BKK Faber-Castell & Partner
Die Krankenkasse "BKK Faber-Castell & Partner" über sich
Bayerisches Wohlgefühl - So lässt sich´s leben
Es ist dieser ganz spezielle Zustand, wenn sich Ihr Leben frei und entspannt anfühlt. Wenn Sie sich selbst treu bleiben können und nicht jeden Trend mitzumachen brauchen. Wenn Gesundheit mit Genuss Hand in Hand geht. Dann, ja dann spüren Sie es tief im Herzen: das einzigartige Bayerische Wohlgefühl.
Genau das verkörpern, ermöglichen und leben wir.
- Mit einem vielfältigen Leistungsangebot, das Ihnen wirklich weiterhilft - egal in welcher Lebenslage
- Durch ein allzeit offenes Ohr für Ihre großen und kleinen Anliegen
- Nicht zuletzt indem wir Sie ehrlich, verständnisvoll und bayerisch-herzlich persönliche betreuen
GesundGenuss ... gibt es bei uns rezeptfrei.
Denn wir haben ein Rundum-sorglos-Paket mit vielfältigen Leistungen für Sie parat, das Ihnen hilft, Ihr Leben gesund zu genießen - und Sie individuell unterstützt, wenn Sie es brauchen. Sie dürfen sicher sein. Wir bleiben als verlässlicher Partner an Ihrer Seite – ein leben lang. Wie schaut´s aus: Wollen wir gemeinsam durchs Leben gehen?
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Informationen
Adresse
(Zentrale)
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BKK Faber-Castell & Partner
Bahnhofstraße 45
94209 Regen
Bahnhofstraße 45
94209 Regen
Geöffnet in:
Bayern
Mitglieder:
88497 (01.08.2026)
Versicherte:
113439 (01.08.2026)
Mitarbeiter:
170
(Stand 07.09.2026)
(Stand 07.09.2026)
Geschäftsstellen:
7
Vorstand:
Christian Pröbster, (Stellv. Marion Muhr)
Betriebsnummer:
OST 86772584
WEST 86772584
WEST 86772584
Kassentyp:
Geschäftsbericht:
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:
Besondere Leistungen (Highlights)
Die Krankenkasse aus Bayern für Bayern
Der Beitragssatz der BKK Faber-Castell & Partner beträgt 17,08 % (14,6% + 2,48 % Zusatzbeitrag).
BKK PremiumBonus - das Bonusprogramm
Vorsorge und eine gesunde Lebensweise führen nicht nur zu mehr Lebensfreude, sondern sind auch gut für den Geldbeutel: Mit dem PremiumBonus der BKK Faber-Castell & Partner, erhalten Sie für Gesundheitsmaßnahmen über unseren Vorsorge- und Aktivbonus mindestens 100 Euro oder alternativ attraktive PremiumLeistungen im Wert von 150 Euro und mehr.
Teilnahmeberechtigt sind alle Versicherten der BKK Faber-Castell & Partner. Um teilzunehmen wird lediglich die BKK Service App oder alternativ eine Bonuskarte benötigt.
Osteopathie
Die BKK Faber-Castell & Partner erstattet bis zu 360 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch maximal 60 Euro pro Sitzung.
Homöopathie
Die BKK Faber-Castell übernimmt die Kosten für klassische Homöopathie. Dazu muss man die Teilnahme an der Integrierten Versorgung beim jeweiligen Arzt bestätigen.
Impfungen
Die BKK Faber-Castell & Partner übernimmt die Kosten für alle üblichen und von der ständigen Impfkommission empfohlenen Schutzimpfungen. Zusätzlich übernimmt die BKK Faber-Castell & Partner die Kosten für Impfungen gegen Pneumoknokken und Meningokokken bei Kindern.Ohne Einschränkungen auf bestimmte Personen- bzw. Altersgruppen werden die Schutzimpfungen gegen FSME, Influenza mit Vierfachimpfstoff sowie Meningokokken B und ACWY übernommen. Außerdem übernimmt die BKK Faber-Castell & Partner 100 % der Kosten für Impfstoffe bei Auslandsreiseimpfungen (wenn die Impfung für das jeweilige Urlaubsland offiziell empfohlen ist).
Gesundheitsreisen
Die BKK Faber-Castell & Partner bietet ihren Versicherten Gesundheitsreisen mit qualifizierten Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zu Vorzugspreisen. Dafür ist ein Präventionskostenzuschuss in Höhe von 250 Euro pro Jahr möglich.
Präventionskurse
100%-ige Kostenerstattung bis zu 250 Euro im Kalenderjahr gibt es ohne Eigenanteil für zertifizierte Gesundheitskurse. Mehr dazu unter www.bkk-faber-castell.de/praeventionskurse
Mehrleistung Kieferorthopädische Behandlung
Die BKK Faber-Castell & Partner sorgt für bessere Versorgung – und grenzt sich somit bei der Qualität von anderen Krankenkassen ab. So bietet die BKK Faber-Castell & Partner ihren Versicherten eine höherwertige kieferorthopädische Versorgung. „KFO-Qualitätsvertrag“ ist ein Sondervertrag zur Verbesserung der Versorgung bei kieferorthopädischer Behandlung. Versicherte der BKK Faber-Castell & Partner erhalten nach Bewilligung und erfolgreichem Abschluss der medizinischen Behandlung als Belohnung fürs Durchhalten den zunächst gezahlten Eigenanteil in Höhe von 20 % (bzw. 10 % bei einer zeitgleichen Behandlung für das zweite Kind) zurück. Exklusiv erhalten die Versicherten als zusätzliche Leistung bei Abschluss der Behandlung Kosten bis maximal 250 Euro für während der Behandlung privat gezahlte Mehrkosten für Spezialbrackets, Spezialbögen und Retainer, wenn die Kosten während der Versicherung bei uns entstanden sind.
Starke Kids by BKK - Vorsorgeprogramm für Kinder und Jugendliche
Die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 sowie J1 sind zwar umfangreich, jedoch weisen sie an einigen Stellen Lücken auf. Mit dem Vorsorgeprogramm Starke Kids by BKK erhalten bei der BKK Faber-Castell & Partner versicherte Kinder in Bayern kostenfrei eine lückenlose Vorsorge für alle Entwicklungsphasen vom Kleinkind bis zum Teenager.
Hautscreening
Hautscreening können Mitglieder und Versicherte einmal jährlich kostenlos wahrnehmen – andere Krankenkassen übernehmen hier nur wie gesetzlich vorgegeben lediglich alle zwei Jahre die Kosten für Versicherte ab dem 35. Lebensjahr.
Hebammenrufbereitschaft
Die BKK Faber-Castell & Partner übernimmt bis zu 250 Euro je Schwangerschaft für die Rufbereitschaft der Hebamme. Dieses Budget gilt unabhängig vom Schwangerschaftskonto. Im Rahmen des Schwangerschaftskontos erstattet die BKK Faber-Castell & Partner ihren Versicherten die Kosten für bestimmte Schwanger- und Mutterschaftsleistungen, die über die gesetzlichen Leistungen hinausgehen, bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro je Schwangerschaft.
Haushaltshilfe
Auch bei einer ambulanten Behandlung, die durch eine schwere Erkrankung erforderlich ist, wird eine Haushaltshilfe bis zu 6 Wochen gewährt.
Krankenkassen in Deutschland
Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden.
Inhaltsverzeichnis
Krankenversicherung in Deutschland
In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.
Aufgaben der Krankenversicherung
Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten.
Gesetzliche und private Krankenkassen
GKV uind PKV
Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.
Kassenarten
Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).
Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig.
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Aufsichtsbehörde |
Anschrift |
|---|---|
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Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) |
Bundesamt für Soziale Sicherung |
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Gesundheits- und Sozialministerien |
Liste der Ministerien |
Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.
Quelle: GKV-Spitzenverband
Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen
Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen. >> zum Krankenkassen-Forum.
Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.
Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?
Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.
GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:
- Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
- Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
- Landwirte
- Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
- Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
- Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen
Welche Krankenkassen gibt es?
Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck.
In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.
Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK, LKK und die Knappschaft.
Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?
Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.
Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?
Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:
Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages
Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden.
Sparen durch Wahltarife
Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.
Sparen durch Bonusprogramme
Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen. Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.
Wieviele Krankenkassen gibt es?
Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..
Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag.
Beispiele
Rechenbeispiel Pflichtversicherte
Brutto-Monatseinkommen: 3800 € | Zusatzbeitrag: 2,9 %
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 € x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro
Rechenbeispiel Selbstständige
Brutto - Monatsüberschuss: 5000 € | Zusatzbeitrag: 3,3 %
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 € x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro