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Die Krankenkasse "BKK Faber-Castell & Partner" über sich

Bayerisches Wohlgefühl - So lässt sich´s leben

Es ist dieser ganz spezielle Zustand, wenn sich Ihr Leben frei und entspannt anfühlt. Wenn Sie sich selbst treu bleiben können und nicht jeden Trend mitzumachen brauchen. Wenn Gesundheit mit Genuss Hand in Hand geht. Dann, ja dann spüren Sie es tief im Herzen: das einzigartige Bayerische Wohlgefühl.

Genau das verkörpern, ermöglichen und leben wir.

  • Mit einem vielfältigen Leistungsangebot, das Ihnen wirklich weiterhilft - egal in welcher Lebenslage
  • Durch ein allzeit offenes Ohr für Ihre großen und kleinen Anliegen
  • Nicht zuletzt indem wir Sie ehrlich, verständnisvoll und bayerisch-herzlich persönliche betreuen

GesundGenuss ... gibt es bei uns rezeptfrei.

Denn wir haben ein Rundum-sorglos-Paket mit vielfältigen Leistungen für Sie parat, das Ihnen hilft, Ihr Leben gesund zu genießen - und Sie individuell unterstützt, wenn Sie es brauchen. Sie dürfen sicher sein. Wir bleiben als verlässlicher Partner an Ihrer Seite – ein leben lang. Wie schaut´s aus: Wollen wir gemeinsam durchs Leben gehen?

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Informationen
Adresse
(Zentrale)
BKK Faber-Castell & Partner
Bahnhofstraße 45
94209 Regen
Geöffnet in:
Bayern
Mitglieder:
88497 (01.08.2026)
Versicherte:
113439 (01.08.2026)
Mitarbeiter:
170
(Stand 07.09.2026)
Geschäftsstellen:
7
Vorstand:
Christian Pröbster, (Stellv. Marion Muhr)
Betriebsnummer:
OST 86772584
WEST 86772584
Kassentyp:
BKK
Satzungen:
bkk-faber-castell-partner-satzung-stand-dezember-2025.pdf
Geschäftsbericht:
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:
BKK Faber-Castell & Partner Stellenangebote
Testnoten
1,6 Großer Krankenkassentest
1,6 Azubi Krankenkassentest
1,8 Für Familien
1,9 Leistungen im Test
1,5 Großer Krankenkassentest
1,8 Für Schwangere & junge Eltern
1,9 Selbständige Krankenkassentest
1,8 Studenten Krankenkassentest

Besondere Leistungen (Highlights)

Die Krankenkasse aus Bayern für Bayern

Der Beitragssatz der BKK Faber-Castell & Partner beträgt 17,08 % (14,6% + 2,48 % Zusatzbeitrag).

BKK PremiumBonus - das Bonusprogramm

Vorsorge und eine gesunde Lebensweise führen nicht nur zu mehr Lebensfreude, sondern sind auch gut für den Geldbeutel: Mit dem PremiumBonus der BKK Faber-Castell & Partner, erhalten Sie für Gesundheitsmaßnahmen über unseren Vorsorge- und Aktivbonus mindestens 100 Euro oder alternativ attraktive PremiumLeistungen im Wert von 150 Euro und mehr.

Teilnahmeberechtigt sind alle Versicherten der BKK Faber-Castell & Partner. Um teilzunehmen wird lediglich die BKK Service App oder alternativ eine Bonuskarte benötigt.

Osteopathie

Die BKK Faber-Castell & Partner erstattet bis zu 360 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch maximal 60 Euro pro Sitzung.

Homöopathie

Die BKK Faber-Castell übernimmt die Kosten für klassische Homöopathie. Dazu muss man die Teilnahme an der Integrierten Versorgung beim jeweiligen Arzt bestätigen.

Impfungen

Die BKK Faber-Castell & Partner übernimmt die Kosten für alle üblichen und von der ständigen Impfkommission empfohlenen Schutzimpfungen. Zusätzlich übernimmt die BKK Faber-Castell & Partner die Kosten für  Impfungen gegen Pneumoknokken und Meningokokken bei Kindern.Ohne Einschränkungen auf bestimmte Personen- bzw. Altersgruppen werden die Schutzimpfungen gegen FSME, Influenza mit Vierfachimpfstoff sowie Meningokokken B und ACWY übernommen. Außerdem übernimmt die BKK Faber-Castell & Partner 100 % der Kosten für Impfstoffe bei Auslandsreiseimpfungen (wenn die Impfung für das jeweilige Urlaubsland offiziell empfohlen ist).

Gesundheitsreisen

Die BKK Faber-Castell & Partner bietet ihren Versicherten Gesundheitsreisen mit qualifizierten Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zu Vorzugspreisen. Dafür ist ein Präventionskostenzuschuss in Höhe von 250 Euro pro Jahr möglich.

Präventionskurse

100%-ige Kostenerstattung bis zu 250 Euro im Kalenderjahr gibt es ohne Eigenanteil für zertifizierte Gesundheitskurse. Mehr dazu unter www.bkk-faber-castell.de/praeventionskurse

Mehrleistung Kieferorthopädische Behandlung

Die BKK Faber-Castell & Partner sorgt für bessere Versorgung – und grenzt sich somit bei der Qualität von anderen Krankenkassen ab. So bietet die BKK Faber-Castell & Partner ihren Versicherten eine höherwertige kieferorthopädische Versorgung. „KFO-Qualitätsvertrag“ ist ein Sondervertrag zur Verbesserung der Versorgung bei kieferorthopädischer Behandlung. Versicherte der BKK Faber-Castell & Partner erhalten nach Bewilligung und erfolgreichem Abschluss der medizinischen Behandlung als Belohnung fürs Durchhalten den zunächst gezahlten Eigenanteil in Höhe von 20 % (bzw. 10 % bei einer zeitgleichen Behandlung für das zweite Kind) zurück. Exklusiv erhalten die Versicherten als zusätzliche Leistung bei Abschluss der Behandlung Kosten bis maximal 250 Euro für während der Behandlung privat gezahlte Mehrkosten für Spezialbrackets, Spezialbögen und Retainer, wenn die Kosten während der Versicherung bei uns entstanden sind.

 

Starke Kids by BKK - Vorsorgeprogramm für Kinder und Jugendliche

Die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 sowie J1 sind zwar umfangreich, jedoch weisen sie an einigen Stellen Lücken auf. Mit dem Vorsorgeprogramm Starke Kids by BKK erhalten bei der BKK Faber-Castell & Partner versicherte Kinder in Bayern kostenfrei eine lückenlose Vorsorge für alle Entwicklungsphasen vom Kleinkind bis zum Teenager.

Hautscreening

Hautscreening können Mitglieder und Versicherte einmal jährlich kostenlos wahrnehmen – andere Krankenkassen übernehmen hier nur wie gesetzlich vorgegeben lediglich alle zwei Jahre die Kosten für Versicherte ab dem 35. Lebensjahr.

Hebammenrufbereitschaft

Die BKK Faber-Castell & Partner übernimmt bis zu 250 Euro je Schwangerschaft für die Rufbereitschaft der Hebamme. Dieses Budget gilt unabhängig vom Schwangerschaftskonto. Im Rahmen des Schwangerschaftskontos erstattet die BKK Faber-Castell & Partner ihren Versicherten die Kosten für bestimmte Schwanger- und Mutterschaftsleistungen, die über die gesetzlichen Leistungen hinausgehen, bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro je Schwangerschaft.

Haushaltshilfe

Auch bei einer ambulanten Behandlung, die durch eine schwere Erkrankung erforderlich ist, wird eine Haushaltshilfe bis zu 6 Wochen gewährt.

Krankenkassen in Deutschland

Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden. 

Inhaltsverzeichnis
  • 1 Die Krankenkasse "BKK Faber-Castell & Partner" über sich
  • 2 Besondere Leistungen (Highlights)
  • 3 Krankenversicherung in Deutschland
  • 4 Aufgaben der Krankenversicherung
  • 5 Gesetzliche und private Krankenkassen
  • 6 Kassenarten
  • 7 Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
  • 8 Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
  • 9 Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Krankenversicherung in Deutschland

In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.

Aufgaben der Krankenversicherung

Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten. 

Gesetzliche und private Krankenkassen

GKV uind PKV GKV uind PKV
Neun von zehn Menschen in Deutschland sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, deren Hauptmerkmal das Solidarprinzip ist. Dieses besagt, dass gesunde Versicherte für Kranke, Jüngere für Ältere, Alleinstehende für Familien und einkommensstarke für einkommensschwache Versicherte anteilig höhere Beiträge bezahlen. Durch das Solidarprinzip unterscheidet sich die GKV grundlegend von der PKV, in der das Äquivalenzprinzip gilt. Während sich die Höhe der Beiträge in der GKV nach dem jeweiligen Einkommen richten, richten sich die Beiträge in der PKV nach dem zu versichernden individuellen Risiko. 

Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.     

Kassenarten

Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).

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Die Abkürzung AOK steht für Allgemeine Ortskrankenkasse. In Deutschland gibt es 11 AOKs, welche 27 Millionen Versicherte betreuen (Stand 06/26). Dies entspricht einem Marktanteil von circa 37%. Damit sind die AOKs die zweitgrößte Kassenart.
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Die Abkürzung BKK steht für Betriebskrankenkassen. Die Betriebskrankenkassen unterscheiden sich in geöffnete und geschlossene Krankenkassen. Ca. 30 % der BKKen sind geschlossen und somit für die Allgemeinheit nicht zugänglich. Mit einem Marktanteil von 12,5% sind die BKKs die drittgrößte Kassenart.
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Die IKKen lassen sich auf Gesellenbruderschaften und Zünfte zurückführen. Sie haben mit über 5,2 Millionen Versicherten einen Marktanteil von 7 %. Sie sind die viertgrößte Kassenart. Momentan gibt es 6 IKKs, welche aber nicht alle bundesweit geöffnet sind.
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Zu den Ersatzkrankenkassen gehören die Techniker Krankenkasse, die BARMER, die HEK, die hkk, die KKH sowie die DAK. Diese sechs Krankenkassen haben zusammen circa 29 Millionen Versicherte und somit einen Marktanteil von etwa 37 % (Stand 06/26). Damit bilden die Ersatzkrankenkassen die größte Krankenkassenart.
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Bei der Knappschaft handelt es sich um eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse. Mittlerweile kann sie auf eine über 750 jährige Geschichte zurückblicken. Ihren Ursprung fand die Knappschaft bei den Bergleuten, welche sich aufgrund der besonderen Gefahren im Bergbau gegenseitig sozial absichern wollten. Damit ist die Knappschaft ist die älteste Sozialversicherung der Welt. Momentan zählt die Knappschaft 1,1 Millionen Versicherte (Stand 06/26).
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Die Abkürzung LKK steht für Landwirtschaftliche Krankenkasse. In ihr sind Landwirtschaftliche Unternehmer und ihre Familienangehörigen grundsätzlich pflichtversichert, ein Wahlrecht wie bei den anderen Kassenarten besteht nicht. Ende 2025 zählte der LKK ca 505.000 Versicherte.

Aufsichtsbehörde der Krankenkassen

Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig. 

Aufsichtsbehörde

Anschrift

Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) 

Bundesamt für Soziale Sicherung
Referat II
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel: 0228 / 619-0
Fax: 0228 / 619-1870
Mail: poststelle@bas.bund.de
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/                                               

Gesundheits- und Sozialministerien
der Länder

Liste der Ministerien

Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung

Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.

Bild Quelle: GKV-Spitzenverband

Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen.  >> zum Krankenkassen-Forum.

Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.

Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?

Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.

GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:

  • Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
  • Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
  • Landwirte
  • Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
  • Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
  • Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen 

Welche Krankenkassen gibt es?

Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen. 

Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck. 

In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.

Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK,  LKK und die Knappschaft.


Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?

Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.


Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?

Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:

Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages 

Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden. 

Sparen durch Wahltarife 

Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.

Sparen durch Bonusprogramme

Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen.  Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.


Wieviele Krankenkassen gibt es?

Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen  in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..


Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag. 
 

Beispiele

Rechenbeispiel Pflichtversicherte

Brutto-Monatseinkommen: 3800 €  | Zusatzbeitrag: 2,9 % 
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 €  x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro

Rechenbeispiel Selbstständige

Brutto - Monatsüberschuss: 5000 €  | Zusatzbeitrag: 3,3 %   
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 €  x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro

Leistungen
  • Gesetzliche Leistungen der Krankenkassen
  • Satzungsleistungen der Krankenkassen
  • Ausgeschlossene Leistungen
  • Familienversicherung
  • Bonusprogramme
  • Wahltarife
  • Vorsorgeuntersuchungen
Personengruppen
  • Arbeitnehmer
  • Selbstständige
  • Studenten
  • Azubis
  • Rentner
  • Künstler & Publizisten
  • Weitere Personengruppen
Zahlen & Fakten
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