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Die Krankenkasse "AOK Baden-Württemberg" über sich

Mit über 4,6 Millionen Versicherten ist die AOK Baden-Württemberg die größte Krankenkasse in Baden-Württemberg. Das macht uns nicht nur für weit mehr als jeden Dritten im Land zu dem Ansprechpartner in Sachen Gesundheit. Wir sind auch die treibende Kraft, wenn es um gesundheitliche Prävention und Versorgung geht. 10.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Stand: Februar 2025) sowie rund 160 AOK-KundenCenter sorgen dafür, dass wir in ganz Baden-Württemberg immer vor Ort und persönlich in der Nähe sind: um unsere Versicherten in allen Lebensphasen gesundheitlich zu begleiten, zu beraten, zu unterstützen und ihnen zu helfen. Denn das ist GESUNDNAH.

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Informationen
Adresse
(Zentrale)
AOK Baden-Württemberg
Presselstraße 19
70191 Stuttgart
Geöffnet in:
Baden-Württemberg
Mitglieder:
3.530.703 (01.03.2026)
Versicherte:
4613983 (01.03.2026)
Geschäftsstellen:
153
Vorstand:
Johannes Bauernfeind (Stellvertretung: Alexander Stütz), Gordana Marsic (stellv. Vorsitzende des Vorstandesstandes)
Betriebsnummer:
OST ---
WEST 674 50 665
Kassentyp:
AOK
Satzungen:
satzungen-aok-baden-wurttemberg-2025.pdf
Geschäftsbericht:
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:
AOK Baden-Württemberg Stellenangebote
Testnoten
1,5 Großer Krankenkassentest
1,8 Azubi Krankenkassentest
2,0 Für Familien
1,9 Leistungen im Test
1,4 Großer Krankenkassentest
1,5 Für Schwangere & junge Eltern
1,7 Selbständige Krankenkassentest
1,8 Studenten Krankenkassentest

Besondere Leistungen (Highlights)

AOK-Bonusprogramm
Geldprämien erhalten mit dem AOK-Bonusprogramm

So stärken Sie nicht nur Ihre Gesundheit, sondern werden dafür auch noch belohnt! Ganz einfach mit dem AOK-Bonusprogramm. Und das Beste: Mit dem Smartphone geht’s jetzt noch einfacher und digital! 

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Wenn Sie sich gesund und fit halten, ist das AOK-Bonusprogramm Ihr perfekter Begleiter! Ihre AOK belohnt Sie mit barem Geld für jeden gesunden Schritt, den Sie machen. 

Ihre Vorteile:

  • Für viele Aktivitäten einen Bonus erhalten
Maßnahme €  je Maßnahme Anzahl pro Jahr Vorsorge Zahnvorsorge 10 € 1x Professionelle Zahnreinigung 15 € 1x Impfungen 10 € 1x Krebsvorsorgeuntersuchung 10 € 1x Mutterschaftsvorsorge 10 € 3x Darmkrebsvorsorge 10 € 1x Hautkrebsscreening 10 € 1x Check-Ups 10 € 1x Sport und Bewegung Sportverein 10 € 1x Betriebssportgruppe 10 € 1x Hochschulsport oder Bundesjugendspiele 10 € 1x Fitnessstudio/Online-Fitnessstudio 10 € 1x Gesundheit Erste-Hilfe-Kurs (einmalig) 10 € 1x Erste-Hilfe-Kurs am Kind (einmalig) 10 € 1x Fitnesstracking Voraussetzung:
• ein Kalorienverbrauch von 150 kcal in mindestens 30 Minuten oder
• eine durchschnittliche Herzfrequenz von 120 Schlägen pro Minute über einen Zeitraum von mindestens 30 Minuten oder
• 10.000 Schritte pro Tag; 0,25 Euro pro Tag an dem die Voraussetzungen erfüllt sind (max. 60 Euro pro Jahr) 0,25 € 240x             Maßnahme €   je Maßnahme Anzahl pro Jahr Kinder Zahnvorsorge Kinder 10 € 1x Impfungen 10 € 1x Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchung 10 € 1x Sportverein 10 € 1x Bundesjugendspiele 10 € 1x Erste-Hilfe-Kurs für Kinder 10 € 1x Nachweise bequem per Foto hochladen

Reichen Sie Ihre Aktivitäten über Ihre "Meine AOK" bequem per Foto-Upload ein. Navigieren Sie dafür nach dem Log-in im Web auf Leistungen / Bonusprogramm oder in der App auf Mitgliedschaft / Bonusprogramm.

Die Fitness-App verbinden, jeder Schritt zählt
  1. Die sportlichen Aktivitäten mit der Fitness-App oder dem Fitness-Armband (Tracker) aufzeichnen.
  2. Die Fitnessdaten an Ihre Fitness-App übertragen.
  3. Die „Meine AOK-App“ starten und das AOK-Bonusprogramm aufrufen

 

Gesammelte Boni mit wenigen Klicks auszahlen lassen

Einfach und leicht mit dem AOK-Bonusprogramm in Ihrer „Meine AOK“ die Auszahlung von Guthaben selbständig und jederzeit durchführen.

AOK-Clarimedis: Videosprechstunde
  • AOK-Clarimedis: Kostenfreie medizinische Beratung am Telefon zu Diagnosen, Laborwerten oder der Gesundheit Ihres Kindes – rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr.
AOK-Hausarztzentrierte Versorgung: Gesundheitsversorgung aus einer Hand

Mit der Hausarztzentrierten Versorgung der AOK (auch AOK-Hausarztprogramm oder Hausarztmodell) ist Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt Ihre erste Anlaufstelle in Gesundheitsfragen. Diese koordinieren die Behandlung und binden bei Bedarf ein entsprechendes Fachpersonal ein. So werden Doppeluntersuchungen vermieden und Sie erhalten eine umfassende und optimal abgestimmte Gesundheitsversorgung aus einer Hand.

 

Viele Vorteile beim Besuch des Hausarztes oder der Hausärztin

Anders als in der sogenannten Regelversorgung mit freier Wahl unter allen Ärzten oder Ärztinnen, die Mitglied einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) sind, entscheiden Sie sich im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung verbindlich für einen Hausarzt oder eine Hausärztin Ihrer Wahl als ersten Ansprechpartner. An die Wahl des Hausarztes oder der Hausärztin sind Sie für mindestens ein Jahr gebunden. Der Hausarzt oder der Hausärztin koordiniert dann sämtliche Behandlungsschritte. Dafür erhalten Sie verbesserte Serviceangebote und haben weitere Vorteile:

  • Optimale Behandlung durch den Arzt oder Ärztin. Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin berät Sie in allen Behandlungsfragen und entscheidet mit Ihnen gemeinsam den Therapieverlauf.
  • Effiziente Zusammenarbeit. Wenn Sie für Ihre Behandlung einen Facharzt oder eine Fachärztin benötigen, veranlasst Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin die erforderliche Überweisung und kümmert sich bei Bedarf auch um einen Termin. Einen Augenarzt und eine Augenärztin, einen Frauenarzt und eine Frauenärztin, einen Zahnarzt und eine Zahnärztin, einen Kinder- und Jugendarzt und eine Kinder- und Jugendärztin sowie den ärztlichen Notdienst können Sie weiterhin direkt und ohne Überweisung in Anspruch nehmen.
  • Abstimmung aller Befunde, Therapien und Medikamente. Der Hausarzt oder die Hausärztin führt alle Behandlungsdaten zusammen und sorgt für eine durchgängige Dokumentation.
  • Keine unnötige Arztbehandlung. Doppeluntersuchungen oder unnötige Krankenhausaufenthalte werden durch die Koordination Ihres Hausarztes oder Ihrer Hausärztin vermieden.
  • Qualitativ hochwertig. Behandlungen im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung orientieren sich an den neuesten medizinischen Leitlinien. Regelmäßige Fortbildungen ermöglichen dem Hausarzt oder der Hausärztin eine Behandlung auf dem aktuellsten medizinischen Stand.

Die Hausarztzentrierte Versorgung bietet Ihnen zusammengefasst keinerlei Nachteile, sondern nur Vorteile. Möchten Sie dennoch aus dem Programm aussteigen, ist das selbstverständlich möglich.  

Ganz einfach bei Hausarzt oder Hausärztin anmelden

Die Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung ist freiwillig und kostenlos. Dafür wählen Sie einen an der Hausarztzentrierten Versorgung teilnehmenden Arzt oder eine Ärztin Ihres Vertrauens aus. Oder Sie erkundigen sich direkt bei Ihrer Hausarztpraxis, ob Ihr Arzt oder Ihre Ärztin bereits am Vertrag teilnimmt.  

Der Hausarzt oder die Hausärztin informiert Sie dann über alle Details. Sie unterschreiben in der Praxis Ihre Teilnahmeerklärung. Mit der Entscheidung für die Hausarztzentrierte Versorgung erklären Sie sich bereit, Ihren gewählten Hausarzt oder Ihre gewählte Hausärztin immer zuerst aufzusuchen, bevor Sie zu anderen Ärzten und Ärztinnen oder einem Facharzt oder einer Fachärztin gehen.

 

Die AOK Baden-Württemberg bietet weitere Vorteile im Hausarztprogramm

Die AOK Baden-Württemberg bietet noch einige zusätzliche Vorteile und für Sie die besten Voraussetzungen für eine optimale medizinische Versorgung:

  • mehr Zeit für eine persönliche Beratung
  • mehr Zeit für die gemeinsame Entscheidungsfindung bei der Wahl des Behandlungspfads, insbesondere bei chronischen Erkrankungen
  • jährliche Gesundheitsuntersuchung Check-up35 mit zusätzlichen Laborwerten
  • höhere Behandlungsqualität durch kontinuierliche Fortbildung Ihres Hausarztes oder Ihrer Hausärztin
  • keine Zuzahlung für viele rabattierte Medikamente
  • Aufklärung über Risiko- und Schutzfaktoren für einen nachhaltigen, klimaschonenden und gleichzeitig gesundheitsfördernden Lebensstil sowie Beratung besonders gefährdeter Menschen wie zum Beispiel chronisch kranker Menschen zu den Auswirkungen des Klimawandels auf ihre Gesundheit, ihre Grunderkrankung und den Umgang damit (klimaresiliente Versorgung).

Sie wollen am HausarztProgramm der AOK teilnehmen, sind aber noch auf der Suche nach einem Hausarzt oder einer Hausärztin? Mit der Arztsuche des Mediverbunds in Kooperation mit der AOK Baden-Württemberg finden Sie teilnehmende Hausärzte und Hausärztinnen auch in Ihrer Region – geben Sie einfach einen Ort oder eine Postleitzahl in die Suchmaske ein.

Klicken Sie hier, um zur Arztsuche zu gelangen.

 

 

 

Die AOK Baden-Württemberg ist GESUNDNAH

Mit 4,5 Millionen Versicherten ist die AOK Baden-Württemberg die mit Abstand größte Krankenkasse im Land. Das macht uns für fast jeden zweiten gesetzlich Versicherten zum zentralen Ansprechpartner in Sachen Gesundheit. Wir sind die treibende Kraft bei der Weiterentwicklung von Versorgungs- und Präventionsangeoten. Mit 10.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und rund 200 AOK-KundenCenter sind wir damit vor Ort und überall persönlich für Sie erreichbar. Wir begleiten alle Lebensphasen, unterstützen und beraten in allen Fragen zu Ihrer Gesundheit. Das ist unser Versprechen: wir sind GESUNDNAH.

Onlineportal und App „Meine AOK“ einfach nutzen
  • Onlineportal und App „Meine AOK“: Krankenkassenangelegenheiten bequem online erledigen und jederzeit den Überblick über Anträge und Vorgänge behalten.

Krankenkassen in Deutschland

Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden. 

Inhaltsverzeichnis
  • 1 Die Krankenkasse "AOK Baden-Württemberg" über sich
  • 2 Besondere Leistungen (Highlights)
  • 3 Krankenversicherung in Deutschland
  • 4 Aufgaben der Krankenversicherung
  • 5 Gesetzliche und private Krankenkassen
  • 6 Kassenarten
  • 7 Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
  • 8 Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
  • 9 Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Krankenversicherung in Deutschland

In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.

Aufgaben der Krankenversicherung

Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten. 

Gesetzliche und private Krankenkassen

GKV uind PKV GKV uind PKV
Neun von zehn Menschen in Deutschland sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, deren Hauptmerkmal das Solidarprinzip ist. Dieses besagt, dass gesunde Versicherte für Kranke, Jüngere für Ältere, Alleinstehende für Familien und einkommensstarke für einkommensschwache Versicherte anteilig höhere Beiträge bezahlen. Durch das Solidarprinzip unterscheidet sich die GKV grundlegend von der PKV, in der das Äquivalenzprinzip gilt. Während sich die Höhe der Beiträge in der GKV nach dem jeweiligen Einkommen richten, richten sich die Beiträge in der PKV nach dem zu versichernden individuellen Risiko. 

Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.     

Kassenarten

Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).

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Die Abkürzung AOK steht für Allgemeine Ortskrankenkasse. In Deutschland gibt es 11 AOKs, welche 27 Millionen Versicherte betreuen (Stand 06/26). Dies entspricht einem Marktanteil von circa 37%. Damit sind die AOKs die zweitgrößte Kassenart.
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Die Abkürzung BKK steht für Betriebskrankenkassen. Die Betriebskrankenkassen unterscheiden sich in geöffnete und geschlossene Krankenkassen. Ca. 30 % der BKKen sind geschlossen und somit für die Allgemeinheit nicht zugänglich. Mit einem Marktanteil von 12,5% sind die BKKs die drittgrößte Kassenart.
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Die IKKen lassen sich auf Gesellenbruderschaften und Zünfte zurückführen. Sie haben mit über 5,2 Millionen Versicherten einen Marktanteil von 7 %. Sie sind die viertgrößte Kassenart. Momentan gibt es 6 IKKs, welche aber nicht alle bundesweit geöffnet sind.
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Zu den Ersatzkrankenkassen gehören die Techniker Krankenkasse, die BARMER, die HEK, die hkk, die KKH sowie die DAK. Diese sechs Krankenkassen haben zusammen circa 29 Millionen Versicherte und somit einen Marktanteil von etwa 37 % (Stand 06/26). Damit bilden die Ersatzkrankenkassen die größte Krankenkassenart.
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Bei der Knappschaft handelt es sich um eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse. Mittlerweile kann sie auf eine über 750 jährige Geschichte zurückblicken. Ihren Ursprung fand die Knappschaft bei den Bergleuten, welche sich aufgrund der besonderen Gefahren im Bergbau gegenseitig sozial absichern wollten. Damit ist die Knappschaft ist die älteste Sozialversicherung der Welt. Momentan zählt die Knappschaft 1,1 Millionen Versicherte (Stand 06/26).
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Die Abkürzung LKK steht für Landwirtschaftliche Krankenkasse. In ihr sind Landwirtschaftliche Unternehmer und ihre Familienangehörigen grundsätzlich pflichtversichert, ein Wahlrecht wie bei den anderen Kassenarten besteht nicht. Ende 2025 zählte der LKK ca 505.000 Versicherte.

Aufsichtsbehörde der Krankenkassen

Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig. 

Aufsichtsbehörde

Anschrift

Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) 

Bundesamt für Soziale Sicherung
Referat II
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel: 0228 / 619-0
Fax: 0228 / 619-1870
Mail: poststelle@bas.bund.de
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/                                               

Gesundheits- und Sozialministerien
der Länder

Liste der Ministerien

Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung

Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.

Bild Quelle: GKV-Spitzenverband

Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen.  >> zum Krankenkassen-Forum.

Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.

Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?

Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.

GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:

  • Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
  • Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
  • Landwirte
  • Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
  • Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
  • Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen 

Welche Krankenkassen gibt es?

Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen. 

Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck. 

In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.

Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK,  LKK und die Knappschaft.


Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?

Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.


Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?

Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:

Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages 

Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden. 

Sparen durch Wahltarife 

Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.

Sparen durch Bonusprogramme

Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen.  Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.


Wieviele Krankenkassen gibt es?

Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen  in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..


Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag. 
 

Beispiele

Rechenbeispiel Pflichtversicherte

Brutto-Monatseinkommen: 3800 €  | Zusatzbeitrag: 2,9 % 
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 €  x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro

Rechenbeispiel Selbstständige

Brutto - Monatsüberschuss: 5000 €  | Zusatzbeitrag: 3,3 %   
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 €  x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro

Leistungen
  • Gesetzliche Leistungen der Krankenkassen
  • Satzungsleistungen der Krankenkassen
  • Ausgeschlossene Leistungen
  • Familienversicherung
  • Bonusprogramme
  • Wahltarife
  • Vorsorgeuntersuchungen
Personengruppen
  • Arbeitnehmer
  • Selbstständige
  • Studenten
  • Azubis
  • Rentner
  • Künstler & Publizisten
  • Weitere Personengruppen
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