Wahltarife der AOK Baden-Württemberg
Selbstbehalttarif der AOK Baden-Württemberg
Mit dem Selbstbehalttarif der AOK Baden-Württemberg können Sie Ihren Beitragssatz individuell gestalten. Je nach Einkommen können Sie sich in eine von mehreren Tarifklassen einstufen. Von dieser Tarifklasse hängt ab, wie hoch Ihr jährlicher Bonus ausfällt.
So funktioniert’s
Leistungen, für die ein Selbstbehalt anfällt
- Arztbesuche mit Verordnung von Medikamenten oder Heilmitteln
- Krankenhausaufenthalte
Leistungen, für die kein Selbstbehalt anfällt
- Arztbesuche, bei denen kein Rezept ausgestellt wird
- Rezepte, die keine Kosten für die AOK verursachen (Privatrezepte)
- Vorsorgeuntersuchungen
- Impfungen
- Zahnarztbesuche
Arztbesuche, auch mit Verordnungen, oder Krankenhausaufenthalte von mitversicherten Familienmitgliedern beeinflussen die Bonuszahlungen nicht.
Tarifübersicht:
Ihr persönliches Einkommen und die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen mit Selbstbehalt entscheiden, wie viel Sie unterm Strich sparen.
| Tarif-klasse | Monatliches Einkommen in EUR | Grundbonus in EUR | Staffelbonus bei Selbstbehaltfreiheit im 1./2./3. Jahr in EUR | Selbstbehalt je Arzt-besuch mit Arznei- oder Heilmittel-verordnung in EUR | Selbstbehalt je Krankenhaus-aufenthalt in EUR | Max. Selbstbehalt in EUR | Max. Gesamtbonus in EUR |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Bis 1.400 | 40 | 20/40/60 | 10 | 20 | 120 | 100 |
| 2 | 1.401 bis 2.100 | 90 | 20/40/60 | 22,50 | 45 | 170 | 150 |
| 3 | 2.101 bis 2.800 | 140 | 20/40/60 | 35 | 70 | 220 | 200 |
| 4 | 2.801 bis 3.500 | 190 | 20/40/60 | 47,50 | 95 | 270 | 250 |
| 5 | 3.501 bis 4.200 | 240 | 20/40/60 | 60 | 120 | 330 | 300 |
| 6 | 4.201 bis 4.900 | 340 | 20/40/60 | 85 | 170 | 440 | 400 |
| 7 | Über 4.900 | 540 | 20/40/60 | 135 | 270 | 660 | 600 |
Vorteile des AOK-Wahltarif Selbstbehalt
- Attraktive Grundprämie: Abhängig von Ihrem Einkommen wird Ihnen ein Grundbonus zwischen 40 und 540 Euro gutgeschrieben.
- Interessanter Staffelbonus: Für selbstbehaltsfreie Kalenderjahre können Sie zusätzlich einen Staffelbonus in Höhe von 20, 40 und 60 Euro erwerben.
- Überschaubares Risiko: Ihr finanzielles Risiko ist stets für Sie kalkulierbar. Bei ganzjähriger Teilnahme beträgt es je nach Tarifklasse zwischen 80 und 120 Euro im Jahr.
- Mitglied mit mittlerem Einkommen von 2.900 Euro, entscheidet sich im Dezember 2023 zur Teilnahme am AOK-Selbstbehalttarif ab Januar 2024.
- Am 10. und 19. Oktober 2024 findet ein Arztbesuch mit jeweils einer Arzneimittelverordnung statt. Am 26. Oktober 2024 und am 15. November 2024 jeweils ein Arztbesuch ohne Arzneimittelverordnung.
| Prämienberechnung 2024 | |
|---|---|
| Grundprämie für die Teilnahme vom 1.1.2024 bis zum 31.12.2024 in der Tarifklasse 4 | 190 Euro |
| Minus zwei Selbstbehalte (2 x 47,50 Euro) für die Arztbesuche mit Arzneimittelverordnung | - 95 Euro |
| Ergebnis = Prämienzahlung | 95 Euro |
Besondere Vorsorgeformen
Die AOK Baden-Württemberg bietet ihren Versicherten ein breites Spektrum an besonderen Versorgungsformen an. Hierzu zählen unter anderem das Hausarztprogramm sowie die Facharztprogramme.
Ihre Vorteile:
Mit dem AOK-HausarztProgramm schaffen wir auch für Sie beste Voraussetzungen für eine optimale medizinische Versorgung.
- Mehr Zeit für eine persönliche Beratung.
- Enge Vernetzung mit behandelnden Fachärzten für eine koordinierte, umfassende und optimal abgestimmte Versorgung.
- Abstimmung aller Befunde, Therapien und Medikamente – inkl. durchgängige Dokumentation (z.B. zur Vermeidung von unnötigen Doppeluntersuchungen).
- Mehr Zeit für die gemeinsame Entscheidungsfindung bei der Wahl des Behandlungspfads, insbesondere bei chronischen Erkrankungen.
- Kürzere Wartezeit in der Praxis (maximal 30 Minuten bei vorheriger Terminvereinbarung und nur nach Möglichkeit).
- Abendsprechstunden bis 20 Uhr für Berufstätige (1x pro Woche).
- Höhere Behandlungsqualität durch kontinuierliche Fortbildung Ihres Hausarztes.
- Keine Zuzahlung für viele rabattierte Medikamente.
Im FacharztProgramm* koordiniert Ihr Hausarzt die Zusammenarbeit aller beteiligten Ärzte, damit Sie effektiv und strukturiert behandelt werden. Gemeinsam klären Sie alle wichtigen Fragen der Behandlung und vermeiden so unter anderem unnötige Doppeluntersuchungen, Krankenhausaufenthalte oder Komplikationen mit Medikamenten. Weitere Vorteile sind:
- Unterstützung bei der Auswahl eines passenden Facharztes
- In dringenden Fällen kurzfristiger Termin am selben Tag bei einem Facharzt, beim Psychotherapeuten innerhalb von drei Tagen
- Schnelle Terminvergabe innerhalb von zwei Wochen nach Anmeldung beim Facharzt
- Reduzierung der Wartezeit nach Möglichkeit auf maximal 30 Minuten
- Abendsprechstunde bis 20 Uhr – mindestens einmal pro Woche für Berufstätige
- Mehr Beratungszeit – insbesondere für chronisch Kranke und vor Therapieentscheidungen, die für die Lebensqualität entscheidend sein können
- Engmaschige Vernetzung aller an der Behandlung beteiligten Ärzte
- Zuzahlungsbefreiung bei einer Vielzahl von rabattierten Arzneimitteln
- Zuzahlungsbefreiung bei bestimmten Hilfsmitteln innerhalb des Facharztvertrages Diabetologie
* für die Bereiche: Kardiologie, Psychiatrie/Neurologie/Psychotherapie, Orthopädie, Urologie und Diabetologie. Weitere folgen.
Die AOK Baden-Württemberg bietet noch weitere interessante Versorgungsverträge an. Hier berät Sie die AOK Baden-Württemberg gerne individuelle auf Sie zugeschnitten. Kommen Sie in eines der 230 KundenCenter oder rufen bei der AOK-Hotline (0800 2652965) an.
Krankengeld
Freiwillig versicherte Selbstständige sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigte können sich gegen Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes mit Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit versichern. Um finanzielle Lücken im Krankheitsfall individuell abzusichern, bietet die AOK Baden-Württemberg in Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld einen bedarfsgerechten Krankengeld-Wahltarif an.
Wer kann welche Tarifoption wählen?
Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige, Freiberufler, z. B. Künstler, Journalisten, Musiker, Schriftsteller oder Schauspieler sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigte können einen AOK-Krankengeld-Wahltarif als Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld wählen:
Der Tarif KG 22 steht hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen, sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigten zur Wahl.
Der Tarif KG 15 ist auf die individuellen Bedürfnisse von Künstlern und Publizisten ausgerichtet.
Kostenerstattung
- In der gesetzlichen Krankenkasse gilt das Sachleistungsprinzip. Im Normalfall erhalten Versicherte medizinische Leistungen, ohne selbst in Vorleistung treten zu müssen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Arzt oder Ärztin und Krankenkasse.
- Beim Kostenerstattungsprinzip entscheiden sich Versicherte freiwillig dafür, vom gängigen Abrechnungsmodell der gesetzlichen Krankenversicherung abzuweichen und Leistungen wie eine ärztliche Behandlung mindestens ein Vierteljahr selbst zu zahlen, um sie danach der Krankenkasse in Rechnung zu stellen.
- Für Zusatzleistungen und Satzungsleistungen können ebenfalls Kosten erstattet werden. Versicherte gehen auch hier in Vorleistung. Die Kosten werden je nach Satzungsregelung individuell von der Krankenkasse erstattet – was aber nicht unter das Kostenerstattungsprinzip fällt.
Versicherte können anstelle der gewohnten Abrechnung von medizinischen Leistungen über ihre AOK-Versichertenkarte (Sachleistungsprinzip) die Kostenerstattung wählen. Behandelnde Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und -ärzte oder andere Leistungserbringer stellen Ihnen dann die Kosten der Behandlung privat in Rechnung. Diese zahlen Sie selbst. Anschließend können Sie sich dann einen Teil des Geldes von der Krankenkasse wieder zurückholen. Voraussetzung für das Abrechnungsmodell Kostenerstattung ist im Regelfall, dass behandelnde Leistungserbringer eine Kassenzulassung haben. Ein Vorteil kann sein, dass Sie als Selbstzahler eventuell zum Beispiel Privatsprechstunden wahrnehmen können. Jedoch müssen Sie mit der Bezahlung in Vorleistung gehen. Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und -ärzte rechnen nach den für sie geltenden Gebührenordnungen ab. Hierbei entstehen oft höhere Gebührensätze, als die gesetzliche Krankenkasse übernimmt. Die AOK erstattet höchstens die Kosten, die bei einer Behandlung über die AOK-Versichertenkarte entstanden wären. Die Differenz tragen Sie selbst. Gesetzlich festgelegte Zuzahlungen sind auch bei Wahl der Kostenerstattung weiterhin zu leisten.
Die Kostenerstattung verursacht für die Krankenkasse einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Für diesen Verwaltungsaufwand, behält Ihre Krankenkasse bis zu fünf Prozent des Erstattungsbetrags ein.
Fazit: Die Kostenerstattung birgt unter Umständen organisatorische und finanzielle Risiken. Die Entscheidung will daher gut überlegt sein. Ihre AOK berät Sie gerne ausführlich.