BKK Technoform
Die Krankenkasse "BKK Technoform" über sich
Die BKK Technoform zählt zu den leistungsstärksten Betriebskrankenkassen Südniedersachsens. Schlanke Verwaltung, kurze Entscheidungswege außerordentliche Kundennähe machen die BKK so erfolgreich. Allen Versicherten der BKK Technoform sind beste Leistungen ebenso gewiss wie ein unbürokratischer und partnerschaftlicher Service. Das umfassendes Vorsorgeprogramm hilft dabei, sich fit und gesund zu halten und damit die Gesundheit zu bewahren.
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Informationen
Adresse
(Zentrale)
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BKK Technoform
August-Spindler-Straße 1
37079 Göttingen
August-Spindler-Straße 1
37079 Göttingen
Geöffnet in:
Baden-Württemberg
Bayern
Niedersachsen
Rheinland-Pfalz
Bayern
Niedersachsen
Rheinland-Pfalz
Mitglieder:
11.366 (01.01.2026)
Versicherte:
13984 (01.01.2026)
Geschäftsstellen:
5
Vorstand:
Claudia Leckebusch
Betriebsnummer:
OST 23446040
WEST 23446040
WEST 23446040
Kassentyp:
Satzungen:
Geschäftsbericht:
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:
Besondere Leistungen (Highlights)
180 Euro für Osteopathie
Die BKK Technoform erstattet für Ihre Osteopathie bis zu 180 Euro (3 Sitzungen, bis zu 60 Euro pro Sitzung) im Kalenderjahr.
Voraussetzung:
Sie benötigen eine ärztliche Verordnung für Osteopathie. Ihre Osteopathin / ihr Osteopath muss Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen sein oder eine Ausbildung haben, die es erlaubt, einem solchen Verband beizutreten.
So einfach ist es:
Sie beginnen gleich nach Ausstellung der ärztlichen Verordnung für Osteopathie mit Ihrer Behandlung. Schicken Sie uns Ihre ärztliche Verordnung für Osteopathie und die Rechnung (nachdem Sie sie beglichen haben) im Original zu, wir kümmern uns darum, dass Sie Ihr Geld bekommen.
250 Euro Gesundheitskonto für Schwangere
Gesundheitskonto für Schwangere
Wir möchten, dass Sie und Ihr Baby zu jedem Zeitpunkt bestens versorgt sind und dass mögliche Risiken frühzeitig erkannt werden. Dafür stellen wir Ihnen ein Gesundheitskonto mit 250 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung, mit dem Sie folgende ausgewählte Leistungen nutzen können, die über die gesetzlich geregelten Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen hinausgehen:
- Geburtsvorbereitungskurs für den Vater: Teilnahme des werdenden Vaters gemeinsam mit der werdenden Mutter an einem Geburtsvorbereitungskurs bei einer zugelassenen Hebamme. Voraussetzung ist, dass der werdende Vater ebenfalls bei der BKK Technoform versichert ist.
- Hebammen-Rufbereitschaft: Rufbereitschaft für eine zugelassene freiberufliche Hebamme. Die Rufbereitschaft muss die 24-stündige Erreichbarkeit der Hebamme und die sofortige Bereitschaft zur mehrstündigen Geburtshilfe enthalten.
- Ärztliche Leistungen: Bei im Einzelfall vorliegenden Risikofaktoren, die mit dem Ziel erbracht werden, einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes entgegenzuwirken:
- Ultraschalluntersuchungen, auch Fein-Ultraschall oder Organ-Ultraschall in der 20.-22. Schwangerschaftswoche, für Frauen mit ärztlich diagnostiziertem erhöhtem medizinischem Risiko hinsichtlich der körperlichen Fehlbildungen ihres ungeborenen Kindes.
- Ersttrimester Screening (Nackenfaltenmessung und Blutuntersuchung) für Risikoschwangere.
- B-Streptokokken-Test für Schwangere in der 35.-37. Schwangerschaftswoche, um eine bakterielle Besiedlung zu erkennen und durch prophylaktische Gabe eines Antibiotikums mit Beginn der Geburt eine Infektion des Neugeborenen zu verhindern.
- Feststellung der Antikörper auf Ringelröteln für Schwangere, die einer besonderen Infektionsgefahr mit dem Erreger ausgesetzt sind.
- Feststellung der Antikörper auf Windpocken für Schwangere, die einer besonderen Infektionsgefahr mit dem Erreger ausgesetzt sind.
- Toxoplasmose-Test für Schwangere, die einer besonderen Infektionsgefahr mit dem Erreger ausgesetzt sind, zum Beispiel wegen Kontakt mit Tieren, insbesondere Katzen.
- Zytomegalie-Test (CMV-Antikörpertest) für Schwangere, die einer besonderen Infektionsgefahr mit dem Erreger ausgesetzt sind, zum Beispiel wegen Kontakt mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr.
- nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Jod, Eisen, Folsäure und/oder Magnesium als Monopräparate oder Kombinationspräparate und für Mütter von der Geburt bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres ihres Kindes alle nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimittel mit dem Wirkstoff Jod als Monopräparat, sofern a) die Verordnung des Arzneimittels auf Privatrezept erfolgte und b) das Arzneimittel durch die Versicherte in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde.
Voraussetzung ist, dass die Leistungen durch einen zugelassenen Arzt mit entsprechendem Qualifikationsnachweis erbracht werden.
Die Rechnungsbeträge erstatten wir Ihnen insgesamt bis zu 250 Euro für sämtliche Leistungen. Das Budget von insgesamt 250 Euro kann individuell für eine oder mehrere dieser Zusatzleistungen genutzt werden – Sie haben die freie Wahl darüber, welche Leistung für Sie sinnvoll ist.
Dieses Gesundheitskonto gilt nur für Leistungen, die ab dem 01. Januar 2023 in Anspruch genommen worden sind.
500 Euro für Impfungen und Reiseschutzimpfungen
Die BKK Technoform erstattet für alle ärztlich empfohlenen Schutzimpfungen bis zu 500 Euro im Kalenderjahr.
Ein vollständiger Impfschutz nach STIKO macht sich gleich doppelt bezahlt: Für Ihre Gesundheit und Ihren Geldbeutel. Denn Ihren vollständigen Impfschutz können sie gleichzeitig auch in Ihren Topfit-Bonuspass und den Youngfit-Bonuspass Ihres Kindes eintragen lassen.
Professionelle Zahnreinigung: Zweimal im Jahr
60 Euro für eine professionelle Zahnreinigung bei dem Zahnarzt Ihres Vertrauens:
Die BKK Technoform erstattet Ihnen kalenderjährlich bis zu 60 Euro für eine professionelle Zahnreinigung bei dem Zahnarzt Ihres Vertrauens (ab dem 18. Lebensjahr).
Kostenlose professionelle Zahnreinigung bei ausgewählten Zahnärzten
Ab dem 18. Lebensjahr bietet Ihnen die BKK Technoform jedes Kalenderjahr eine kostenlose professionelle Zahnreinigung im Wert von 62,50 Euro bei einem Zahnarzt unseres Kooperationspartners dent-net. Ganz einfach über Ihre Versichertenkarte.
100% Service-Extras
Persönlicher und individueller Service:
Die BKK Technoform bietet Ihnen einen ganz individuellen Service. Hier haben Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner, den Berater Ihres Vertrauens. Daher bekommen Sie bei der BKK Technoform Ihre ganz persönliche und individuelle Betreuung: Kompetent und garantiert ohne Callcenter.
Medizinisches Gesundheitstelefon (24-Stunden-Service):
Am Gesundheitstelefon steht Ihnen ein kompetentes Team aus Ärzten und medizinischem Personal für Sie bereit, das Ihre medizinischen Fragen beantwortet und Sie rund um das Thema Gesundheit berät. Die Mitarbeiter nehmen sich Zeit und besprechen Ihre Anliegen ausführlich und erklären sehr verständlich. Hier sind Sie auch richtig, wenn Sie auf der Suche nach einem Haus- oder Facharzt, einem Pflegedienst oder einer Selbsthilfegruppe in Ihrer Nähe sind. Alle Informationen sind selbstverständlich streng vertraulich.
Pflegeberatungs-Service:
Die BKK Technoform bietet einen persönlichen Beratungsservice für pflegende Angehörige. Wenn Sie ungeklärte Fragen haben, Unterstützung wünschen, Tipps oder Informationen brauchen, dann wenden Sie sich an unseren Pflegeberatungs-Service.
Rückrufservice:
Wenn Sie außerhalb der Geschäftszeiten anrufen: Hinterlassen Sie eine Nachricht mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer. Ihre BKK Technoform ruft Sie garantiert innerhalb eines Arbeitstages zurück. Ganz ohne Callcenter.
Erinnerungsservice
Die BKK Technoform erinnert Sie rechtzeitig an die U-Untersuchungen Ihrer Kinder. So können Sie sich sicher sein, dass Sie daran denken und haben den Kopf frei für andere Dinge.
Service vor Ort
Mit unseren Geschäftsstellen in Alfeld, Ehingen, Einbeck, Fürstenberg, Göttingen und Herzberg ist die BKK Technoform immer vor Ort. Auch, wenn Sie einmal umziehen sollten, bleiben wir mit unserem Service immer in Ihrer Nähe.
Noch mehr Service:
Die BKK Technoform übernimmt die Kosten über den gesetzlichen Rahmen hinaus für eine Menge unwichtig erscheinender, im Alltag sehr wichtiger Leistungen. So zum Beispiel für eine Haushaltshilfe nach einer ambulanten Operation, wenn sie alleine leben, kein Kind im Haushalt lebt und keine andere Person die Haushaltsführung übernehmen kann.
Freie Krankenhauswahl:
Bei der BKK Technoform haben Sie die freie Krankenhauswahl.
200 Euro für Ihren Aktivurlaub oder für Ihre Gesundheits- und Präventionskurse
Als zusätzliche Premiumleistung bezuschusst die BKK Technoform Ihre Gesundheits- und Präventionskurse! Sie können hier aus gleich drei Möglichkeiten wählen:
Entweder: Möglichkeit 1 - 200 Euro für Ihre Gesundheits-/Präventionskurse:
Für die regelmäßige Teilnahme an anerkannten Präventions-/ Gesundheitskursen erstattet die BKK Technoform Ihnen bis zu 200 Euro im Kalenderjahr (90% des Rechnungsbetrags, für 2 Kurse Ihrer Wahl). Die Teilnahme an Gesundheits-/Präventionskursen macht sich gleich doppelt bezahlt: Denn Sie können bis zu zwei Gesundheits-/Präventionskurse auch in Ihren Topfit-Bonuspass eintragen lassen. Auch für Ihr Kind können Sie einen Gesundheits-/Präventionskurs eintragen lassen.
Oder: Möglichkeit 2 - 200 Euro für die Aktivwoche:
Die BKK Technoform bezuschusst einmal im Jahr 200 Euro für die Ihre Aktivwoche: Eine Woche Urlaub mit Teilnahme an Gesundheitskursen. Zur Wahl stehen Gesundheitsprogramme aus den Bereichen Bewegung, Entspannung, Ernährung in ausgewählten Kurorten.
Oder: Möglichkeit 3 - 200 Euro für fitforwell:
Einmal im Jahr bezuschusst die BKK Technoform Ihnen 200 Euro für fitforwell: 4 Tage Urlaub als verlängertes Wochenende mit Teilnahme an Gesundheitskursen. Zur Wahl stehen ausgewählte Kurorte mit Gesundheitsprogrammen aus den Bereichen Bewegung, Entspannung, Ernährung.
150 Euro Topfit BONUS (ab 18 Jahre)
150 Euro Topfit BONUS (ab 18 Jahre)
Die BKK Technoform belohnt Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten. Für eine erfolgreiche Teilnahme am Bonusprogramm Topfit zahlt die BKK Technoform bis zu 150 Euro Prämie. Die Teilnahme ist ganz einfach. Holen Sie sich dazu Ihren persönlichen Topfit-Bonuspass bei Ihrer BKK Technoform!
150 Euro Youngfit BONUS (bis 18 Jahre)
150 Euro Youngfit BONUS (bis 18 Jahre)
Für eine erfolgreiche Teilnahme am Bonusprogramm Youngfit zahlt die BKK Technoform bis zu 150 Euro Prämie. Die Teilnahme ist ganz einfach. Hol dir dazu deinen persönlichen Youngfit-Bonuspass bei deiner BKK Technoform!
Krankenkassen in Deutschland
Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden.
Inhaltsverzeichnis
Krankenversicherung in Deutschland
In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.
Aufgaben der Krankenversicherung
Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten.
Gesetzliche und private Krankenkassen
GKV uind PKV
Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.
Kassenarten
Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).
Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig.
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Aufsichtsbehörde |
Anschrift |
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Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) |
Bundesamt für Soziale Sicherung |
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Gesundheits- und Sozialministerien |
Liste der Ministerien |
Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.
Quelle: GKV-Spitzenverband
Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen
Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen. >> zum Krankenkassen-Forum.
Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.
Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?
Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.
GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:
- Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
- Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
- Landwirte
- Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
- Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
- Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen
Welche Krankenkassen gibt es?
Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck.
In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.
Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK, LKK und die Knappschaft.
Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?
Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.
Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?
Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:
Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages
Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden.
Sparen durch Wahltarife
Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.
Sparen durch Bonusprogramme
Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen. Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.
Wieviele Krankenkassen gibt es?
Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..
Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag.
Beispiele
Rechenbeispiel Pflichtversicherte
Brutto-Monatseinkommen: 3800 € | Zusatzbeitrag: 2,9 %
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 € x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro
Rechenbeispiel Selbstständige
Brutto - Monatsüberschuss: 5000 € | Zusatzbeitrag: 3,3 %
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 € x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro