Hauptregion der Seite anspringen
Logo BKK Technoform
August-Spindler-Straße 1, 37079 Göttingen

Bonusprogramme der BKK Technoform

Bonusmodelle für Erwachsene

Bonusprogramm "Topfit"

Bonusprogramm Topfit (ab 18 Jahre)

Machen Sie mit! Unsere neuen Bonusprogramme ab 2023

Mit Ihren Ideen haben wir unser Bonusprogramm noch besser gemacht. Machen Sie mit und lassen Sie sich bis zu 150 Euro pro Kalenderjahr erstatten.
Jeder Stempel wird entsprechend belohnt und kann sich verdoppeln, sofern Sie im Bonusjahr Ausgaben rund um Ihre Gesundheit nachweisen.

Für die folgenden Leistungen können Sie den Gesundheitsbonus einsetzen:

  • Akupunktur
  • Sehtest
  • Brillengläser, Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehstärke
  • Erweiterte zahnmedizinische Leistungen (z.B.Fissurenversiegelung, Funktionsanalyse)
  • Geräte zur Messung des Fitness- und Gesundheitsstatus
  • individuelle Ernährungsberatung bei einem qualifizierten Ernährungsberater
  • Mitgliedschaft Sportverein/Fitnessstudio
  • Osteodensitometrie (Knochendichtemessung)
  • Osteopathie (sofern die in § 15b genannten Voraussetzungen erfüllt sind)
  • Private Zusatzversicherungsverträge nach § 16
  • Professionelle Zahnreinigung (PZR)
  • Sport- und Fitnessausrüstung
  • Sport- und Fitnesskurse (auch Online)
  • Sportmedizinische Untersuchung und Beratung
  • Sportveranstaltungen (Start-/Teilnahmegebühren)
  • Vorsorge-/Früherkennungsuntersuchungen (z.B. Ultraschall zur Krebsfrüherkennung, Sono-Check, M2-PK Stuhltest, Bestimmung HbA1c-Wert zur Diabetes-Vorsorge)
  • Zahnersatz und Zahnkronen
  • zusätzliche Blutuntersuchung (z. B. Titer-Bestimmung)
  • zusätzliche Leistungen bei Schwangerschaft

Bonuszahlungen sind ebenso wie Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich zu berücksichtigen. Die Finanzbehörden verlangen von den gesetzlichen Krankenkassen die Übermittlung von Bonus- und Prämienzahlungen (§10 EstG in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Nr. 4 SGB X). Wenn ein familienversicherter Angehöriger oder eine familienversicherte Angehörige im Rahmen des Bonusprogramms eine Auszahlung erhält, wird die Erstattung der/dem Hauptversicherten zugeordnet.

Das ausgefüllte Bonusheft muss bis spätestens 31.03. des Folgejahres bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Bonusmodelle für Kinder

Youngfit BONUS

Bonusprogramm Youngfit (bis 18 Jahre)

Machen Sie mit! Unsere neuen Bonusprogramme ab 2023

Mit Ihren Ideen haben wir unser Bonusprogramm noch besser gemacht. Machen Sie mit und lassen Sie sich bis zu 150 Euro pro Kalenderjahr erstatten.
Jeder Stempel wird entsprechend belohnt und kann sich verdoppeln, sofern Sie im Bonusjahr Ausgaben rund um Ihre Gesundheit nachweisen.

Für die folgenden Leistungen können Sie den Gesundheitsbonus einsetzen:

  • Akupunktur
  • Sehtest
  • Brillengläser, Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehstärke
  • Erweiterte zahnmedizinische Leistungen (z.B.Fissurenversiegelung, Funktionsanalyse)
  • Geräte zur Messung des Fitness- und Gesundheitsstatus
  • individuelle Ernährungsberatung bei einem qualifizierten Ernährungsberater
  • Mitgliedschaft Sportverein/Fitnessstudio
  • Osteodensitometrie (Knochendichtemessung)
  • Osteopathie (sofern die in § 15b genannten Voraussetzungen erfüllt sind)
  • Private Zusatzversicherungsverträge nach § 16
  • Professionelle Zahnreinigung (PZR)
  • Sport- und Fitnessausrüstung
  • Sport- und Fitnesskurse (auch Online)
  • Sportmedizinische Untersuchung und Beratung
  • Sportveranstaltungen (Start-/Teilnahmegebühren)
  • Vorsorge-/Früherkennungsuntersuchungen (z.B. Ultraschall zur Krebsfrüherkennung, Sono-Check, M2-PK Stuhltest, Bestimmung HbA1c-Wert zur Diabetes-Vorsorge)
  • Zahnersatz und Zahnkronen
  • zusätzliche Blutuntersuchung (z. B. Titer-Bestimmung)
  • zusätzliche Leistungen bei Schwangerschaft

Bonuszahlungen sind ebenso wie Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich zu berücksichtigen. Die Finanzbehörden verlangen von den gesetzlichen Krankenkassen die Übermittlung von Bonus- und Prämienzahlungen (§10 EstG in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Nr. 4 SGB X). Wenn ein familienversicherter Angehöriger oder eine familienversicherte Angehörige im Rahmen des Bonusprogramms eine Auszahlung erhält, wird die Erstattung der/dem Hauptversicherten zugeordnet.

Das ausgefüllte Bonusheft muss bis spätestens 31.03. des Folgejahres bei der Krankenkasse eingereicht werden.

erte Angehörige im Rahmen des Bonusprogramms eine Auszahlung erhält, wird die Erstattung der/dem Hauptversicherten zugeordnet.