifizierte Gesundheitskurse
Bundesweit unterstützt die Bertelsmann BKK Sie 2 Mal jährlich mit einem Kurszuschuss in Höhe von 85 % (max. 80 EUR. Kurse anderer Kassen bezuschusst die BKK mit 100 % bis maximal 150 EUR pro Kurs.
Versicherten der Region Gütersloh steht darüber hinaus das Bertelsmann Sport- und Gesundheitsprogramm offen, auch wenn sie nicht bei Bertelsmann arbeiten. Hier erhöht sich der Zuschuss auf 100 %.
Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen für Kinder "Clever für Kids"
Bei teilnehmenden Kinder- und Jugendärzten Anspruch auf zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen:
Baby-Check(bis einschließlich 5. Lebensmonat)
- Prophylaxe des plötzlichen Kindstodes
- Ernährung, Allergieprävention, Vermeidung von Übergewicht
- Unfallverhütung
Sprach-Check (20. – 27. Lebensmonat)
- Beratung und Auswertung
Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen
-
Amblyopiescreening I: Zur Früherkennung von Sehstörungen im Zuge der U5 oder U6
- Amblyopiescreening II: Zweite Untersuchung im Zuge der U7 oder U7a
- U7a zwischen dem 33. und 36. Lebensmonat
- U10 zwischen sieben und acht Jahren
- U11 zwischen neun und zehn Jahren
- J2 zwischen 16 und 17 Jahren
Telemedizinisches Facharzt-Angebot
Mit dem zusätzlichen Angebot PädExpert kann der behandelnde Kinderarzt bei schwierigen oder unklaren Diagnosen ein Netzwerk von kinderärztlichen Spezialisten direkt einschalten. Experten aus neun Fachrichtungen – von Kinderallergologen bis zu Kinderrheumatologen – können zu 13 Krankheitsbildern um Rat gefragt werden.
Während Kinder und ihre Eltern in der analogen Welt durchschnittlich 25 Tage auf eine Facharzt-Diagnose warten müssen, bekommen „Clever für Kids“-Teilnehmer nun innerhalb von 24 Stunden eine erste Rückmeldung des Spezialisten, nach gut einer Woche liegt die endgültige Diagnose vor.
Reiseimpfungen und weitere private Impfungen
Wir erstatten die vollen Kosten für folgende Reiseimpfungen im Rahmen der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO):
- Cholera,
- FSME,
- Gelbfieber,
- Hepatitis A/B,
- Japanische Enzephalitis,
- Meningokokken,
- Tollwut und Typhus und
- die Malaria-Prophylaxe.
Wir erstatten zudem auch die vollen Kosten privat abgrechneter Impfungen, die nicht im Zusammenhang mit einer Reise stehen.
Krankenkassen in Deutschland
Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden.
Inhaltsverzeichnis
Krankenversicherung in Deutschland
In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.
Aufgaben der Krankenversicherung
Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten.
Gesetzliche und private Krankenkassen
GKV uind PKV
Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.
Kassenarten
Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).
Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig.
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Aufsichtsbehörde |
Anschrift |
|---|---|
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Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) |
Bundesamt für Soziale Sicherung |
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Gesundheits- und Sozialministerien |
Liste der Ministerien |
Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.
Quelle: GKV-Spitzenverband
Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen
Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen. >> zum Krankenkassen-Forum.
Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.
Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?
Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.
GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:
- Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
- Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
- Landwirte
- Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
- Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
- Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen
Welche Krankenkassen gibt es?
Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck.
In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.
Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK, LKK und die Knappschaft.
Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?
Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.
Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?
Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:
Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages
Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden.
Sparen durch Wahltarife
Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.
Sparen durch Bonusprogramme
Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen. Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.
Wieviele Krankenkassen gibt es?
Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..
Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag.
Beispiele
Rechenbeispiel Pflichtversicherte
Brutto-Monatseinkommen: 3800 € | Zusatzbeitrag: 2,9 %
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 € x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro
Rechenbeispiel Selbstständige
Brutto - Monatsüberschuss: 5000 € | Zusatzbeitrag: 3,3 %
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 € x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro