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Presselstraße 19, 70191 Stuttgart

Wahltarife der AOK Baden-Württemberg

AOK-AktivBonusTarif

Dem Mitglied wird  zu Beginn der Teilnahme und dann zu Beginn jeden Kalenderjahres eine Grundprämie gutgeschrieben. Sie ist vom Bruttoeinkommen abhängig und wird am Jahresende den Selbstbehalten gegenübergestellt. Als Teilnehmer am AOK-AktivBonusTarif verpflichtet sich das Mitglied für jeden Arztbesuch mit Arzneimittelverordnung sowie für jeden Krankenhaustag einen pauschalen Selbstbehalt zu erbringen. Der pauschale Selbstbehalt orientiert sich genauso wie die Grundprämie am Bruttoeinkommen.
Kein Selbstbehalt fällt an für
- alle (Zahn-)Arztbesuche, bei denen kein Rezept für Medikamente ausgestellt wird,
- sonstige Leistungen wie Heil- und Hilfsmittel, Zahnersatz,
- Vorsorgeuntersuchungen,
- alle Leistungen, die Ihre mitversicherten Familienangehörigen in Anspruch nehmen.

Zusätzlich zur Grundprämie kann innerhalb eines Kalenderjahres ein Vorsorgebonus in Höhe von bis zu 100 Euro erworben werden. Für jede Vorsorge- bzw. Früherkennungsuntersuchung sowie für jede empfohlene Schutzimpfung, die beim Mitglied oder bei mitversicherten Familienangehörigen durchgeführt wird, werden 20 Euro gutgeschrieben. Außerdem erhält das Mitglied 20 Euro für die Teilnahme an einer besonderen Versorgungsform (z. B. hausarztzentrierte Versorgung, AOK-FacharztProgramm). Das finanzielle Risiko bei einer Teilnahme am AOK-AktivBonusTarif bleibt überschaubar. Bei ganzjähriger Teilnahme und nachgewiesenem Vorsorgebonus beträgt es je nach Tarifklasse zwischen 20 und 60 Euro im Jahr.

 

Tarifübersicht

 

Tarifstufe

bis 1.500 €

1501 € bis
3000 €

über 3.000 €

Grundprämie

80,- €

140,- €

200,- €

pauschaler Selbstbehalt je
Arztbesuch mit Arzneimittelverordnung und
je Krankenhaus-Tag

25,- €

35,- €

45,- €

Maximaler Selbstbehalt
(Obergrenze je Kalenderjahr)

200,- €

280,- €

360,- €

"Vorsorgebonus"
für die Teilnahme an Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen sowie für Impfungen
Bonus je Maßnahme

20,- €

20,- €

20,- €

Max. erreichbarer Vorsorgebonus je Familie im Kalenderjahr

100,- €

100,- €

100,- €

Maximale Prämienauszahlung

180,- €

240,- €

300,- €

 

 

Besondere Vorsorgeformen

Die AOK Baden-Württemberg bietet ihren Versicherten ein breites Spektrum an besonderen Versorgungsformen an. Hierzu zählen unter anderem das Hausarztprogramm sowie die Facharztprogramme.

Ihre Vorteile:

Mit dem AOK-HausarztProgramm schaffen wir auch für Sie beste Voraussetzungen für eine optimale medizinische Versorgung.

  • Mehr Zeit für eine persönliche Beratung.
  • Enge Vernetzung mit behandelnden Fachärzten für eine koordinierte, umfassende und optimal abgestimmte Versorgung.
  • Abstimmung aller Befunde, Therapien und Medikamente – inkl. durchgängige Dokumentation (z.B. zur Vermeidung von unnötigen Doppeluntersuchungen).
  • Mehr Zeit für die gemeinsame Entscheidungsfindung bei der Wahl des Behandlungspfads, insbesondere bei chronischen Erkrankungen.
  • Kürzere Wartezeit in der Praxis (maximal 30 Minuten bei vorheriger Terminvereinbarung und nur nach Möglichkeit).
  • Abendsprechstunden bis 20 Uhr für Berufstätige (1x pro Woche).
  • Höhere Behandlungsqualität durch kontinuierliche Fortbildung Ihres Hausarztes.
  • Keine Zuzahlung für viele rabattierte Medikamente.

 

Im FacharztProgramm* koordiniert Ihr Hausarzt die Zusammenarbeit aller beteiligten Ärzte, damit Sie effektiv und strukturiert behandelt werden. Gemeinsam klären Sie alle wichtigen Fragen der Behandlung und vermeiden so unter anderem unnötige Doppeluntersuchungen, Krankenhausaufenthalte oder Komplikationen mit Medikamenten. Weitere Vorteile sind:

  • Unterstützung bei der Auswahl eines passenden Facharztes
  • In dringenden Fällen kurzfristiger Termin am selben Tag bei einem Facharzt, beim Psychotherapeuten innerhalb von drei Tagen
  • Schnelle Terminvergabe innerhalb von zwei Wochen nach Anmeldung beim Facharzt
  • Reduzierung der Wartezeit nach Möglichkeit auf maximal 30 Minuten
  • Abendsprechstunde bis 20 Uhr – mindestens einmal pro Woche für Berufstätige
  • Mehr Beratungszeit – insbesondere für chronisch Kranke und vor Therapieentscheidungen, die für die Lebensqualität entscheidend sein können
  • Engmaschige Vernetzung aller an der Behandlung beteiligten Ärzte
  • Zuzahlungsbefreiung bei einer Vielzahl von rabattierten Arzneimitteln
  • Zuzahlungsbefreiung bei bestimmten Hilfsmitteln innerhalb des Facharztvertrages Diabetologie

* für die Bereiche: Kardiologie, Psychiatrie/Neurologie/Psychotherapie, Orthopädie, Urologie und Diabetologie. Weitere folgen.

Die AOK Baden-Württemberg bietet noch weitere interessante Versorgungsverträge an. Hier berät Sie die AOK Baden-Württemberg gerne individuelle auf Sie zugeschnitten. Kommen Sie in eines der 230 KundenCenter oder rufen bei der AOK-Hotline (0800 2652965) an.

Krankengeld

Freiwillig versicherte Selbstständige sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigte können sich gegen Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes mit Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit versichern. Um finanzielle Lücken im Krankheitsfall individuell abzusichern, bietet die AOK Baden-Württemberg in Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld einen bedarfsgerechten Krankengeld-Wahltarif an.

Wer kann welche Tarifoption wählen?

Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige, Freiberufler, z. B. Künstler, Journalisten, Musiker, Schriftsteller oder Schauspieler sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigte können einen AOK-Krankengeld-Wahltarif als Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld wählen:

Der Tarif KG 22 steht hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen, sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigten zur Wahl.

Der Tarif KG 15 ist auf die individuellen Bedürfnisse von Künstlern und Publizisten ausgerichtet.

 

Kostenerstattung

Versicherte können anstelle der Sach- oder Dienstleistungen Kostenerstattung wählen. Die Wahl der Kostenerstattung kann auf den Bereich der ärztlichen Versorgung, der zahnärztlichen Versorgung, den stationären Bereich oder auf veranlasste Leistungen beschränkt werden.