BKK Diakonie
Die Krankenkasse "BKK Diakonie" über sich
Die BKK Diakonie ist speziell auf Menschen in sozialen Berufen ausgerichtet. Als gesetzliche Krankenkasse bietet sie ein umfangreiches, sorgsam zusammengestelltes Leistungsspektrum. Die BKK Diakonie weiß aus Erfahrung, welche Elemente in solch einem Paket für ihre Versicherten besonders wichtig sind. Dabei richtet sie ihr Augenmerk vor allem auf die Berufsgruppen im sozialen Bereich mit Ihren spezifischen Herausforderungen für die Gesundheit. Darüber hinaus engagiert sie sich in der nachhaltigen Förderung von Mitarbeitergesundheit in diakonischen Einrichtungen und begleiten Unternehmen des Sozialmarktes in Fragen des betrieblichen Gesundheitsmanagements.
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Informationen
Adresse
(Zentrale)
(Zentrale)
BKK Diakonie
Königsweg 8
33617 Bielefeld
Königsweg 8
33617 Bielefeld
Geöffnet in:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Mitglieder:
25.500 (01.01.2026)
Versicherte:
32500 (01.01.2026)
Geschäftsstellen:
4
Vorstand:
stellv.: Jana Zudrop
Betriebsnummer:
OST 31323686
WEST 31323686
WEST 31323686
Kassentyp:
Satzungen:
Geschäftsbericht:
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:
Besondere Leistungen (Highlights)
Achtsamkeitsbudget - Kommen und bleiben Sie im Gleichgewicht
Das Achtsamkeitsbudget - Mehr auf sich selbst achten!
Pro Jahr stellen wir unseren Versicherten 620 € zur Verfügung, um mit körperlichen und psychischen Belastungen besser umzugehen und die Selbstfürsorge zu stärken.
Modul 1 - Professionelle Zahnreinigung
Wir bezuschussen die professionelle Zahnreinigung im Jahr mit 80 € (zweimal jährlich, max. 40 €).
Modul 2 - Selbstfürsorge
Möchten Sie gesund bleiben oder haben Sie Blockaden im Körper?
Dann nutzen Sie Vorsorgeuntersuchungen oder gehen Sie zur Osteopathie.
Wir stellen Ihnen einen Gesamtbetrag von 240 € zur Verfügung.
Jährliche Vorsorgeuntersuchungen:
• Hautkrebsvorsorge, inklusive Auflichtmikroskopie
• Glaukom-Vorsorge
• Mammografie zur Brustkrebsfrüherkennung
• Ultraschalluntersuchung der Brust
• Knochendichtemessung
• Check-up
• Sportmedizinische Untersuchung und Beratung
• Toxoplasmose-Test
Osteopathie
Bei der Osteopathie bezuschussen wir bis zu vier Behandlungen mit 80 % des Rechnungsbetrag
(max. 60 € pro Behandlung).
Homöopathische Arzneimittel
Bei den homöopathischen Arzneimitteln erstatten wir Ihnen bis zu 240 €.
Nähere Informationen finden Sie auf Seite 12.
Sportbrillen
Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erstatten wir alle 3 Jahre
einen Zuschuss von 150 € für Sportbrillen.
Modul 3 - Stressbewältigung und Prävention
In diesem Bereich haben Sie die Möglichkeit, aus unserem umfangreichen Angebot das Passende für sich auszuwählen. Neben Präventionskursen stehen Ihnen auch Gesundheitsreisen und Online-Seminare zur Verfügung.
Aktivwochen
Die BKK-Aktivwoche ist eine besonders erfolgreiche und bewährte Maßnahme zur Gesundheitsförderung in attraktiven Kurorten in Deutschland. Ziel ist es, Krankheitsrisiken zu reduzieren und die Gesundheit nachhaltig zu stärken.
In den BKK-Aktivwochen nehmen Sie an verschiedenen Programmen teil. Dazu zählen z.B. Rückentraining, Entspannungsübungen & Ernährungstipps. Darunter finden Sie auch Spezialprogramme, z.B. für Familien, Frauen und Männer.
Die Aktivwochen-Programme entsprechen den Vorgaben des aktuellen “Leitfaden Prävention” und sind bezuschussungsfähig. Die BKK Diakonie übernimmt die Kosten für das Gesundheitsprogramm in Höhe von bis zu 200 € für Erwachsene und bis zu 150 € für Kinder.
Aktivvwochen sind Bestandteil unseres Achtsamkeitsbudgets.
Bonusprogramm
Das Bonusprogramm belohnt Ihre Anstrengungen für Ihre Gesundheit mit einer attraktiven Geldprämie. Durch gesundheitsbewusstes und sportlich aktives Verhalten erhält man je Maßnahme einen Bonus von 10 €.
Gesundheitskurse
Die BKK Dirakonie fördert die Gesundheit und bezuschusst jährlich zwei Gesundheitskurse mit bis zu maximal 200 Euro. Diese Kurse können aus den Bereichen Bewegung, Entspannung, Ernährung oder für Suchtprävention sein. Sie sind Bestandteil des Achtsamkeitsbudgets.
Gesundes Arbeiten in sozialen Berufen
Stress im Beruf, im Privatleben, durch Zeit – und Termindruck, durch Leistungsanforderungen. Das bleibt oft nicht ohne Folgen für die Gesundheit, körperlich wie seelisch. Besonders Menschen in sozialen Berufen sind oftmals großen Belastungen ausgesetzt. Die BKK Diakonie ist sich diesen Anforderungen bewusst und richtet Ihr Leistungsangebot konsequent auf die Bedarfe von Menschen in sozialen Berufen aus. Eine dieser besonderen Leistungen ist zum Beispiel unser Achtsamkeitsbudget, das sich in die Module medizinische Vorsorge, Osteopathie und Stressbewältigung aufgliedert. Die BKK möchtee ihren Versicherten mit diesem Angebot Hilfestellung für jeden einzelnen anbieten und die Selbstfürsorge stärken.
Naturmedizin (z.B. Osteopathie)
Die Homöopathie behandelt den ganzen Menschen. Sie aktiviert die Selbstheilungskräfte im Körper, denn sie geht davon aus, dass jeder Körper eine Krankheit aus eigener Kraft überwinden kann. Unsere Leistungen umfassen eine Erstanamnese, eine Folgeanamnese, die homöophatische Analyse und Beratung, die Repertorisation und eine homöopathische Beratung.
Darüber hinaus erstatten wir bis zu 240 € für homöopathische Arzneimittel über unser Achtsamkeitsbudget.
Zusätzlich bietet die BKK über das Achtsamkeitsbudget Behandlungen im Bereich Osteopathie an. Es werden bis zu 240€ übernommen (80%, bzw. max. 60 € pro Behandlung).
Die BKK Dirakonie übernimmt Akupunkturbehandlungen durch geschulte Ärzte bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule und bei Knieschmerzen durch Gonarthrose.
Persoenliche Betreuung
Bei der BKK Diakonie haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Ihnen bei Rückfragen gerne zur Seite steht.
Professionelle Zahnreinigung
Für die professionelle Zahnreinigung beim Wunschzahnarzt erstattet die BKK Dirkonie zweimal jährlich einen Teil der entstandenen Kosten. Insgesamt stellt sie 80 € zur Verfügung. Dabei beträgt der maximale Erstattungsbetrag pro Reinigung 40 €.
Reiseschutzimpfungen
Die BKK Diakonie übernimmt die Kosten für folgenden Reiseschutzimpfungen zu 100%:
- Cholera
- FSME
- Gelbfieber
- Hepatitis A & B
- Japanische Enzephalitis
- Meningokokken-Meningitis
- Poliomyelitis
- Tollwut
- Typhus
- Malariapryphylaxe
Schwangerschaft-, Kinder- und Jugendvorsorge
Damit es Ihnen und Ihrer Familie gut geht, unterstützen wir Sie mit Top-Angeboten.
BKK-Diakonie-Versicherte vertrauen auf folgende Exklusiv-Leistungen bei Ihrem Frauenarzt - ohne zusätzliche Privatrechnungen: ärztliches Gespräch über die Risikofaktoren einer Frühgeburt, frühzeitige Ultraschalluntersuchung (4. bis 9. SSW), Testhandschuhe zur Früherkennung einer Scheideninfektion, kostenloser Test auf Schwangerschaftsdiabetes (24. bis 34. SSW)
Darüber hinaus erstattet die BKK Diakonie den TeilnehmerInnen folgende Leistungen: Toxoplasmosetest.
Für die Gesunderhaltung Ihrer Kinder bietet die BKK Diakonie Programme wie BabyCare "Fit von klein auf" und "Clever für Kids" an. Wir übernehmen z.B. auch die Kosten für die Untersuchungen U10, U11 und J2.
Neu: Wir übernehmen die Kosten für die Rufbereitschaftspauschale einer freiberuflich tätigen Hebamme bis zu 300 €.
Zahngesundheit - qualitativ top, trotzdem preiswert
Die Versorgung mit Implantaten erhalten Sie bei den kooperierenden Ärzten (Dent-net) zu besonderen Konditionen. Wir übernehmen den Festzuschuss, der sich nach Ihren regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen der vergangenen zehn Jahre (Bonusheft) richtet. Ihr Eigenanteil kann durch Kooperation erheblich gemindert wird. Einsparunen bis zu 65% sind möglich.
Im Rahmen der Regelversorgung kann die BKK Diakonie durch die Kooperation den Zahnersatz ohne Zuzahlung anbieten. Vorraussetzung ist hierbei ein Nachweis der jährlichen Vorsorgeuntersuchung der letzten 10 Jahre.
Krankenkassen in Deutschland
Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden.
Inhaltsverzeichnis
Krankenversicherung in Deutschland
In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.
Aufgaben der Krankenversicherung
Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten.
Gesetzliche und private Krankenkassen
GKV uind PKV
Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.
Kassenarten
Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).
Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig.
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Aufsichtsbehörde |
Anschrift |
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Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) |
Bundesamt für Soziale Sicherung |
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Gesundheits- und Sozialministerien |
Liste der Ministerien |
Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.
Quelle: GKV-Spitzenverband
Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen
Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen. >> zum Krankenkassen-Forum.
Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.
Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?
Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.
GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:
- Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
- Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
- Landwirte
- Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
- Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
- Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen
Welche Krankenkassen gibt es?
Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck.
In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.
Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK, LKK und die Knappschaft.
Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?
Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.
Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?
Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:
Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages
Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden.
Sparen durch Wahltarife
Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.
Sparen durch Bonusprogramme
Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen. Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.
Wieviele Krankenkassen gibt es?
Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..
Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag.
Beispiele
Rechenbeispiel Pflichtversicherte
Brutto-Monatseinkommen: 3800 € | Zusatzbeitrag: 2,9 %
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 € x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro
Rechenbeispiel Selbstständige
Brutto - Monatsüberschuss: 5000 € | Zusatzbeitrag: 3,3 %
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 € x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro