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Leistungen und Satzungsleistungen der BKK Faber-Castell & Partner

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BKK Faber-Castell & Partner
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Inhaltsverzeichnis
  • 1. Vorsorge
  • 2. Prävention
  • 3. Naturheilverfahren
  • 4. Zahnvorsorge
  • 5. Impfungen
  • 6. Sehhilfen
  • 7. Schwangerschaft
  • 8. Kinder
  • 9. Krankenpflege / Haushaltshilfe
  • 10. Spezielle Leistungen
  • 11. DMP, Hausarztmodell
  • 12. Service
  • 13. Zusatzversicherungen
  • 14. Nachhaltigkeit

Vorsorge Vorsorge

Brustkrebsvorsorge

Die BKK Faber-Castell & Partner erstattet die Kosten bei familiärer oder medizinischer Vorbelastung in Höhe von maximal 60 Euro pro Kalenderjahr für eine Brustkrebsuntersuchung durch blinde und sehbehinderte Menschen mit der Qualifizierung als Medizinische Tastuntersucherinnen (MTU) (discovering hands).

Hautscreening über den gesetzlichen Rahmen hinaus ab 18 Jahre

Die BKK Faber-Castell & Partner übernimmt zusätzlich zum gesetzlichen Anspruch jedes Jahr und unabhängig vom Alter, also von Geburt an, Kosten für das Hautscreening bei teilnehmenden Ärzten. Kann der Arzt das Hautscreening nicht über die Versichertenkarte abrechnen, übernimmt die BKK Faber-Castell & Partner bis zu 35 Euro für das Hautscreening inklusive Kosten für Auflichtmikroskopie.

sportmedizinische Untersuchungen

Im Rahmen des Bonusprogramms "PremiumBonus" erstattet die BKK Faber-Castell & Partner die Kosten bis 150 Euro und mehr für die sportmedizinische Untersuchung.

Magen- und Darmkrebsvorsorge (Koloskopie)

Über die gesetzlichen Regelungen hinaus erstattet die BKK Faber-Castell & Partner bei familiär oder erblich erhöhtem Erkrankungsrisiko einmalig die Kosten für eine Darmspiegelung nach Vollendung des 45. Lebensjahres und vor Vollendung des 50. Lebensjahres bei Frauen und Männern in Höhe von maximal 100 Euro. Zusätzlich werden im Rahmen des Bonusprogramms weitere ergänzende Krebsvorsorgeleistungen (z. B. zusätzliche Abstriche oder Laborparameter) übernommen.

Zuschuss zu Vorsorgekuren für chronisch kranke Kinder

Für chronisch kranke Kleinkinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr beträgt der Zuschuss kalendertäglich 25 Euro.

Zuschuss zu ambulanten Vorsorgekuren

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die BKK Faber-Castell & Partner als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16 Euro .

Prävention Prävention

Gesundheitsreisen

Ein Präventionskostenzuschuss in Höhe von 250 Euro pro Jahr wird gewährt. Die Teilnahme ist einmal pro Kalenderjahr möglich. Die Versicherten bezahlen zunächst den Gesamtbetrag und erhalten nach Kursende eine Teilnahmebescheinigung zur Abrechnung des Zuschusses mit der BKK Faber-Castell & Partner.

Zuschuss: 150€

eigene Präventionskurse vor Ort

Präventionskurse von Fremdanbietern

Für zertifizierte Präventionskurse vor Ort oder online von Fremdanbietern wird, bei Vorlage einer Teilnahmebestätigung einschließlich eines Nachweises über die Teilnahme an mindestens 80% der Kurseinheiten ein einmaliger Finanzierungszuschuss in Höhe von 100% der entstandenen Kosten, maximal aber 250 Euro je Kalenderjahr gewährt.

Naturheilverfahren Naturheilverfahren

Osteopathie

Die BKK Faber-Castell & Partner erstattet bis zu 360 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 60 Euro pro Sitzung.

max Betrag: 360€
max Prozent: 80%
max Sitzungen: 6
max Satz je Sitzung: 60€

Behandlungen mit Homöopathie

Die BKK Faber-Castell & Partner übernimmt die Kosten der homöopathischen Behandlung bei Ärzten, die dem IGV-Vertrag des Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte beigetreten sind. Dazu gehören die Erst- und Folgeanamnese, homöopathische Analyse, Repertorisation und Beratung. Zusätzlich beraten und unterstützen teilnehmende Apotheken die Versicherten durch homöopathisch geschultes Personal.

Kostenübernahme rezeptfreie Medikamente (z.B.Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophische Medizin ) ab 18 Jahre

Im Rahmen des Bonusprogramms werden von einem Arzt auf Privatrezept verordnete und über eine Apotheke bezogenen nichtverschreibungspflichtige homöopathische oder pflanzliche Arzneimittel übernommen. Lifestyle-Präparate (auch Mittel zur Potenzsteigerung) und Nahrungsergänzungsmittel können nicht übernommen werden.

Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)

Mit der TCM-Klinik Bad Kötzting bietet die BKK Faber-Castell & Partner, bei medizinischer Notwendigkeit, eine weitere Alternative zur stationären Behandlung in der Schulmedizin. Die TCM-Klinik Bad Kötzting ist die erste deutsche Spezialklinik für Traditionelle Chinesische Medizin und bietet eine besondere Form der ganzheitlichen Behandlung.

Zahnvorsorge Zahnvorsorge

professionelle Zahnreinigung

Im Rahmen des Bonusprogramms "PremiumBonus" erstattet die BKK Faber-Castell & Partner die Kosten professioneller Zahnreinigungen.

höherwertiger Zahnersatz (über Regelversorgung)

Ob Kronen, Brücken oder Implantate – durch die Kooperation mit Dentaltrade und MediKompass können Versicherte der BKK Faber-Castell & Partner beim Zahnersatz sparen und ihren Eigenanteil um bis zu 90 % reduzieren.

weitere Zusatzleistungen für Zahngesundheit

„KFO-Qualitätsvertrag“ ist ein Sondervertrag zur Verbesserung der Versorgung bei kieferorthopädischer Behandlung.

Versicherte der BKK Faber-Castell & Partner erhalten nach Bewilligung und erfolgreichem Abschluss der medizinischen Behandlung als Belohnung fürs Durchhalten den zunächst gezahlten Eigenanteil in Höhe von 20 % (bzw. 10 % bei einer zeitgleichen Behandlung für das zweite Kind) zurück.

Exklusiv erhalten die Versicherten als zusätzliche Leistung bei Abschluss der Behandlung Kosten bis maximal 250 Euro für während der Behandlung privat gezahlte Mehrkosten für Spezialbrackets, Spezialbögen und Retainer, wenn die Kosten während der Versicherung bei uns entstanden sind.

Außerdem haben Versicherte der BKK Faber-Castell & Partner über den Kooperationspartner MediKompass die Möglichkeit zu prüfen, ob das Angebot ihres Zahnarztes angemessen ist, kostenlos und unverbindlich Alternativangebote von Zahnärzten einzuholen und so günstige Angebote zu finden.

Impfungen Impfungen

Reiseimpfungen (Privatreisen)

Kostenübernahme erfolgt für empfohlene Auslandsreiseimpfungen: 100 % Kostenübernahme für Impfstoffe, die für das Zielland offiziell vom Auswärtigen Amt in Verbindung mit der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden. Impfkosten des Arztes werden bis zur Höhe des Vertragssatzes bezahlt (maximal 2,3-facher Satz nach der Gebührenordnung für Ärzte). Je nach Reiseland zählen dazu Impfungen wie beispielsweise gegen Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A, Hepatitis B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Polio, Tollwut oder Typhus. Versicherte erhalten in einer individuellen Impfberatung Rat und Hilfe. Malaria-Prophylaxe wird ebenfalls übernommen.

Hepatitis B: wird übernommen
Typhus: wird übernommen
Hepatitis A: wird übernommen
Poliomyelitis: wird übernommen
Gelbfieber: wird übernommen
Meningokokken B: wird übernommen
FSME: wird übernommen
Meningokokken ACWY: wird übernommen
Prozent: 100%
Cholera: wird übernommen
Meningokokken C: wird übernommen
Malaria-prophylaxe: wird übernommen
Japanische Enzephalitis: wird übernommen
Tollwut: wird übernommen

Grippeschutzimpfung für alle Versicherten

Die BKK Faber-Castell & Partner übernimmt die Kosten für die Grippeschutzimpfung.

Sehhilfen Sehhilfen

Zuschuss für Sehhilfen (Brille, Kontaktlinsen, Optoelektronik)

Im Rahmen des Bonusprogramms "PremiumBonus" bezahlt die BKK Faber-Castell & Partner Zuschüsse zu Sehhilfen.

Zuschuss für Brillen / Kontaktlinsen für Versicherte unter 18 Jahren

Im Rahmen des Bonusprogramms "PremiumBonus" bezahlt die BKK Faber-Castell & Partner Zuschüsse zu Sehhilfen.

Schwangerschaft Schwangerschaft

Hebammen-Rufbereitschaft

Die BKK Faber-Castell & Partner übernimmt bis zu 250 Euro je Schwangerschaft für die Rufbereitschaft der Hebamme. Dieses Budget gilt unabhängig vom Schwangerschaftskonto. Im Rahmen des Schwangerschaftskontos erstattet die BKK Faber-Castell & Partner ihren Versicherten die Kosten für bestimmte Schwanger- und Mutterschaftsleistungen, die über die gesetzlichen Leistungen hinausgehen, bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro je Schwangerschaft.

Geburtsvorbereitungskurse für den Partner

Über die gesetzlich geregelten Schwanger- und Mutterschaftsleistungen hinaus erstattet die BKK Faber-Castell & Partner Versicherten die Kosten für bestimmte Leistungen bis zu einem Betrag von insgesamt 300 Euro je Schwangerschaft. Im Rahmen des Schwangerschaftskontos übernimmt die BKK die Gebühren für die Teilnahme des Partners.

weitere zusätzliche Leistungen in der Schwangerschaft

Über die gesetzlich geregelten Schwanger- und Mutterschaftsleistungen hinaus erstattet die BKK Faber-Castell & Partner Versicherten die Kosten für bestimmte Leistungen bis zu einem Betrag von insgesamt 300 Euro je Schwangerschaft (z.B. Test auf Herpes-Simplex und das Ersttrimesterscreening, weitere Ultraschalluntersuchungen oder die BabyCare-App).

Kostenübernahme rezeptfreie Arzneimittel für Schwangere

Im Rahmen des Bonusprogramms werden von einem Arzt auf Privatrezept verordnete und über eine Apotheke bezogenen nichtverschreibungspflichtige homöopathische oder pflanzliche Arzneimittel übernommen. Lifestyle-Präparate (auch Mittel zur Potenzsteigerung) und Nahrungsergänzungsmittel können nicht übernommen werden.

Altersgrenzen / Versuchsanzahl / Kostenbeteiligung Kryozyklus oder Blastozystenkultur bei künstlicher Befruchtung/Kostenbeteiligung an TESE und Assisted Hatching

Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre, Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden 4. Behandlungsversuch. Beteiligung an bis zu zwei geplanten Kryozyklen in Höhe von je 350 Euro. Beteiligung an zwei geplanten Blastozystenkultur in Höhe von insgesamt 250 Euro.

Kinder Kinder

zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder

Das Gesundheitsprogramms Starke Kids by BKK wird angeboten. Darüber gibt es erweiterte und zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, unter anderem U7a, U10, U11, J2.

U10: wird übernommen
weitere Infos: über Starke Kids by BKK
J2: wird übernommen
U11: wird übernommen

weitere Leistungen für Kinder

Mit dem Gesundheitsprogramm Starke Kids by BKK wird der Nachwuchs und seine Eltern umfassend betreut. Bereits vor der Geburt können sich die werdenden Eltern mit dem neuen Beratungsangebot "U0" beraten lassen, um wichtige Themen und Entscheidungen schon vor der Geburt des Kindes zu klären. In diesem Rahmen werden neben den zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen erweiterte Früherkennungsprogramme angeboten, wie ergänzende Augenuntersuchungen, Depressions- und Mediensuchtscreenings. Die Mädchensprechstunde M1 bietet die Möglichkeit, einen ersten ungezwungen Kontakt zur Frauenarztpraxis herzustellen. Vier Atopiescreenings helfen dabei, mögliche Allergierisiken frühzeitig zu erkennen und gezielt damit umzugehen. Mit PädExpert kann auf ein telemedizinisches Expertenkonsil, mit PädAssist auf telemedizinisches Langzeitmonitoring und mit PädHome auf Online-Videosprechstunden zurückgegriffen werden, um so auch fernab von Ballungsgebieten eine hohe kinder- und jugendärztliche Behandlungsqualität und eine fachärztliche Expertise für Kinder und Jugendliche mit seltenen oder chronischen Erkrankungen (unabhängig von Ihrem Wohnort) zu gewährleisten. Bei vergrößerten Gaumenmandel wird das schonende Operationsverfahren Lasertonsillotomie angeboten, bei Sprachstörungen wird mit der neolexon App das Sprachtraining zum Abenteuer. Auch Kinder können am BKK Bonusprogramm PremiumBonus teilnehmen und so 50 Euro Geldbonus oder alternativ 75 Euro und mehr für PremiumLeistungen erhalten.

weitere Leistungen für Babys

Neben den Vorsorgeleistungen U2 bis U4 nimmt sich Ihr Kinder- und Jugendarzt in einem ausführlichen Gespräch Zeit, mit Ihnen über Ihre Fragen zu speziellen Themen zu besprechen. Diese Themen können sein: spezielle Ernährungsfragen, Unfallverhütung, Schlafoptimierung oder Vorbeugung des plötzlichen Kindstodes. Bereits vor der Geburt besteht mit der Elternberatung "U0" die Möglichkeit, brennende Fragen zu den Themen Impfen, Vitamin D- und K-Prophylaxe, Stillen, Ernährung, Unfallverhütung und Schlafverhalten in Ihrer Kinder- und Jugendmedizinischen Praxis zu klären.

Osteopathie für Kinder

Die BKK Faber-Castell & Partner erstattet bis zu 360 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch maximal 60 Euro pro Sitzung.

Allergie Bettwäsche

Mit einer entsprechenden ärztlichen Verordnungen übernimmt die BKK Faber-Castell & Partner spezielle Bettwäsche für Allergiker. Die Bezüge werden in Wunschmaßen beim Kooperationspartner bestellt und direkt nachhause geliefert.

Krankenpflege / Haushaltshilfe Krankenpflege / Haushaltshilfe

erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (ohne Kinder)

Bei schweren Erkrankungen gibt es bei der BKK Faber-Castell & Partner bis zu 6 Wochen Anspruch auf Haushaltshilfe, auch wenn kein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt, z. B. bei Alleinstehenden.

Spezielle Leistungen Spezielle Leistungen

Online-Fitness-Kurse

Gesundheitskurse zur Prävention sind auch online möglich, zum Beispiel beim Partner Cyberprävention. 100 % der entstandenen Kosten, maximal 250 Euro je Kalenderjahr werden gewährt.

DMP, Hausarztmodell DMP, Hausarztmodell

Hausarztprogramm

Es besteht ein Vertrag mit dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV). So profitieren Versicherte mit der sogenannten hausarztzentrierten Versorgung (HZV) von vielen Vorteilen, wie z. B. von erweiterten Sprechzeiten, Extraleistungen und engmaschiger ärztlicher Betreuung.

DMP Programme

BKK MedPlus ist ein Angebot für Versicherte mit chronischen Erkrankungen. Die BKK Faber-Castell & Partner bietet folgende Behandlungsprogramme an: Diabetes mellitus Typ I, Diabetes mellitus Typ II, Koronare Herzkrankheit, Brustkrebs, Asthma bronchiale (auch für Kinder ab 5 Jahren), Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (chronische Bronchitis – COPD) und Osteoporose (in bestimmten Bundesländern).

Service Service

Zusätzlicher Service für Studenten

1. Es erfolgt eine ausführliche Beratung zur versicherungsrechtlichen Beurteilung, beispielsweise bei der Aufnahme eine Beschäftigung neben dem Studium.
2. Die jungen Experten unseres BKK4YOUng-Teams beantworten alle Fragen rund um das Thema Gesundheit, den ersten eigenen Job, das Studium und das Bewältigen des Bürokratiedschungels. Sie geben ebenso Tipps zu allgemeinen Alltagsfragen aus eigener Erfahrung.

Betriebliche Gesundheitsförderung

Unternehmen unterstützt die BKK Faber-Castell & Partner mit und bei Projekten, die sich um die Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter drehen, bis hin zur Einführung eines nachhaltigen betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Zusatzversicherungen Zusatzversicherungen

Zusatzversicherungen

Zusatzversicherungen werden über unseren Kooperationspartner NÜRNBERGER Versicherung angeboten. Über das Bonusprogramm können Versicherte sich unter anderem die Kosten zahlreicher Kranken- und Pflegezusatzversicherungen bis zur Höhe des erreichten Bonus erstatten lassen.

Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit

Unter Nachhaltigkeit versteht die BKK den verantwortungsbewussten Umgang mit Ressourcen, der keine negativen Auswirkungen auf folgende Generationen hat. Unserem Nachhaltigkeitsbegriff liegen die drei Dimensionen „sozial, ökonomisch und ökologisch“ zugrunde – wirtschaftlich vernünftiges Handeln unter Beachtung umweltgerechter und sozialer Aspekte. In der BKK leben wir unsere Werte Verantwortung, Vertrauen, Menschlichkeit, Kompetenz, Kommunikation und Erfolg. Nachhaltigkeit steht hier nicht als eigenständiger Wert, aber fungiert als elementarer Bestandteil jedes einzelnen Wertes. Denn kein Wert ist langfristig ohne den Aspekt der Nachhaltigkeit denkbar. So übernehmen wir bspw. soziale Verantwortung für unsere Mitarbeitenden, verwenden die Finanzmittel der Krankenkassen gewissenhaft und wirtschaften wo es geht ressourcenschonend und klimagerecht. Mit besonderen Aktionen und Projekten schaffen wir Aufmerksamkeit und Mehrwert für ökologische und gesellschaftliche Herausforderungen.

Krankenkassen in Deutschland

Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden. 

Inhaltsverzeichnis
  • 1 Vorsorge
  • 2 Prävention
  • 3 Naturheilverfahren
  • 4 Zahnvorsorge
  • 5 Impfungen
  • 6 Sehhilfen
  • 7 Schwangerschaft
  • 8 Kinder
  • 9 Krankenpflege / Haushaltshilfe
  • 10 Spezielle Leistungen
  • 11 DMP, Hausarztmodell
  • 12 Service
  • 13 Zusatzversicherungen
  • 14 Nachhaltigkeit
  • 15 Krankenversicherung in Deutschland
  • 16 Aufgaben der Krankenversicherung
  • 17 Gesetzliche und private Krankenkassen
  • 18 Kassenarten
  • 19 Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
  • 20 Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
  • 21 Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Krankenversicherung in Deutschland

In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.

Aufgaben der Krankenversicherung

Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten. 

Gesetzliche und private Krankenkassen

GKV uind PKV GKV uind PKV
Neun von zehn Menschen in Deutschland sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, deren Hauptmerkmal das Solidarprinzip ist. Dieses besagt, dass gesunde Versicherte für Kranke, Jüngere für Ältere, Alleinstehende für Familien und einkommensstarke für einkommensschwache Versicherte anteilig höhere Beiträge bezahlen. Durch das Solidarprinzip unterscheidet sich die GKV grundlegend von der PKV, in der das Äquivalenzprinzip gilt. Während sich die Höhe der Beiträge in der GKV nach dem jeweiligen Einkommen richten, richten sich die Beiträge in der PKV nach dem zu versichernden individuellen Risiko. 

Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.     

Kassenarten

Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).

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Die Abkürzung AOK steht für Allgemeine Ortskrankenkasse. In Deutschland gibt es 11 AOKs, welche 27 Millionen Versicherte betreuen (Stand 06/26). Dies entspricht einem Marktanteil von circa 37%. Damit sind die AOKs die zweitgrößte Kassenart.
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Die Abkürzung BKK steht für Betriebskrankenkassen. Die Betriebskrankenkassen unterscheiden sich in geöffnete und geschlossene Krankenkassen. Ca. 30 % der BKKen sind geschlossen und somit für die Allgemeinheit nicht zugänglich. Mit einem Marktanteil von 12,5% sind die BKKs die drittgrößte Kassenart.
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Die IKKen lassen sich auf Gesellenbruderschaften und Zünfte zurückführen. Sie haben mit über 5,2 Millionen Versicherten einen Marktanteil von 7 %. Sie sind die viertgrößte Kassenart. Momentan gibt es 6 IKKs, welche aber nicht alle bundesweit geöffnet sind.
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Zu den Ersatzkrankenkassen gehören die Techniker Krankenkasse, die BARMER, die HEK, die hkk, die KKH sowie die DAK. Diese sechs Krankenkassen haben zusammen circa 29 Millionen Versicherte und somit einen Marktanteil von etwa 37 % (Stand 06/26). Damit bilden die Ersatzkrankenkassen die größte Krankenkassenart.
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Bei der Knappschaft handelt es sich um eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse. Mittlerweile kann sie auf eine über 750 jährige Geschichte zurückblicken. Ihren Ursprung fand die Knappschaft bei den Bergleuten, welche sich aufgrund der besonderen Gefahren im Bergbau gegenseitig sozial absichern wollten. Damit ist die Knappschaft ist die älteste Sozialversicherung der Welt. Momentan zählt die Knappschaft 1,1 Millionen Versicherte (Stand 06/26).
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Die Abkürzung LKK steht für Landwirtschaftliche Krankenkasse. In ihr sind Landwirtschaftliche Unternehmer und ihre Familienangehörigen grundsätzlich pflichtversichert, ein Wahlrecht wie bei den anderen Kassenarten besteht nicht. Ende 2025 zählte der LKK ca 505.000 Versicherte.

Aufsichtsbehörde der Krankenkassen

Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig. 

Aufsichtsbehörde

Anschrift

Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) 

Bundesamt für Soziale Sicherung
Referat II
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel: 0228 / 619-0
Fax: 0228 / 619-1870
Mail: poststelle@bas.bund.de
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/                                               

Gesundheits- und Sozialministerien
der Länder

Liste der Ministerien

Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung

Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.

Bild Quelle: GKV-Spitzenverband

Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen.  >> zum Krankenkassen-Forum.

Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.

Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?

Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.

GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:

  • Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
  • Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
  • Landwirte
  • Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
  • Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
  • Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen 

Welche Krankenkassen gibt es?

Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen. 

Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck. 

In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.

Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK,  LKK und die Knappschaft.


Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?

Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.


Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?

Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:

Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages 

Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden. 

Sparen durch Wahltarife 

Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.

Sparen durch Bonusprogramme

Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen.  Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.


Wieviele Krankenkassen gibt es?

Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen  in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..


Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag. 
 

Beispiele

Rechenbeispiel Pflichtversicherte

Brutto-Monatseinkommen: 3800 €  | Zusatzbeitrag: 2,9 % 
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 €  x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro

Rechenbeispiel Selbstständige

Brutto - Monatsüberschuss: 5000 €  | Zusatzbeitrag: 3,3 %   
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 €  x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro

Leistungen
  • Gesetzliche Leistungen der Krankenkassen
  • Satzungsleistungen der Krankenkassen
  • Ausgeschlossene Leistungen
  • Familienversicherung
  • Bonusprogramme
  • Wahltarife
  • Vorsorgeuntersuchungen
Personengruppen
  • Arbeitnehmer
  • Selbstständige
  • Studenten
  • Azubis
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